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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Abschiebungen und Ausreisen im Jahr 2018

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

26.02.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/739529.01.2019

Abschiebungen und Ausreisen im Jahr 2018

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Sevim Dağdelen, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Nachdem die Zahl der Abschiebungen von 9 617 im Jahr 2007 auf 7 651 im Jahr 2012 gesunken war, stieg sie seit 2013 wieder deutlich an, vor allem infolge größerer Asylgesuchszahlen. Im Jahr 2014 gab es 10 884 Abschiebungen, 2015 waren es 20 888, 2016 waren es 25 375 und 2017 gab es 23 966 Abschiebungen (vgl. die Antworten der Bundesregierung auf regelmäßige Anfragen der Fraktion DIE LINKE., zuletzt auf Bundestagsdrucksachen 18/13218, 19/117, 19/800 und 19/3702). Hinzu kamen im Jahr 2017 noch 1 707 Zurückschiebungen (innerhalb von sechs Monaten, nach unerlaubter Einreise) und 12 370 Zurückweisungen direkt an der Grenze (nach Einführung von EU-Binnengrenzkontrollen, vor allem an der deutsch-österreichischen Landgrenze). Die Abschiebungszahlen für 2017 beinhalten auch 7 102 Überstellungen in andere EU- bzw. Schengen-Mitgliedstaaten im Rahmen der EU-Dublin-Verordnung. Vor allem Menschen aus den Westbalkanstaaten Albanien, Kosovo, Serbien und Mazedonien sowie aus Moldau waren 2017 von Abschiebungen betroffen (vgl. ebd.).

Die Zahl der so genannten freiwilligen Ausreisen ist deutlich größer als die Zahl der Abschiebungen. Zwar wird diese Angabe statistisch nicht verlässlich erfasst (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5862, Antwort zu Frage 29), für das Jahr 2017 nennt die Bundesregierung jedoch die Zahl von 29 587 durch das Bund-Länder-Programm REAG/GARP (= Reintegration and Emigration Programme for Asylum Seekers in Germany/Government Assisted Repatriation Programme) geförderte freiwillige Ausreisen (2016: 54 069). Hinzu kommen durch die Bundesländer geförderte Ausreisen, bei denen es aber zu Überschneidungen mit dem Bund-Länder-Programm kommen kann, sowie freiwillige Ausreisen ohne Unterstützung, die jedoch statistisch nicht erfasst werden (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5862, Antwort zu Frage 29).

Die Bundespolizei hat im Jahr 2017 43 019 ausreisepflichtige Personen mit einer Grenzübertrittsbescheinigung bei der freiwilligen Ausreise kontrolliert (Bundestagsdrucksache 19/800, Antwort zu Frage 20). Aus dem Ausländerzentralregister (AZR) ergibt sich, dass im Jahr 2017 insgesamt 52 466 abgelehnte Asylsuchende „ausgereist“ sind und sich nicht mehr in Deutschland aufhalten (ebd., Antwort zu Frage 18) – hierbei werden allerdings auch abgeschobene Personen mitgezählt (und die Statistik zu Abschiebungen erfasst wiederum nicht, wie viele abgelehnte Asylsuchende davon betroffen sind). Im gleichen Zeitraum wurden nach Angaben des AZR 45 237 Ausreiseentscheidungen gegenüber abgelehnten Asylsuchenden getroffen (ebd.).

Nach Auffassung der Fragestellenden sprechen diese Zahlen nicht für oftmals beklagte Defizite bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht in Deutschland. Im Gegenteil deutet nach Ansicht der Fragestellenden vieles darauf hin, dass Bund und Länder Abschiebungen mit großer Härte durchsetzen. So gab es in den letzten Monaten wiederholt Berichte über Polizeigewalt, Fesselungen und Zwangsmedikationen im Zuge von Abschiebungen (www.tagesspiegel.de/berlin/flughafenberlin-schoenefeld-fluechtlingshelfer-beklagen-horror-sammelabschiebung/23221152.html, https://thruttig.wordpress.com/2018/09/07/vor-afghanistan-sammelabschiebung-nr-16-anwendung-von-beruhigungsmitteln/, vgl. auch Bundestagsdrucksache 19/4960). Außerdem wurden zwischen Januar und November 2018 neun Personen rechtswidrig abgeschoben (vgl. Bundestagsdrucksache 19/6786, Antwort zu Frage 26). Diese Entwicklungen sehen die Fragestellenden mit großer Sorge.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen30

1

Wie viele Abschiebungen auf dem Luftweg wurden im Jahr 2018 von deutschen Flughäfen aus durchgeführt (bitte nach Flughäfen, Zielländern und Staatsangehörigkeit der Betroffenen aufschlüsseln; bitte noch einmal gesondert die Zahl der Abschiebungen in EU-Mitgliedstaaten bzw. Schengen-Staaten nennen)?

