Umsetzung des EU-Türkei-Flüchtlingsabkommens
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Thomas Nord, Petra Pau, Tobias Pflüger, Martina Renner, Eva-Maria Schreiber, Dr. Petra Sitte, Helin Evrim Sommer, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Europäische Union vereinbarte am 18. März 2016 mit der Türkei ein Flüchtlingsabkommen, welches die Einreise von Flüchtlingen über die Türkei in die EU verhindern soll (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:22014A0507(01)&from=ET). Durch eine Verstärkung ihres Grenzschutzes soll die Türkei dazu befähigt werden, die mit Hilfe von Schleppern erfolgende Einreise von Flüchtlingen auf griechische Inseln (und damit in das Territorium der EU) zu vereiteln. Dafür sollten der Türkei von der Europäischen Union, zur Verbesserung der Lebensumstände von Geflüchteten, bis zu 6 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt werden (www.zeit.de/politik/ausland/2017-02/fluechtlingsabkommen-tuerkei-eu-inhalt). Bislang haben die Europäische Union sowie einzelne EU-Mitgliedstaaten 50 Prozent dieser vereinbarten Summe an die Türkei ausgezahlt. Das seitens der Europäischen Union zur Verfügung gestellte Geld soll ausschließlich für Projekte in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Sicherheit, Unterkünfte und Lebensmittelversorgung genutzt werden. Gleichzeitig sollen syrische Flüchtlinge, die keinen Anspruch auf Asyl haben (da sie „illegal“ eingereist sind), von den griechischen Inseln zurück in die Türkei abgeschoben werden. Bis zum 5. Dezember 2018 wurden insgesamt 2 224 Schutzsuchende von Griechenland in die Türkei zurückgewiesen (https://ec.europa.eu/home-affairs/sites/homeaffairs/files/what-we-do/policies/european-agenda-migration/press-material/docs/state_of_play_-_eu-turkey_en.pdf). Die europäischen Länder haben sich dazu verpflichtet, im Gegenzug für jeden dieser abgeschobenen Flüchtlinge einen syrischen Flüchtling aus der Türkei aufzunehmen. Die Türkei hat die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) mit regionalem Vorbehalt ratifiziert, das bedeutet, dass diese nur für Flüchtlinge aus Europa gilt (www.proasyl.de/news/rechtsgutachten-von-pro-asyl-tuerkei-ist-kein-sichererstaat-fuer-fluechtlinge/). Daher haben Schutzsuchende in der Türkei praktisch keine Chance auf einen Flüchtlingsstatus, sondern im besten Fall auf Zuerkennung eines eingeschränkten „temporären Schutzstatus“ (www.bpb.de/gesellschaft/migration/laenderprofile/229957/die-asylpolitik-der-tuerkei).
Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) warnt in Bezug auf die Türkei generell vor Kettenabschiebungen. Dies betrifft sowohl syrische, als auch nichtsyrische Staatsangehörige. Syrische Staatsangehörige erhalten zwar immer wieder einen temporären Status in der Türkei, das DIMR betrachtet dies jedoch als „eine politische Entscheidung, die durch Beschluss des Ministerrates getroffen wird. Damit ist nicht erkennbar, wie lange der vorübergehende Schutz gewährt wird und aufgrund welcher Erwägungen er wieder aufgehoben wird.“ Zu nichtsyrischen Asylsuchenden erklärt das DIMR: „Bei nicht-syrischen Asylsuchenden, die beispielsweise aus Afghanistan oder dem Irak geflohen sind, besteht ebenfalls die Gefahr, dass sie unter Missachtung der in der GFK und EMRK niedergelegten Zurückweisungsverbote von der Türkei aus weiter in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden könnten“ (www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Stellungnahmen/DIMR_Stellungnahme_Menschenrechtliche_Bewertung_EU-Tuerkei-Vereinbarung_in_ihrer_Umsetzung_20_06_2016.pdf). Der türkische Innenminister Soylu erklärte, die Türkei habe allein im bisherigen Jahr 2018 53 860 Geflüchtete abgeschoben (www.hurriyetdailynews.com/over-250-000-irregular-migrants-held-in-2018-in-turkey-minister-139599?utm_source=Facebook&utm_medium=post&utm_campaign=over-250-000-irregular-migrants-held-in-2018-in-turkey-minister-139599&utm_term=post). Die Bundesregierung erklärt ihrerseits, sie habe Kenntnis von Abschiebungen von Drittstaatsangehörigen aus der Türkei, die noch vor Abschluss des Asylverfahrens vorgenommen wurden (Bundestagsdrucksache 18/11568) und bestätigt so die zitierte Befürchtung des DIMR, es könne zu Kettenabschiebungen kommen. Auch der Fortschrittsbericht der EU-Kommission zeigt diese Gefahr auf. So wurden allein bis September 2017 831 Personen, die in die Türkei im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens zurückgewiesen wurden, von dort in ihre Herkunftsstaaten bzw. Drittstaaten „zurückgeschickt“ (https://ec.europa.eu/neighbourhood-enlargement/sites/near/files/20170906_seventh_report_on_the_progress_in_the_implementation_of_the_eu-turkey_statement_en.pdf). Immer wieder schiebt die türkische Polizei Schutzsuchende in ihre Herkunftsstaaten bzw. Drittstaaten ab, ohne dass diese einen Asylantrag in der Türkei stellen können (http://dm-aegean.bordermonitoring.eu/).
