[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 14. Februar 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/7867
19. Wahlperiode 18.02.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Harald Ebner,
Steffi Lemke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/7055 –
Verankerung von Umwelt-, Klima- und Tierschutz in der Gemeinsamen Agrarpolitik
nach 2020
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Ein Großteil der Mittel des EU-Haushaltes wird auch in der nächsten
Förderperiode (2021 bis 2027) in die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) fließen. Geplant
sind 365 Mrd. Euro für die gesamte Periode. Die Frage, wofür die Gelder
eingesetzt werden sollen, wird aktuell im Europäischen Parlament in Brüssel und
zwischen Agrarministerinnen und Agrarministern der Mitgliedstaaten erörtert.
Insbesondere der Forderung nach einer verstärkten Verwendung der GAP-
Mittel für die Förderung von Umwelt-, Klima- und Tierschutz in der Landwirtschaft
entsprechen die bisherigen Vorschläge aus Sicht der Fragesteller kaum. Der
Europäische Rechnungshof äußert in seiner Stellungnahme vom November 2018
deutliche Kritik an den Plänen der EU-Kommission und bemängelt
insbesondere das Fehlen geeigneter Zielgrößen und Verfahren zum Erreichen der
gesetzten Umwelt- und Klimaziele. Bundesministerin Klöckner hat im Gegensatz
dazu auf dem Agrarrat am 19. November 2018 über die
Kommissionsvorschläge hinausgehend die Streichung des bisherigen Integrierten Verwaltungs-
und Kontrollsystems gefordert, was die Gefahr einer weiteren Schwächung der
Umweltleistungen der GAP birgt. Über die derzeit stattfindenden
Verhandlungen hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag aus Sicht der
Fragesteller bisher nur unbefriedigend Auskunft gegeben.
1. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass im Agrarsektor öffentliche
Gelder für öffentliche Leistung ausgegeben werden sollten?
Wenn nein, warum nicht?
Es ist ein Ziel der Bundesregierung, dass die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)
die Leistungen der Landwirtschaft zum Schutz der Umwelt, der Biodiversität, des
Klimas, des Tierwohls und der natürlichen Ressourcen sowie für eine
gesunderhaltende Ernährung durch gezielte Maßnahmen künftig verstärkt fördert und
honoriert. Gleichzeitig sollen die Direktzahlungen weiterhin zur
Einkommensstabilisierung und Risikovorsorge für landwirtschaftliche Betriebe sowie zum
Ausgleich für die im Vergleich zu Ländern außerhalb der EU z. T. höheren Standards
in der Produktion beitragen.
2. Hält die Bundesregierung weiter an der in der Naturschutzoffensive 2020
aufgestellten Position des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit „Agrarsubventionen nach 2020 abschaffen –
Landwirtinnen und Landwirten für konkrete Naturschutzleistungen bezahlen“ fest?
Wenn ja, wie macht sie sich für diese Position stark?
Wenn nein, warum nicht?
Die im Jahr 2015 durch das seinerzeitige Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) veröffentlichte
„Naturschutzoffensive 2020“ war keine Positionierung der Bundesregierung, sondern stellte die
damaligen Überlegungen dieses Ministeriums zu ausgewählten Themen dar.
Allerdings hat das BMUB darin auch nicht pauschal die Abschaffung der
Agrarsubventionen gefordert, sondern die Position „Landwirtinnen und Landwirte für
konkrete Naturschutzleistungen zu bezahlen“ vertreten.
3. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Bezahlung von
Landwirten für öffentliche Leistungen über Agrarumweltmaßnahmen auch in
Zukunft mindestens auf dem derzeitigen Niveau finanziert werden kann?
Die Bundesregierung strebt einen höheren Beitrag der GAP für den Natur-,
Umwelt- und Klimaschutz an. Dieser soll insbesondere über eine geeignete
Ausgestaltung der „Grünen Architektur“ (d. h. Kombination aus Konditionalität, Öko-
Regelungen sowie Umwelt-, Klima- und anderen
Bewirtschaftungsverpflichtungen wie Agrarumwelt- oder Klimamaßnahmen) in Verbindung mit weiteren
umweltrelevanten Regelungen erreicht werden. Über die Höhe des künftigen
Mittelvolumens der GAP wird in den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen
der EU (MFR) 2021 – 2027 im Gesamtpaket entschieden werden.
4. Geht die Bundesregierung davon aus, dass flächengebundene
Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe eine relevante und effiziente
Einkommensgrundsicherung darstellen, und wenn ja, auf welchen
wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht diese Annahme (bitte Angabe von
wissenschaftlichen Quellen), und wie hoch sollte eine Basisprämie sein?
