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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Kontrollen zur Bekämpfung von Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel

(insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

11.02.2019

Antwortdauer

19 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/727923.01.2019

Kontrollen zur Bekämpfung von Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel

der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Anja Hajduk, Katja Keul, Dr. Irene Mihalic, Kai Gehring, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sven Lehmann, Corinna Rüffer, Markus Kurth, Sven-Christian Kindler, Stefan Schmidt, Britta Haßelmann, Tabea Rößner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Fachleute sind sich einig, dass es eine erhebliche Dunkelziffer in Bezug auf Menschenhandel, Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung gibt. Die ILO (= Internationale Arbeitsorganisation) geht davon aus, dass in der EU ca. 880 000 Personen von Zwangsarbeit betroffen sind, davon 610 000 (70 Prozent) zum Zweck der Arbeitsausbeutung und 270 000 zum Zweck der sexuellen Ausbeutung (Friedrich-Ebert-Stiftung, 2015).

Im Oktober 2016 ist das „Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels und zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes sowie des Achten Buches Sozialgesetzbuch“ in Kraft getreten. Mit ihm wurde die EU-Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels umgesetzt. Zwangsarbeit und Ausbeutung der Arbeitskraft gehen naturgemäß mit weiteren Straftatbeständen und Ordnungswidrigkeiten einher, wie zum Beispiel dem Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, Nichtzahlung von Mindestlöhnen und Nichteinhaltung ausländerrechtlicher Vorschriften. Damit ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) auch in Fällen von Zwangsarbeit und Ausbeutung der Arbeitskraft eine wichtige Ermittlungsbehörde.

Mit der Kleinen Anfrage sollen Erkenntnisse über die Datenbasis und die Kontrollen in Bezug auf Menschenhandel, Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung gewonnen werden. Dabei bezieht die Kleine Anfrage ausdrücklich auch die Erkenntnisse aus den Ermittlungen der FKS mit ein.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wie viele der folgenden Straftaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2018 jeweils polizeilich registriert worden: a) Menschenhandel (§ 232 StGB), b) Zwangsprostitution (§ 232a StGB), c) Zwangsarbeit (§ 232b StGB), d) Ausbeutung der Arbeitskraft (§ 233 StGB), e) Ausbeutung und Ausnutzung einer Freiheitsberaubung (§ 233a StGB) und f) in welcher Statistik werden diese Zahlen erfasst (bitte in einer Anlage jeweils nach Bundesländern differenzieren)?

2

Inwiefern werden Fälle rechtswidriger Organentnahme (§ 232 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 StGB (= Strafgesetzbuch)) gesondert erfasst, und wie viele Fälle wurden bisher festgestellt (bitte in einer Anlage nach Bundesländern differenzieren)?

3

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Dunkelziffer bezüglich der in den vorigen Fragen genannten Straftaten, und auf welchen Studien beruhen diese Erkenntnisse?

4

Welche Ermittlungsbehörden sind nach Kenntnis der Bundesregierung für die in Frage 1 genannten Delikttypen zuständig, und wenn es geteilte Zuständigkeiten gibt, wer ist jeweils federführend?

5

Inwiefern berühren die Kontrollen der Beamtinnen und Beamten der FKS nach Kenntnis der Bundesregierung indirekt oder direkt auch die Delikte Menschenhandel (§ 232 StGB), Zwangsprostitution (§ 232a StGB), Zwangsarbeit (§ 232b StGB), Ausbeutung der Arbeitskraft (§ 233 StGB) und Ausbeutung und Ausnutzung einer Freiheitsberaubung (§ 233a StGB)?

6

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Rechtsfolgen wie Straftaten und Ordnungswidrigkeiten insbesondere bei den Delikten Zwangsarbeit (§ 232b StGB) und Ausbeutung der Arbeitskraft (§ 233 StGB) seit dem im Oktober 2016 in Kraft getretenen „Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels und zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes sowie des Achten Buches Sozialgesetzbuch“ in der Statistik der FKS getrennt erfasst?

Wenn ja, a) wie viele Straftaten und Ordnungswidrigkeiten wurden bezüglich der Delikttypen Zwangsarbeit (§ 232b StGB) und Ausbeutung der Arbeitskraft (§ 233 StGB) jeweils in den Jahren 2016 bis 2018 erfasst (bitte in einer Anlage nach Bundesländern differenzieren), und b) wie erfolgt die Erfassung in Fällen, wenn mehrere Tatbestände erfüllt sind, beispielsweise Ausbeutung der Arbeitskraft und Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, und in welcher Größenordnung verändert dies die abgefragten Zahlen in Frage 6a?

Wenn nein, c) in welcher Form werden Zwangsarbeit (§ 232b StGB) und Ausbeutung der Arbeitskraft (§ 233 StGB) erfasst, und welche Zahlen liegen jeweils für die Jahre 2016 bis 2018 vor (bitte in einer Anlage nach Bundesländern differenzieren); d) weshalb werden die oben genannten Tatbestände im Bereich der FKS nicht getrennt erfasst, und e) ist geplant, die Tatbestände künftig im Bereich der FKS statistisch getrennt zu erfassen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

7

Fließen die Ermittlungen bzw. Tatbestände aus dem Aufgabenbereich der FKS rund um den Bereich ausbeuterische Beschäftigungsbedingungen nach Kenntnis der Bundesregierung in die polizeiliche Kriminalstatistik ein?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

b) Wird die Bundesregierung alle Ermittlungen bzw. Tatbestände, die im IT-System der FKS erfasst werden, zukünftig in die polizeiliche Kriminalstatistik integrieren? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann?

8

In welchen Ermittlungsbehörden wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Beschäftigten bzw. Beamtinnen und Beamten in den vergangenen fünf Jahren in Bezug auf Menschenhandel, Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung der Arbeitskraft gezielt geschult?

a) Wie viele Beamtinnen bzw. Beamte und Beschäftigte wurden in diesem Zeitraum in den jeweiligen Ermittlungsbehörden geschult?

b) Besteht in den jeweiligen Ermittlungsbehörden weiterer Schulungs- und Sensibilisierungsbedarf? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?

9

Welche Bedeutung hat die Organisierte Kriminalität (OK) im Bereich des Menschenhandels nach Kenntnis der Bundesregierung?

a) Welche aktuellen Entwicklungen sind in diesem Zusammenhang zu beobachten?

b) Welche Straftaten im Bereich Menschenhandel können Gruppen der OK zugeschrieben werden, und welche Deliktfelder sind hierbei dominierend?

c) Welche Gruppierungen der OK nehmen eine herausragende Stellung in welchen Bereichen des Menschenhandels ein?

d) Welche internationalen polizeilichen Kooperationen wie beispielsweise Joint-Investigation-Teams werden zur Bekämpfung des Menschenhandels durchgeführt?

Berlin, den 15. Januar 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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