Stromsperren und Maßnahmen zu deren Vermeidung
der Abgeordneten Amira Mohamed Ali, Dr. André Hahn, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm, Jörg Cezanne, Kerstin Kassner, Katja Kipping, Jan Korte, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Petra Pau, Victor Perli, Ingrid Remmers, Dr. Petra Sitte, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Jahr 2017 wurden 4,8 Millionen Haushalten aufgrund von Zahlungsrückständen beim Energieversorgungsunternehmen mit einer Stromsperre gedroht (vgl. S. 268 des Monitoringberichts der Bundesnetzagentur 2018, www.bundesnetzagentur. de/SharedDocs/Downloads/DE/Allgemeines/Bundesnetzagentur/Publikationen/ Berichte/2017/Monitoringbericht_2017.pdf?__blob=publicationFile&v=3). In 361 000 Fällen wurde die Versorgung tatsächlich unterbrochen (S. 267 ebenda; Summe aus Ziffern in 266 278 + 93 927 in der unteren Grafik). Laut Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) kann die Energieversorgerin bzw. der Energieversorger bereits ab einem Zahlungsrückstand von 100 Euro die Versorgungsunterbrechung androhen und nach erfolgloser Mahnung durchführen lassen. Für das Ab- und Anstellen durch das Stromversorgungsunternehmen mussten betroffene Haushalte im Jahr 2017 im Durchschnitt 97 Euro bezahlen (ebenda, S. 266), was zu weiterem Kostendruck führte. Eine Stromsperre bedeutet einen massiven Einschnitt in die Lebensqualität der betroffenen Menschen. Es gibt keine sozialen Kontakte über Telefon und Internet mehr, keine Informationen über Radio und Fernsehen. Insbesondere in den Wintermonaten verkürzt sich durch den frühen Einbruch der Dunkelheit die nutzbare Tagesdauer. Nahezu alle Haushalte wärmen ihr Wasser mit strombetriebenen Durchlauferhitzern oder mit ebenfalls auf Stromzündung angewiesene Gasboiler. Auch eine Gasheizung braucht Strom um zu funktionieren, genau wie Herd, Ofen und Kühlschrank. Gerichte stellten bereits fest, dass eine Wohnung ohne Strom unbewohnbar ist, dennoch ist es gesetzlich zulässig, eine Stromsperre durchzusetzen (vgl. Monitoringbericht der Bundesnetzagentur 2018, www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/ Downloads/DE/Allgemeines/Bundesnetzagentur/Publikationen/Berichte/2018/ Monitoringbericht_Energie2018.pdf;jsessionid=E2594A3F0B618C1B7676515437 D9A419?__blob=publicationFile&v=3 <www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/ Downloads/DE/Allgemeines/Bundesnetzagentur/Publikationen/Berichte/2018/ Monitoringbericht_Energie2018.pdf;jsessionid=E2594A3F0B618C1B7676515437 D9A419?__blob=publicationFile&v=3>). Die Fraktion DIE LINKE. hat im November 2018 einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, der unter anderem ein gesetzliches Verbot von Stromsperren vorsieht (vgl. Bundestagsdrucksache 19/6058). Dieser Antrag wurde in der Bundestagssitzung am 29. November 2018 mit den Stimmen der CDU/CSU, SPD, FDP und AfD abgelehnt. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthielten sich der Stimme.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der wachsenden Armutsgefährdungsquote in Deutschland und der steigenden Anzahl der Stromsperren (Zuwachs um 22 000 von 2016 bis 2017; vgl. Monitoringbericht der Bundesnetzagentur/des Bundeskartellamts 2018, S. 268; bitte begründen)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit eines gesetzlichen Verbots von Stromsperren allgemein in der Bundesrepublik Deutschland, oder temporär begrenzt auf die Wintermonate, wie es zum Beispiel in Frankreich praktiziert wird?
Wie viele Personen waren nach Schätzung der Bundesregierung in den 361 000 abgesperrten Haushalten (vgl. S. 267 des Monitoringberichts der Bundesnetzagentur 2018) von einer Stromsperre betroffen (bitte nach Geschlecht und Familienstand unter besonderer Berücksichtigung von Alleinerziehenden aufschlüsseln)?
Wen ordnet die Bundesregierung der Gruppe der „besonders schutzbedürftigen Energiekunden“ (RL 2009/72/EG) zu?