2

Wie viele Abschiebungen in welche Länder erfolgten im Jahr 2018 auf dem Land- bzw. Seeweg (bitte nach Zielländern und Staatsangehörigkeit der Betroffenen aufschlüsseln und gesondert die Zahl der Abschiebungen in EU-Mitgliedstaaten bzw. Schengen-Staaten nennen)?

3

Wie viele Überstellungen erfolgten im Jahr 2018 in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw. Schengen-Staaten im Rahmen der Dublin-Verordnung (bitte nach Zielstaaten, Abflug-Flughäfen und den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren und die jeweilige Zahl der Minderjährigen nennen)?

4

Wie viele Zurückweisungen und Zurückschiebungen fanden im Jahr 2018 an deutschen Flughäfen statt (bitte nach Flughäfen, Zielstaaten und Staatsangehörigkeit der Betroffenen aufschlüsseln)?

5

Wie viele Zurückweisungen und Zurückschiebungen fanden im Jahr 2018 an den Land- bzw. Seegrenzen statt (bitte nach Landesgrenzen bzw. Bundespolizeipräsidien und Herkunftsländern aufschlüsseln)?

6

Wie viele Minderjährige und wie viele unbegleitete Minderjährige waren im Jahr 2018 von Abschiebungen, Zurückschiebungen bzw. Zurückweisungen betroffen, wie viele unbegleitete Minderjährige wurden an den Außengrenzen festgestellt (bitte nach Feststellungen an Grenzen und Feststellungen nach Staatsangehörigkeit auflisten), und wie viele von ihnen wurden in die Obhut der Jugendämter gegeben?

7

Was waren die Gründe der Einreiseverweigerungen bzw. Zurückweisungen im Jahr 2018 (bitte nach Zurückweisungsgrund und den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren und wie auf Bundestagsdrucksache 19/117, Antwort zu Frage 7 darstellen)?

8

In welcher Zuständigkeit erfolgten die Abschiebungen, Zurückweisungen und Zurückschiebungen im Jahr 2018, bzw. wer hat sie veranlasst (bitte jeweils nach Bund und den einzelnen Bundesländern differenzieren), wie viele ausreisepflichtige Personen mit und ohne Duldung (bitte differenzieren und nach Bundesländern auflisten) und wie viele ausreisepflichtige abgelehnte Asylbewerber (bitte nach Bundesländern auflisten und Personen mit und ohne Duldung gesondert angeben) hielten sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum 31. Dezember 2018 in den einzelnen Bundesländern auf, und welches waren die fünf Hauptherkunftsländer der Ausreisepflichtigen in den jeweiligen Bundesländern (bitte in absoluten und relativen Zahlen für jedes Bundesland auflisten)?

9

In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2018 Zwangsgelder gegen Beförderungsunternehmen nach § 63 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) verhängt, wie hoch war die Gesamtsumme, wie hoch die durchschnittliche Summe pro Beförderungsunternehmen (bitte auch differenzieren nach Fluggesellschaft, Bus- und Bahnunternehmen, Taxis usw.)?

10

Wie viele Personen wurden im Jahr 2018 im Zuge von so genannten Sammelabschiebungen entweder direkt in ihr Herkunftsland bzw. über Flughäfen anderer Mitgliedstaaten in ihr Herkunftsland abgeschoben, wie viele Personen wurden 2018 im Zuge von Sammelüberstellungen in andere EU-Staaten überstellt (bitte nach Sammelabschiebungen der EU bzw. in nationaler bzw. Länderzuständigkeit differenzieren und einzeln mit Datum, Zahl der Betroffenen – geplant/tatsächlich – und Zielland aufführen, bitte auch die jeweiligen Jahresgesamtzahlen nennen)?