Die insgesamt in Deutschland an die landwirtschaftlichen Betriebe ausgezahlten
Direktzahlungen beliefen sich im Antragsjahr 2017 auf rund 4,8 Mrd. Euro, das
entspricht rund 286,50 Euro je Hektar. Laut den repräsentativen Daten des
Testbetriebsnetzes des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
(BMEL) betrugen die durchschnittlichen Direktzahlungen je Unternehmen im
Wirtschaftsjahr 2017/2018 25 838 Euro. Ihr Anteil am Einkommen (Gewinn
plus Personalaufwand) belief sich im Durchschnitt der letzten fünf
Wirtschaftsjahre auf 37 Prozent. Die Direktzahlungen stellen daher einen wichtigen
einkommensstabilisierenden Anteil am betrieblichen Einkommen dar. In kleinen und
mittleren Betrieben leistet dabei auch die Umverteilungsprämie einen wichtigen
Beitrag. Die Bundesregierung geht daher davon aus, dass flächengebundene
Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe mit den Elementen Basisprämie
und Umverteilungsprämie eine relevante Einkommensgrundsicherung darstellen.
Die Basisprämie (nach den Vorschlägen der EU-Kommission
„Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit“ genannt) sollte auch zukünftig unter
Berücksichtigung der Anforderungen aus der neuen Konditionalität einen wirksamen
Einkommensbeitrag für die landwirtschaftlichen Betriebe liefern. Die Höhe der
Basisprämie kann erst im Rahmen des nationalen Strategieplans unter
Berücksichtigung aller anderen relevanten Interventionen festgelegt werden.
5. Wie hoch ist der Umschichtungssatz von der ersten in die zweite Säule (oder
umgekehrt) in den letzten zehn Jahren gewesen (bitte pro Jahr
aufschlüsseln)?
Gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 wurden die einem
Mitgliedstaat aus der Anwendung der obligatorischen Modulation in der 1. Säule in den
Antragsjahren 2010 bis 2012 zustehenden Beträge in die 2. Säule umgeschichtet.
Für Deutschland waren das 365,3 Mio. Euro im Jahr 2010, 410,8 Mio. Euro im
Jahr 2011 und 457,7 Mio. Euro im Jahr 2012.
In Anwendung von Artikel 136 bzw. 136b der Verordnung (EG) Nr. 73/2009
wurden für Deutschland ferner in den Antragsjahren 2010 bis 2014 jährlich
42,6 Mio. Euro nicht genutzter Direktzahlungsmittel in die 2. Säule übertragen.
§ 4 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes sieht für die Kalenderjahre 2015
bis 2019 eine Umschichtung von 4,5 Prozent der für Deutschland festgesetzten
jährlichen nationalen Obergrenze für Direktzahlungen in die 2. Säule vor.
Insgesamt ergibt sich für Deutschland ein Betrag von ca. 229 Mio. Euro pro Jahr im
Durchschnitt des Zeitraums 2015 bis 2019.
6. Plant die Bundesregierung, den Umschichtungssatz von der ersten in die
zweite Säule (oder umgekehrt) in Zukunft zu verändern?
Wenn ja, in welcher Höhe, und in welche Richtung?
7. Plant die Bundesregierung, die neu geplante zusätzliche Umschichtung von
bis zu 15 Prozent von der ersten in die zweite Säule anzuwenden?
Wenn ja, für welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, die Mittel
einzusetzen?
Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des bestehenden Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Höhe der Umschichtung von Mitteln der 1. Säule in die 2. Säule sowie die
Art der Verwendung evtl. umgeschichteter Mittel sind neben der Frage der
finanziellen Ausstattung der jeweiligen Säulen, die durch den zukünftigen MFR
festgelegt werden wird, und dem Mittelbedarf für gezielte Fördermaßnahmen auch
abhängig von der Ausgestaltung der sog. Grünen Architektur der GAP sowie
weiterer umweltrelevanter Regelungen. Erst wenn die Verhandlungen zu MFR und
GAP abgeschlossen sind, kann entschieden werden, in welcher Höhe
Umschichtungen erforderlich sind. Dabei ist der angestrebte höhere Beitrag der GAP zum
Umwelt-, Natur-, und Klimaschutz zu berücksichtigen (vgl. Antwort zu Frage 3).
8. Inwiefern plant die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene für eine
Vereinfachung der Mehrebenenverflechtung der europäischen Struktur- und
Investitionsfonds einzusetzen (wie im WBA-Bericht – WBA =
Wissenschaftlicher Beirat Agrarpolitik – erwähnt)?
Welche Vorschläge wird sie machen?
Nach den Vorschlägen der Europäischen Kommission für eine Dach-Verordnung
wird der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen
Raums (ELER) als 2. Säule der GAP künftig nicht mehr zu den europäischen
Struktur- und Investitionsfonds gehören und damit nicht mehr unter die
fondsübergreifende Partnerschaftsvereinbarung fallen. Die Bundesregierung begrüßt
diesen Ansatz. Insoweit sind hierzu keine Vorschläge der Bundesregierung
erforderlich.
