[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom
11. Februar 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/7708
19. Wahlperiode 13.02.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne,
Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/7201 –
Bargeldkontrolle und Geldwäsche bei Zoll und Bundesbank
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bargeldbeträge über 10 000 Euro müssen bei der Ein- bzw. Ausreise aus der EU
deklariert werden (§ 12a des Zollverwaltungsgesetzes – ZollVG – i. V. m.
Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1889/2005). Zur Durchsetzung der
Bargeldmeldepflicht verfügt der Zoll über umfangreiche Kontrollmöglichkeiten und
kann überdies unter anderem bei Hinweisen auf Geldwäsche oder
Terrorismusfinanzierung Bargeldbestände fünf Tage – oder nach gerichtlicher Entscheidung
bis zu drei Monate – festhalten, um deren Herkunft oder Verwendungszweck
aufzuklären. Laut der Europäischen Polizeibehörde Europol spielt Bargeld
weiterhin im Rahmen von Geldwäsche eine wichtige Rolle (
www.europol.europa.
eu/publications-documents/why-cash-still-king-strategic-report-use-of-
cashcriminal-groups-facilitator-for-money-laundering). Die Bargeld-Emissionen
der Bundesbank steigen seit Jahren kontinuierlich und fließen zu mehr als zwei
Dritteln ins Ausland (
www.bundesbank.de/resource/blob/723244/b952fee724a
73116977222867a27e58f/mL/2018-03-monatsbericht-data.pdf).
Nach der Jahresstatistik 2017 des Zolls (
www.bundesfinanzministerium.de/
Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2018-04-17-Jahresstatistik-
2017.html, S. 11) wurden bei der Überwachung des grenzüberschreitenden
Bargeld- und Barmittelverkehrs im Jahr 2015 8,5 Mio. Euro vorläufig
sichergestellt, im Jahr 2016 8,2 Mio. Euro und im Jahr 2017 8,1 Mio. Euro.
1. In wie vielen Fällen und mit welchem Volumen in Euro erfolgte seit 2010
nach Kenntnis der Bundesregierung eine Anmeldung von Barmitteln bei der
Ein- oder Ausreise, und welche Staatsangehörigkeit besaßen die
Anmeldenden bzw. deren gesetzliche Vertreter oder Bevollmächtigte (bitte die zehn
wichtigsten Staatsangehörigkeiten benennen und jeweils nach Jahren
aufschlüsseln)?
Die Anzahl der Anmeldungen und die Volumina der angemeldeten Barmittel
können für die Jahre von 2010 bis 2017 der nachfolgenden Tabelle entnommen
werden. Für das Jahr 2018 liegen noch keine zusammengefassten aufbereiteten
Daten vor. Die Summen der Barmittelanmeldungen resultieren zu über 90
Prozent aus Anmeldungen für gewerbliche Bargeldtransporte (z. B. Bankenverkehr,
Werttransporte für Discounter).
Jahr Anzahl Barmittelanmeldungen
Summe aus Barmittelanmeldungen
(in Mrd. €)
2010 19.081 41,2
2011 27.548 59,9
2012 34.267 55,8
2013 34.048 54,5
2014 29.073 49,7
2015 28.553 46,1
2016 25.688 42,5
2017 24.529 47,0
Die Staatsangehörigkeit der Anmeldenden können für die Jahre von 2013 bis
2017 der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Für die Jahre von 2010 bis
2012 liegen keine Daten vor. Für das Jahr 2018 liegen noch keine Daten vor.
2013 2014 2015 2016 2017
1. deutsch deutsch deutsch deutsch deutsch
2. russisch türkisch türkisch türkisch türkisch
3. türkisch russisch schweizerisch schweizerisch schweizerisch
4. aserbaidschanisch aserbaidschanisch russisch iranisch iranisch
5. nigerianisch schweizerisch iranisch russisch russisch
6. schweizerisch nigerianisch aserbaidschanisch italienisch italienisch
7. libysch libysch nigerianisch chinesisch chinesisch
8. georgisch ägyptisch ägyptisch ägyptisch ägyptisch
9. iranisch iranisch chinesisch jordanisch libysch
10. chinesisch chinesisch jordanisch libanesisch ukrainisch
2. In wie vielen Fällen und mit welchem Volumen in Euro wurden seit 2010
Zahlungsmittel im Rahmen der Überwachung des grenzüberschreitenden
Bargeld- und Barmittelverkehrs nach Kenntnis der Bundesregierung
vorläufig sichergestellt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Zahl der Fälle und das Volumen von Sicherstellungen nach dem ZollVG
ergeben sich aus der folgenden Tabelle. Der Betrag für das Jahr 2013 (573 Mio.
