[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 7. Februar 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/7613
19. Wahlperiode 11.02.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Dürr, Dr. Florian Toncar,
Frank Schäffler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/7325 –
Kloster Seeon und echte soziale Gerechtigkeit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die CSU-Landesgruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat auf ihrer
43. Klausurtagung in Kloster Seeon vom 3. bis 5. Januar 2019 unter anderem
den Beschluss gefasst „Für echte soziale Gerechtigkeit – Leistungsträger
stärken, Arbeit belohnen, Arbeitssuchende unterstützen“ (
www.csu-landesgruppe.
de/sites/default/files/2019-01/%23seeon19_Beschluss_SozialeGerechtigkeit_0.
pdf). Aus Sicht der Fragesteller wird darin zu Recht festgestellt, dass die
Menschen aus der Mitte der Gesellschaft den andauernden Erfolg Deutschlands
ermöglichen und deshalb nicht zur „vergessenen Mitte“ werden dürfen. Die CSU
im Bundestag möchte daher die Bürgerinnen und Bürger unter anderem
steuerlich entlasten. Geplant ist:
die Einführung einer Steuerbremse, wonach jedes Jahr Maßnahmen geprüft
und ergriffen werden sollen, um die steuerliche Belastung der Menschen
nicht weiter ansteigen zu lassen;
den Solidaritätszuschlag „schnell und endgültig abzuschaffen“. Gefordert
wird (1) den im Koalitionsvertrag vorgesehenen Teilabbau des
Solidaritätszuschlags „schnellstmöglichst“ umzusetzen und (2) die Teilabschaffung des
Solidaritätszuschlages mit einem verbindlichen Fahrplan und mit einem
verbindlichen Enddatum zu verbinden, wann der Zuschlag für alle und
vollständig abgeschafft wird;
eine „Steuererklärung mit einem Klick“, wonach die Steuerbehörden künftig
den Steuerzahlern die jährliche Steuererklärung „komplett“ vorausgefüllt zur
Verfügung stellen, die die Bürger nur noch auf Richtigkeit und
Vollständigkeit kontrollieren sollen.
1. Wie hat sich die Steuerquote seit 2005 bis heute entwickelt (bitte
Jahresangaben anführen)?
Die Steuerquote – als Definition des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“,
Kasseneinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden im Verhältnis zum nominalen
Bruttoinlandsprodukt – hat sich seit 2005 wie folgt entwickelt:
Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
Steuerquote
in Prozent 19,6 20,4 21,4 21,9 21,3 20,6 21,2 21,8 21,9
Jahr 2014 2015 2016 2017 2018
Steuerquote
in Prozent 21,9 22,1 22,3 22,4 22,8*
* Schätzung: Ergebnisse des Arbeitskreis Steuerschätzungen 25. Oktober 2018
Quelle: BMF, Arbeitskreis „Steuerschätzungen“.
2. Welche Höhe der Steuerquote hält die Bundesregierung für erstrebenswert,
bzw. welche Höhe der Steuerquote würde die Bundesregierung für zu hoch
bewerten?
Die Entwicklung der Steuerbelastung muss im Blick behalten werden. Ein
konkretes Ziel für eine Steuerquote ist nicht definiert.
3. Welchen Platz hat Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung im
OECD-Vergleich „Taxing Wages“ bei der Steuer- und Abgabenlast von
Arbeitnehmern (alleinstehend, ohne Kinder) seit 2005 eingenommen (bitte
Jahresangaben anführen)?
Deutschland hat beim OECD-Vergleich „Taxing Wages“ seit 2005 folgenden
Platz belegt, beginnend mit der höchsten Steuer- und Abgabenlast:
Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
Platz 2 2 3 3 3 3 3 3 2
Jahr 2014 2015 2016 2017 2018
Platz 3 3 2 2 n. a.
Average Tax Wage, Alleinstehend, ohne Kinder, 100 Prozent des Durchschnittsverdiensts
Quelle: OECD, Taxing Wages, verschiedene Jahrgänge, 2018 noch nicht veröffentlicht.
4. Wird die Bundesregierung der oben genannten Forderung nach einer
„Steuerbremse“ nachkommen?
Und wenn ja, in welcher Weise soll diese ausgestaltet werden?
Für diese Legislaturperiode verfolgt die Bundesregierung bereits das Ziel, die
Steuerbelastung der Bürgerinnen und Bürger nicht zu erhöhen. Vielmehr setzt die
Bundesregierung auf wachstumsfreundliche Steuer- und Abgabensenkungen.
