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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Verankerung von Umwelt-, Klima- und Tierschutz in der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2020

(insgesamt 32 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

18.02.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/705516.01.2019

Verankerung von Umwelt-, Klima- und Tierschutz in der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2020

der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, Steffi Lemke, Renate Künast, Matthias Gastel, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Ein Großteil der Mittel des EU-Haushaltes wird auch in der nächsten Förderperiode (2021 bis 2027) in die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) fließen. Geplant sind 365 Mrd. Euro für die gesamte Periode. Die Frage, wofür die Gelder eingesetzt werden sollen, wird aktuell im Europäischen Parlament in Brüssel und zwischen Agrarministerinnen und Agrarministern der Mitgliedstaaten erörtert.

Insbesondere der Forderung nach einer verstärkten Verwendung der GAP-Mittel für die Förderung von Umwelt-, Klima- und Tierschutz in der Landwirtschaft entsprechen die bisherigen Vorschläge aus Sicht der Fragesteller kaum. Der Europäische Rechnungshof äußert in seiner Stellungnahme vom November 2018 deutliche Kritik an den Plänen der EU-Kommission und bemängelt insbesondere das Fehlen geeigneter Zielgrößen und Verfahren zum Erreichen der gesetzten Umwelt- und Klimaziele. Bundesministerin Klöckner hat im Gegensatz dazu auf dem Agrarrat am 19. November 2018 über die Kommissionsvorschläge hinausgehend die Streichung des bisherigen Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems gefordert, was die Gefahr einer weiteren Schwächung der Umweltleistungen der GAP birgt. Über die derzeit stattfindenden Verhandlungen hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag aus Sicht der Fragesteller bisher nur unbefriedigend Auskunft gegeben.

Daher fragen wir die Bundesregierung:

Fragen32

1

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass im Agrarsektor öffentliche Gelder für öffentliche Leistung ausgegeben werden sollten? Wenn nein, warum nicht?

2

Hält die Bundesregierung weiter an der in der Naturschutzoffensive 2020 aufgestellten Position des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit „Agrarsubventionen nach 2020 abschaffen – Landwirtinnen und Landwirten für konkrete Naturschutzleistungen bezahlen“ fest? Wenn ja, wie macht sie sich für diese Position stark? Wenn nein, warum nicht?

3

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Bezahlung von Landwirten für öffentliche Leistungen über Agrarumweltmaßnahmen auch in Zukunft mindestens auf dem derzeitigen Niveau finanziert werden kann?

4

Geht die Bundesregierung davon aus, dass flächengebundene Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe eine relevante und effiziente Einkommensgrundsicherung darstellen, und wenn ja, auf welchen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht diese Annahme (bitte Angabe von wissenschaftlichen Quellen), und wie hoch sollte eine Basisprämie sein?

5

Wie hoch ist der Umschichtungssatz von der ersten in die zweite Säule (oder umgekehrt) in den letzten zehn Jahren gewesen (bitte pro Jahr aufschlüsseln)?

6

Plant die Bundesregierung, den Umschichtungssatz von der ersten in die zweite Säule (oder umgekehrt) in Zukunft zu verändern? Wenn ja, in welcher Höhe, und in welche Richtung?

7

Plant die Bundesregierung, die neu geplante zusätzliche Umschichtung von bis zu 15 Prozent von der ersten in die zweite Säule anzuwenden? Wenn ja, für welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, die Mittel einzusetzen?

8

Inwiefern plant die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene für eine Vereinfachung der Mehrebenenverflechtung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds einzusetzen (wie im WBA-Bericht – WBA = Wissenschaftlicher Beirat Agrarpolitik – erwähnt)? Welche Vorschläge wird sie machen?

9

Wie positioniert sich die Bundesregierung gegenüber dem Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz, in dem unter anderem festgestellt wird, dass ein Ausgleich von vermeintlichen Kostennachteilen in der Landwirtschaft durch flächengebundene Direktzahlungen nicht das richtige Instrument darstellt und die tatsächliche Einkommenslage landwirtschaftlicher Betriebe in Deutschland unterbewertet wird (vgl. Für eine gemeinwohlorientierte Gemeinsame Agrarpolitik der EU nach 2020: Grundsatzfragen und Empfehlungen, 2018, S. 26 ff.)?

10

Ist der Bundesregierung bekannt, welche Positionen der EU-Umweltrat bezüglich der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2020 bezieht, und wenn ja, welche dieser Positionen teilt die Bundesregierung, und welche nicht?

11

Mit welchen Vereinen und Verbänden hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Jahr 2018 Beratungen zur GAP nach 2020 durchgeführt (bitte mit Liste der Termine und teilnehmenden Verbände)?

12

Nach welchem Verfahren fließen die Positionen der Zivilgesellschaft in die Positionsfindung der Bundesregierung zur Gemeinsamen Agrarpolitik mit ein?

13

Beschäftigt sich die Bundesregierung bereits auf Bundesebene und EU-Ebene mit der Ausgestaltung der sogenannten Strategiepläne, die von den Mitgliedstaaten bis zum 1. Januar 2020 vorgelegt werden müssen, und wenn ja, welche konkreten Zielwerte schlägt sie für die jeweiligen Ergebnisindikatoren vor, wie beispielsweise R.32 „Anzahl geförderter Unternehmen im Bereich der Biowirtschaft“?

14

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die in Anhang 1 des VO-Entwurfs über die GAP-Strategiepläne aufgelisteten Ergebnis- und Output-Indikatoren ausreichend sind, um Fortschritte bei den spezifischen Zielen der EU zu messen, und wenn nein, welche zusätzlichen Indikatoren empfiehlt die Bundesregierung, um Verbesserungen in den Bereichen Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Entwicklung, Biodiversität und Tierschutz besser abbilden zu können?