9. Wie positioniert sich die Bundesregierung gegenüber dem Gutachten des
Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik, Ernährung und
gesundheitlichen Verbraucherschutz, in dem unter anderem festgestellt wird, dass ein
Ausgleich von vermeintlichen Kostennachteilen in der Landwirtschaft durch
flächengebundene Direktzahlungen nicht das richtige Instrument darstellt
und die tatsächliche Einkommenslage landwirtschaftlicher Betriebe in
Deutschland unterbewertet wird (vgl. Für eine gemeinwohlorientierte
Gemeinsame Agrarpolitik der EU nach 2020: Grundsatzfragen und
Empfehlungen, 2018, S. 26 ff.)?
Der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen
Verbraucherschutz (WBAE) hat seine Stellungnahme in unmittelbarem zeitlichen
Zusammenhang mit der Vorlage der Reformvorschläge der Europäischen
Kommission für die GAP nach 2020 an Frau Bundesministerin Klöckner übergeben.
In seinem Gutachten schlägt der WBAE unter anderem einen vollständigen
Abbau der Direktzahlungen über einen Zeitraum von 10 Jahren vor. Ein solcher
Vorschlag ist nicht Bestandteil der Kommissionsvorschläge. Er wäre wahrscheinlich
auf EU-Ebene auch nicht konsensfähig. Zudem ist die Gewährleistung eines
angemessenen Lebensstandards für die landwirtschaftliche Bevölkerung in
Artikel 39 AEUV nach wie vor ein wesentliches Element des durch die Europäischen
Verträge vorgegebenen Zielkatalogs.
Das Gutachten des WBAE enthält aber auch Empfehlungen wie den Ausbau des
Angebotes von Maßnahmen zur Honorierung umwelt-, klima- und
tierwohlbezogener Gemeinwohlleistungen der Landwirtschaft, die geeignet sind, das von der
Bundesregierung geforderte höhere Umweltambitionsniveau der GAP zu
befördern.
Der WBAE argumentiert in seinem Gutachten, dass die tatsächliche
Einkommenslage vieler landwirtschaftlicher Haushalte mit den von der Europäischen
Kommission oder dem BMEL durchgeführten Einkommensberechnungen nur
partiell abgebildet und unterbewertet würde. Die Bundesregierung ist dagegen der
Auffassung, dass die Einkommenslage landwirtschaftlicher Betriebe in
Deutschland auf der Basis der Auswertung von Jahresabschlüssen landwirtschaftlicher
Betriebe unter anderem im Agrarpolitischen Bericht der Bundesregierung im
Hinblick auf Einkünfte aus landwirtschaftlicher Tätigkeit sachgerecht dargestellt
wird.
10. Ist der Bundesregierung bekannt, welche Positionen der EU-Umweltrat
bezüglich der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2020 bezieht, und wenn ja,
welche dieser Positionen teilt die Bundesregierung, und welche nicht?
Der Umweltrat hat sich am 20. Dezember 2018 mit den Umwelt- und
Klimaambitionen der zukünftigen GAP befasst. Mehrere Mitgliedstaaten forderten,
Umwelt- und Klimabelange in der künftigen GAP angemessen abzubilden. Der Rat
hat dazu eine Diskussion geführt. Es wurden aber kein gemeinsamer Beschluss
und keine Positionierung hierzu verabschiedet.
11. Mit welchen Vereinen und Verbänden hat das Bundesministerium für
Ernährung und Landwirtschaft im Jahr 2018 Beratungen zur GAP nach 2020
durchgeführt (bitte mit Liste der Termine und teilnehmenden Verbände)?
Die gewünschten Angaben können der Anlage entnommen werden.
12. Nach welchem Verfahren fließen die Positionen der Zivilgesellschaft in die
Positionsfindung der Bundesregierung zur Gemeinsamen Agrarpolitik mit
ein?
Die Bundesregierung wird die zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure
im Vorgriff auf die zu erwartenden Regelungen in der GAP-Strategieplan-
Verordnung (vgl. Artikel 111 des Verordnungsvorschlags der Europäischen
Kommission) beteiligen. Eine erste Beteiligung hat auf Einladung des BMEL in Form
eines gemeinsamen Workshops mit Vertretern der zuständigen
Bundesministerien, der Länder und der Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpartner am 10. Januar
2019 in Bonn stattgefunden. Mit dem Fortgang der Beratungen auf EU-Ebene
und der Konkretisierung der Arbeiten zur Vorbereitung des GAP-Strategieplans
wird dieser Austausch fortgeführt.
13. Beschäftigt sich die Bundesregierung bereits auf Bundesebene und EU-
Ebene mit der Ausgestaltung der sogenannten Strategiepläne, die von den
Mitgliedstaaten bis zum 1. Januar 2020 vorgelegt werden müssen, und wenn
ja, welche konkreten Zielwerte schlägt sie für die jeweiligen
Ergebnisindikatoren vor, wie beispielsweise R.32 „Anzahl geförderter Unternehmen im
Bereich der Biowirtschaft“?
Die Beratungen auf EU-Ebene über den Vorschlag der Europäischen
Kommission für eine GAP-Strategieplan-Verordnung sind noch nicht abgeschlossen.