Euro) enthält einen Vorgang, bei dem ein Scheck in Höhe von 500 Mio. Euro
sichergestellt wurde.
Jahr Anzahl der vorläufigen Sicherstellungen
Höhe der vorläufigen
Sicherstellungen (in Mio. €)
2010 229 38,3
2011 187 14,4
2012 156 9,3
2013 123 573,0
2014 93 6,5
2015 173 8,5
2016 149 8,2
2017 158 8,1
2018 182 8,4
a) Wie vielen dieser Fälle mit welchem Volumen in Euro lagen in diesem
Zeitraum bei der Sicherstellung Sachverhalte zugrunde, bei denen vom
Pflichtigen keine Anmeldung der eingeführten Barmittel oder nur eines
Teilbetrages davon erfolgte (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Eine Statistik im Sinne der Frage wird nicht geführt.
b) Wie vielen dieser Fälle mit welchem Volumen in Euro lagen in diesem
Zeitraum bei der Sicherstellung Sachverhalte zugrunde, die Grund zur
Annahme ließen, dass die nicht angemeldeten Gelder deliktischen
Ursprungs nach § 12a Absatz 7 ZollVG waren (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Sicherstellungen von Bargeld bzw. Barmitteln setzen nach dem Wortlaut der
Norm des § 12a Absatz 7 ZollVG immer den Grund zur Annahme des
deliktischen Ursprungs voraus. Zu den konkreten Sicherstellungszahlen und Volumen
wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
c) In wie vielen Fällen der unter Frage 2b fallenden Sachverhalte wurde die
Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) informiert
(bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Werden von Kontrollbeamten Sicherstellungen nach § 12a Absatz 7 ZollVG (bis
15. März 2017: § 12a Absatz 4 ZollVG) angeordnet, werden Maßnahmen zur
Aufklärung der Herkunft oder des Verwendungszwecks der sichergestellten
Barmittel durch die Behörden des Zollfahndungsdienstes durchgeführt. Die
Behörden des Zollfahndungsdienstes haben seit dem Jahr 2012 die bis zum 25. Juni
2017 im Bundeskriminalamt (BKA) eingerichtete Zentralstelle zur
Entgegennahme von Verdachtsmeldungen (FIU) über jeden unter 2b fallenden Sachverhalt
unterrichtet.
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur
Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der
Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) vom 23. Juni 2017 (BGBl. I
S. 1822) wurde die FIU in der Generalzolldirektion neu ein- und ausgerichtet und
erhält seitdem Mitteilungen über die unter 2b fallenden Sachverhalte.
Die FIU hat im Jahr 2017 (26. Juni bis 31. Dezember 2017) 109 Meldungen, im
Jahr 2018 263 Meldungen des Typs „Barmittel-/Bargeldfeststellungen“ von
Zollbehörden erhalten. Diese Meldungen enthalten auch Feststellungen zu
grenzüberschreitenden Barmitteltransporten, die nicht in jedem Fall zu einer
Sicherstellung durch Bedienstete der Zollverwaltung geführt haben und stimmen daher
nicht mit den Angaben zu Frage 2 bzw. 2b überein.
d) In wie vielen Fällen und mit welchem Volumen in Euro wurden
sichergestellte Barmittel in diesem Zeitraum an denjenigen herausgegeben, bei
dem sie sichergestellt wurden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Eine Statistik im Sinne der Frage wird nicht geführt.
e) In wie vielen Fällen und mit welchem Volumen in Euro wurden
sichergestellte Barmittel in diesem Zeitraum an andere als denjenigen
herausgegeben, bei dem sie sichergestellt wurden (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Eine Statistik im Sinne der Frage wird nicht geführt.
f) In wie vielen Fällen und mit welchem Volumen in Euro wurden
sichergestellte Barmittel in diesem Zeitraum nicht wieder herausgegeben, sondern
als inkriminierte Gelder dauerhaft eingezogen (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Nach Kenntnis der Behörden des Zollfahndungsdienstes (z. B. durch
Mitteilungen der Justizbehörden) wurden nach den Vorschriften des Strafgesetzbuchs die
in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Barmittel eingezogen. Daten für das
Jahr 2018 liegen noch nicht vor.
