[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 11. Februar 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/7710
19. Wahlperiode 13.02.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald,
Sylvia Gabelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/7337 –
Befristete Beschäftigung in Bundesministerien, nachgelagerten Ämtern und
Behörden
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Zahl der befristet Beschäftigten hat einen neuen Höchststand erreicht, wie
das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung berichtet (vgl. IAB-
Kurzbericht 16/2018). Von den insgesamt 3,15 Millionen befristet Beschäftigten sind
mit 1,6 Millionen mehr als die Hälfte ohne sachlichen Grund befristet. Es stellt
sich in diesem Zusammenhang die Frage, wie sich die befristete Beschäftigung
in den Bundesministerien, nachgelagerten Ämtern und Behörden entwickelt hat.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Bund muss schnell und effizient auf besondere Erfordernisse und
Herausforderungen reagieren können und dabei dennoch sorgsam mit Steuermitteln
umgehen.
Um seine staatlichen Aufgaben erfüllen zu können, wird deshalb das Instrument
der befristeten Beschäftigung benötigt. Eine alleinige Betrachtung dieses
Instruments würde allerdings zu kurz greifen. Denn im öffentlichen Sektor haben
Arbeitgeberkündigungen eine nur untergeordnete Bedeutung; Geringfügig
Beschäftigte, Leiharbeiter und freie Mitarbeiter werden im öffentlichen Dienst weitaus
seltener eingesetzt als in der Privatwirtschaft.
Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage muss auf verschiedene Datenquellen
zurückgegriffen werden, auf Daten der Personalstandstatistik des Statistischen
Bundesamtes, Daten des Mikrozensus‘ des Statistischen Bundesamtes, Daten des
IAB-Betriebspanels sowie Daten aus einer Abfrage der unmittelbaren
Bundesverwaltung. In den Antworten wird jeweils auf rechtliche und statistische Aspekte
der genutzten Datenquelle hingewiesen.
1. Wie hoch waren im Zeitraum von 2004 bis 2018 die Zahl und der Anteil der
in den Bundesministerien und Bundesämtern bzw. in den Bundesbehörden
befristet Beschäftigten, und wie stellen sich jeweils die Anteile im Vergleich
zur Gesamtwirtschaft dar (bitte jeweils jährlich insgesamt angeben sowie
nach Bundeskanzleramt und Bundesministerien mit den entsprechenden
Bundesämtern bzw. Bundesbehörden und Instituten aufschlüsseln)?
2. Wie hoch waren die Zahl und der Anteil der in den Bundesministerien und
Bundesämtern bzw. in den Bundesbehörden befristet Beschäftigten im
Zeitraum von 1993 bis 2003 (bitte jeweils jährlich insgesamt angeben sowie nach
Bundeskanzleramt und Bundesministerien mit den entsprechenden
Bundesämtern bzw. Bundesbehörden und Instituten aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zur Beantwortung der Frage, wie hoch im Zeitraum von 1993 bis 2018 Zahl und
der Anteil der in den Bundesministerien und Bundesämtern bzw. in den
Bundesbehörden befristet Beschäftigten waren, wird auf Anlage 1 verwiesen. Hierfür
wurde auf Daten der Personalstandstatistik des Statistischen Bundesamtes
zurückgegriffen. Bei den Auswertungen der Personalstandstatistik sind die
datenschutzrechtlichen Vorgaben aus § 16 des Bundesstatistikgesetzes (BStatG) zu
berücksichtigen. Dies erfolgt durch die Anwendung der deterministischen 5er-
Rundung (Rundung auf ein Vielfaches von 5) in den Tabellen. Dies ist insbesondere
notwendig, um eine tabellenübergreifende Konsistenz zu gewährleisten. Ohne
Rundung könnten auch große Fallzahlen durch Differenzbildung zur Aufdeckung
von Einzelfällen führen.
Für die Jahre 1998 bis 2003 liegen der Personalstandstatistik keine belastbaren
Angaben zu Arbeitnehmern mit Zeitvertrag vor. Angaben für die Jahre 1993 bis
1997 sowie 2004 bis 2017 aufgeschlüsselt nach Einzelplänen des
Bundeshaushalts ergeben sich aus Anlage 1. Die Angaben beziehen sich jeweils auf den
Stichtag 30. Juni eines Jahres; Angaben für das Jahr 2018 liegen daher derzeit
noch nicht vor. Für einzelne Jahre liegen keine vollständigen Angaben aller
Geschäftsbereiche zu befristeten Arbeitsverhältnissen vor.
Die Beantwortung der Frage zum jeweiligen Anteil im Vergleich zur
Gesamtwirtschaft basiert auf Daten des IAB-Betriebspanels ergibt sich aus der folgenden
Tabelle. Das IAB-Betriebspanel ist eine repräsentative Arbeitgeberbefragung zu
betrieblichen Bestimmungsgrößen der Beschäftigung.
Die Befragung wird jährlich im Auftrag des Instituts für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung (IAB) durchgeführt. Mittlerweile werden bundesweit etwa 16 000
Betriebe aller Branchen und aller Größen zu einer Vielzahl
beschäftigungspolitischer Themen befragt. Die Befragung findet jeweils Mitte des Jahres statt. Die
Ergebnisse der Befragungswelle im Jahr 2018 liegen noch nicht vor. Bei den
Zahlen des IAB-Betriebspanels handelt es sich um hochgerechnete Werte aus einer
Stichprobe, die mit einer gewissen Ungenauigkeit einhergehen. Bei der
Interpretation sollte berücksichtigt werden, dass sich Veränderungen der Zahlenwerte
zum Teil im Bereich des Stichprobenfehlers bewegen. Die Ungenauigkeit nimmt
bei Betrachtung kleinerer Substichproben, wie etwa einzelner Regionen oder
Branchen, zu. Die Betriebe des IAB-Betriebspanels werden in einer
Zufallsstichprobe aus der Betriebsdatei der Bundesagentur für Arbeit gezogen, die auf den
Arbeitgebermeldungen der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten beruht.
Ziehungsgrundlage des IAB-Betriebspanels sind somit Betriebe mit mindestens
einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Der öffentliche Dienst wird
daher untererfasst: Einerseits basiert die Hochrechnung auf der Anzahl der
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und nicht auch auf der Anzahl der
Beamten, andererseits sind reine „Beamtenbetriebe“, also Dienststellen ohne
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, nicht in der Grundgesamtheit enthalten.
Anzahl und Anteil befristeter Beschäftigungsverhältnisse1) an der betrieblichen
Gesamtbeschäftigung
Jahr Anzahl in 1000 Anteil2) in %
2004 1.835 5,9
2005 1.987 6,4
2006 2.121 6,8
2007 2.351 7,3
2008 2.467 7,6
2009 2.397 7,4
2010 2.459 7,5
2011 2.681 8,0
2012 2.742 8,0
2013 2.739 7,8
2014 2.783 7,8
2015 2.804 7,7
2016 2.866 7,8
2017 3.154 8,3
Quelle: IAB-Betriebspanel 2004 bis 2017, hochgerechnete Werte. Die hochgerechneten
Absolutzahlen beziehen sich auf die jeweils gültigen Angaben der Betriebe. Die Anteilsberechnung erfolgt
auf Betriebsebene. Die Anteilswerte beziehen sich somit nur auf Betriebe, die bei allen Angaben, die
für die Anteilsbildung auf Betriebsebene notwendig sind, keine fehlenden Werte aufweisen.
1) Befristetet Beschäftigungsverhältnisse ohne Auszubildende.
2) Die Befristungsanteile beziehen sich auf die betriebliche Gesamtbeschäftigung ohne
Auszubildende. Sie umfasst neben sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitern, Angestellten auch
nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (Beamte/Beamtenanwärter, tätige Inhaber/-innen
und mithelfende Familienangehörige), sowie geringfügige und sonstige Beschäftigte.
3. Wie hoch werden die Zahl und der Anteil der befristet Beschäftigten nach
aktueller Planung im Jahr 2019 liegen (bitte jeweils jährlich insgesamt
angeben sowie nach Bundeskanzleramt und Bundesministerien mit den
entsprechenden Bundesämtern bzw. Bundesbehörden und Instituten aufschlüsseln)?
Die zur Beantwortung der Frage 5 für das Jahr 2018 durchgeführte Abfrage der
unmittelbaren Bundesverwaltung bildet eine Grundlage zur Beantwortung der
Frage 3. Nach aktueller Planung wird es in folgenden Ressorts signifikante
Reduzierungen der Anzahl befristet Beschäftigter im Vergleich zu 2018 geben:
Ressort
(inkl. Geschäftsbereich)
voraussichtliche Anzahl
befristet Beschäftigter
in 2019
voraussichtliche Anzahl
befristet Beschäftigter
in 2019 in %
BMG 968 27,40
BMFSFJ 234 10,18
BMBF <40* k. A.
BMZ 29 2,90
BPA 13 2,49
* Stichtag: Ende 2019.
Auch im Bundeskanzleramt und im Bundesministerium des Innern, für Bau und
Heimat (BMI) wird es zum Teil erhebliche Reduzierungen der Anzahl befristet
Beschäftigter geben; im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und
im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) wird es insbesondere
eine deutliche Reduzierung der Anzahl der sachgrundlos befristet Beschäftigten
geben.
In den weiteren Bundesministerien mit den entsprechenden Bundesämtern bzw.
