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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Mutmaßliche Weiterführung von "Blood and Honour" und anderer verbotener extrem rechter Organisationen und deren Strafverfolgung

(insgesamt 36 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

13.03.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/760011.02.2019

Mutmaßliche Weiterführung von „Blood and Honour“ und anderer verbotener extrem rechter Organisationen und deren Strafverfolgung

der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Petra Pau, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Anfang Dezember 2018 wurden auf Betreiben der Generalstaatsanwaltschaft München in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zahlreiche Objekte durchsucht und vier Personen festgenommen. Anlass war der Verdacht auf Weiterführung bzw. Neugründung einer „Blood and Honour Division Deutschland“ (B&H). Das Neonazi-Netzwerk wurde im September 2000 durch das Bundesministerium des Innern verboten.

Kritiker monieren, dass die Organisation nie in Gänze aufgelöst wurde und B&H mit V-Leuten der Sicherheitsbehörden durchsetzt war bzw. immer noch sei. Im Jahr 2017 musste das Bundesamt für Verfassungsschutz einräumen, dass es den Chef des deutschen B&H-Ablegers, St. L., unter dem Decknamen „Pinocchio“ mindestens von 2002 bis 2010 als V-Mann führte. Unter anderem waren auch der Thüringer Sektionsleiter M. D. alias „Riese“ und der Stellvertreter der Sektion Sachsen, T. S., Zuträger der Sicherheitsbehörden und gehörten zum NSU-Umfeld. Gegen T. S. wird in diesem Zusammenhang weiterhin im Rahmen des sogenannten Neunerverfahrens wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung ermittelt.

Das Helfer-Netzwerk der NSU-Rechtsterroristen, das aus dem Untergrund heraus zehn Menschen ermordete, basierte in großen Teilen auf B&H-Strukturen. Das Kerntrio Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe wurde vom Landeskriminalamt Thüringen selbst „zum harten Kern der Blood and Honour Bewegung“ gerechnet (vgl. www.mdr.de/thueringen/sued-thueringen/suhl/razziadurchsuchungen-blood-honour-suhl-eisenach-benshausen-100.html; www.fr.de/politik/rechtsextremismus/verfassungsschutz-chef-von-blood-and-honour-war-v-manna-1282081; https://reportage.mdr.de/das-nsu-unterstuetzernetzwerk#10424; www.antifainfoblatt.de/artikel/spitzel-im-nsu-umfeld; der rechte rand Nr. 150/2014, S. 47; Bundestagsdrucksache 17/14600, S. 157).

Schon einen Monat nach der Verbotsverfügung warnte das Bundeskriminalamt im Oktober 2000 vor einer Fortführung von B&H. Bis Ende 2016 wurden von den Staatsanwaltschaften der Länder mindestens 38 Ermittlungsverfahren wegen mutmaßlichen Folgeaktivitäten geführt, die augenscheinlich ergebnislos blieben. Eine bundesweite Weiterführung und Rechtsterrorgefahr verneinen die Sicherheitsbehörden des Bundes aber bis heute, trotz des deutschlandweiten und von B&H dominierten NSU-Netzwerks sowie Versuchen, B&H hierzulande mit seinem bewaffneten Arm „Combat 18“ zu vereinigen (vgl. Bundestagsdrucksachen 17/14600, S. 157/167; 18/10757, S. 1f; 19/4634, S. 14; https://exif-recherche.org/?p=4399).

Neben B&H und WY („White Youth“) wurden durch das Bundesinnenministerium außerdem folgende extrem rechte Organisationen verboten: „Collegium Humanum e. V.“/„Bauernhilfe e. V.“ und „Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten“ (beide 2008), „Heimattreue Deutsche Jugend“ (2009), „Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige“ (2011), „Altermedia Deutschland“ und „Weisse Wölfe Terrorcrew“ (beide 2016).

Die Innenminister der Länder sprachen zudem seit 2012 Verbote gegen folgende extrem rechte bzw. neonazistische Vereinigungen aus: „Widerstandsbewegung in Südbrandenburg“, „Nationaler Widerstand Dortmund“, „Kameradschaft Hamm“, „Kameradschaft Aachener Land“, „Besseres Hannover“ (alle 2012), „Nationale Sozialisten Döbeln“ (2013), „Nationale Sozialisten Chemnitz“ und „Freies Netz Süd“ (beide 2014), „Sturm 18 e. V.“ (2015).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen36