11

An welchen gemeinsamen Abschiebemaßnahmen von FRONTEX hat sich Deutschland im Jahr 2018 beteiligt (bitte einzeln mit Datum, und Zielland aufführen und auch die jeweiligen Jahresgesamtzahlen angeben), und

a) bei welchem Staat (für Deutschland: Behörde) lag jeweils die Federführung für die Abschiebemaßnahme, welche Bundesländer waren von deutscher Seite darüber hinaus beteiligt,

b) welche Fluggesellschaften wurden mit der Durchführung der Flüge beauftragt, von welchen deutschen Flughäfen starteten sie, bzw. machten sie eine Zwischenlandung,

c) wie hoch waren die Kosten der Flüge jeweils, und wer hat die Kosten getragen (bitte auch die Gesamtkosten angeben),

d) wie viele Personen aus welchen Herkunftsstaaten wurden bei den Abschiebemaßnahmen aus Deutschland jeweils abgeschoben (bitte auch die Gesamtzahl der abgeschobenen Personen angeben und zwischen geplanter und tatsächlicher Größenordnung differenzieren), und

e) wie viele Bundesbeamte wurden als Begleitpersonal auf diesen Flügen jeweils eingesetzt (bitte auch die Gesamtzahl der eingesetzten Bundesbeamten angeben)?

12

Ist die Zahl der Personen, die im Zuge von Sammelabschiebungen der EU aus Deutschland abgeschoben wurden (vgl. Frage 10) identisch mit der Zahl der Personen, die durch gemeinsame Abschiebemaßnahmen von FRONTEX aus Deutschland abgeschoben wurden (vgl. Frage 11), oder gibt es noch weitere Sammelabschiebungen der EU, die nicht von FRONTEX koordiniert werden?

13

Auf Initiative welcher Akteure bzw. Behörden werden gemeinsame Abschiebemaßnahmen von FRONTEX in die Wege geleitet?

a) Wie erfahren Bund und Länder von bevorstehenden FRONTEX-Sammelabschiebungen, und welcher Stelle melden sie ausreisepflichtige Personen aus ihrem Zuständigkeitsbereich, damit diese im Rahmen der jeweils bevorstehenden Sammelabschiebungen abgeschoben werden?

b) Werden aus Deutschland abzuschiebende Personen, die im Rahmen von gemeinsamen Abschiebemaßnahmen von FRONTEX, bei denen ein anderer Mitgliedstaat als Deutschland federführend ist, dem Abschiebeflug grundsätzlich auf dem Luftweg zugeführt, und welche Behörde koordiniert die Zuführung dieser abzuschiebenden Personen?

14

Wie viele der Abschiebungen im Jahr 2018 erfolgten

a) unbegleitet,

b) in Begleitung von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei,

c) in Begleitung von Beamtinnen und Beamten der Länderpolizeien oder anderer Länderbehörden,

d) in Begleitung von Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamten anderer Mitgliedstaaten,

e) in Begleitung von Sicherheitskräften der Zielstaaten (bitte nach Zielstaaten aufschlüsseln),

f) in Begleitung von Sicherheitskräften der Luftverkehrsgesellschaften (bitte nach Fluggesellschaften aufschlüsseln),

g) in Begleitung von medizinischem Personal?

15

Wie viele Abschiebungsversuche mussten im Jahr 2018 aufgrund von Widerstandshandlungen der bzw. des Betroffenen abgebrochen werden (bitte nach Flughafen und Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln)?

16

Wie viele Abschiebungen auf dem Luftweg mussten im Jahr 2018 wegen medizinischer Bedenken abgebrochen werden (bitte nach Flughafen und Staatsangehörigkeiten der Betroffenen und den medizinischen Gründen aufschlüsseln)?

17

Wie viele Abschiebungsversuche mussten im Jahr 2018 abgebrochen werden, weil sich die Fluggesellschaft oder der Flugzeugführer weigerte, die Personen, die zur Abschiebung anstanden, zu transportieren (bitte nach Flughafen und der jeweiligen Fluggesellschaft aufschlüsseln)?

18

Wie viele Abschiebungen scheiterten im Jahr 2018 an der Weigerung der Zielstaaten, die Abgeschobenen aufzunehmen (bitte nach Zielstaaten differenzieren)?