-behörden und Instituten sind keine signifikanten Veränderungen gegenüber dem
Jahr 2018 geplant. In diesem Zusammenhang wird nochmals auf die
Vorbemerkung zur Beantwortung dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Diese macht deutlich,
dass die Möglichkeit für Befristungen grundsätzlich auch weiterhin gebraucht
wird, z. B. zur Abdeckung von Vertretungen oder im Wissenschaftsbereich. Die
Zahl der sachgrundlosen Befristungen wird aber u. a. wegen der Festlegungen im
Haushaltsgesetz 2019 zum Teil signifikant sinken. Im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) bewegt sich die Anzahl befristet
Beschäftigter bereits seit Jahren auf einem kontinuierlich niedrigen Niveau, so dass
eine signifikante Reduzierung nicht zu erwarten ist. Dies gilt insbesondere, da
Beschäftigungsverhältnisse wissenschaftlicher Mitarbeiter nach dem Gesetz über
befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG) grundsätzlich zu
befristen sind und diese rund 46 Prozent der befristet Beschäftigten des
Geschäftsbereichs BMVg ausmachen.
4. Welche personalwirtschaftlichen Vorgaben gibt es derzeit in den
Bundesministerien und Bundesämtern bzw. in den Bundesbehörden für die
Ausfertigung von befristeten Arbeitsverträgen zum Beispiel im Hinblick auf
Befristungsquoten oder Befristungen von bestimmten Personengruppen oder
Tätigkeitsbereichen (bitte die Vorgaben aufgeschlüsselt nach
Bundeskanzleramt und Bundesministerien mit den entsprechenden Bundesämtern bzw.
Bundesbehörden und Instituten darstellen)?
Bei der Befristung eines Arbeitsvertrags sind vielfältige Vorgaben, u. a. aus
Gesetz (z. B. Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge – TzBfG, § 20
Absatz 3 Haushaltsgesetz 2019 oder – WissZeitVG ) und Tarifvertrag (z. B. § 30
des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst – TVöD), sowie allgemeine
haushalterische Rahmenbedingungen (z. B. Mittel- und Stellenverfügbarkeit laut
Haushalts- und Stellenplan) zu beachten. § 20 Absatz 3 Haushaltsgesetz 2019
regelt, dass Behörden, für die Planstellen und Stellen im Haushaltsplan
beschlossen werden, Arbeitsverträge, die nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz ohne
Vorliegen eines sachlichen Grundes kalendermäßig befristet sind, nicht
abschließen dürfen, wenn die Anzahl der nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz
sachgrundlos befristeten Arbeitsverträge damit 2,5 Prozent ihres Stellensolls im
jeweiligen Kapitel übersteigen würde.
Da vielfach über Bedarf ausgebildet wird, sind viele Bundesbehörden generell
bestrebt, ehemaligen Auszubildenden zumindest einen befristeten
Anschlussvertrag anzubieten (ggfs. in Abhängigkeit von der Abschlussnote), wenn mangels
freier Planstellen und Stellen keine unbefristete Übernahme erfolgen kann.
Darüber hinausgehende personalwirtschaftliche Vorgaben der einzelnen Ressorts
sind in nachfolgender Tabelle dargestellt.
Beschreibung eventueller
personalwirtschaftlicher Vorgaben
wo geregelt/festgelegt für welchen
Bereich
geregelt/festgelegt
Anmerkungen
BMF Befristete Übernahme von
Auszubildenden
Interne Regelung BMF Übernahmeregelung zur
bedarfsunabhängigen befristeten
Anschlussbeschäftigung von
Auszubildenden (in
Abhängigkeit von Note und weiteren
Kriterien)
BMI Befristete Übernahme von
Auszubildenden
Interne Regelung BMI
BMI Befristete Übernahme von
Auszubildenden ist im BKG abhängig
von den in der Ausbildung
erbrachten Leistungen (12 Monate
bzw. 24 Monate). Ansonsten
richtet sich das BKG bei der
Befristung nach den gesetzlichen und
tarifrechtlichen Vorgaben.
BKG
BMI Das BBK richtet sich bei der
Befristung von Arbeitsverträgen
nach den gesetzlichen und
tariflichen Vorgaben sowie nach den
allgemeinen haushalterischen
Rahmenbedingungen wie Mittel-
und Stellenverfügbarkeit lt.
Haushalts- und Stellenplan.
BBK Befristete
Beschäftigungsverhältnisse dienen regelmäßig
der Deckung eines temporären
personellen Mehrbedarfs.
BMI Die BDBOS richtet sich bei der
Befristung von Arbeitsverträgen
nach den gesetzlichen und
tarifvertraglichen Vorgaben sowie
nach den allgemeinen
haushalterischen Rahmenbedingungen.
Übernahmen durch Entfristungen
bzw. im Wege der Verbeamtung
in den entsprechenden
Laufbahnen.
Runderlass, Interne
Regelung
BDBOS Notwendige Befristungen
werden nur noch auf Sachgründe
gestützt.
BMI Das BISp richtet sich bei der
Befristung von Arbeitsverträgen
nach den gesetzlichen und
tariflichen Vorgaben sowie nach den
allgemeinen haushalterischen
Rahmenbedingungen wie Mittel-
und Stellenverfügbarkeit lt.
Haushalts- und Stellenplan.
BISp Befristete
Beschäftigungsverhältnisse dienen regelmäßig
der Deckung eines temporären
personellen Mehrbedarfs.
Beschreibung eventueller
personalwirtschaftlicher Vorgaben
wo geregelt/festgelegt für welchen
Bereich
geregelt/festgelegt
Anmerkungen
BMI Befristete Übernahme von
Auszubildenden:
Eine Weiterbeschäftigung der
Kaufleute für Büromanagement
(KfBM) und der Fachangestellten
für Markt- und Sozialforschung
nach der Ausbildung ist von den
erbrachten Leistungen abhängig
(i. d. R. 12 Monate bzw. bei guten
Leistungen 24 Monate).
Die Fachinformatiker
(Anwendungsentwicklung) erhalten
i. d. R. einen 24-Monatsvertrag
nach der Ausbildung.
Ansonsten richtet sich das StBA
bei der Befristung von
Arbeitsverträgen nach den gesetzlichen
und tarifvertraglichen Vorgaben
sowie nach den allgemeinen
haushalterischen Rahmenbedingungen
(z. B. Mittel- und
Stellenverfügbarkeit laut Haushalts- und
Stellenplan).
Interne Regelung StBA
AA Das Auswärtige Amt richtet sich
bei der Befristung von
Arbeitsverträgen nach den gesetzlichen
und tarifvertraglichen Vorgaben
sowie nach den allgemeinen
haushalterischen Rahmenbedingungen
(z. B. Mittel- und
Stellenverfügbarkeit laut Haushalts- und
Stellenplan). Übernahmen durch
Entfristungen in einzelnen
Fachbereichen bzw. im Wege der
Verbeamtung in den Sonderlaufbahnen des
Auswärtigen Dienstes (weltweite
Rotation)
Besondere tarifliche
sowie gesetzliche
Vorgaben gelten auf
Grundlage des § 45 TVöD-
BT-V, des Gesetzes
über den Auswärtigen
Dienst (GAD) sowie
nach Maßgabe des TV
Beschäftigte Ausland
bzw. TV AN Ausland.
Insbesondere
für
Beschäftigte, die der
weltweiten
Rotation
unterliegen.
Befristete
Beschäftigungsverhältnisse dienen regelmäßig
nur der Deckung eines
temporären personellen Mehrbedarfs
oder der Überbrückung von
Vakanzen.
DAI1) Das DAI fördert gemäß seiner
Satzung den
Gelehrtennachwuchs.
Satzung Wiss. Bereich. Befristete
Beschäftigungsverhältnisse werden überwiegend
nach WissZeitVG
abgeschlossen.
BMWi Befristete Übernahme von
Auszubildenden
Interne Regelung BMWi Interne Festlegungen zu
bedarfsunabhängiger befristeter
Anschlussbeschäftigung von
Auszubildenden nach
bestandener Abschlussprüfung;
BMWi bildet über Bedarf aus.
BMJV Befristete Übernahme von
Auszubildenden außerhalb von § 16a
TVAöD
Interne Regelung BMJV, BfJ,
DPMA
Interne Festlegung zu
befristeter Anschlussbeschäftigung
vorrangig von über den Bedarf
hinaus Ausgebildeten nach
bestandener Abschlussprüfung
(in Abhängigkeit von der
Prüfungsnote)
1) DAI = Deutsches Archäologisches Institut.
Beschreibung eventueller
personalwirtschaftlicher Vorgaben
wo geregelt/festgelegt für welchen
Bereich
geregelt/festgelegt
Anmerkungen
BMJV Bei der Besetzung freier Stellen
werden in der Regel vorrangig
vorhandene Fristkräfte
berücksichtigt. Bei zusätzlichem
Personalbedarf erfolgen daher
Neueinstellungen zunächst befristet.
Fachpersonal (insbesondere
Informationstechnik) wird
grundsätzlich unbefristet eingestellt.
Interne Regelung BfJ
BMJV Befristete Arbeitsverhältnisse
werden nach Möglichkeit
kontinuierlich in unbefristete
Beschäftigungen umgewandelt.
Unverändert wird angestrebt, die Zahl der
befristeten Arbeitsverhältnisse
gering zu halten.
Interne Regelung BGH
BMJV Befristete Arbeitsverhältnisse
wurden immer kontinuierlich in
unbefristete Beschäftigungen
umgewandelt. Gleichzeitig wurde in
den letzten vier Jahren die
Befristungsdauer von zwei Jahren auf
ein Jahr verkürzt. Weiterhin wird
zukünftig die einzuhaltende
Quote für zulässige befristete
Arbeitsverhältnisse beachtet.