Plant die Bundesregierung, den Einzelposten für Energie im Regelsatz von Leistungsbeziehenden nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB XII) jährlich an die steigenden Strompreise anzupassen?
Wenn nein, warum nicht?
Was unternimmt die Bundesregierung angesichts der 7,5 Millionen funktionalen Analphabeten (https://de.wikipedia.org/wiki/Analphabetismus), nicht Deutsch sprechenden Menschen und Menschen mit Behinderungen in Deutschland für einen besseren Schutz und eine verständlichere Information von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die alle Verbraucherinnen und Verbraucher gleichermaßen erreichen und vor Stromsperren schützen?
Wie lässt sich die große Anzahl der Entfernung von Zählern mit Vorauszahlungsfunktion bzw. Chipkarte vor dem Hintergrund der zunehmenden Stromsperren erklären (4 000 Installationen, 3 000 Deinstallationen im Jahr 2017 laut Monitoringbericht der Bundesnetzagentur bzw. des Bundeskartellamts 2018, S. 269)?
Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen seitens der Energieversorgungsunternehmen gegen Mahn- und Absperrfristen verstoßen wurde?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, damit Fristen eingehalten werden?
Bis zu welchem konkreten Datum sollen die Energieversorgungsunternehmen nach Planungen der Bundesregierung verpflichtet werden, säumigen Kundinnen und Kunden eine Versorgung auf Basis von Vorauszahlungen anzubieten, wenn die Kundin oder der Kunde Ratenzahlungen auf Altschulden leistet oder eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat (wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehen, Rn. 6336 ff., S. 134)?
Plant die Bundesregierung angesichts der gestiegenen Anzahl von Stromsperren die Anpassung der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) dahingehend, dass erst ab einem höheren Zahlungsrückstand als derzeit 100 Euro der Strom abgestellt werden darf?
Wenn ja, ab welchem Betrag sollte nach Auffassung der Bundesregierung eine Stromsperre möglich sein?
Wenn nein, warum nicht?
Betrachtet die Bundesregierung die Gebühren, welche säumige Haushalte für eine Stromversorgungsunterbrechung (durchschnittlich 47 Euro im Jahr 2017) und für eine Versorgungswiederherstellung (durchschnittlich 50 Euro im Jahr 2017) an den Netzbetreiber zahlen müssen, für gerechtfertigt (vgl. www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Allgemei-nes/ Bundesnetzagentur/Publikationen/Berichte/2018/Monitoringbericht_Energie 2018.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 266)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die durchschnittlichen Kosten für die Versorgungsunterbrechung und -wiederherstellung durch die Netzbetreiberin bzw. den Netzbetreiber zusammen nahezu die Höhe erreichen, ab der der Strom abgestellt werden darf?
Hat die Bundesregierung sich bereits mit Sozialtarifen als Möglichkeit zur Senkung der Anzahl von Stromsperren auseinandergesetzt?
Wenn ja, welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Ausgestaltung von Sozialtarifen in Belgien und Frankreich vor?
Wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit der bundesweiten Einführung eines für Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger freiwilligen Datenabgleichs zwischen dem Sozialamt und der Energiegrundversorgerin bzw. dem Energiegrundversorger, der zum Beispiel in der Stadt Saarbrücken praktiziert wird („Saarbrücker Vier-Punkte-Modell“) und seit 2013 schon 3 100 Stromsperren vermeiden konnte (vgl. www.saarbruecker- zeitung.de/saarland/saarland/tausende-stromsperren-vermieden_aid-7620943)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Dauer der Stromsperren in Deutschland in den vergangenen fünf Jahren entwickelt?
Wenn keine Zahlen vorliegen, warum werden diese nicht erhoben?
Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit zur gesetzlichen Verpflichtung der Energieversorger in Deutschland zum Anbieten von Sozialtarifen wie in Frankreich oder Belgien zum Zweck der Vermeidung von Stromsperren?
Wie viele Unternehmen haben in den vergangenen fünf Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung eine Begrenzung der EEG-Umlage beantragt (bitte nach Jahr, Anzahl der Anträge und Genehmigungen aufschlüsseln)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der stromintensiven Unternehmen (vgl. Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017, Anlage 4) am gesamten Stromverbrauch in Deutschland, und zu welchem Anteil sind diese Unternehmen an der Finanzierung der Energiewende über die EEG-Umlage beteiligt (wenn keine Zahlen vorliegen, bitte schätzen)?