19

Wie viele Abschiebungen scheiterten im Jahr 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung, weil die Betroffenen am Tag der Abschiebung nicht in ihrer Unterkunft bzw. Wohnung angetroffen wurden?

20

Welche Kosten sind dem Bund im Jahr 2018 durch die Sicherheitsbegleitung bei Abschiebungen entstanden (bitte so genau wie möglich differenzieren)?

21

Welche Kenntnisse oder Einschätzungen liegen der Bundesregierung bzw. Bundesbehörden dazu vor, in wie vielen Abschiebungsfällen des Jahres 2018 Familienangehörige voneinander getrennt wurden (in absoluten und relativen Zahlen)?

22

Wie viele Ausreiseentscheidungen gegenüber Drittstaatsangehörigen bzw. EU-Angehörigen bzw. gegenüber abgelehnten Asylsuchenden (bitte differenzieren, auch nach den jeweils 15 wichtigsten Herkunftsländern und den Bundesländern) wurden im Jahr 2018 erlassen, und wie viele Ausreisen von Drittstaatsangehörigen bzw. EU-Angehörigen bzw. abgelehnten Asylsuchenden gab es im Jahr 2018 (bitte differenzieren, auch nach den jeweils 15 wichtigsten Herkunftsländern und den Bundesländern, bei abgelehnten Asylsuchenden auch nach dem Jahr der Asylablehnung)?

23

Wie viele ausreisepflichtige Drittstaatsangehörige haben Deutschland im Jahr 2018 freiwillig verlassen (bitte zumindest ungefähre Angaben machen), wie viele von ihnen waren abgelehnte Asylsuchende, wie viele Ausreisen wurden finanziell gefördert, und welche zumindest ungefähren Angaben kann die Bundesregierung zur Zahl der von den Bundesländern geförderten freiwilligen Ausreisen machen (bitte jeweils nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten und den Bundesländern differenziert angeben)?

24

Welche Angaben kann die Bundespolizei machen zu den freiwilligen Ausreisen von Personen mit einer Grenzübertrittsbescheinigung im Jahr 2018 (bitte auch nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten und dem Weg der Ausreise differenzieren)?

25

Wie viele der im Jahr 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 (bitte differenzieren und gesonderte Tabellen erstellen) rechts- oder bestandskräftig abgelehnten Asylsuchenden (bitte angeben, wie viele dies jeweils waren, wie viele Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 AufenthG jeweils in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 erteilt wurden und wie viele Folgeanträge es jeweils in diesen Jahren gab) waren nach Angaben des AZR am 31. Dezember 2018 noch in Deutschland aufhältig (bitte jeweils differenzieren nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern, Bundesländern und dem jetzigen Aufenthaltsstatus)?

26

Wie viele der Menschen, die in den Jahren 2014 bis 2018 nach Deutschland eingereist sind (bitte angeben, wie viele dies waren) und als Asylsuchende rechts- oder bestandskräftig abgelehnt wurden (bitte angeben, wie viele dies waren), lebten zum 31. Dezember 2018 mit welchem Aufenthaltsstatus in Deutschland (bitte nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten und unterschiedlichen Schutzstatus differenzieren)?

27

Wie ist der genaue aktuelle Stand der auf der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 9. Februar 2017 vereinbarten Maßnahmen im Bereich der Abschiebung bzw. Ausreise (bitte so detailliert und konkret wie möglich darstellen und wichtige Zahlenangaben machen), insbesondere zur

a) Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Bearbeitung von Dublin-Verfahren (Bund-Länder-AG) – was enthält insbesondere der Abschlussbericht der Bund-Länder-AG, welche Handlungsempfehlungen werden gemacht und welche Empfehlungen will die Bundesregierung in ihrer Zuständigkeit umsetzen (bitte darlegen) –,

b) Errichtung des gemeinsamen Zentrums zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) – wie viele Personen (bitte nähere Angaben zur fachlichen Herkunft bzw. zu entsendenden Bundesländern bzw. Ministerien und zum aktuellen Status der Beschäftigten machen) arbeiten inzwischen dort zu welchen konkreten Aufgaben (bitte darlegen) –,