Jahr Anzahl Wert der sichergestellten Barmittel (in Tausend €)
2010 2 438
2011 2 10.439
2012 4 200
2013 -- --
2014 -- --
2015 -- --
2016 -- --
2017 2 786
3. Wie viele Bußgeldbescheide wurden seit 2010 im Rahmen der Überwachung
des grenzüberschreitenden Bargeld- und Barmittelverkehrs nach Kenntnis
der Bundesregierung für welche Vergehen ausgestellt (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Angaben zu den Jahren von 2011 bis 2018 sind in der nachfolgenden Tabelle
dargestellt. Eine Auswertung für das Jahr 2010 war ohne umfangreiche
technische Aufwände nicht möglich.
Jahr Bußgeldbescheide
Anzahl
Festgesetzte Bußgelder
in Mio. €
2011 2.382 7,2
2012 2.489 8,0
2013 3.287 9,9
2014 2.997 8,4
2015 2.518 5,9
2016 2.621 5,0
2017 3.100 5,8
2018 2.687 5,4
Rechtsgrundlage für die Verfahren sind die Bußgeldvorschriften des
Zollverwaltungsgesetzes (ZollVG), die Zuwiderhandlungen im Zusammenhang mit der
Überwachung des grenzüberschreitenden Bargeld- und Barmittelverkehrs ahnden
(§§ 31a, 31b ZollVG a. F., § 31a ZollVG).
Eine inhaltliche Auswertung nach Jahren im Sinne der Fragestellungen war
innerhalb der Antwortfrist nicht möglich.
4. In welcher Höhe wurden seit 2010 im Rahmen der Überwachung des
grenzüberschreitenden Bargeld- und Barmittelverkehrs nach Kenntnis der
Bundesregierung Bußgelder festgesetzt, und welches war jeweils das höchste
festgesetzte Bußgeld (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Das jeweils höchste Bußgeld im Jahr kann nicht mehr ermittelt werden, da die
Statistik lediglich kumulierte Zahlen enthält. Zur Gesamthöhe der pro Jahr
festgesetzten Bußgelder wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
5. An welche Staaten melden deutsche Behörden keine im Zusammenhang mit
der Überwachung des grenzüberschreitenden Bargeld- und
Barmittelverkehrs auffällig gewordenen Personen oder Sachverhalte, bzw. bei Behörden
welcher Staaten stellen deutsche Behörden in diesem Zusammenhang keine
Rückfragen (bitte begründen und auflisten)?
Das Zollkriminalamt übermittelt in seiner Funktion als Zentralstelle der
Zollverwaltung für Rechts- und Amtshilfe Daten im Sinne der Fragestellung nur an
Staaten, mit denen völkerrechtliche Vereinbarungen über einen
Informationsaustausch abgeschlossen wurden. Mit der Vielzahl der sog. Drittstaaten gibt es keine
entsprechenden völkerrechtlichen Regelungen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist zudem die
Mitwirkung deutscher Stellen an der Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe
durch Dritte ausgeschlossen.
6. Welcher Anteil des nach Deutschland eingeführten Bargelds wird nach
Kenntnis der Bundesregierung jeweils wieder ausgeführt bzw. in
Deutschland in den Wirtschaftskreislauf eingespeist?
Nach Angaben der Deutschen Bundesbank gelangt Bargeld über internationale
Sortengroßhändler, ausländische Privat- und Geschäftsreisende sowie
Heimatüberweisungen von Migranten aus und nach Deutschland. Belastbare statistische
Angaben liegen der Deutschen Bundesbank nur für die internationalen
Sortengroßhändler vor. Die von internationalen Sortengroßhändlern importierten
Banknoten werden von diesen bei der Bundesbank eingezahlt und somit dem Umlauf
entzogen oder von ihr bezogen.