Durch die Wahlen zum Europäischen Parlament werden sie sich zudem absehbar
verzögern. Ein Inkrafttreten mit dem im Verordnungsvorschlag enthaltenen
Zeitplan erscheint daher derzeit nicht realistisch. Ein neuer Zeitplan wird Gegenstand
der weiteren Beratungen zwischen Europäischem Parlament, Rat und
Europäischer Kommission sein.
Dessen ungeachtet sollen diejenigen Elemente vorbereitet werden, die vom
endgültigen EU-Rechtstext wie auch den darauf basierenden nationalen politischen
Entscheidungen zur Umsetzung in Deutschland unabhängig sind.
Dazu gehört zunächst die Erarbeitung einer Analyse der Stärken-Schwächen-
Chancen-Risiken (SWOT-Analyse). Daran wird derzeit gearbeitet. Darauf
aufbauend werden die weiteren Schritte wie die Bedarfsanalyse erfolgen. Konkrete
Inhalte des Strategieplans wie u. a. die Zielwerte werden erst in einem späteren
Stadium abgestimmt. Dabei wird vor allem auch die föderale Struktur zu beachten
sein. Für die Ausgestaltung und Umsetzung der 2. Säule der GAP – und damit
auch für die jeweiligen Zielwerte und die finanzielle Prioritätensetzung in diesem
Politikbereich – sind verfassungsgemäß die Bundesländer zuständig. Insoweit
werden deren Planungen in die Strategieplanung einfließen. Vorgaben des
Bundes in diesem Bereich sind nicht zulässig.
Von der Europäischen Kommission wird im Genehmigungsprozess geprüft
werden, inwieweit die GAP-Strategiepläne – und damit auch die Maßnahmen der
2. Säule – einen wirksamen Beitrag zu den spezifischen Zielen gemäß Artikel 6
Absatz 1 leisten.
14. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die in Anhang 1 des VO-
Entwurfs über die GAP-Strategiepläne aufgelisteten Ergebnis- und Output-
Indikatoren ausreichend sind, um Fortschritte bei den spezifischen Zielen der EU
zu messen, und wenn nein, welche zusätzlichen Indikatoren empfiehlt die
Bundesregierung, um Verbesserungen in den Bereichen Klimaschutz,
Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Entwicklung, Biodiversität und
Tierschutz besser abbilden zu können?
Die Bundesregierung hat sich in den Verhandlungen zur GAP-Strategieplan-
Verordnung dafür ausgesprochen, dass die künftig zu verwendenden Indikatoren
relevant, aussagekräftig, gut messbar, verhältnismäßig und robust gegenüber
externen Effekten und eindeutig definiert sind. Output- und Ergebnisindikatoren
sollten zudem in einem nachvollziehbaren Zusammenhang zueinanderstehen.
Insbesondere den Output- und Ergebnisindikatoren kommt im Rahmen des
vorgeschlagenen neuen ergebnisorientierten Umsetzungssystems der GAP eine zentrale
Bedeutung zu.
Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung im Rahmen der Beratungen zur
GAP-Strategieplan-Verordnung umfangreiche Anmerkungen und Fragen zu den
vorgesehenen Indikatoren an die Kommission übermittelt, da sie umfangreiche
Anpassungen und Klarstellungen für erforderlich hält, um das System einerseits
praktikabel und andererseits aussagekräftig zu gestalten.
15. Strebt die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz, Julia Klöckner, an, das bisherige Integrierte Verwaltungs- und
Kontrollsystem entgegen dem Vorschlag der Kommission abzuschaffen?
Im Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über die Finanzierung, Verwaltung und
Überwachung der GAP und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 ist das
Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem zur Abwicklung der EU-
Agrarförderung verbindlich vorgesehen. Dies wird von der Bundesregierung unterstützt.
Bundesministerin Klöckner hat auf dem Agrarrat am 19. November 2018 eine
Vereinfachung, nicht aber eine Abschaffung dieses Systems gefordert.
16. Wie ist der Stand der auf Bundesebene zu erstellenden Stärken-Schwächen-
Analyse, die formal den Ausgangspunkt für den Programmierungsprozess
der Strategiepläne darstellt, und wie bewertet die Bundesregierung das
bisherige Ergebnis?
Ein erster Arbeitsentwurf der SWOT-Analyse einschließlich einer Beschreibung
der Ausgangssituation für den Agrarsektor und die ländlichen Räume in
Deutschland wird derzeit unter Berücksichtigung der Ergebnisse des SWOT-Workshops
vom 10. Januar 2019 im Auftrag des BMEL vom Monitoring- und
Evaluierungsnetzwerk Deutschland (MEN-D) erstellt. Er soll im Frühjahr 2019 fertiggestellt
werden. Eine Bewertung des Arbeitsentwurfs kann erst nach seiner Fertigstellung
erfolgen.