Insbesondere IT-Fachpersonal wird
ausschließlich unbefristet
eingestellt.
Interne Regelung und
gesetzliche Vorgabe
GBA
BMAS Befristete Übernahme von
Auszubildenden außerhalb von § 16a
TVAöD
Dienstvereinbarung;
interne Festlegungen in
jeweiligen
Dienststellen
BMAS, BAG,
BSG, BAuA,
Bundesversicherungsamt
(BVA)
Interne Festlegungen zu
bedarfsunabhängiger befristeter
Anschlussbeschäftigungen von
Auszubildenden nach
bestandener Abschlussprüfung (in
Abhängigkeit von der
Prüfungsnote)
BMAS Die Überschreitung einer
Obergrenze von 41 befristet
Beschäftigten im
Bundesversicherungsamt bedarf der Zustimmung des
BMAS.
Festlegung des BMAS:
Schreiben/E-Mail des
BMAS vom 05.08.2013
und vom 13.08.2013
sowie vom 16.11.2015
Gesamtes
Bundesversicherungsamt
(BVA)
Festlegungen gelten bis auf
weiteres.
Beschreibung eventueller
personalwirtschaftlicher Vorgaben
wo geregelt/festgelegt für welchen
Bereich
geregelt/festgelegt
Anmerkungen
BMVg Zur Umsetzung der Trendwende
Personal sowie des
personalpolitischen Ziels, (sachgrundlose)
befristete Arbeitsverhältnisse im
Bereich des Bundesministeriums der
Verteidigung (BMVg) und der
Bundeswehr nach Möglichkeit zu
vermeiden, schließt die zivile
Personalführung – wo immer
möglich – unbefristete, d. h. auf Dauer
angelegte Arbeitsverträge i. S. d.
Tarifvertrags für den öffentlichen
Dienst (TVöD) ab. Regional wie
strukturell erforderliche
organisatorische Anpassungen der
Zielstruktur der Bundeswehr
bedingen in Einzelfällen die
Notwendigkeit, befristete
Arbeitsverhältnisse abschließen zu müssen.
Dabei ist Befristungen mit
Sachgrund ein absoluter Vorrang vor
Befristungen ohne Sachgrund
einzuräumen.
Erlass Alle
personalbearbeitenden
Stellen.
1. Wegen der nach wie vor
durchzuführenden
Personalanpassung wird durch den
Abschluss befristeter
Arbeitsverträge (im
Ausnahmefall) sichergestellt, auf
die noch auszuplanenden
strukturellen Veränderungen
personalwirtschaftlich
reagieren zu können.
2. Darüber hinaus wird durch
Befristungen den
Besonderheiten des
Militärseelsorgevertrages sowie den
3. befristeten
Sprachausbildungssondervorhaben und
der Unterstützung der
Auslandseinsätze in den
Einsatzgebieten der
Bundeswehr (sog.
mandatsbezogene Zeitarbeitsverträge)
Rechnung getragen.
BMEL Im BMEL erfolgen befristete
Einstellungen – neben der befristeten
Anschlussverwendung von
Auszubildenden – in der Regel zur
Deckung eines temporären
Mehrbedarfs bzw. zur Kompensierung
von Vertretungs-situationen. Bei
Vorliegen der haushälterischen
Voraussetzungen werden die
befristet Beschäftigten bei
entsprechender Bewährung dauerhaft in
das BMEL übernommen.
Verwaltungspraxis BMEL
BMFSFJ Seit Juni 2016 werden im
BMFSFJ keine sachgrundlos
befristeten Einstellungen mehr
vorgenommen.
Befristete Einstellungen erfolgen
befristete Einstellungen vor allem
auf Grund von Vertretungen,
insbesondere bei Mutterschutz,
Elternzeit, Sonderurlaub und
temporären Arbeitsreduzierungen;
darüber hinaus erfolgen befristete
Einstellungen im Rahmen von
Forschungsprojekten u. sonstigen
Projekten; außerdem im Rahmen
der Weiterbeschäftigung von
ehemaligen Auszubildenden – bei
Bewährung erfolgt grundsätzlich
eine unbefristete Übernahme –
und Weiterbeschäftigung nach
Ablauf der Altersgrenze.
interne Regelung BMFSFJ,
BPjM
Beschreibung eventueller
personalwirtschaftlicher Vorgaben
wo geregelt/festgelegt für welchen
Bereich
geregelt/festgelegt
Anmerkungen
BMFSFJ Im BAFzA wird der Anteil
befristeter Beschäftigungsverhältnisse
aufgrund der hierfür zur
Verfügung gestellten Stellen und
Planstellen abgesenkt. Entfristungen
erfolgen, sobald verfügbare
Planstellen und Stellen zur Verfügung
stehen. Befristet Beschäftigte, die
sich bewähren, werden
entsprechend der haushalterischen
Möglichkeiten dauerhaft übernommen.
interne Festlegung BAFzA
BMG Befristete Übernahme von
Auszubildenden außerhalb von § 16a
TVAöD
Dienstvereinbarung zur
Steigerung der Qualität
der Berufsausbildung
im RKI
RKI
BMG Vor dem Hintergrund der
besonderen Vereinbarkeit von Familie
und Beruf zahlreiche befristete
Vertretungen, insbesondere bei
Elternzeit, Sonderurlaub und
temporären Arbeitszeitreduzierungen
sowie im Rahmen von
Forschungsprojekten u. sonstigen
Projekten
interne Festlegungen in
der Dienststelle sowie
Zielvereinbarung
BfArM mit
berufundfamilie
gGmbH
BfArM
BMVI Befristete Übernahme von
Auszubildenden außerhalb von § 16a
TVAöD
Erlass BMVI + GB Festlegungen zu
bedarfsunabhängiger befristeter
Anschlussbeschäftigung von
Auszubildenden nach bestandener
Abschlussprüfung
BMVI Befristete Vertretungen, insbes.
Elternzeit
Interne Regelung BMVI Ermöglicht die Rückkehr der
Vertretenen auf ihren
bisherigen Dienstposten
BMU Vollständiger Abbau aller
sachgrundlosen Befristungen im BMU
und im gesamten
Geschäftsbereich ist bis Ende 2017 erfolgt.
Der Abbau der Befristungen mit
Sachgrund durch Entfristungen
wird kontinuierlich betrieben.
Erlass BMU und GB
BMU Befristete Übernahme von
Auszubildenden außerhalb von § 16a
TVAöD
Erlass BMU und GB Festlegungen zu
bedarfsunabhängiger befristeter
Anschlussbeschäftigungen von
Auszubildenden nach bestandener
Abschlussprüfung
BMBF Befristete Übernahme von
Auszubildenden
Interne Regelung BMBF Regelung zur befristeten
Übernahme von Auszubildenden
zur Erleichterung des
Übergangs in eine
Anschlussbeschäftigung mit der
Möglichkeit, bei Bewährung
unbefristet übernommen zu werden.
BMBF bildet über Bedarf aus.
Beschreibung eventueller
personalwirtschaftlicher Vorgaben
wo geregelt/festgelegt für welchen
Bereich
geregelt/festgelegt
Anmerkungen
BMZ BMZ richtet sich bei der
Befristung von Arbeitsverträgen nach
den gesetzlichen und
tarifvertraglichen Vorgaben sowie nach den
allgemeinen haushalterischen
Rahmenbedingungen (z. B.
Mittel- und Stellenverfügbarkeit laut
Haushalts- und Stellenplan).
Befristete
Beschäftigungsverhältnisse dienen regelmäßig
nur der Deckung eines
temporären personellen
Mehrbedarfs.
BKM Es gibt keine speziellen
personalwirtschaftlichen Vorgaben. Vor
dem Hintergrund der flexiblen
Ermöglichung der Vereinbarkeit
von Familie und Beruf erfolgen
befristete Einstellungen vor allem
auf Grund von Vertretungen,
insbesondere bei Mutterschutz,
Elternzeit, Sonderurlaub und
temporären Arbeitsreduzierungen;
außerdem im Rahmen der
Weitebeschäftigung von ehemaligen
Auszubildenden. Die befristeten
Einstellungen führten nahezu
durchgehend zur späteren Entfristung
im Zuge freiwerdender Stellen.
Interne Regelung BKM Es wurden überwiegend
sachgrundlose Befristungen
genutzt.
Sachgrundlose Befristungen
werden nur noch unter
Beachtung der Vorgaben des § 20
Abs. 3 Haushaltsgesetz 2019
vorgenommen.
Quelle: Abfrage der unmittelbaren Bundesverwaltung
5. Wie hat sich von 2004 bis 2018 der Anteil der befristeten Arbeitsverträge bei
Neueinstellungen in den Bundesministerien und Bundesämtern bzw. in den
Bundesbehörden entwickelt (bitte jeweils jährlich insgesamt angeben sowie
nach Bundeskanzleramt und Bundesministerien mit den entsprechenden
Bundesämtern bzw. Bundesbehörden und Instituten aufschlüsseln)?
Für die Jahre 2004 bis 2013 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5
der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
18/1323 verwiesen. Für die Jahre 2014 bis 2016 wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/11087 verwiesen. Zur Beantwortung der Frage 5 im
Übrigen wird auf die Anlage 2 verwiesen. Hierfür wurden Daten genutzt, die zur
Beantwortung dieser Kleinen Anfrage durch eine Abfrage der unmittelbaren
Bundesverwaltung erhoben wurden.