Jahr Europa (Einzahlungsvolumen)
Rest der Welt*
(Einzahlungsvolumen) Gesamtvolumen
2010 * ** 34.172.968.500,00 €
2011 22.695.794.595,00 € 1.604.078.483,00 € 24.299.873.078,00 €
2012 21.328.897.890,00 € 1.685.829.178,00 € 23.014.727.068,00 €
2013 22.494.392.538,00 € 3.670.577.835,00 € 26.164.970.373,00 €
2014 11.000.963.722,00 € 11.390.156.673,50 € 22.391.120.395,51 €
2015 14.002.065.925,00 € 9.708.064.510,00 € 23.710.130.435,00 €
2016 18.427.362.530,00 € 7.754.856.175,00 € 26.182.218.705,00 €
2017 23.601.843.377,00 € 6.540.141.179,00 € 30.141.984.556,00 €
2018 19.982.616.035,00 € 2.361.036.440,00 € 22.343.652.475,00 €
* Eine weitere Aufschlüsselung auf einzelne Kontinente kann nicht vorgenommen werden, um Rückschlüsse auf Umsätze einzelner
Sortenhändler auszuschließen.
** Eine weitere Aufschlüsselung für das Jahr 2010 kann nicht vorgenommen werden, um Rückschlüsse auf Umsätze einzelner
Sortenhändler auszuschließen.
Zu den fehlenden Angaben für das Jahr 2010 ist Folgendes anzumerken:
Eine Veröffentlichung dieser Zahlen darf aus Sicht der Deutschen Bandesbank
nicht erfolgen, da im Jahr 2010 weniger als drei Sortenhändler für den Bereich
„Rest der Welt“ erfasst wurden und somit ein Rückschluss auf einzelne
Finanzinstitute möglich wäre. Bei Veröffentlichung der Zahlen wäre also nicht
auszuschließen, dass Rückschlüsse auf individuelle Händler und deren individuelle
Geschäfte möglich wären und die Veröffentlichung dadurch eine den Wettbewerb
beeinflussende Wirkung haben könnte. Die Kenntnisnahme durch Unbefugte
könnte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein.
Die entsprechenden Informationen sind deshalb als Verschlusssache gemäß § 2
Absatz 2 Nummer 4 VSA mit dem VS-Grad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestuft und werden separat übermittelt.*
* Das Bundesministerium der Finanzen hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Berechtigten eingesehen werden.
7. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Volumen in Euro der
seit 2010 von der Deutschen Bundesbank ausgegebenen Euro-Banknoten,
die von internationalen Sortenhändlern nachgefragt wurden (bitte nach
Jahren, Volumen und Sitz der Sortenhändler nach Kontinenten aufschlüsseln)?
Jahr
Europa
(Auszahlungsvolumen)
Rest der Welt*
(Auszahlungsvolumen)
Gesamtvolumen
2010 * ** 34.172.968.500,00 €
2011 38.644.989.000,00 € 151.300.000,00 € 38.796.289.000,00 €
2012 40.233.535.500,00 € 541.500.000,00 € 40.775.035.500,00 €
2013 34.747.905.000,00 € 2.058.160.000,00 € 36.806.065.000,00 €
2014 33.356.285.000,00 € 4.805.520.000,00 € 38.161.805.000,00 €
2015 26.306.600.000,00 € 4.443.810.000,00 € 30.750.410.000,00 €
2016 21.868.360.000,00 € 3.347.960.000,00 € 25.216.320.000,00 €
2017 23.127.910.000,00 € 3.306.477.500,00 € 26.434.387.500,00 €
2018 26.817.134.000,00 € 721.160.000,00 € 27.538.294.000,00 €
* Eine weitere Aufschlüsselung auf einzelne Kontinente kann nicht vorgenommen werden, um
Rückschlüsse auf Umsätze einzelner Sortenhändler auszuschließen.
** Eine weitere Aufschlüsselung für das Jahr 2010 kann nicht vorgenommen werden, um
Rückschlüsse auf Umsätze einzelner Sortenhändler auszuschließen.
Zu den Angaben für das Jahr 2010 wird auf die Ausführungen zu Frage 6 Bezug
genommen.