17. Unterstützt die Bundesregierung die in Artikel 94(2) des Vorschlags der
Europäischen Kommission (COM(2018) 392 final vom 1. Juni 2018) stehende
Anforderung: „Die Einrichtung des Mitgliedstaats, die für die Erstellung des
GAP-Strategieplans zuständig ist, stellt sicher, dass die zuständigen
Umwelt- und Klimabehörden wirksam an der Ausarbeitung der Umwelt- und
Klimaaspekte des Plans beteiligt werden“, und welche Absprachen fanden
diesbezüglich bereits statt?
Die Bundesregierung unterstützt den Vorschlag der Europäischen Kommission.
Die Einbeziehung der Kompetenzen der Umweltbehörden bei den Umweltzielen
der GAP trägt dazu bei, das von der Bundesregierung angestrebte höhere
Umweltambitionsniveau zu erreichen.
18. Wie genau definiert die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass die
neue GAP-Architektur den umwelt- und klimapolitischen
Herausforderungen besser Rechnung tragen will, die im Anhang 3 des Verordnung-Entwurfs
über die GAP-Strategiepläne genannten Punkte „Angemessenen Schutz von
Feuchtgebieten und Torfflächen“, „Fruchtwechsel“ und „Dauergrünland“?
Die Bundesregierung setzt sich für klare und wirksame Leitplanken auf EU-
Ebene ein, um in Anbetracht des mit dem neuen Umsetzungsmodell verbundenen
deutlich größeren Entscheidungsspielraums für die Mitgliedstaaten vor allem bei
den Umweltstandards einen Wettlauf nach unten zu verhindern. Dazu gehören
auch Mindestvorgaben zur Konditionalität auf EU-Ebene.
Die abschließende Festlegung der Verpflichtungen betreffend die im Anhang 3
des VO-Entwurfs über die GAP-Strategiepläne aufgeführten Standards wird
voraussichtlich erst im Rahmen des hierzu erforderlichen nationalen
Rechtsetzungsverfahrens erfolgen, mit dem noch nicht begonnen wurde.
19. Wie genau definiert Bundesministerin Julia Klöckner die „Leistbarkeit“
entsprechend ihrer Äußerung beim Agrarrat am 19. November 2018 zu einer
besseren Förderung der Umweltleistungen?
Was ist der Maßstab für „Leistbarkeit“?
Umweltleistungen müssen für die Landwirte umsetzbar sein, da zahlreiche
Maßnahmen für Umweltleistungen an ein Mindestmaß der Bewirtschaftung gebunden
sind (z. B. Mähen) bzw. an eine bestimmte Art und Weise der Bewirtschaftung
(z. B. Beweidung).
Damit Landwirte diese i. d. R. mit zusätzlichem Aufwand und/oder
entsprechenden Einkommenseinbußen verbundenen Maßnahmen im gewünschten Ausmaß
umsetzen, müssen Verpflichtungen und Förderhöhe der jeweiligen Maßnahmen
in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen bzw. bedarf es einer
Anreizkomponente. Die Bundesregierung setzt sich unter Ausnutzung vorhandener
Spielräume (im Hinblick auf z. B. WTO) für eine Erweiterung der
Prämienkalkulation um eine Anreizkomponente ein.
Unabhängig davon hat Bundesministerin Klöckner nicht davon gesprochen, dass
die entsprechenden Maßnahmen „leistbar“, sondern dass sie für Landwirte
„umsetzbar“ sein müssen (vgl. Antwort zu Frage 28).
20. Unterstützt die Bundesregierung den Kommissionsvorschlag, die „Öko-
Regelungen“ (Eco-Schemes) auf Mitgliedstaatenebene anzubieten, und wenn
ja, welche konkreten umwelt-, klima- und tierschutzpolitischen Maßnahmen
will die Bundesregierung unter „Öko-Regelungen“ fassen und fördern?
Wenn nein, warum nicht?
Deutschland setzt sich für ein höheres Umweltambitionsniveau der GAP ein. Wie
dieses erreicht werden kann, d. h. wie die Elemente der „Grünen Architektur“ im
Kontext weiterer umweltrelevanter Regelungen aufeinander abgestimmt werden
können, wird derzeit innerhalb der Bundesregierung diskutiert. Daher steht eine
Positionierung Deutschlands zu bestimmten Aspekten einzelner
Umweltinstrumente und -regelungen, wie den Öko-Regelungen, noch aus.
21. Befürwortet die Bundesregierung eine verpflichtende Anwendung der „Öko-
Regelungen“ (Eco-Schemes) durch alle Mitgliedstaaten, und wenn ja,
welcher Anteil der Direktzahlungen sollte laut Bundesregierung mindestens für
Öko-Regelungen bereitgestellt werden?
Die Bundesregierung setzt sich auf EU-Ebene für die Vereinbarung klarer und für
alle Mitgliedstaaten verbindlicher Leitplanken ein, um den gemeinsamen
Charakter der Agrarpolitik zu sichern und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Vor
allem bei den Umweltstandards muss ein Wettlauf nach unten vermieden werden.