6. Wie haben sich von 2004 bis 2018 die Zahl und der Anteil der in den
Bundesministerien und Bundesämtern bzw. in den Bundesbehörden
sachgrundlos befristet Beschäftigten entwickelt (bitte jeweils jährlich insgesamt
angeben sowie nach Bundeskanzleramt und Bundesministerien mit den
entsprechenden Bundesämtern bzw. Bundesbehörden und Instituten aufschlüsseln)?
Wie hoch war jeweils der Anteil der sachgrundlosen Befristungen an allen
befristeten Arbeitsverträgen sowie bezogen auf die Neueinstellungen?
Für die Jahre 2004 bis 2013 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6
der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
18/1323 verwiesen. Für die Jahre 2014 bis 2017 wird auf die Antwort der
Bundesregierung zur Schriftlichen Frage 16 der Abgeordneten Canan Bayram auf
Bundestagsdrucksache 19/695 verwiesen. Zur Beantwortung der Frage 6 im
Übrigen wird auf Anlage 3 verwiesen.
Hierfür wurden Daten genutzt, die zur Beantwortung dieser Kleinen Anfragen
durch eine Abfrage der unmittelbaren Bundesverwaltung erhoben wurden.
7. Aus welchen sachlichen Gründen werden Beschäftigte derzeit befristet
eingesetzt (bitte die fünf häufigsten sachlichen Gründe mit Fallzahlen
auflisten)?
Zur Beantwortung der Frage 7 wurden Daten aus der zur Beantwortung dieser
Kleinen Anfrage durchgeführten Abfrage genutzt. Die fünf häufigsten sachlichen
Gründe für eine Befristung mit Sachgrund sind für den Bereich der unmittelbaren
Bundesverwaltung:
Häufigste sachliche Gründe für Befristungen Fallzahl
1 § 14 Absatz 1 Nr. 1 TzBfG
nur vorübergehender betrieblicher Bedarf an der Arbeitsleistung
3890
2 WissZeitVG 3466
3 § 14 Absatz 1 Nr. 3 TzBfG
Vertretung eines anderen Arbeitnehmers
970
4 § 14 Absatz 1 Nr. 2 TzBfG
Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium
418
5 Elternzeit-, Krankheits- oder Pflegezeitvertretung (z. B. nach BEEG oder PflegeZG) 308
Quelle: Abfrage der unmittelbaren Bundesverwaltung.
Die Befristungsgründe werden in den Behörden nicht durchgängig elektronisch erfasst und können
dementsprechend nicht vollständig in der verfügbaren Zeit ausgewertet werden.
8. Wie viele der befristet Beschäftigten sind im Zeitraum von 2004 bis 2018
jeweils in ein festes Arbeitsverhältnis in einer der oben genannten
Dienststellen übernommen worden?
Welchem Anteil an allen befristet Beschäftigten entspricht dies in den
einzelnen Jahren?
Wie stellen sich die Übernahmequoten jeweils im Vergleich zur
Gesamtwirtschaft dar (bitte jeweils jährlich insgesamt angeben sowie nach
Bundeskanzleramt und Bundesministerien mit den entsprechenden Bundesämtern bzw.
Bundesbehörden und Instituten aufschlüsseln)?
Um einen auf der gleichen Datengrundlage basierenden Vergleich zur
Gesamtwirtschaft zu erreichen, werden zur Beantwortung der Frage 8 Daten des IAB-
Betriebspanels genutzt. Die Beantwortung der Frage 8 ergibt sich aus der
folgenden Tabelle.
Das IAB-Betriebspanel ist eine repräsentative Arbeitgeberbefragung zu
betrieblichen Bestimmungsgrößen der Beschäftigung. Die Befragung wird jährlich im
Auftrag des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) durchgeführt.
Mittlerweile werden bundesweit etwa 16 000 Betriebe aller Branchen und aller
Größen zu einer Vielzahl beschäftigungspolitischer Themen befragt. Bei der
Interpretation sollte berücksichtigt werden, dass sich Veränderungen der
Zahlenwerte zum Teil im Bereich des Stichprobenfehlers bewegen. Die Ungenauigkeit
nimmt bei Betrachtung kleinerer Substichproben, wie etwa einzelner Regionen
oder Branchen, zu. Die Betriebe des IAB-Betriebspanels werden in einer
Zufallsstichprobe aus der Betriebsdatei der Bundesagentur für Arbeit gezogen, die auf
den Arbeitgebermeldungen der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
beruht. Ziehungsgrundlage des IAB-Betriebspanels sind somit Betriebe mit
mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Der öffentliche Dienst
wird daher untererfasst: Einerseits basiert die Hochrechnung auf der Anzahl der
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und nicht auch auf der Anzahl der
Beamten, andererseits sind reine „Beamtenbetriebe“, also Dienststellen ohne
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, nicht in der Grundgesamtheit enthalten. Im
IAB-Betriebspanel ist es nicht möglich, den öffentlichen Dienst trennscharf
abzubilden. Für die Anfrage wird folgende Abgrenzung gewählt: Zum öffentlichen
Dienst zählen Betriebe der Branche „öffentliche Verwaltung“ sowie darüber
hinaus Betriebe der Rechtsform „Körperschaft des öffentlichen Rechts, Stiftung,
Anstalt, Behörde, Amt", die zugleich mehrheitlich in öffentlichem Eigentum sind.
Die Rechtsform „Körperschaft des öffentlichen Rechts, Stiftung, Anstalt,
Behörde, Amt“ enthält auch private Stiftungen und kirchliche Träger. Aus diesem
Grund wird die Rechtsform kombiniert mit dem Kriterium des mehrheitlichen
öffentlichen Eigentums. Zur Privatwirtschaft zählen alle Betriebe, die nach der
erwähnten Abgrenzung nicht dem öffentlichen Dienst zugeordnet wurden und die
im steuerrechtlichen Sinne nicht als mildtätige oder gemeinnützige Organisation
anerkannt sind. Als gemeinnützigen Einrichtungen des sogenannten „Dritten
Sektors“, gelten alle Betriebe, die sich weder dem öffentlichen Dienst noch der
Privatwirtschaft zuordnen lassen (z. B. Kirchen, Vereine, Interessengruppen).
Privatwirtschaft und Dritter Sektor werden in den Statistiken nicht separat
ausgewiesen. Im IAB-Betriebspanel ist es nicht möglich, die föderalen Ebenen (Bund,
Land, Kommunen, Sozialversicherung) getrennt auszuweisen.
Eine konsistente Zeitreihe bis zum aktuellen Rand ist auf Basis der dargestellten
Abgrenzung erst ab dem Jahr 2007 möglich. Die Ergebnisse der Befragungswelle
2018 liegen noch nicht vor. Daher wird die Zeitreihe von 2007 bis einschließlich
2017 dargestellt.
Die Abgrenzung unterscheidet sich von der Abgrenzung, die im IAB-
Forschungsbericht 12/2015 und in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/11087 verwendet wurde.
Dort wurde eine erweiterte Abgrenzung öffentlicher Arbeitgeber verwendet und
beispielsweise auch Betriebe berücksichtigt, die eine privatrechtliche Rechtsform
haben, aber mehrheitlich im öffentlichen Eigentum stehen (z. B. Stadtwerke).
Zum anderen wurde der Bereiche Verteidigung und Wissenschaft ausgeschlossen
bzw. separat erfasst. Unterschiede in den Zahlenwerten sind auf die
unterschiedliche Abgrenzung zurückzuführen.
Übernahmen1) in unbefristete Beschäftigung und Übernahmequote2)
Anzahl (in 1000) Übernahmequote (in %, ab 2009)
Gesamt Öffentlicher Dienst3) Deutschland gesamt Öffentlicher Dienst
3) Deutschland gesamt
2005 171
2006 203
2007 13 251
2008 18 269
2009 21 245 22 30
2010 18 256 23 33
2011 27 324 25 37
2012 22 372 21 39
2013 22 339 22 37
2014 24 363 24 38
2015 30 384 30 40
2016 31 404 30 40
2017 25 424 25 42
Quelle: IAB-Betriebspanel 2004-2017, hochgerechnete Werte. Die hochgerechneten Absolutzahlen beziehen sich
auf die jeweils gültigen Angaben der Betriebe. Die Quotenberechnung erfolgt auf Betriebsebene. Die
Übernahmequoten beziehen sich somit nur auf Betriebe, die bei allen Angaben, die für deren Berechnung auf Betriebsebene
notwendig sind, keine fehlenden Werte aufweisen.
1) Informationen über die Anzahl der Übernahmen liegen ab 2005 vor.
Im IAB-Betriebspanel werden ausschließlich Übernahmen im selben Betrieb erfasst. Auszubildende werden bei den
Übernahmen nicht berücksichtigt.
2) Übernahmequoten liegen ab 2009 vor. Die Quote bezieht sich auf die befristeten Verträge, die im ersten Halbjahr
des jeweiligen Jahres in unbefristete Verträge umgewandelt oder verlängert wurden sowie auf befristete Verträge,
die abgelaufen sind und einen Betriebsaustritt zur Folge hatten.
3) Eine konsistente Zeitreihe für den öffentlichen Dienst bis zum aktuellen Rand 2017 liegt ab 2007 vor.
9. Wie viele der in den Bundesministerien und Bundesämtern bzw. in den
Bundesbehörden befristet Beschäftigten haben in den vergangenen Jahren nach
Ablauf der Befristung erneut einen befristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen,
und wie viele haben die Dienststelle verlassen (bitte jeweils jährlich
insgesamt angeben sowie nach Bundeskanzleramt und Bundesministerien mit den
entsprechenden Bundesämtern bzw. Bundesbehörden und Instituten
aufschlüsseln)?