c) Weiterentwicklung des AZR zur „Nach- und Weiterverfolgung von der negativen Asylentscheidung bis zur Rückkehr ins Herkunftsland“ – welche Qualitätsverbesserungen und Korrekturen im AZR hat es zuletzt gegeben, etwa infolge entsprechender Datenbereinigungen (bitte im Detail darlegen und entsprechende Korrekturen zahlenmäßig benennen) –,

d) beschleunigten ärztlichen Begutachtung und Überprüfung der Reisefähigkeit bei Abzuschiebenden – welche Problemanalyse und welche Ergebnisse gab es infolge des Workshops von Bund und Ländern zur „Verbesserung des Verfahrens zur ärztlichen Begutachtung der Reisefähigkeit“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/800, Antwort zu Frage 31e), was wurde dort konkret besprochen, inwieweit hat es inzwischen Beratungen auch mit dem Bundesministerium für Gesundheit und insbesondere der Bundesärztekammer und der Psychotherapeutenkammer zu dieser Thematik gegeben (bitte darlegen), und falls dies nicht erfolgt ist, warum wird die Fach- und Sachkunde der medizinischen bzw. psychotherapeutischen Fachverbände nicht frühzeitig genutzt und eingebunden (bitte darlegen; zur letzten Teilfrage gab es auf Bundestagsdrucksache 19/3702 zu Frage 27d leider keine Antwort) – und

e) Entwicklung eines Verfahrens „zur möglichst vollständigen Erfassung sämtlicher Rückführungen und freiwilligen (auch nicht-geförderten) Ausreisen“ – welche Fortschritte gibt es diesbezüglich, und zu welchen neuen Erkenntnissen hat dies gegebenenfalls bereits geführt (bitte darlegen)?

28

Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2018 rechtswidrig aus Deutschland abgeschoben (bitte nach Jahren aufschlüsseln, angeben, durch welche Behörde die Abschiebungen jeweils veranlasst bzw. durchgeführt wurden und Angaben zur Staatsangehörigkeit der Betroffenen und den Zielländern der Abschiebungen machen), was war jeweils der Grund für die rechtswidrigen Abschiebungen (bitte möglichst ausführlich darstellen), und wurden die Betroffenen bereits nach Deutschland zurückgeholt?

a) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass es sich bei rechtswidrigen Abschiebungen um einen erheblichen Grundrechtseingriff handelt und diese vor diesem Hintergrund mit höchster Anstrengung vermieden werden müssen?

b) Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, dass die Zahl rechtswidriger Abschiebungen 2018 im Vergleich zu den Vorjahren deutlich angestiegen ist (von null in den Jahren 2014, 2015 und 2016 über zwei im Jahr 2017 auf neun von Januar bis November 2018, vgl. Bundestagsdrucksachen 19/3922, 19/6786)? Welchen Zusammenhang gibt es nach Einschätzung der Bundesregierung zwischen der Zunahme rechtswidriger Abschiebungen und der von der Bundeskanzlerin im Januar 2017 angekündigten „nationalen Kraftanstrengung“ bei Abschiebungen (www.faz.net/aktuell/politik/inland/angelamerkel-kuendigt-nationale-kraftanstrengung-bei-abschiebungen-an-14611483.html) sowie der häufigen Skandalisierung angeblicher Vollzugsdefizite bei Abschiebungen (zuletzt etwa www.fr.de/politik/fluchtzuwanderung/horst-seehofer-so-will-das-innenministerium-abschiebungen-erleichtern-a-1623130)?

29

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die zwangsweise Verabreichung sedierender Medikamente im Rahmen von Abschiebungen, über die in den vergangenen Monaten wiederholt berichtet wurde (siehe Vorbemerkung der Fragesteller sowie www.taz.de/Abschiebung-nach-Albanien/!5559408/)?

30

Welche Angaben kann die Bundespolizei dazu machen, wie oft in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 im Rahmen von Dublin-Überstellungen und Abschiebungen Zwangsmittel, Fesselungen, Sedierungen usw. zum Einsatz kamen (bitte nach den einzelnen Jahren aufschlüsseln, zwischen Dublin-Überstellungen und Abschiebungen differenzieren und auch Angaben zur Staatsangehörigkeit der Betroffen machen)?

Berlin, den 23. Januar 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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