Zur Frage, welcher Anteil der Direktzahlungen mindestens für Öko-Regelungen
verwendet werden soll, wird auf die Antworten zu den Fragen 3, 6, 7 und 20
verwiesen.
22. Sollten Eco-Schemes zur nationalen Umsetzung entwickelt werden, in
welchem Zeitraum und unter Beteiligung welcher Interessensverbände und
Organisationen plant die Bundesregierung, Maßnahmen vorzulegen?
Es wird auf Antworten zu den Fragen 12, 13 und 20 verwiesen.
23. Will die Bundesregierung in der nächsten Förderperiode den Umbau der
Tierhaltung über finanzielle Mittel der Gemeinsamen Agrarpolitik
umsetzen, und wenn ja, an welcher Stelle in der zukünftigen Förderarchitektur
sollte dies verankert werden?
Der Erhalt der Direktzahlungen ist im Rahmen der Konditionalität an die
Einhaltung von Auflagen – u. a. im Bereich des Tierschutzes – gebunden. Für die
Förderung gezielter Maßnahmen für den Tierschutz sind insbesondere die
Möglichkeiten im Rahmen des Ausgleichs von Einkommensverlusten und zusätzlichen
Kosten infolge von Tierschutz-/Bewirtschaftungsverpflichtungen der 2. Säule der
GAP geeignet. Damit können den Betrieben Einkommensverluste bzw.
Zusatzkosten infolge freiwilliger Leistungen ausgeglichen werden, die über die
gesetzlichen Anforderungen hinausgehen, z. B. für die Haltung von Tieren auf der
Weide.
24. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, die Verordnung (EG)
Nr. 1099/2009 des Rates vom 24. September 2009 über den Schutz von
Tieren zum Zeitpunkt der Tötung, die Richtlinie 2007/43/EG des Rates vom
28. Juni 2007 mit Mindestvorschriften zum Schutz von Masthühnern und die
Richtlinie 1999/74/EG des Rates vom 19. Juli 1999 zur Festlegung von
Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen in die Grundanforderungen
an die Betriebsführung mit aufzunehmen, und wenn nein, warum nicht?
In den Katalog der Grundanforderungen an die Betriebsführung sollten nur solche
EU-Verordnungen und -Richtlinien aufgenommen werden, deren
Verpflichtungen sich schwerpunktmäßig an Wirtschaftsbeteiligte richten, die als Antragsteller
auf Direktzahlungen oder auf flächen- oder tiergebundene Maßnahmen der
zweiten Säule in Betracht kommen. Bei den in der Frage genannten Rechtsakten ist
dies überwiegend nicht der Fall.
25. Wird die Bundesregierung sich in den Verhandlungen für einen
Naturschutzfonds, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgehalten,
einsetzen?
Wenn nein, warum nicht?
Die im Koalitionsvertrag enthaltene Forderung nach einem eigenständigen
Naturschutzfonds wurde von der Europäischen Kommission in ihren Vorschlägen
zum künftigen MFR nach 2020 nicht berücksichtigt und ist deshalb nach dem
derzeitigen Verhandlungsstand auf EU-Ebene nicht vorgesehen. Die
Bundesregierung wird sich bei den Verhandlungen zum künftigen MFR dafür einsetzen,
die EU-Naturschutzfinanzierung zu verbessern und die im Koalitionsvertrag
vorgesehene bedarfsgerechte Finanzierung des Naturschutzes in den jeweiligen
Fachpolitiken berücksichtigen. Dies gilt auch für die GAP, zumal diese die
Leistungen der Landwirtschaft zum Schutz der Umwelt, der Biodiversität, des Klimas
und der natürlichen Ressourcen künftig besser honorieren soll. Der MFR wird
allerdings als Gesamtpaket verabschiedet werden, wobei die Verhandlungen
andauern.
26. Wie erklärt die Bundesregierung die Aussage im vom Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vorgelegten
Diskussionspapier zum Aktionsprogramm Insektenschutz, dass sie sich in der EU für
eine Verbesserung der Naturschutzfinanzierung insbesondere im Rahmen
der EU-Agrarpolitik einsetzen will, dann aber lediglich von eine
Beibehaltung der Mittelausstattung in der zweiten Säule und Einführung eines
Mindestbudgets für „Öko-Regelungen“ in der ersten Säule in Höhe des
bisherigen Greening-Anteils fordert?
Worin sieht sie hier die Verbesserung der Finanzierung?
Die Bundesregierung strebt einen höheren Beitrag der GAP zum Natur-, Umwelt-
und Klimaschutz an (vgl. Antworten zu den Fragen 3, 6, 7 und 20). Dies kommt
auch dem Insektenschutz zugute.
27. Wo äußert sich in den Forderungen der Bundesregierung die im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgelegte „bedarfsgerechte
Finanzierung von Natura 2000“ im Zusammenhang mit der Position der
Bundesregierung, dass mit zusätzlichen Mitteln aus dem Mehrjährigen
Finanzrahmen der EU (MFR) post 2020 die EU-Naturschutzfinanzierung verbessern
müsste?