8. Wie viele Geldwäscheverdachtsmeldungen hat die Deutsche Bundesbank
nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 gegenüber der Zentralstelle für
Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) erstattet (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Seit dem 26. Juni 2017 ist für die Entgegennahme der Verdachtsmeldungen die
Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) zuständig (§§ 27 ff.
GwG). Zuvor waren Adressaten von Verdachtsmeldungen die
Landeskriminalämter (LKÄ) und das Bundeskriminalamt (BKA) in seiner Funktion als FIU.
Durch die Bundesbank wurden für die Jahre 2014 bis 2019 die nachfolgenden
Daten übermittelt. Nachmeldungen zu Verdachtsmeldungen wurden dabei durch
die Bundesbank regelmäßig nicht gesondert erfasst.
Daten für die Jahre vor 2014 liegen nicht vor, da gemäß § 8 Absatz 4 i. V. m.
Absatz 1 Nummer 4 GwG die Erwägungsgründe und das Bewertungsergebnis
eines meldepflichtigen Sachverhalts i. S. d. § 43 Absatz 1 GwG – und damit
insbesondere die Verdachtsmeldungen selbst – fünf Jahre aufzubewahren und danach
unverzüglich zu vernichten sind.
2014: 30
2015: 48
2016: 60
2017: 23
2018: 66
2019: 7.
a) Wie viele der seit 2010 erstatteten Geldwäscheverdachtsmeldungen
betreffen Geschäftsbeziehungen der Deutschen Bundesbank mit
internationalen Sortenhändlern (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Keine der seit 2014 erstatteten Verdachtsmeldungen richtete sich gegen
Kreditinstitute, unabhängig davon, ob deren Sitz innerhalb oder außerhalb der EU liegt.
b) Wie viele der seit 2010 erstatteten Geldwäscheverdachtsmeldungen der
Deutschen Bundesbank betreffen Bargeldeinlieferungen bei der
Deutschen Bundesbank (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
2014: 30
2015: 48
2016: 60
2017: 23
2018: 63
2019: 7.
Angaben zu Meldungen vor 2014 liegen nicht vor. Auf die Antwort zu Frage 8
wird Bezug genommen.
c) Wie vielen der seit 2010 erstatteten Geldwäscheverdachtsmeldungen der
Deutschen Bundesbank liegen Bargeldeinlieferungen durch Umtausch
von Banknoten der Bank deutscher Länder (BdL) und Banknoten der
Deutschen Bundesbank in den Filialen der Deutschen Bundesbank
zugrunde (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Ein Umtausch von DM-Banknoten und -Münzen ist bei allen Filialen der
Deutschen Bundesbank gebührenfrei und ohne betragliche oder zeitliche Begrenzung
möglich. Der amtliche Umtauschkurs beträgt 1 Euro für 1,95583 DM.
Folgende Banknoten und Münzen werden zum Umtausch angenommen:
Banknoten der Bank deutscher Länder (BdL)
Banknoten der Deutschen Bundesbank
auf Deutsche Mark oder Pfennig lautende Bundesmünzen.
Folgende Banknoten und Münzen werden nicht mehr zum Umtausch
angenommen:
50-Mark-BdL-Note II (grün), Ausstellungsdatum 1948 (Diese Banknote kann
jedoch mit Erstattungsantrag bei der Deutschen Bundesbank eingereicht
werden).
2-DM-Münze I. Ausgabe (Prägedatum 1951).
Banknoten und Münzen, die vor dem 20. Juni 1948 emittiert wurden.
Die Anzahl der Verdachtsmeldungen, deren Gegenstand Banknoten und/oder
Münzen der Deutsche Mark-Währung waren, stellt sich wie folgt dar:
2014: 9
2015: 10
2016: 9
2017: 6
2018: 18
2019: 1.
Angaben zu Meldungen vor 2014 liegen nicht vor. Auf die Antwort zu Frage 8
wird Bezug genommen.
9. In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils seit
2010 bei der Einlieferung und dem Umtausch von Banknoten in Deutscher
Mark (DM) der Schwellenwert nach § 10 Absatz 3 Nummer 2b des
Geldwäschegesetzes (GwG) überschritten (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie hoch ist das jährliche Gesamtvolumen dieser umgetauschten Beträge
über dem Schwellenwert nach Kenntnis der Bundesregierung?