Die Beantwortung der Frage, wie viele der in den Bundesministerien und
Bundesämtern bzw. in den Bundesbehörden befristet Beschäftigten in den
vergangenen Jahren nach Ablauf der Befristung erneut einen befristeten Arbeitsvertrag
abgeschlossen und wie viele die Dienststelle verlassen haben, ergibt sich aus der
folgenden Tabelle. Zur Beantwortung der Frage 9 wurden Daten aus einer zur
Beantwortung dieser Kleinen Anfrage durchgeführten Abfrage der unmittelbaren
Bundesverwaltung genutzt.
2017 2018
Ressort (inkl.
Geschäftsbereich)
Zahl der
Verlängerungen der
Befristung und erneuter
befr.
Beschäftigung
Zahl derjenigen, die
nach Ablauf der
Befristung die
Dienststelle verlassen
haben (ohne vorzeitige
Kündigungen oder
sonstige vorzeitige
Personalabgänge)
Zahl der
Verlängerungen der
Befristung und erneuter
befr.
Beschäftigung
Zahl derjenigen, die
nach Ablauf der
Befristung die
Dienststelle verlassen
haben (ohne vorzeitige
Kündigungen oder
sonstige vorzeitige
Personalabgänge)
AA 70 50 161 58
BMI 316 180 397 152
BMJV 77 42 63 31
BMF 91 54 106 143
BMWi 726 226 762 280
BMEL 243 180 239 180
BMAS 80 59 67 49
BMVI 125 65 38 66
BMVg 54 616 51 591
BMG 298 128 290 107
BMU 144 53 135 61
BMFSFJ 216 37 179 77
BMZ 9 7 8 6
BMBF 0 2 1 13
BK 26 10 23 18
BKM 24 59 76 69
BPA 1 0 3 2
gesamt 2.446 1.169 2.548 1.312
Quelle: Abfrage der unmittelbaren Bundesverwaltung. Die Daten werden in den Behörden nicht durchgängig elektronisch erfasst und
können dementsprechend nicht vollständig in der verfügbaren Zeit ausgewertet werden.
10. Für welche Tätigkeiten werden die befristet Beschäftigten derzeit
hauptsächlich eingesetzt (bitte die zehn meist ausgeübten Tätigkeiten mit
entsprechenden Fallzahlen auflisten)?
Zur Beantwortung der Frage 10 werden Daten aus der zur Beantwortung dieser
Kleinen Anfrage durchgeführten Abfrage der unmittelbaren Bundesverwaltung
genutzt. Für den Bereich der unmittelbaren Bundesverwaltung ergeben sich die
zehn meist ausgeübten Tätigkeiten, für die die befristet Beschäftigten derzeit
hauptsächlich eingesetzt werden, aus der folgenden Tabelle:
Tätigkeiten Fallzahl
1 Wissenschaftler, wissenschaftliche Mitarbeiter, wissenschaftliches Hilfspersonal
(technische Assistenten, Laboranten, Laborwäscher u. a.), wissenschaftliche Gutachter,
medizinisch und pharmazeutische Projektarbeit, chemische Untersuchungen und Doktoranden
4007
2 Bürosachbearbeiter, Bürokräfte, Kanzlei- und Schreibkräfte 2109
3 Sachbearbeiter 1826
4 Referenten und Referatsleitung 994
5 Handwerker, Kammerberufe und Wasserbauer 874
6 Studentische Hilfskräfte 772
7 Technische Tätigkeiten und Ingenieure 518
8 IT-Projektarbeit, IT-Fachpersonal, IT-Administration 297
9 Boten, Pförtner, Mitarbeiter Druckerei, Post- und Faxstelle, Telefonzentrale, Fernsprecher
und entsprechende Service- und Assistenzkräfte
268
10 Technische und administrative Projekttätigkeit und Projektmitarbeiter allgemein 163
Quelle: Abfrage der unmittelbaren Bundesverwaltung.
Die Befristungsgründe werden in den Behörden nicht durchgängig elektronisch erfasst und können
dementsprechend nicht vollständig in der verfügbaren Zeit ausgewertet werden.
11. Wie waren im Zeitraum von 2004 bis 2018 die durchschnittlichen
Beschäftigungsdauern der befristet Beschäftigten (bitte getrennt nach zeitlicher und
sachlicher Befristung darstellen; bitte jeweils jährlich insgesamt angeben
sowie nach Bundeskanzleramt und Bundesministerien mit den entsprechenden
Bundesämtern bzw. Bundesbehörden und Instituten aufschlüsseln)?
Wie stellen sich die Beschäftigungsdauern im Vergleich zur
Gesamtwirtschaft dar?
Die Beantwortung der Frage 11 ergibt sich aus der Anlage 4. Die Frage wird mit
Hilfe einer Sonderauswertung des Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes
beantwortet. Der Mikrozensus, eine Befragung von Beschäftigten, ist Teil der
amtlichen Statistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt in Deutschland.
Die Differenzierung zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft erfolgt
über eine Kombination von Wirtschaftszweig und subjektiver Zuordnung der
Befragten zum öffentlichen Dienst.
12. Wie setzen sich die befristet Beschäftigten derzeit nach Vollzeit bzw.
Teilzeitarbeit, Geschlecht, Alter, Behinderung und Staatsbürgerschaft
zusammen (bitte jeweils jährlich insgesamt angeben sowie nach Bundeskanzleramt
und Bundesministerien mit den entsprechenden Bundesämtern bzw.
Bundesbehörden und Instituten aufschlüsseln)?
Zur Beantwortung der Frage 12 wird auf Anlage 5 verwiesen. Hierfür wurde auf
Daten der Personalstandstatistik des Statistischen Bundesamtes zurückgegriffen.
Bei den Auswertungen der Personalstandstatistik sind die datenschutzrechtlichen
Vorgaben aus § 16 des Bundesstatistikgesetzes (BStatG) zu berücksichtigen. Dies
erfolgt durch die Anwendung der deterministischen 5er-Rundung (Rundung auf
ein Vielfaches von 5) in den Tabellen. Dies ist insbesondere notwendig, um eine
tabellenübergreifende Konsistenz zu gewährleisten. Ohne Rundung könnten auch
große Fallzahlen durch Differenzbildung zur Aufdeckung von Einzelfällen
führen. Angaben zu Staatsangehörigkeit und Behinderung werden im Rahmen der
Personalstandstatistik jedoch nicht erhoben. Die Teilzeitbeschäftigung schließt
Altersteilzeitbeschäftigte mit ein.
13. Wie stellt sich die aktuelle Altersstruktur der Beschäftigten insgesamt sowie
differenziert nach den Beschäftigten mit und ohne befristeten
Arbeitsverträgen dar (bitte nach Bundeskanzleramt und Bundesministerien mit den
entsprechenden Bundesämtern bzw. Bundesbehörden und Instituten
aufschlüsseln)?
Zur Beantwortung der Frage 13 wird auf Anlage 6 verwiesen. Auch hierfür wurde
auf Daten der Personalstandstatistik des Statistischen Bundesamtes
zurückgegriffen. Bei den Auswertungen der Personalstandstatistik sind wiederum die
datenschutzrechtlichen Vorgaben aus § 16 des Bundesstatistikgesetzes (BStatG) zu
berücksichtigen. Dies erfolgt durch die Anwendung der deterministischen 5er-
Rundung (Rundung auf ein Vielfaches von 5) in den Tabellen. Dies ist insbesondere
notwendig, um eine tabellenübergreifende Konsistenz zu gewährleisten. Ohne
Rundung könnten auch große Fallzahlen durch Differenzbildung zur Aufdeckung
von Einzelfällen führen.