Bezüglich des Finanzbedarfs zur Umsetzung von Natura 2000, der verfügbaren
Finanzmittel für Naturschutzmaßnahmen und der daraus resultierenden
Finanzierungslücke in Deutschland wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 105 der Abgeordneten Steffi Lemke auf
Bundestagsdrucksache 19/2419 verwiesen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen.
28. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Ergebnis der
Literaturstudie „Erfüllt die GAP ihre Ziele?“ (Pe`er et al. 2017), nach der deutliche
Hinweise gefunden wurden, dass die GAP in Hinblick auf das Verhältnis von
Umweltschutzausgaben und Umweltschutzleistungen sehr ineffizient ist,
und welchen Handlungsbedarf leitet die Bundesregierung hieraus ab?
Die Autoren der in der Frage genannten Metastudie schreiben in der
Schlussfolgerung u. a., dass „eine breit(er) angelegte, faktengesicherte Beurteilung der
GAP, das Sammeln von Empfehlungen, gewonnenen Erkenntnissen und
Instrumenten zur Optimierung der GAP und Lösung von Konflikten notwendig sind.“
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Leistungen der GAP für Natur-,
Umwelt- und Klimaschutz für eine zukunftsfähige Landwirtschaft besonders
wichtig sind. Daher tritt die Bundesregierung für ein höheres
Umweltambitionsniveau ein. Dabei muss gewährleistet sein, dass ein höheres
Umweltambitionsniveau für die Landwirte umsetzbar ist (vgl. auch die Antwort zu Frage 19).
29. Unterstützt die Bundesregierung in der Erweiterten Konditionalität eine
verbindliche Festlegung von ökologischen Vorrangflächen auf EU-Ebene?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welcher Anteil wird angestrebt, und soll die Anwendung von
Pestiziden möglich sein?
Die Bundesregierung unterstützt die verbindliche Festlegung eines
Mindestanteils der landwirtschaftlichen Fläche für nichtproduktive Landschaftselemente
oder Flächen auf EU-Ebene (GLÖZ 9-Standard im Anhang 3 des VO-Entwurfs
über die GAP-Strategiepläne). Über die Höhe dieses Mindestanteils und die
Ausgestaltung weiterer Rahmenbedingungen wird derzeit innerhalb der
Bundesregierung noch beraten. Dabei werden bisher geltende Regelungen zum
Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln auf ökologischen Vorrangflächen mit
einbezogen.
30. Unterstützt die Bundesregierung innerhalb der zweiten Säule ein
Mindestbudget für Agrarumweltklimamaßnahmen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, in welcher Höhe, und für welche Maßnahmen bzw. Ziele?
Mit dem von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen neuen
Umsetzungsmodell wird die künftige Förderung auf Ziele und nicht auf Maßnahmen
ausgerichtet. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sind Kern der Maßnahmen
zur Erreichung der umwelt- und klimabezogenen Ziele der GAP. Auch andere
Maßnahmen wie entsprechende Investitionen können zur Erreichung dieser Ziele
beitragen. Für umwelt- und klimabezogene Ziele sind nach dem Vorschlag der
Europäischen Kommission mindestens 30 Prozent der ELER-Mittel ohne
Anrechnung der Ausgleichszulage vorzusehen. Diese Vorgabe wird von der
Bundesregierung nicht in Frage gestellt.
31. Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung die
Sektorziele beim Klimaschutz in der Landwirtschaft fördern, und hält die
Bundesregierung die positive Humusbilanzierung für geeignet?
Das BMEL hat zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 ein Paket von
zunächst fünf Maßnahmen für den Sektor Landwirtschaft entworfen. Das erste
Maßnahmenprogramm 2030, das auch diese Maßnahmen enthalten wird, soll
sicherstellen, dass die für 2030 gesteckten Ziele erreicht werden. Zu diesen
Maßnahmenentwürfen gehören Verbesserungen bei der Düngung, die verstärkte
Vergärung von Gülle in Biogasanlagen, eine Stärkung des ökologischen Landbaus, eine
Steigerung der Energieeffizienz und Verbesserungen bei der Tierhaltung. Alle
Maßnahmen haben zum Ziel, die Emissionen von Treibhausgasen erheblich zu
verringern.
Landwirtschaftlich genutzte Böden sind mit Abstand der größte Speicher von
organischem Kohlenstoff in Deutschland. Die Humusbilanzierung ist eine Methode
zur Bemessung und Beurteilung landwirtschaftlicher
Bewirtschaftungsmaßnahmen auf die Humusversorgung von Ackerland. Diese Methode kann den
Nachweis des Humusgehaltes mittels Bodenuntersuchungen nicht gänzlich ersetzen.
Diese Verfahren müssen sich ergänzen.