15

Strebt die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Julia Klöckner, an, das bisherige Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem entgegen dem Vorschlag der Kommission abzuschaffen?

16

Wie ist der Stand der auf Bundesebene zu erstellenden Stärken-Schwächen-Analyse, die formal den Ausgangspunkt für den Programmierungsprozess der Strategiepläne darstellt, und wie bewertet die Bundesregierung das bisherige Ergebnis?

17

Unterstützt die Bundesregierung die in Artikel 94(2) des Vorschlags der Europäischen Kommission (COM(2018) 392 final vom 1. Juni 2018) stehende Anforderung: „Die Einrichtung des Mitgliedstaats, die für die Erstellung des GAP-Strategieplans zuständig ist, stellt sicher, dass die zuständigen Umwelt- und Klimabehörden wirksam an der Ausarbeitung der Umwelt- und Klimaaspekte des Plans beteiligt werden“, und welche Absprachen fanden diesbezüglich bereits statt?

18

Wie genau definiert die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass die neue GAP-Architektur den umwelt- und klimapolitischen Herausforderungen besser Rechnung tragen will, die im Anhang 3 des Verordnung-Entwurfs über die GAP-Strategiepläne genannten Punkte „Angemessenen Schutz von Feuchtgebieten und Torfflächen“, „Fruchtwechsel“ und „Dauergrünland“?

19

Wie genau definiert Bundesministerin Julia Klöckner die „Leistbarkeit“ entsprechend ihrer Äußerung beim Agrarrat am 19. November 2018 zu einer besseren Förderung der Umweltleistungen? Was ist der Maßstab für „Leistbarkeit“?

20

Unterstützt die Bundesregierung den Kommissionsvorschlag, die „Öko-Regelungen“ (Eco-Schemes) auf Mitgliedstaatenebene anzubieten, und wenn ja, welche konkreten umwelt-, klima- und tierschutzpolitischen Maßnahmen will die Bundesregierung unter „Öko-Regelungen“ fassen und fördern? Wenn nein, warum nicht?

21

Befürwortet die Bundesregierung eine verpflichtende Anwendung der „Öko-Regelungen“ (Eco-Schemes) durch alle Mitgliedstaaten, und wenn ja, welcher Anteil der Direktzahlungen sollte laut Bundesregierung mindestens für Öko-Regelungen bereitgestellt werden?

22

Sollten Eco-Schemes zur nationalen Umsetzung entwickelt werden, in welchem Zeitraum und unter Beteiligung welcher Interessensverbände und Organisationen plant die Bundesregierung, Maßnahmen vorzulegen?

23

Will die Bundesregierung in der nächsten Förderperiode den Umbau der Tierhaltung über finanzielle Mittel der Gemeinsamen Agrarpolitik umsetzen, und wenn ja, an welcher Stelle in der zukünftigen Förderarchitektur sollte dies verankert werden?

24

Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, die Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates vom 24. September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung, die Richtlinie 2007/43/EG des Rates vom 28. Juni 2007 mit Mindestvorschriften zum Schutz von Masthühnern und die Richtlinie 1999/74/EG des Rates vom 19. Juli 1999 zur Festlegung von Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen in die Grundanforderungen an die Betriebsführung mit aufzunehmen, und wenn nein, warum nicht?

25

Wird die Bundesregierung sich in den Verhandlungen für einen Naturschutzfonds, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgehalten, einsetzen? Wenn nein, warum nicht?

26

Wie erklärt die Bundesregierung die Aussage im vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vorgelegten Diskussionspapier zum Aktionsprogramm Insektenschutz, dass sie sich in der EU für eine Verbesserung der Naturschutzfinanzierung insbesondere im Rahmen der EU-Agrarpolitik einsetzen will, dann aber lediglich von eine Beibehaltung der Mittelausstattung in der zweiten Säule und Einführung eines Mindestbudgets für „Öko-Regelungen“ in der ersten Säule in Höhe des bisherigen Greening-Anteils fordert? Worin sieht sie hier die Verbesserung der Finanzierung?

27

Wo äußert sich in den Forderungen der Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgelegte „bedarfsgerechte Finanzierung von Natura 2000“ im Zusammenhang mit der Position der Bundesregierung, dass mit zusätzlichen Mitteln aus dem Mehrjährigen Finanzrahmen der EU (MFR) post 2020 die EU-Naturschutzfinanzierung verbessern müsste?

28

Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Ergebnis der Literaturstudie „Erfüllt die GAP ihre Ziele?“ (Peʼer et al. 2017), nach der deutliche Hinweise gefunden wurden, dass die GAP in Hinblick auf das Verhältnis von Umweltschutzausgaben und Umweltschutzleistungen sehr ineffizient ist, und welchen Handlungsbedarf leitet die Bundesregierung hieraus ab?

29

Unterstützt die Bundesregierung in der Erweiterten Konditionalität eine verbindliche Festlegung von ökologischen Vorrangflächen auf EU-Ebene? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welcher Anteil wird angestrebt, und soll die Anwendung von Pestiziden möglich sein?

30

Unterstützt die Bundesregierung innerhalb der zweiten Säule ein Mindestbudget für Agrarumweltklimamaßnahmen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in welcher Höhe, und für welche Maßnahmen bzw. Ziele?

31

Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung die Sektorziele beim Klimaschutz in der Landwirtschaft fördern, und hält die Bundesregierung die positive Humusbilanzierung für geeignet?

32

Welche Kontrollpflichten kommen auf Deutschland zu, was heißt „risikoangemessene Kontrollen“, wie genau will die Bundesregierung die Kontrollen vereinfachen?

Berlin, den 11. Dezember 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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