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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Umgang mit Auftritten der türkischen Band Grup Yorum

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

12.02.2019

Antwortdauer

19 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/733624.01.2019

Umgang mit Auftritten der türkischen Band Grup Yorum

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Andrej Hunko, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Petra Pau, Tobias Pflüger, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Auf der 209. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und Innensenatoren der Länder (IMK) vom 28. bis 30. November 2018 in Magdeburg ging es unter TOP 29 um den Umgang mit der Musikgruppe Grup Yorum.

Die 1985 gegründete Band Grup Yorum hat mehr als 20 Alben veröffentlicht und ist die wohl populärste linksgerichtete Musikgruppe der Türkei, wo ihre Mitglieder aber massiver politischer Verfolgung ausgesetzt sind.

Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass es sich bei Grup Yorum um einen integralen Bestandteil der seit 1989 in Deutschland verbotenen Organisation DHKP-C handele und sich somit das Verbot der DHKP-C auch auf diese Musikgruppe erstrecke.

Diese Auffassung teilte die Bundesregierung auch in einem an die für den Vollzug des DHKP-C-Verbots zuständigen obersten Landesbehörden in Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen gerichteten Schreiben vom 23. Mai 2017 mit (vgl. Bundestagsdrucksachen 19/3422 und 18/13098).

Dem steht die erst- und zweitinstanzliche Rechtsprechung aus Hessen (Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Frankfurt a. M. vom 27. September 2018, Az. 5 L 3783/18.F und Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) vom 28. September 2018, Az. 2 B 2015/18) entgegen, wonach Grup Yorum nicht von dem mit Verfügung des Bundesministerium des Innern vom 6. August 1998 ausgesprochenen Vereinsverbots der DHKP-C erfasst sei und daher ein Verbot von Auftritten der Musikgruppe bei öffentlichen Veranstaltungen rechtswidrig sei.

Die IMK stellte entsprechend fest, dass die von der aktuellen Rechtsprechung für Auftritte von Grup Yorum verfasste Auflage in der polizeilichen und versammlungsrechtlichen Praxis bei der Überprüfung ihrer Einhaltung auf Schwierigkeiten stoße und bat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat unter Beteiligung der Länder, „sich erneut mit Grup Yorum zu befassen, um Handlungs- und Rechtssicherheit im Umgang mit zukünftigen Auftritten der Musikgruppe als integralem Bestandteil propagandistischer Maßnahmen der als terroristische Vereinigung eingestuften DHKP-C zu erlangen“ (Beschlussniederschrift der 2009. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister- und Senaten der Länder vom 28. bis 30. November 2018 in Magdeburg, TOP 29).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie viele und welche geplanten Auftritte von Grup Yorum im Jahr 2018 in der Bundesrepublik Deutschland sind der Bundesregierung bekannt geworden (bitte Ort, Datum, Veranstalter und Art des Auftritts benennen)?

2

In wie vielen und welchen dieser Fälle erfolgten nach Kenntnis der Bundesregierung versammlungsrechtliche Verbote bzw. Auftrittsverbote durch welche Behörden?

3

Bei wie vielen und welchen dieser Verbote legten nach Kenntnis der Bundesregierung die Veranstalter Widerspruch ein, und wie entschieden die jeweils zuständigen Gerichte?

4

Welche der geplanten oder angekündigten Auftritte bzw. Konzerte fanden nach Kenntnis der Bundesregierung unter welchen Auflagen welcher Behörden tatsächlich statt?

5

Inwieweit kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit Auftritten von Grup Yorum in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2018 zu Verstößen gegen das 1998 vom Bundesministerium des Innern ausgesprochene Verbot der DHKP-C, und inwieweit erfolgten diese Verstöße durch Musiker von Grup Yorum?

6

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der erst- und zweitinstanzlichen Rechtsprechung aus Hessen (Beschluss des VG Frankfurt a. M. vom 27. September 2018, Az. 5 L 3783/18.F und Beschluss des Hessischen VGH vom 28. September 2018, Az. 2 B 2015/18), wonach Grup Yorum nicht von dem mit Verfügung des Bundesministerium des Innern vom 6. August 1998 ausgesprochenen Vereinsverbot der DHKP-C erfasst sei und daher ein Verbot von Auftritten der Musikgruppe bei öffentlichen Veranstaltungen rechtswidrig sei?

7

Auf welche konkreten Schwierigkeiten stößt nach Kenntnis der Bundesregierung die von der aktuellen Rechtsprechung für Auftritte von Grup Yorum verfasste Auflage in der polizei- und versammlungsrechtlichen Praxis bei der Überprüfung ihrer Einhaltung?

8

Wann und auf welche Weise gedenkt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat der auf der 209. Innenministerkonferenz geäußerten Bitte nachzukommen, „sich erneut mit Grup Yorum zu befassen, um Handlungs- und Rechtssicherheit im Umgang mit zukünftigen Auftritten der Musikgruppe als – nach Auffassung der Bundesregierung – „integralem Bestandteil propagandistischer Maßnahmen der als terroristische Vereinigung eingestuften DHKP-C zu erlangen“ (Beschlussniederschrift der 2009. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister- und Senaten der Länder vom 28. bis 30. November 2018 in Magdeburg, TOP 29)?

9

War die Bundesregierung bereits zum Zeitpunkt des Verbots der DHKP-C im Jahr 1998 der Auffassung, dass diese Musikgruppe integraler Bestrandteil der DHKP-C sei?

Wenn ja, warum gab es dann jahrelang keine Auftrittsverbote von Grup Yorum in Deutschland?

Wenn nein, zu welchem Zeitpunkt und aufgrund welcher neuen Erkenntnisse gelangte die Bundesregierung zu der Auffassung, dass Grup Yorum integraler Bestandteil der DHKP-C sei?

10

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die derzeitige Situation der Bandmitglieder von Grup Yorum?

11

Wie viele Musikerinnen und Musiker von Grup Yorum befinden sich in der Türkei in Untersuchungs- oder Strafhaft?

12

Wie viele Musikerinnen und Musiker von Grup Yorum sind aus der Türkei geflohen?

13

Wie viele Musikerinnen und Musiker von Grup Yorum leben mit welchem Aufenthaltstitel in der Bundesrepublik Deutschland?

Berlin, den 17. Januar 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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