Die Zahl der Schutzsuchenden, die aus der Türkei auf die griechischen Inseln übersetzen, ist seit Anfang 2018 nochmals gestiegen. Nach Angaben des Flüchtlingshilfswerks UNHCR kamen dort von Jahresbeginn bis Ende September 2018 23 419 Schutzsuchende an, das waren 17 Prozent mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres.
Seit Inkrafttreten des EU-Türkei-Deals am 20. März 2016 herrscht Ausnahmezustand auf den Inseln in der Ägäis. Sie wurden zu einem „Freiluftgefängnis“ für tausende Schutzsuchende (www.proasyl.de/hintergrund/eu-tuerkei-deal-laboraegaeis-blaupause-fuer-europa/). Die „Hotspots“ auf den Inseln Lesbos, Chios, Samos, Leros und Kos haben eine Aufnahmekapazität von 6 338 Menschen. Mittlerweile leben in ihnen aber insgesamt 23 419 Schutzsuchende unter katastrophalen Bedingungen (www.spiegel.de/politik/ausland/fluechtlinge-aegaeisinseln-vor-dem-kollaps-griechenland-warnt-a-1227423.html, www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-10/migration-fluechtlinge-griechenland-unhcr). Die griechischen Lager, in denen sich die Schutzsuchenden befinden, sind geprägt von Überbelegung, hygienischen und infrastrukturellen Mängeln und langen Aufenthaltsdauern. Hinzu kommt die Internierung von Schutzsuchenden bei ihrer Ankunft in geschlossenen Abteilungen der „Hotspots“ (http://dm-aegean.bordermonitoring.eu/2018/09/23/the-prison-within-the-prison-within-the-prison-the-detention-complex-of-moria-camp/).
Darüber hinaus kritisiert der Europäische Rechnungshof die Intransparenz und Ineffizienz der Verwendung der im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens unter anderem für die Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen und den Ausbau der kommunalen Infrastruktur gezahlten Mittel.
Laut dem Europäischen Rechnungshof wurden bei der Hälfte der mit EU-Geldern finanzierten humanitären Projekte nicht die gewünschten Ergebnisse erzielt. Die gravierendsten Mängel sieht er bei der ineffizienten Verwaltung der Projekte sowie den bei externen Partnern anfallenden hohen Nebenkosten für die Umsetzung von Bargeldhilfe-Projekten.
So schreibt der Europäische Rechnungshof: „Für die Übertragung der Mittel erhält der lokale Durchführungspartner eine ‚Gebühr für den Bargeldtransfer‘ von 8,9 Mio. Euro (berechnet auf der Basis von einem Prozent der insgesamt zu transferierenden Summen). Angesichts der Tatsache, dass die Mittel direkt an die Bank hätten transferiert werden können, ohne sie über den lokalen Durchführungspartner weiterzuleiten, wurde die Notwendigkeit dieser Gebühr von der Kommission nicht ausreichend nachgewiesen“ (www.eca.europa.eu/Lists/ECA Documents/SR18_27/SR_TRF_DE.pdf).
Nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller benutzt die türkische Regierung die Schutzsuchenden als Druckmittel gegenüber der EU und insbesondere Deutschland, um die eigenen politischen und ökonomischen Interessen durchzusetzen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Europäischen Rechnungshofes „dass die Fazilität wirksamer und die Mittelverwendung optimaler hätte sein können“, hat sie selbst von solchen oder ähnlichen Mängeln im Kontext des EU-Türkei-Abkommens Kenntnis, und welche Schlussfolgerungen zieht sie für die Nachzahlung der verbleibenden 3 Mrd. Euro?