Anlage 1
Entwicklung der Beschäftigten des Bundes
nach Einzelplänen des Bundeshaushaltsplanes und Beschäftigungsverhältnis
(ohne Berufs- und Zeitsoldaten)
Einzelplan
Jahr
(Stichtag:
30.06)
Beschäftigte
Darunter:
Arbeitnehmer mit Zeitvertrag
Anzahl
Anteil an den Beschäftigten
in Prozent
Einzelplan 04 1993 1.285 25 2
BK 1994 1.290 20 2
1995 1.270 20 1
1996 1.220 25 2
1997 1.205 20 2
1998 1.175 X X
1999 2.045 X X
2000 2.080 X X
2001 2.070 X X
2002 2.055 X X
2003 1.975 X X
2004 1.970 20 1
2005 4.250 55 1
2006 4.125 75 2
2007 4.065 115 3
2008 3.990 155 4
2009 4.000 170 4
2010 3.885 170 4
2011 3.855 220 6
2012 3.810 255 7
2013 3.735 265 7
2014 3.675 240 7
2015 3.620 280 8
2016 3.715 370 10
2017 3.695 365 10
1)
Einzelplan 05 1993 9.275 225 2
AA 1994 9.255 175 2
1995 9.135 155 2
1996 9.035 140 2
1997 8.920 70 1
1998 8.755 200 2
1999 8.840 340 4
2000 8.680 280 3
2001 8.750 295 3
2002 9.135 580 6
2003 10.700 695 6
2004 11.235 775 7
2005 11.240 780 7
2006 11.400 905 8
2007 11.560 1.100 10
2008 11.745 830 7
2009 11.870 855 7
2010 11.750 940 8
2011 11.425 1.055 9
2012 11.445 1.355 12
2013 11.560 1.600 14
2014 11.625 1.800 15
2015 12.025 2.070 17
2016 12.295 2.340 19
2017 12.375 2.500 20
Einzelplan 06 1993 56.165 760 1
BMI 1994 62.005 290 0
1995 63.055 145 0
1996 62.205 70 0
1997 61.325 55 0
1998 59.845 X X
1999 57.130 X X
2000 55.935 X X
2001 55.570 X X
2002 55.720 X X
2003 57.315 X X
2004 57.895 300 1
2005 56.740 535 1
2006 57.000 720 1
2007 56.995 815 1
2008 56.440 1.065 2
2009 56.255 1.290 2
2010 56.310 1.400 2
2011 56.300 1.585 3
2012 55.955 1.575 3
2013 56.010 1.675 3
2014 56.860 1.720 3
Anlage 1
Entwicklung der Beschäftigten des Bundes
nach Einzelplänen des Bundeshaushaltsplanes und Beschäftigungsverhältnis
(ohne Berufs- und Zeitsoldaten)
Einzelplan
Jahr
(Stichtag:
30.06)
Beschäftigte
Darunter:
Arbeitnehmer mit Zeitvertrag
Anzahl
Anteil an den Beschäftigten
in Prozent
2015 57.735 1.885 3
2016 61.275 4.365 7
2017 67.585 5.790 9
Einzelplan 07 1993 5.135 35 1
BMJV 1994 5.060 25 0
1995 4.955 15 0
1996 4.840 20 0
1997 4.695 30 1
1998 4.630 X X
1999 4.470 X X
2000 4.380 X X
2001 4.340 X X
2002 4.455 X X
2003 4.475 X X
2004 4.535 20 0
2005 4.675 60 1
2006 4.635 65 1
2007 4.595 60 1
2008 4.635 125 3
2009 4.730 185 4
2010 4.910 305 6
2011 5.005 385 8
2012 4.825 245 5
2013 4.850 285 6
2014 4.865 260 5
2015 4.975 260 5
2016 5.095 305 6
2017 5.290 385 7
Einzelplan 08 1993 52.565 345 1
BMF 1994 52.265 310 1
1995 51.875 255 0
1996 51.600 155 0
1997 51.500 145 0
1998 51.495 X X
1999 51.310 X X
2000 51.110 X X
2001 49.960 X X
2002 48.005 X X
2003 47.495 X X
2004 49.930 265 1
2005 44.815 205 0
2006 44.895 175 0
2007 44.765 185 0
2008 44.260 225 1
2009 44.040 280 1
2010 44.035 305 1
2011 44.045 315 1
2012 44.345 340 1
2013 44.630 460 1
2014 45.235 415 1
2015 46.355 500 1
2016 47.435 410 1
2017 46.000 440 1
Einzelplan 09 1993 7.965 170 2
BMWi 1994 7.840 145 2
1995 7.740 125 2
1996 7.570 115 2
1997 7.395 95 1
1998 9.920 X X
1999 9.550 X X
2000 9.275 X X
2001 9.110 X X
2002 9.125 X X
2003 10.245 X X
2004 10.210 135 1
2005 10.225 270 3
2006 9.040 370 4
2007 9.075 560 6
2008 9.095 800 9
2009 9.345 1.145 12
2010 9.475 1.350 14
2011 9.485 1.480 16
Anlage 1
Entwicklung der Beschäftigten des Bundes
nach Einzelplänen des Bundeshaushaltsplanes und Beschäftigungsverhältnis
(ohne Berufs- und Zeitsoldaten)
Einzelplan
Jahr
(Stichtag:
30.06)
Beschäftigte
Darunter:
Arbeitnehmer mit Zeitvertrag
Anzahl
Anteil an den Beschäftigten
in Prozent
2012 9.460 1.505 16
2013 9.675 1.765 18
2014 9.790 1.770 18
2015 9.795 1.685 17
2016 9.970 1.765 18
2017 10.040 1.855 18
Einzelplan 10 1993 6.560 250 4
BMEL 1994 6.530 225 3
1995 6.055 170 3
1996 5.640 185 3
1997 5.605 160 3
1998 5.330 X X
1999 5.200 X X
2000 5.125 X X
2001 5.010 X X
2002 5.845 X X
2003 5.560 X X
2004 5.535 230 4
2005 5.630 370 7
2006 5.600 515 9
2007 5.595 680 12
2008 5.545 810 15
2009 5.540 935 17
2010 5.575 1.080 19
2011 5.605 1.215 22
2012 5.580 1.340 24
2013 5.415 1.495 28
2014 5.265 1.420 27
2015 5.155 1.390 27
2016 5.265 1.500 28
2017 5.390 1.595 30
Einzelplan 11 1993 2.845 65 2
BMAS 1994 2.740 60 2
1995 2.760 40 1
1996 2.715 45 2
1997 2.735 45 2
1998 2.710 X X
1999 2.675 X X
2000 2.700 X X
2001 2.675 X X
2002 2.815 X X
2003 X X X
2004 X X X
2005 X X X
2006 2.505 75 3
2007 2.575 140 6
2008 2.625 220 8
2009 2.670 240 9
2010 2.660 285 11
2011 2.695 290 11
2012 2.690 295 11
2013 2.655 270 10
2014 2.630 285 11
2015 2.680 320 12
2016 2.710 340 13
2017 2.770 330 12
Einzelplan 12 1993 29.690 145 0
BMVI 1994 27.400 175 1
1995 28.110 175 1
1996 27.485 150 1
1997 27.085 185 1
1998 26.525 X X
1999 26.630 X X
2000 26.350 X X
2001 25.890 X X
2002 25.580 X X
2003 26.090 X X
2004 26.720 220 1
2005 27.195 435 2
2006 27.065 515 2
2007 26.585 640 2
2008 26.070 895 3
2009 25.805 1.055 4
2010 25.900 1.435 6
Anlage 1
Entwicklung der Beschäftigten des Bundes
nach Einzelplänen des Bundeshaushaltsplanes und Beschäftigungsverhältnis
(ohne Berufs- und Zeitsoldaten)
Einzelplan
Jahr
(Stichtag:
30.06)
Beschäftigte
Darunter:
Arbeitnehmer mit Zeitvertrag
Anzahl
Anteil an den Beschäftigten
in Prozent
2011 25.740 1.590 6
2012 25.330 1.665 7
2013 24.930 1.865 7
2014 23.105 1.715 7
2015 22.960 1.855 8
2016 23.180 2.210 10
2017 23.270 2.365 10
Einzelplan 14 1993 178.075 4.765 3
BMVg 1994 168.795 4.070 2
1995 158.845 3.100 2
1996 152.215 2.825 2
1997 146.510 2.715 2
1998 139.520 3.180 2
1999 139.190 4.150 3
2000 136.275 3.725 3
2001 132.240 4.205 3
2002 129.105 4.765 4
2003 125.750 5.150 4
2004 122.200 4.625 4
2005 116.475 X X
2006 112.870 X X
2007 109.725 X X
2008 100.185 X X
2009 96.940 X X
2010 92.405 X X
2011 87.770 3.385 4
2012 85.545 3.575 4
2013 81.665 3.410 4
2014 80.115 4.025 5
2015 76.385 3.830 5
2016 74.585 3.025 4
2017 73.035 2.655 4
Einzelplan 15 1993 4.070 185 5
BMG 1994 3.960 80 2
1995 3.430 55 2
1996 3.480 70 2
1997 3.500 105 3
1998 3.525 X X
1999 3.490 X X
2000 3.525 X X
2001 3.575 X X
2002 2.915 X X
2003 4.355 X X
2004 4.415 105 2
2005 4.500 200 4
2006 3.115 230 7
2007 3.255 345 11
2008 3.355 465 14
2009 3.435 560 16
2010 3.565 665 19
2011 3.640 770 21
2012 3.710 840 23
2013 3.775 965 26
2014 3.715 955 26
2015 3.745 1.005 27
2016 3.805 960 25
2017 3.940 1.040 26
Einzelplan 16 1993 2.555 70 3
BMU 1994 2.600 55 2
1995 2.965 60 2
1996 2.910 55 2
1997 2.930 90 3
1998 2.965 X X
1999 2.905 X X
2000 2.885 X X
2001 2.885 X X
2002 2.945 X X
2003 2.960 X X
2004 3.020 80 3
2005 3.105 180 6
2006 3.120 250 8
2007 3.160 325 10
2008 3.205 435 14
2009 3.295 520 16
Anlage 1
Entwicklung der Beschäftigten des Bundes
nach Einzelplänen des Bundeshaushaltsplanes und Beschäftigungsverhältnis
(ohne Berufs- und Zeitsoldaten)
Einzelplan
Jahr
(Stichtag:
30.06)
Beschäftigte
Darunter:
Arbeitnehmer mit Zeitvertrag
Anzahl
Anteil an den Beschäftigten
in Prozent
2010 3.480 670 19
2011 3.480 695 20
2012 3.460 730 21
2013 3.515 755 22
2014 4.815 960 20
2015 4.830 960 20
2016 4.975 975 20
2017 5.055 915 18
Einzelplan 17 1993 1.400 145 10
BMFSFJ 1994 1.415 110 8
1995 1.785 90 5
1996 1.720 80 5
1997 1.715 65 4
1998 1.700 X X
1999 1.670 X X
2000 1.695 X X
2001 1.695 X X
2002 1.705 X X
2003 1.670 X X
2004 1.670 20 1
2005 1.650 60 4
2006 1.605 55 4
2007 1.550 45 3
2008 1.555 90 6
2009 1.540 95 6
2010 1.560 120 8
2011 1.555 115 8
2012 1.590 160 10
2013 1.725 320 19
2014 1.695 305 18
2015 1.745 300 17
2016 1.940 440 23
2017 2.065 460 22
Einzelplan 23 1993 605 X X
BMZ 1994 605 X X
1995 595 15 2
1996 575 10 2
1997 565 X X
1998 555 X X
1999 555 X X
2000 560 X X
2001 550 X X
2002 595 X X
2003 590 X X
2004 590 X X
2005 610 X X
2006 620 X X
2007 630 35 5
2008 625 40 6
2009 625 50 8
2010 630 50 8
2011 635 65 10
2012 660 70 11
2013 780 80 11
2014 765 80 10
2015 840 100 12
2016 890 115 13
2017 935 140 15
Einzelplan 30 1993 1.010 50 5
BMBF 1994 1.005 50 5
1995 1.415 25 2
1996 1.360 35 2
1997 1.355 45 3
1998 1.180 X X
1999 1.090 X X
2000 1.110 X X
2001 1.090 X X
2002 1.050 X X
2003 990 X X
2004 1.025 10 1
2005 1.030 15 1
2006 985 15 1
2007 990 25 3
2008 990 35 4
Anlage 1
Entwicklung der Beschäftigten des Bundes
nach Einzelplänen des Bundeshaushaltsplanes und Beschäftigungsverhältnis
(ohne Berufs- und Zeitsoldaten)
Einzelplan
Jahr
(Stichtag:
30.06)
Beschäftigte
Darunter:
Arbeitnehmer mit Zeitvertrag
Anzahl
Anteil an den Beschäftigten
in Prozent
2009 1.015 55 5
2010 985 55 5
2011 1.015 80 8
2012 1.020 80 8
2013 1.005 90 9
2014 980 105 11
2015 985 90 9
2016 1.030 105 10
2017 1.070 115 11
Quelle: Personalstandstatistik des Statistischen Bundesamtes.