5. Wird die Bundesregierung der oben genannten Forderung nachkommen und
„schnellstmöglich“ in einen zumindest Teilabbau des Solidaritätszuschlages
eintreten?
6. Wenn ja, wie wird die Bundesregierung den Begriff „schnellstmöglich“
auslegen, bzw. zu wann ist seitens der Bundesregierung nunmehr mit einem
zumindest Teilabbau des Solidaritätszuschlages zu rechnen?
7. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der CSU-Landesgruppe, dass das
Gesetz zur Teilabschaffung des Solidaritätszuschlages bereits mit einem
Zeitplan und einem Enddatum für den Abbau des Zuschlages für alle
Zuschlagspflichtigen zu verbinden ist?
Die Fragen 5 bis 7 werden zusammen beantwortet.
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht für diese
Legislaturperiode vor, die Abschaffung des Solidaritätszuschlags mit einem deutlichen
ersten Schritt ab 2021 zu beginnen. Ein konkreter Zeitplan zur Umsetzung des
Vorhabens liegt noch nicht vor.
8. Wird die Bundesregierung der oben genannten Forderung nach einer
„Steuererklärung mit einem Klick“ für eine „komplette“ Steuererklärung noch in
dieser Legislaturperiode nachkommen?
Das Bundesministerium der Finanzen verfolgt in dieser Legislaturperiode das
Ziel, das Angebot an die Bürgerinnen und Bürger für eine elektronische
Kommunikation mit der Finanzverwaltung weiter auszubauen. Der sogenannte
Belegabruf („Vorausgefüllte Steuererklärung“) soll sukzessive um weitere für die
Steuererklärung relevante Informationen erweitert werden. Mit dem Belegabruf
können die Informationen, die Dritte für den Steuerpflichtigen an die
Steuerverwaltung übermittelt haben, angezeigt und auch automatisch in die entsprechenden
Felder der Einkommensteuererklärung übernommen werden. Zur Frage einer
„kompletten“ Steuerklärung mit einem Klick wird auf die Antwort zu Frage 14
verwiesen.
9. Wie viele natürliche Personen waren im Zeitraum von 2014 bis heute in
Deutschland steuerpflichtig?
10. Wie viele Personen davon haben im Zeitraum von 2014 bis heute das
Lohnsteuerverfahren durchlaufen?
Die Fragen 9 und 10 werden zusammen beantwortet.
Die aktuelle amtliche Lohn- und Einkommensteuerstatistik des Statistischen
Bundesamtes betrifft den Veranlagungszeitraum 2014. Dort sind rund 55,81
Millionen unbeschränkt steuerpflichtige Personen erfasst, wovon rund 39,35 Millionen
Personen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezogen haben und damit
grundsätzlich dem Lohnsteuerverfahren unterlagen. Darüber hinaus gab es rund
0,33 Millionen beschränkt steuerpflichtige Personen; von diesen bezogen rund
5 000 Personen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
11. Wie viele Steuerpflichtige haben sich im Zeitraum von 2014 bis heute für
den bestehenden Service einer vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt)
angemeldet?
12. Wie viele Arbeitnehmer haben sich im Zeitraum von 2014 bis heute für den
bestehenden Service einer VaSt angemeldet?
Die Fragen 11 und 12 werden zusammen beantwortet.
Für die vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) – d. h. den Abruf und die
automatische Übernahme der der Steuerverwaltung zur einer steuerlichen
Identifikationsnummer bereits bekannten Daten in die entsprechenden Felder der
elektronischen Einkommensteuererklärung – waren zum 1. Januar 2019 knapp 9,5
Millionen steuerliche Identifikationsnummern angemeldet. Die Entwicklung der bei
VaSt angemeldeten steuerlichen Identifikationsnummer seit 2014 ergibt sich aus
folgender Tabelle. Eine Anmeldung kann durch den Steuerbürger selbst oder
durch einen Vertreter, z. B. Steuerberatungen oder Lohnsteuerhilfevereine,
erfolgen. Eine Aufgliederung nach Arbeitnehmern ist nicht möglich.
Stichtag (jeweils zum 1. Januar des Jahres) 2015 2016 2017 2018 2019
Angemeldete steuerliche
Identifikationsnummern (in Millionen) 1,2 3,1 4,8 6,7 9,5
13. Welche Bestandteile der Steuererklärung können seitens der
Steuerverwaltung vorausgefüllt angeboten werden?