Inwieweit und mit welchem Ergebnis hat sich die Bundesregierung, oder nach Kenntnis der Bundesregierung die EU, bislang um Auskünfte von Seiten der türkischen Behörden bemüht, inwiefern die Bargeldhilfen auch den beabsichtigten Personenkreis (notbedürftige Personen) erreichen, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über offizielle und inoffizielle Äußerungen türkischer Regierungsvertreter, das EU-Türkei-Abkommen aufgrund politischer Konflikte mit der EU bzw. mit einzelnen EU-Mitgliedstaaten aufzukündigen bzw. „die Grenzen für Flüchtlinge zu öffnen“ (www.dw.com/tr/erdo%C4%9Fan-abyi-tehdit-etti-s%C4%B1n%C4%B1rlar%C4%B1-a%C3%A7ar%C4%B1z/a-36519386)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung der Zahl der Schutzsuchenden, die aus der Türkei auf die griechischen Inseln fliehen, welche Kenntnisse hat sie über Todesfälle, und welche Konsequenzen zieht sie daraus (www.proasyl.de/hintergrund/eu-tuerkei-deal-das-versagen-europaeischerfluechtlingspolitik/)?
Wie viele Flüchtlinge wurden im Jahr 2018 im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens von den Hotspots in Griechenland in die Türkei zurückgeschickt, und wie viele syrische Flüchtlinge hat die Europäische Union im Gegenzug aufgenommen (bitte angeben, wie viele davon freiwillig die griechischen Inseln verlassen haben)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Lage der Flüchtlinge in Bezug darauf, dass 92 Prozent der sich in der Türkei aufhaltenden Geflüchteten keine Unterbringung und nur sehr geringfügige staatliche Hilfen erhalten?
Welche Maßnahmen plant die Türkei nach Kenntnis der Bundesregierung, um die Integration von Schutzsuchenden in der Türkei zu fördern, und mit welchen Partnern arbeiten türkische Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Zusammenhang zusammen?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die „lokalen Durchführungspartner“, die nach Erkenntnissen des Europäischen Rechnungshofes unnötige Gebühren für den Bargeldtransfer in Höhe von 8,9 Mio. Euro aus den im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens ausgezahlten EU-Mitteln erhalten haben? Seit wann hat sie Kenntnisse von dieser Praxis, und welche Konsequenzen zieht sie daraus (www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/SR18_27/SR_TRF_DE.pdf)?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die im Bericht des Europäischen Rechnungshofes als „externe Partner“ umschriebenen Einrichtungen oder Unternehmen, für die kaum begründete und auffällig hohe Summen abgerechnet worden sind?
Hält die Bundesregierung die von der Türkei vorgenommene anonymisierte Form der Dokumentation jener Personen, welche EU-Bargeldhilfen aus Mitteln des EU-Türkei-Abkommens erhalten haben, für ausreichend (bitte begründen, www.eca.eropa.eu/Lists/CADocuments/SR18_27/SR_TRF_DE.pdf)?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Vorenthaltung des Primärdatenmaterials zur Bedarfsanalyse, aufgrund derer der Europäische Rechnungshof „die geschätzten Kosten der Maßnahmen, die erforderlich waren, um den Bedürfnissen der Flüchtlinge und der Aufnahmegemeinschaften Rechnung zu tragen, nicht validieren“ konnte, durch die türkische Regierung (www.eca.europa.eu/Lists/CADocuments/SR18_27/SR_TRF_DE.pdf)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die vom Europäischen Rechnungshof beschriebene Einstellung eines aus Mitteln des EU-Türkei-Abkommens finanzierten Projekts, das als Hilfestellung für Frauen und Mädchen dienen sollte, aufgrund einer staatlichen Vollzugsanordnung gegenüber dem lokalen Träger dieses Projektes (www.eca.europa.eu/Lists/CADocuments/SR18_27/SR_TRF_DE.pdf)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die „Meinungsverschiedenheiten“ bezüglich der Definition der „Indikatoren für die Messung der Fortschritte im Hinblick auf sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt, Schulabbrecher oder den Schutz von Kindern“ zwischen der EU und der Türkei (www.eca.europa.eu/Lists/CADocuments/SR18_27/SR_TRF_DE.pdf)?
Hält die Bundesregierung an ihrer Aussage fest, das EU-Türkei-Abkommen habe Vorbildcharakter, und wenn ja, warum, und für welche avisierten weiteren Abkommen (www.fr.de/politik/flucht-zuwanderung/angela-merkel-tuerkeiabkommen-als-vorbild-fuer-libyen-a-1330224)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Abschiebungen oder Weiterschiebungen von Schutzsuchenden aus welchen Herkunftsstaaten seit dem 1. Januar 2016? Aus der Türkei in welchen Herkunfts- oder Drittstaat?