1) Einschließlich Ortskäfte bei Vertretungen des Bundes im Ausland.
Hinweis des Auswärtigen Amts: "Der für das Auswärtige Amt angegebene Anteil an befristet Beschäftigten wird
auf Grundlage der Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamts beantwortet, die die an den deutschen
Auslandsvertretungen lokal Beschäftigten umfasst. Neu eingestellte lokal Beschäftigte erhalten,
im Einklang mit dem im jeweiligen Gastland geltenden Arbeitsrecht, regelmäßig einen auf ein oder zwei
Jahre befristeten Arbeitsvertrag. Diesem liegt allerdings der Gedanke der Weiterbeschäftigung nach
Ablauf der Frist zugrunde, da das Auswärtige Amt ein Interesse an der dauerhaften Beschäftigung
von lokal Beschäftigten hat. Folgerichtig werden solche Beschäftigungsverhältnisse im Anschluss in
der Regel entfristet. Ebenfalls aufgenommen wurden befristete Beschäftigungen von Mitarbeitern anderer
Ressorts, die nach ihrem Einsatz für das Auswärtige Amt in ihr Ressort zurückkehren.
Des Weiteren werden kurzfristige Beschäftigungen von ehemaligen Beschäftigten des Auswärtigen
Amts erfasst, die nach Beendigung des Einsatzes in den Ruhestand zurückkehren.
Nach Abzug dieser Beschäftigungsverhältnisse umfasst die Zahl der befristet Beschäftigten für das
Jahr 2017 695, davon 309 sachgrundlose Befristungen."
Anteil befristete Arbeitsverträge
Anlage 2 an allen Neueinstellungen
2017 2018
Ressort (inkl.
Geschäftsbereich)
Anteil in % Anteil in %
AA* 46,44% 63,10%
BMI 20,42% 24,86%
BMJV 43,60% 46,95%
BMF 14,90% 14,07%
BMWi 77,42% 66,97%
BMEL 76,43% 74,10%
BMAS 57,21% 47,00%
BMVI 55,34% 57,38%
BMVg 15,83% 16,05%
BMG 81,77% 83,72%
BMU 50,00% 50,81%
BMFSFJ** 78,62% 82,53%
BMZ 97,83% 75,00%
BMBF 66,27% 42,03%
BK 13,68% 8,75%
BKM 63,74% 61,54%
BPA 51,61% 70,97%
Quelle: Abfrage der unmittelbaren Bundesverwaltung.
* Anm. AA: Zahlen für 2017 nur Auswärtiges Amt. Elektronische Erfassung erfolgte im
Geschäftsbereich (DAI) erst ab 2018.
** Anm. BMFSFJ: Der Anteil ergibt sich im Wesentlichen durch das Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA), dem Aufgaben zu übertragen waren, ohne das hierfür
bereits entsprechende Planstellen und Stellen zur Verfügung standen. Die im Herbst 2018 mit
den Haushalten 2018 und 2019 zur Verfügung gestellten Stellen werden derzeit durch
Entfristungen besetzt, dies soll bis Juni 2019 abgeschlossen sein. Weitere Entfristungen werden
frühzeitig zum Inkrafttreten des Haushalts 2020 vorbereitet.
Anlage 3 Sachgrundlose Befristungen
2018
Ressort (inkl.
Geschäftsbereich)
Zahl der
sachgrundlos
befristet
Beschäftigten
%-Anteil
sachgrundlos
Befristete an
den befristet
Beschäftigten
Anteil der
sachgrundlosen
Befristungen
bezogen auf die
Neueinstellungen
AA 327 40,32% 19,20%
BMI 1.229 44,50% 15,87%
BMJV 131 58,22% 17,92%
BMF 126 26,69% 4,85%
BMWi 323 20,51% 20,36%
BMEL 251 19,34% 16,07%
BMAS 25 11,63% 2,30%
BMVI 581 34,14% 23,32%
BMVg 901 34,55% 5,18%
BMG 110 9,64% 12,16%
BMU 0 0,00% 0,00%
BMFSFJ* 238 54,21% 62,88%
BMZ 22 53,66% 8,33%
BMBF 37 58,73% 20,29%
BK 26 28,26% 5,31%
BKM 64 26,89% 48,25%
BPA 20 83,33% 61,29%
Quelle: Abfrage der unmittelbaren Bundesverwaltung.
* Anm. BMFSFJ: Der Anteil ergibt sich im Wesentlichen durch das Bundesamt für
Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA), dem Aufgaben zu übertragen
waren, ohne das hierfür bereits entsprechende Planstellen und Stellen zur
Verfügung standen. Die im Herbst 2018 mit den Haushalten 2018 und 2019 zur
Verfügung gestellten Stellen werden derzeit durch Entfristungen besetzt, dies soll
bis Juni 2019 abgeschlossen sein. Weitere Entfristungen werden frühzeitig zum
Inkrafttreten des Haushalts 2020 vorbereitet.
1 1 1
___
1) 2)
Befristet abhängig Kernerwerbstätige nach Beschäftigungsbereich ,
Anlage 4 3)
Geschlecht sowie Beschäftigungs- und Befristungsdauern
Jahr Befristet abhängig Kernerwerbstätige nach Beschäftigungs- und Befristungsdauern
Insgesamt davon beschäftigt . . .
im öffentlichen Dienst in der Privatwirtschaft
Beschäftigungsdauer
Befristungsdauer
Beschäftigungsdauer
Befristungsdauer
Beschäftigungsdauer
Befristungsdauer
in Monaten
Insgesamt
2004 27,6 16,8 34,4 23,4 25,0 14,3
2005 27,9 16,2 37,2 22,9 24,7 13,9
2006 24,7 16,0 34,2 22,4 21,4 13,8
2007 23,4 15,6 34,9 22,7 19,9 13,4
2008 23,0 15,4 33,2 21,7 20,1 13,6
2009 23,9 15,6 33,7 21,5 20,9 13,8
2010 22,1 15,5 32,5 21,7 19,2 13,7
2011 23,4 15,9 37,0 22,5 19,6 14,1
2012 24,4 16,4 37,7 22,9 20,7 14,6
2013 25,1 16,6 38,2 23,2 21,4 14,8
2014 24,7 16,5 38,2 23,0 20,9 14,6
2015 24,5 16,6 39,4 23,1 20,4 14,8
2016 24,4 16,8 37,2 23,0 20,8 15,0
2017 22,7 16,8 35,5 23,6 19,4 15,0
Quelle: Statistisches Bundesamt (destatis), 2019.
1)
Erwerbstätige im Alter von 15 bis 64 Jahren, nicht in Bildung oder Ausbildung oder einem Wehr-/Zivil- sowie
Freiwilligendienst.
2)
Die Differenzierung zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft erfolgt über eine Kombination von
Wirtschaftszweig und subjektiver Zuordnung der Befragten zum öffentlichen Dienst. Unabhängig von der subjektiven
Zuordnung werden Erwerbstätige, die in den Wirtschaftsbereichen öffentliche Verwaltung, Verteidigung oder
Sozialversicherung arbeiten, dem öffentlichen Dienst zugeordnet. Gibt eine befragte Person an, in den
Wirtschaftszweigen Energieversorgung, Erziehung und Unterricht, Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen oder
Bibliotheken, Archive, Museen, botanische und zoologische Gärten zu arbeiten, wird sie nur dann dem öffentlichen
Dienst zugeordnet, wenn sie zudem angibt, im öffentlichen Dienst beschäftigt zu sein.