Folgende bei der Steuerverwaltung gespeicherten Bescheinigungen werden durch
die vorausgefüllte Steuererklärung bereitgestellt:
vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuerbescheinigungen,
Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen,
Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen,
Vorsorgeaufwendungen (z. B. Riester- oder Rürup-Verträge),
Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld) und
Beiträge der Vermögensbildungsbescheinigung (VWL/VL).
14. Welche Bestandteile müssten aus Sicht der Bundesregierung hinzutreten, um
eine im Sinne der CSU-Landesgruppe „komplett“ vorausgefüllte
Steuererklärung anzubieten?
Eine „komplett" vorausgefüllte Steuererklärung erfordert, dass Dritte der
Steuerverwaltung elektronisch unter Angabe der Identifikationsnummer all diejenigen
steuerlich relevanten Informationen übermitteln, die den Steuerpflichtigen in
seinem Einzelfall betreffen. Ob dieses Ziel zukünftig auch tatsächlich für einen
überwiegenden Teil der Steuerfälle erreicht werden kann, hängt maßgeblich auch von
der weiteren Ausgestaltung des Steuerrechts ab.
15. Welche Verbesserungsvorschläge wurden im Hinblick auf die Kritik, die
Anmeldung zu dem Service VaSt vor einer ersten Nutzung sei zu aufwändig,
an die Bundesregierung herangetragen, und welche Vorschläge hat die
Bundesregierung umgesetzt?
Ein nennenswerter Kritikpunkt der Nutzer war das relativ aufwändige,
sicherheitstechnisch aber notwendige Beantragen eines Abrufcodes bei Nutzung einer
Zertifikatsdatei und eines Freischaltcodes für Dritte, z. B. den Ehepartner, die
Ehepartnerin oder durch Steuerberatungen sowie Lohnsteuerhilfevereine. Hierzu
wurden bzw. werden folgende Maßnahmen umgesetzt:
Die früher erst nach der Registrierung – d. h. nach der
Zertifikatsdateiausgabe – mögliche Beantragung eines Abrufcodes wurde in den normalen
Registrierungsprozess integriert, so dass die Nutzer nach der erstmaligen
Registrierung bei MeinELSTER auch bereits einen Abrufcode in den Händen halten.
Für Steuerberater und Steuerberaterinnen wurde die Vollmachtsdatenbank
umgesetzt. Die Beantragung eines Freischaltcodes für Mandanten ist nicht mehr
notwendig, da jetzt elektronischen Vollmachten über ELSTER vorgelegt
werden können.
Für Lohnsteuerhilfevereine wird derzeit eine Vollmachtsdatenbank umgesetzt.
Die Beantragung eines Freischaltcodes für Mitglieder wird dann ebenfalls
nicht mehr notwendig sein, da dann auch Lohnsteuerhilfevereine elektronische
Vollmachten über ELSTER vorlegen können.
16. Welche IT-Projekte der Bundesregierung bereiten jetzt eine höhere
Digitalisierung des Prozesses der Abgabe der Steuererklärung vor?
a) Mit welcher Priorität sind diese IT-Projekte jeweils eingestuft?
b) Bis wann laufen die einzelnen IT-Projekte?
c) Wie lautet der jeweilige Projektstand (beispielsweise „im Plan“,
„Verzögerung“ usw.)
Eine Digitalisierung des materiellen Steuerrechts erfordert nicht nur eine
Überprüfung der Digitaltauglichkeit der einzelnen gesetzlichen Tatbestände.
Kernelement ist dabei, dass die Steuerverwaltung die steuerlich relevante Information
nicht vom Steuerpflichtigen abfragt, sondern von Dritten für den
Steuerpflichtigen übermittelt bekommt. Sind die dafür erforderlichen gesetzlichen
Rahmenbedingungen für den einzelnen Steuertatbestand geschaffen, dann können dafür
auch die technischen Fachkonzepte entwickelt und umgesetzt werden.
Unabhängig davon sind nachfolgend wichtige IT-Maßnahmen genannt, deren
Umsetzung für die nächsten Jahre prioritär geplant ist, um die Digitalisierung
weiter voran zu treiben:
Bereich Produktinhalt
Sog. eEingänge Änderung der Adresse und Bankverbindung
Anträge Lohnsteuerermäßigungsantrag
Antrag auf Fristverlängerung (mit Anhänge)
Antrag auf Anpassung von Vorauszahlungen (mit Anhänge)
Belege Nachreichung von digitalen Belegen (nach Aufforderung
durch die Finanzverwaltung)
Bescheid Elektronischer Steuerbescheid
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
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ISSN 0722-8333]