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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Standorte von Stickstoffdioxid-Messstationen

(insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

14.02.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/741329.01.2019

Standorte von Stickstoffdioxid-Messstationen

der Abgeordneten Marc Bernhard, Leif-Erik Holm, Andreas Bleck, Karsten Hilse, Dr. Heiko Wildberg und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die 39. Bundesimmissionsschutzverordnung (39. BImSchV) vom 6. August 2010 verpflichtet in Anlage 3, Abschnitt C zur umfassenden Dokumentation von im selben Abschnitt genannten Kriterien zur Positionierung von verkehrsnahen Messstationen bzw. „verkehrsbezogenen Probenahmestellen“ (www.gesetze-im- internet.de/bimschv_39/39._BImSchV.pdf). Zu diesen Kriterien gehört, dass die Messung der Luftqualität „soweit möglich“ in 1,5 Meter bis 4 Meter Höhe, im Abstand von 0,5 Meter zum nächsten Gebäude, höchstens 10 Meter entfernt vom Fahrbahnrand und mindestens 25 Meter entfernt von verkehrsreichen Kreuzungen erfolgen soll. Ebenfalls findet sich dort die Verpflichtung, jede Abweichung von den genannten Kriterien umfassend zu dokumentieren. Diese Dokumentation sowie Maßnahmen gegen Grenzwertüberschreitungen erfolgen weitestgehend durch sogenannte Luftreinhaltepläne sowie Aktionspläne, die ebenfalls gemäß der 39. BImSchV anzufertigen sind. Zwei dieser Pläne wurden zuletzt in Essen und Gelsenkirchen erfolgreich von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) beklagt (www.n-tv.de/politik/Fahrverbote-treffen-Essen-und-Gelsenkirchen-article207 23831.html). Nach Ansicht der Fragesteller werden die ergangenen Urteile voraussichtlich zu weiteren Durchfahrtsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge führen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Sind der Bundesregierung Abweichungen oder Fixierungen der vorher genannten Standortkriterien für verkehrsnahe Messstationen durch Bestimmungen der Länder oder Kommunen bekannt, und falls ja, welche?

2

Wie viele Stickstoffdioxid-Messstationen, die kontinuierlich die Stickstoffdioxid-Konzentration messen, umfasst das Netz von Messstationen in von Durchfahrtsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge betroffenen Städten nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Standort und Städten aufschlüsseln)?

3

Wann wurden die in Frage 2 erfragten Messstationen nach Kenntnis der Bundesregierung in Betrieb genommen, wie weit sind diese Messstationen jeweils vom Fahrbahnrand entfernt, wie viele Meter beträgt der Abstand zur nächsten verkehrsreichen Kreuzung, und in welcher Höhe befindet sich der Messeinlass all dieser Messstationen?

4

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Stickstoffdioxid-Messwerte im Rahmen von statistischen Methoden der Extra- und Interpolation oder Ausbreitungsmodellen an Abweichungen von den gesetzlichen Vorgaben zur Positionierung von Messstationen angepasst?

5

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Stickstoffdioxid- Messergebnisse in Verwaltungsgerichtsverfahren, die zu Durchfahrbeschränkungen für Dieselfahrzeuge geführt haben, an Abweichungen von den gesetzlichen Vorgaben zur Positionierung von Messstationen angepasst?

6

Bei welchen Verwaltungsgerichten sind nach Kenntnis der Bundesregierung Klagen der DUH gegen Luftreinhaltepläne oder Aktionspläne anhängig, und wie viele Städte sind von diesen Klagen betroffen?

7

Wie viele angeordnete und in Kraft gesetzte Durchfahrbeschränkungen gehen nach Kenntnis der Bundesregierung auch auf Klagen der DUH zurück?

8

In wie vielen Verfahren trat die DUH in der Vergangenheit nach Kenntnis der Bundesregierung als Kläger auf, die zu Durchfahrbeschränkungen geführt haben?

9

Wie viele Stickstoffdioxid-Messstationen, die kontinuierlich die Stickstoffdioxid-Konzentration messen, umfasst nach Kenntnis der Bundesregierung das Netz von Messstationen in Mecklenburg-Vorpommern, und wie weit sind diese Messstationen jeweils vom Fahrbahnrand entfernt, wie viele Meter beträgt der Abstand zur nächsten verkehrsreichen Kreuzung, und in welcher Höhe befindet sich der Messeinlass all dieser Messstationen (bitte nach Standort und Städten aufschlüsseln)?

Berlin, den 18. Januar 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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