3)
Die Beschäftigungsdauer wird aus der Differenz zwischen Befragungsmonat und Beginn der gegenwärtigen
Tätigkeit gebildet. Die Befristungsdauer wird direkt erfragt und bezieht sich auf die Gesamtdauer der befristeten
Tätigkeit.
In der Beschäftigungsdauer wird die Gesamtdauer angegeben, seit dem der/die Arbeitnehmer/-in im Betrieb
beschäftigt ist. Bei der Befristungsdauer ist die Gesamtdauer des befristeten Arbeitsvertrages anzugeben. Die
Beschäftigungsdauer liegt daher stets über der Befristungsdauer, da in der Beschäftigungsdauer
aufeinanderfolgende Zeitverträge kumuliert werden.
Die einzelnen Werte werden ohne Rücksicht auf die Endsumme auf- bzw. abgerundet. Deshalb können sich bei der
Summierung von Einzelangaben geringfügige Abweichungen in der Endsumme ergeben.
1 1
1 1 1 1 1 1 1 1
Anlage 5 29.01.2019
*
Arbeitnehmer des Bundes mit Zeitvertrag am 30.06.2017
nach Geschlecht, Einzelplänen des Bundeshaushaltsplanes und Altersgruppen
Epl.-
Nr.
Einzelplan Insgesamt
im Alter von ... bis unter ... Jahren
unter 30 30 - 40 40 - 50 50 - 60 60 und mehr
Männer
04
Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin
und des Bundeskanzleramtes 175 45 65 40 20 10
05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 1.145 185 450 275 165 75
06
Geschäftsbereich des
Bundesministeriums
des Innern 2.395 565 845 450 390 150
07
Geschäftsbereich des
Bundesministeriums
der Justiz und für Verbraucherschutz 135 45 45 20 10 10
08
Geschäftsbereich des
Bundesministeriums
der Finanzen 200 65 60 35 30 10
09
Geschäftsbereich des
Bundesministeriums
für Wirtschaft und Energie 1.160 410 520 135 65 25
10
Geschäftsbereich des
Bundesministeriums
für Ernährung und Landwirtschaft 590 155 230 95 85 25
11
Geschäftsbereich des
Bundesministeriums
für Arbeit und Soziales 105 45 35 10 10 5
12
Geschäftsbereich des
Bundesministeriums
für Verkehr und digitale Infrastruktur 1.465 565 465 210 165 60
14
Geschäftsbereich des
Bundesministeriums
der Verteidigung 1.510 655 470 160 155 70
15
Geschäftsbereich des
Bundesministeriums
für Gesundheit 320 80 120 70 35 15
16
Geschäftsbereich d.
Bundesministeriums f.
Umwelt, Naturschutz, Bau u.
Reaktorsicherheit 395 55 170 95 50 20
17
Geschäftsbereich des
Bundesministeriums
für Familie, Senioren, Frauen u. Jugend 130 35 50 25 15 5
23
Geschäftsbereich d.
Bundesministeriums f.
wirtschaftl. Zusammenarbeit u.
Entwickl. 60 10 35 5 10 5
30
Geschäftsbereich des
Bundesministeriums
für Bildung und Forschung 50 5 15 10 15 5
Frauen
04
Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin
und des Bundeskanzleramtes 185 45 75 40 20 5
05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 1.355 350 520 290 150 45
06
Geschäftsbereich des
Bundesministeriums
des Innern 3.390 955 1.055 700 575 105
07
Geschäftsbereich des
Bundesministeriums
der Justiz und für Verbraucherschutz 250 115 80 30 20 5
08
Geschäftsbereich des
Bundesministeriums
der Finanzen 240 90 65 40 30 10
09
Geschäftsbereich des
Bundesministeriums
für Wirtschaft und Energie 695 275 270 90 55 5
10
Geschäftsbereich des
Bundesministeriums
für Ernährung und Landwirtschaft 1.005 295 365 175 155 20
11
Geschäftsbereich des
Bundesministeriums
für Arbeit und Soziales 225 90 80 35 10 5
12
Geschäftsbereich des
Bundesministeriums
für Verkehr und digitale Infrastruktur 900 260 340 150 120 35
14
Geschäftsbereich des
Bundesministeriums
der Verteidigung 1.145 460 320 185 135 45
15
Geschäftsbereich des
Bundesministeriums
für Gesundheit 715 165 305 140 85 25
16
Geschäftsbereich d.
Bundesministeriums f.
Umwelt, Naturschutz, Bau u.
Reaktorsicherheit 520 105 210 125 60 20
17
Geschäftsbereich des
Bundesministeriums
für Familie, Senioren, Frauen u. Jugend 330 80 110 65 60 10
23
Geschäftsbereich d.
Bundesministeriums f.
wirtschaftl. Zusammenarbeit u.
Entwickl. 80 30 35 10 5 0
30
Geschäftsbereich des
Bundesministeriums
für Bildung und Forschung 65 20 20 15 5 0
Quelle: Personalstandstatistik des Statistischen Bundesamtes.
*Einschließlich Ortskräfte bei Vertretungen des Bundes im Ausland.
Anlage 6 29.01.2019
Beschäftigte des Bundes
*
am 30.06.2017
nach Einzelplänen des Bundeshaushaltsplanes und Altersgruppen
Epl.-
Nr.
Einzelplan Insgesamt
im Alter von ... bis unter ... Jahren
unter 30 30 - 40 40 - 50 50 - 60 60 und mehr
Beschäftigte insgesamt
04
Geschäftsbereich der
Bundeskanzlerin
und des Bundeskanleramtes 3.695 405 695 815 1.215 565
05
Geschäftsbereich des
Auswärtigen Amts 12.375 1.225 2.835 3.280 3.865 1.170
06
Geschäftsbereich des
Bundesministeriums
des Innern 67.585 12.735 12.775 18.210 19.655 4.205
07
Geschäftsbereich des
Bundesministeriums
der Justiz und für
Verbraucherschutz 5.290 520 855 1.455 1.830 630
08
Geschäftsbereich des
Bundesministeriums
der Finanzen 46.000 6.470 7.820 11.765 15.205 4.740
09
Geschäftsbereich des
Bundesministeriums
für Wirtschaft und Energie 10.040 1.420 2.325 1.940 3.030 1.330
10
Geschäftsbereich des
Bundesministeriums
für Ernährung und
Landwirtschaft 5.390 765 1.090 1.015 1.770 750
11
Geschäftsbereich des
Bundesministeriums
für Arbeit und Soziales 2.770 345 575 645 895 315
12
Geschäftsbereich des
Bundesministeriums
für Verkehr und digitale
Infrastruktur 23.270 2.975 3.640 5.405 8.305 2.945
14
Geschäftsbereich des
Bundesministeriums
der Verteidigung 73.035 9.145 9.560 14.305 29.765 10.260
15
Geschäftsbereich des
Bundesministeriums
für Gesundheit 3.940 480 865 935 1.270 390
16
Geschäftsbereich d.
Bundesministeriums f.
Umwelt, Naturschutz, Bau u.
Reaktorsicherheit 5.055 440 1.115 1.185 1.660 655
17
Geschäftsbereich des
Bundesministeriums
für Familie, Senioren, Frauen
u. Jugend 2.065 285 445 430 670 235
23
Geschäftsbereich d.
Bundesministeriums f.
wirtschaftl. Zus.u. Entwickl. 935 90 255 220 280 95
30
Geschäftsbereich des
Bundesministeriums
für Bildung und Forschung 1.070 105 215 260 345 145
dar.: Arbeitnehmer mit Zeitvertrag
04
Geschäftsbereich der
Bundeskanzlerin
und des Bundeskanzleramtes 365 90 140 80 40 15
05
Geschäftsbereich des
Auswärtigen Amts 2.500 535 970 560 315 120
06
Geschäftsbereich des
Bundesministeriums
des Innern 5.790 1.515 1.905 1.150 965 255
07
Geschäftsbereich des
Bundesministeriums
der Justiz und für
Verbraucherschutz 385 160 125 55 30 15
08
Geschäftsbereich des
Bundesministeriums
der Finanzen 440 155 130 75 60 20
09
Geschäftsbereich des
Bundesministeriums
für Wirtschaft und Energie 1.855 685 790 225 120 30
10
Geschäftsbereich des
Bundesministeriums
für Ernährung und
Landwirtschaft 1.595 450 595 270 235 45
11
Geschäftsbereich des
Bundesministeriums
für Arbeit und Soziales 330 140 115 45 20 10
12
Geschäftsbereich des
Bundesministeriums
für Verkehr und digitale
Infrastruktur 2.365 825 805 360 280 95
14
Geschäftsbereich des
Bundesministeriums
der Verteidigung 2.655 1.115 790 345 290 115
15
Geschäftsbereich des
Bundesministeriums
für Gesundheit 1.040 240 425 210 120 40
16
Geschäftsbereich d.
Bundesministeriums f.
Umwelt, Naturschutz, Bau u.
Reaktorsicherheit 915 165 380 220 110 40
17
Geschäftsbereich des
Bundesministeriums
für Familie, Senioren, Frauen
u. Jugend 460 120 165 90 75 20
23
Geschäftsbereich d.
Bundesministeriums f.
wirtschaftl. Zusammenarbeit
u. Entwickl. 140 40 65 15 15 5
30
Geschäftsbereich des
Bundesministeriums
für Bildung und Forschung 115 25 35 20 25 5
Quelle: Personalstandstatistik des Statistischen Bundesamtes.
* Ohne Berufs- und Zeitsoldaten.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
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ISSN 0722-8333]