32. Welche Kontrollpflichten kommen auf Deutschland zu, was heißt
„risikoangemessene Kontrollen“, wie genau will die Bundesregierung die Kontrollen
vereinfachen?
Im Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über die Finanzierung, Verwaltung und
Überwachung der GAP und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 werden
Grundsätze im Hinblick auf die durchzuführenden Kontrollen definiert. Dabei
wird auch geregelt, dass die Auswahl der zu kontrollierenden Betriebe – wie
bislang auch schon – nach Zufalls- und nach Risikogesichtspunkten zu erfolgen hat.
Einzelheiten zur Ausgestaltung der Kontrollen und mögliche Vereinfachungen
sind im Rahmen der nationalen Umsetzung zu gegebener Zeit festzulegen.
Anlage zu Frage 11 12.02.2019
Datum Teilnehmende Verbände
26. Januar 2018 Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tierzüchter
Bundesverband der obst-, gemüse und kartoffelverarbeitenden
Industrie
Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter
Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen
Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie
Deutscher Bauernverband
Deutscher Brauer-Bund
Deutscher Fruchthandelsverband
Deutscher Raiffeisenverband
Gesamtverband der deutschen land- und forstwirtschaftlichen
Arbeitgeberverbände
IG Bauen-Agrar-Umwelt
Industrieverband Agrar
Milchindustrie-Verband
Niedersächsisches Landvolk Landesbauernverband
Thüringer Bauernverband
Verband der Fleischwirtschaft
Verband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft
Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland
Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau
Verbraucher Zentrale Berlin
Verbraucherzentrale Bundesverband
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Verein der Getreidehändler der Hamburger Börse
Verein der Zuckerindustrie
Waren-Verein der Hamburger Börse
Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft
Zentralverband Gartenbau
03. Mai 2018 Deutscher Verband für Landschaftspflege
25. Juni 2018 (Einladungsliste)
Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Familienbetriebe Land und
Forst
Bioland- Verband für organisch-biologischen Landbau
Bund der Deutschen Landjugend
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
Bund Ökologischer Lebensmittelwirtschaft
Bundesverband der Agrargewerblichen Wirtschaft
Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften
Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie
Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft
Deutschen Bauernbund
Deutscher Bauernverband
Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-,
Tier- und Umweltschutzorganisationen
Deutscher Raiffeisenverband
Deutscher Verband für Landschaftspflege
Greenpeace
Naturschutzbund Deutschland
Neuland Verein für tiergerechte und umweltschonende
Nutztierhaltung
Verband der Landwirtschaftskammern
World Wide Fund For Nature
06. Juli 2018 Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft
13. September 2018 Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft
04. Dezember 2018 Bund der Deutschen Landjugend
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft
Deutscher Bauernbund
Deutscher Bauernverband
24. September 2018
Deutscher Imkerbund
Deutscher Naturschutzring – Dachverband der deutschen
Natur-, Tier- und Umweltorganisationen
Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft
Deutscher Raiffeisenverband
Deutscher Verband für Landschaftspflege
Germanwatch
Greenpeace
Naturschutzbund Deutschland
Neuland
Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen
Verband der Landwirtschaftskammern
Verband kommunaler Unternehmen
World Wide Fund for Nature
Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern
Bauernverband Sachsen-Anhalt
Bauernverband Schleswig-Holstein
Bayerischer Bauernverband
Bund für Umwelt und Naturschutz in Deutschland
Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft
Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und
Eigenjagdbesitzer
Bundesverband der Stärkekartoffelerzeuger
Deutsche Delegation des Internationalen Rates zur Erhaltung
des Wildes und der Jagd im CIC
Deutsche Wildtier Stiftung
Deutscher Bauernverband
Deutscher Jagdverband
Deutscher Naturschutzring
Deutscher Verband für Landschaftspflege
Fachverband Biogas
Landesbauernverband Baden-Württemberg
Landesbauernverband Brandenburg
Landvolk Niedersachsen
Naturschutzbund Deutschland
Sächsischer Landesbauernverband
Thüringer Bauernverband
Verband der Landwirtschaftskammern
WWF Deutschland
18. Oktober 2018 Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft
Bioland
Bundesarbeitsgemeinschaft der LEADER Aktionsgruppen
Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften
Deutsche Agrarforschungsallianz
Deutscher Bauernverband
Deutscher Landkreistag
Evangelische Jugend auf dem Land
Naturschutzbund Deutschland
Verband der Landwirtschaftskammern
Zentralverband des Deutschen Handwerks
24. Oktober 2018 Bayerischer Bauernverband
Bund der Deutschen Landjugend
Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter
Deutscher Bauernverband
Deutscher Reiseverband
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe
Lippisch landwirtschaftlicher Hauptverein
Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen
Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie
Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland
03.Dezember 2018 Bundesverband der Berufsschäfer
Deutscher Verband für Landschaftspflege
03. Dezember 2018 Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft
17. Dezember 2018 Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft
18. Dezember 2018 Deutscher Bauernverband
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ISSN 0722-8333]