Die aggregierten Daten zu DM-Einlieferungen (Einzahlungen zur
Kontogutschrift) und zum Umtausch von DM in Euro (Bartausch) beinhalten Banknoten
und Münzen. Eine Aufschlüsselung nach Banknoten allein ist nicht möglich.
Der Anteil der Transaktionen, der auf das Jedermanngeschäft entfällt, wurde um
reine Münzeinzahlungen bereinigt. Das Jedermanngeschäft beinhaltet dabei alle
Umsätze, die mit Kunden ohne Geschäftspartnerstammsatz getätigt wurden,
sowohl bar als auch zur Kontogutschrift.
Einlieferungen und Bar-Umtauschgeschäfte ≥ 15.000 € (DM-Noten und Münzen)*
Jahr Anzahl Transaktionen Gegenwert in Euro
2014 176 6.436.105,18 €
2015 192 5.615.212,11 €
2016 198 6.999.396,56 €
2017 158 5.797.494,31 €
2018 184 7.969.207,22 €
* Für die Jahre 2014 und 2015 ist keine Auswertung von Transaktionen möglich für
Geschäftspartner mit direkter Verrechnung auf bei der Bundesbank geführte Konten.
davon ≥ 15.000 € im Jedermanngeschäft (nur DM-Banknoten)
Jahr Anzahl Transaktionen Gegenwert in Euro
2014 105 3.571.561,72 €
2015 100 2.895.929,09 €
2016 95 3.364.584,35 €
2017 84 3.137.885,19 €
2018 89 4.255.523,23 €
10. Hat die Deutsche Bundesbank nach Kenntnis der Bundesregierung in ihre
Schätzungen und Bewertungen zum Gebrauch von Bargeld allgemein bzw.
zur internationalen Verwendung von durch die Bundesbank emittiertem
Bargeld miteinbezogen, welche Rolle Bargeld als Instrument für
Geldwäschezwecke anhand internationaler Erkenntnisse, etwa von Europol, spielt?
Die Bundesbank schätzt regelmäßig die Aufteilung der von ihr in Umlauf
gegebenen Banknoten auf folgende Verwendungszwecke: inländische
Transaktionskasse, inländische Hortung, Auslandsumlauf im restlichen Euroraum und
Auslandsumlauf außerhalb des Euroraums. Der Umfang bzw. die Rolle von
Geldwäsche werden dabei nicht berücksichtigt.
a) Falls ja, welche Schlussfolgerungen hat die Bundesbank nach Kenntnis
der Bundesregierung daraus gezogen?
b) Falls nein, warum nicht (bitte begründen)?
Die Fragen 10a und 10b werden gemeinsam beantwortet.
Banknoten werden bei der Bundesbank nur von Kreditinstituten eingezahlt. Die
Kreditinstitute wiederum sind Verpflichtete im Sinne des Geldwäschegesetztes
und unterliegen daher den dort beschriebenen Sorgfaltspflichten in Bezug auf
Kunden. Es liegen keine verlässlichen Schätzungen für den Wert des in
Deutschland für Geldwäsche verwendeten Bargeldes vor. Grund hierfür sind
unterschiedliche Schätzverfahren, eine spärliche Datenlage und das als groß anzunehmende
Dunkelfeld.
11. Gewährleistet die Deutsche Bundesbank nach Kenntnis der
Bundesregierung, dass die ohnehin registrierten Seriennummern der ausgegebenen
Banknoten (etwa Banknoten in großer Stückelung ab 100 Euro) erfasst und der
Rücklauf (aufgrund Verschmutzung, Beschädigung etc.) anhand der
Seriennummern abgeglichen wird, um eine größere Belastbarkeit über die
Bestimmungsfaktoren für den Inlands- und Auslandsumlauf zu gewinnen?
Falls dies nicht der Fall ist, warum nicht?
Die Deutsche Bundesbank erfasst weder bei der Auszahlung noch bei der
Bearbeitung von Euro-Banknoten die Seriennummern. Die Deutsche Bundesbank
untersucht derzeit die technische Machbarkeit und bewertet die Kosten und den
Nutzen einer möglichen Umsetzung. Wirtschaftlichkeit und Erkenntniswert der
systematischen Erfassung von Seriennummern sind gegenwärtig noch unklar.
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