Warum hat sich die Bundesregierung nicht um den Erhalt von Zahlen zu Abschiebungen aus der Türkei in Drittstaaten, insbesondere vor dem Hintergrund ihrer Relevanz für die Verhinderung von Kettenabschiebungen im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens, bemüht (vgl. Antwort zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 18/11568)?
Wie viele Schutzsuchende befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den geschlossenen Bereichen welcher „Hotspots“ auf den griechischen Inseln, wie lange ist die dortige durchschnittliche Verweildauer, und bei wie vielen Inhaftierten wird eine Zurückschickung im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens geprüft (http://dm-aegean.bordermonitoring.eu/2018/09/23/the-prison-within-the-prison-within-the-prison-the-detention-complex-of-moriacamp/)?
Welche Faktoren liegen nach Auffassung der Bundesregierung dem Anstieg der in Griechenland aufhältigen Asylsuchenden von 51 393 im zweiten Quartal 2016 auf 64 900 im vierten Quartal 2018 zugrunde (vgl. Bundestagsdrucksache 19/5320)?
Welche Faktoren liegen nach Auffassung der Bundesregierung dem Anstieg von sexualisierter Gewalt in den Hotspots, insbesondere auf Lesbos, zugrunde (vgl. Bundestagsdrucksache 19/5320)?
Wie ist der Anstieg der Asylsuchenden in Griechenland und die massive Überbelegung der Hotspots vor dem Hintergrund der Aussage von Staatsminister Michael Roth „im Übrigen will ich deutlich machen, dass die sogenannte EU-Türkei-Erklärung eher zum Nutzen der Geflüchteten ist, weil die Zahl der irregulären Ankünfte auf den griechischen Inseln reduziert wurde und die Inseln somit entlastet wurden“ zu verstehen (http://dip21.bundestag.btg/dip21/btp/19/19005.pdf#P.344)?
Auf welcher Rechtsgrundlage finden Abschiebungen von Drittstaatsangehörigen vom griechischen Festland in die Türkei statt?
Inwiefern hält die Bundesregierung die Türkei für einen validen flüchtlingspolitischen Partner insbesondere vor dem Hintergrund der Menschenrechtslage in der Türkei und dem militärischen Vorgehen der Türkei in Nordsyrien, dem Nordirak und den kurdischen Provinzen in der Türkei?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Fälle bei denen die Türkei die Rücküberstellung von Drittstaatsangehörigen verweigert hat, und wenn ja, aus welchem Grund (bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln)?
Für welche sicherheitstechnischen oder militärischen Einrichtungen oder Gerätschaften mit welchem Einsatzgebiet wurden Gelder aus den Heranführungshilfen für die Türkei verwendet (www.spiegel.de/politik/ausland/eu-unterstuetzt-tuerkei-bei-der-aufruestung-ihrer-grenzen-a-1199535.html)?
Inwiefern ist es gewährleistet, dass nicht dieselben Vertreter des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) die Verfahrensberatung am „Help-Desk“ in griechischen Hotspots und die Interviews durchführen, oder hält die Bundesregierung eine solche Doppelrolle für angemessen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/5320)?
Inwiefern weichen die Entscheidungsquoten zwischen Entscheidungsvorschlägen des EASO und den abschließenden Entscheidungen im Zulässigkeitsverfahren in griechischen Hotspots voneinander ab (vgl. Bundestagsdrucksache 19/5320)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die „32 Milliarden Dollar“, welche die Türkei für Flüchtlinge ausgegeben haben will? Hat die Bundesregierung oder die EU eine Aufschlüsselung dieser Ausgaben von der Türkei verlangt, und falls nein, warum nicht? Falls ja, welchen Inhalt hatte diese Aufschlüsselung (www.hurriyetdailynews.com/over-250-000-irregular-migrants-held-in-2018-in-turkey-minister-139599?utm_source=Facebook&utm_medium=post&utm_campaign=over-250-000-irregular-migrants-held-in-2018-in-turkey-minister-139599&utm_term=post)?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Bundes- oder EU-Mittel zum Ausbau der türkischen Außengrenzen verwendet, und falls ja, wo, und in welcher Form?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die von der türkischen Regierung geplante Übersiedlung von 500 000 Flüchtlingen aus der Türkei in die türkisch besetzte Region Efrîn (www.welt.de/politik/ausland/article177864174/Nordsyrien-Erdogan-ordnet-den-Bevoelkerungsaustausch-an.html)?