Aufhebung der zeitlich befristeten Förderung von Daueraufgaben des Akademienprogramms
der Abgeordneten Dr. Marc Jongen, Dr. Götz Frömming, Nicole Höchst, Dr. Michael Espendiller, Martin Reichardt und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Das vom Bund mitfinanzierte Akademienprogramm zur Erschließung, Sicherung und Vergegenwärtigung des deutschen Kulturerbes fördert Forschungsprojekte im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften, die regelmäßig durch externe Dritte evaluiert werden (www.akademienunion.de/forschung/akademienprogramm/). Bei Daueraufgaben, zu denen aufwändige Editionen wie z. B. die Editierung der griechischen Übersetzung des hebräischen Alten Testaments gehören, an der das Septuaginta-Unternehmen in Göttingen arbeitet, beträgt die Höchstförderdauer des Akademienprogramms 25 Jahre (www.akademienunion.de/fileadmin/redaktion/ user_upload/Publikationen/AU_Wissensspeicher_web.pdf). Eine Verlängerung dieses Förderzeitraumes ist zuwendungsrechtlich ausgeschlossen. Diese zeitliche Begrenzung offenbart ein strukturelles Problem, haben sich doch 25 Jahre bei komplexen Daueraufgaben als unzureichend erwiesen. Im Hinblick auf die bevorstehende Evaluation des Akademienprogramms durch den Wissenschaftsrat im Jahre 2019 erscheint es daher aus Sicht der Fragesteller angezeigt, diesen strukturellen Mangel dahingehend zu beheben, dass Daueraufgaben künftig keiner Förderungsbefristung mehr unterliegen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Projekte, die derzeit im Rahmen des Akademienprogramms gefördert werden, zu den Daueraufgaben gezählt werden?
Falls ja, um welche Projekte genau es sich hier?
Was sind im Einzelnen die Gründe dafür, die Förderungshöchstdauer für Daueraufgaben auf 25 Jahre zu begrenzen?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Projekte bisher aufgrund des Auslaufens der Förderungshöchstdauer von 25 Jahren abbrechen mussten?
Falls ja, welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung ggf. aus diesem Abbruch von langfristigen Förderprojekten gezogen?
Falls die Bundesregierung hieraus keine Schlussfolgerungen gezogen hat, was waren die Gründe hierfür?
Inwieweit plant die Bundesregierung, im Rahmen der bevorstehenden Evaluation des Akademienprogramms durch den Wissenschaftsrat im Jahre 2019 das strukturelle Problem der Daueraufgaben, deren Förderungshöchstdauer auf 25 Jahre begrenzt ist (darunter fallen z. B. aufwändige Editionen), einer Lösung zuzuführen?
Falls ja, welche zuwendungsrechtlichen Änderungen plant die Bundesregierung im Hinblick auf die Fördermodalitäten?
Falls nein, warum sieht die Bundesregierung hier keinen Handlungsbedarf?
Inwieweit gibt es im Hinblick auf die anstehende Evaluation des Akademienprogramms seitens der Bundesregierung Überlegungen, zusätzliche Förderformen zu schaffen, die zum Beispiel auf die besonderen Herausforderungen ausgerichtet sein könnten, die Daueraufgaben mit sich bringen?
Falls ja, welcher Art sind diese Überlegungen?
Falls nein, warum ist die Bundesregierung der Meinung, dass die derzeitigen Förderinstrumente des Akademienprogramms ausreichend sind?
Gibt es seitens der Bundesregierung im Hinblick auf die bevorstehende Evaluation des Akademienprogramms Überlegungen, bei Langzeitprojekten die zuwendungsrechtlich begrenzte Höchstförderungsdauer von 25 Jahren bei Daueraufgaben zugunsten einer unbefristeten Förderung aufzuheben?
Falls ja, welche geförderten Daueraufgaben würden aktuell hiervon erfasst?
Falls nein, warum stellt die Bundesregierung diese Überlegung nicht an?