1

Hat die Generalbundesanwaltschaft seit dem Verbot der „Blood and Honour Division Deutschland“ (B&H) und ihrer Jugendorganisation „White Youth“ (WY) im Jahr 2000 Ermittlungsverfahren gegen (ehemalige) Mitglieder eingeleitet, und wenn ja, wann, wie oft, und aus welchem Ermittlungsanlass (bitte jeweils nach Datum, Ermittlungsanlass bzw. -ergebnis, Anzahl der Beschuldigten auflisten)?

a) In wie vielen und welchen Fällen richteten sich Ermittlungen gegen Personen, die vor dem Verbot B&H- bzw. WY-Mitglied waren?

b) In wie vielen und welchen Fällen richteten sich Ermittlungen gegen Personen, die nach dem Verbot B&H- bzw. WY-Sympathisanten waren oder sind?

c) In wie vielen und welchen Fällen war die mutmaßliche Weiterführung bzw. Neugründung (§§ 3 bis 9 des Vereinsgesetzes – VereinsG) von B&H bzw. WY Teil der Ermittlungen?

2

Wie viele Ermittlungsverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem B&H- bzw. WY-Verbot gegen diese Organisationen von den Staatsanwaltschaften der Länder eingeleitet (bitte jeweils nach Datum, Bundesland, Ermittlungsanlass bzw. -ergebnis, Anzahl der Beschuldigten auflisten)?

3

Hat die Generalbundesanwaltschaft seit dem B&H- bzw. WY-Verbot einen oder mehrere ARP-Berichtsvorgänge (ARP – Allgemeines Register Staatsschutzstrafsachen) zu diesen Organisationen angelegt, und wenn ja, seit wann?

4

Hat die Generalbundesanwaltschaft seit dem B&H- bzw. WY-Verbot einen oder mehrere Beobachtungsvorgänge zu diesen Organisationen eingeleitet, und wenn ja, wann, und wie oft (bitte jeweils nach Datum, Beobachtungsanlass bzw. -ergebnis auflisten)?

5

Wie viele namentlich bekannte Personen, gegen die die Generalbundesanwaltschaft aktuell im Rahmen des sogenannten Neunerverfahrens, des „Strukturermittlungsverfahrens“ oder anderer Verfahren im Zusammenhang mit Unterstützungshandlungen für den NSU ermittelt, weisen Kontakte bzw. Verbindungen zu B&H bzw. WY auf?

6

Wie viele frühere B&H- bzw. WY-Mitglieder verfügten nach Kenntnis der Bundesregierung nach dem Verbot zu welchen Zeitpunkten über Kontakte zu den verurteilten Mitgliedern und Unterstützern des NSU (Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt, Beate Zschäpe, Ralf Wohlleben, C. S., A. E., H. G.)?

7

Wie viele Mitglieder der extrem rechten bzw. Neonazi-Szene in Deutschland sympathisieren nach Kenntnis der Bundesregierung mit B&H bzw. WY (bitte erläutern)?

8

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Verbindungen von deutschen B&H- bzw. WY-Sympathisanten und anderen Rechtsextremisten bzw. Neonazis zu B&H- bzw. WY-Mitgliedern bzw.-Gruppierungen im Ausland (bitte erläutern)?

9

Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2012 Besuche von deutschen Rechtsextremisten bzw. Neonazis bei Einzelpersonen bzw. Gruppierungen bzw. Veranstaltungen von B&H bzw. WY im Ausland (bitte einzeln nach Jahr, Reiseziel und Besuchsanlass aufschlüsseln)?

10

Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2012 Besuche von ausländischen B&H- bzw. WY-Anhängern bzw. -Mitgliedern bzw. -Gruppierungen bei extrem rechten bzw. neonazistischen Einzelpersonen bzw. Gruppierungen bzw. Veranstaltungen in Deutschland (bitte einzeln nach Jahr, Reiseziel und Besuchsanlass aufschlüsseln)?

11

Wie viele und welche Musikveranstaltungen mit B&H- bzw. WY-Bezug oder von B&H- bzw. WY-Sympathisanten sind der Bundesregierung seit 2012 in Deutschland bekannt geworden (bitte einzeln nach Datum, Ort, Aktivität, Gruppierung etc. aufschlüsseln)?

12

Wie beurteilt die Bundesregierung den Einfluss von B&H- bzw. WY-Sympathisanten auf die Rechtsrockszene und deren Musikveranstaltungen in Deutschland?

13

Wie beurteilt die Bundesregierung den Einfluss von ausländischen B&H- bzw. WY-Gruppierungen auf die Rechtsrockszene und deren Musikveranstaltungen in Deutschland?

14

Wie viele extrem rechte Bands der Neonazi-Szene in Deutschland weisen nach Kenntnis der Bundesregierung Verbindungen zum internationalen B&H- bzw. WY-Netzwerk auf (bitte erläutern)?

15

Welche Aktivitäten mit B&H- bzw. WY-Bezug oder von B&H- bzw. WY-Sympathisanten sind der Bundesregierung seit 2012 in Deutschland bekannt (bspw. Treffen, nichtöffentliche bzw. öffentliche Veranstaltungen, Schießübungen; bitte einzeln nach Datum, Ort, Aktivität, Gruppierung etc. aufschlüsseln)?

16

Wie oft und zu welchen Zeitpunkten hat sich das „Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus“ (GETZ-R) seit 2012 mit dem B&H- bzw. WY-Netzwerk befasst (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?

17

Bei wie vielen und welchen rechtsextrem motivierten Straf- und Gewalttaten in Deutschland haben Ermittlungsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2012 B&H- bzw. WY-Bezüge festgestellt (bitte einzeln nach Datum, Ort und Ermittlungsanlass aufschlüsseln)?

18

Haben nach Kenntnis der Bundesregierung bundesdeutsche Sicherheitsbehörden seit 2012 Informationen über B&H- bzw. WY-Sympathisanten bzw. -Mitglieder bzw. -Gruppierungen und Veranstaltungen bzw. Aktivitäten mit B&H- bzw. WY-Bezug an ausländische Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden übermittelt?

a) Wenn ja, in welchen Jahren, und wie oft wurden diesbezügliche Informationen an welche ausländischen Stellen übermittelt?

b) Wurden diesbezüglich seit 2012 Amtshilfeersuchen von ausländischen an deutsche Sicherheitsbehörden gestellt?

19

Haben nach Kenntnis der Bundesregierung bundesdeutsche Sicherheitsbehörden seit 2012 Informationen über B&H- bzw. WY-Sympathisanten bzw. -Mitglieder bzw. -Gruppierungen und Veranstaltungen bzw. Aktivitäten mit B&H- bzw. WY-Bezug von ausländischen Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden erhalten?

a) Wenn ja, in welchen Jahren, und wie oft wurden diesbezügliche Informationen an welche bundesdeutschen Stellen übermittelt?

b) Wurden diesbezüglich seit 2012 Amtshilfeersuchen von deutschen an ausländische Sicherheitsbehörden gestellt?

20

Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2012 Meldungen von (menschlichen) Quellen des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Bundeskriminalamt (BKA), Militärischen Abschirmdienst (MAD) und/oder Bundesnachrichtendienst (BND) zu deutschen und ausländischen B&H- bzw. WY-Sympathisanten bzw. -Mitgliedern bzw. -Gruppierungen bzw. -Aktivitäten, und wenn ja, wie viele (bitte nach Jahr, Bundesbehörde, Anzahl der Quellenmeldungen aufschlüsseln)?

21

An welchen extrem rechten Veranstaltungen (Demonstrationen, Kundgebungen, öffentlichen bzw. nicht öffentliche Treffen) haben deutsche und ausländische B&H- bzw. WY-Sympathisanten bzw. -Mitglieder bzw. -Gruppierungen nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2012 teilgenommen (bitte einzeln nach Datum, Ort, Veranstalter, Titel, Anzahl B&H- bzw. WY-Teilnehmer aufschlüsseln)?

22

Welche vorwiegend deutschsprachigen Websites, Facebook- und VK-Seiten bzw. -Gruppen, Twitter-Accounts, Internet-Chats mit B&H- bzw. WY-Bezug oder von B&H- bzw. WY-Sympathisanten bzw. -Mitgliedern bzw. -Gruppierungen sind der Bundesregierung bekannt?

23

Welche vorwiegend deutschsprachigen extrem rechten Zeitschriften (Fanzines etc.) mit B&H- bzw. WY-Bezug oder herausgegeben von B&H bzw. WY-Sympathisanten bzw. -Mitgliedern bzw. -Gruppierungen sind der Bundesregierung bekannt?

24

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Verbindungen von deutschen B&H- bzw. WY-Sympathisanten zu (mutmaßlichen) rechtsterroristischen Einzelpersonen und Gruppierungen im In- und Ausland?

25

Sind nach Kenntnis der Bundesregierung (ehemalige) Mitglieder bzw. Sympathisanten von B&H- bzw. WY im Besitz von Schusswaffen, und wenn ja, wie viele Personen, und über welche Waffen verfügen diese insgesamt?

26

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2012 bei (ehemaligen) Mitgliedern bzw. Sympathisanten von B&H- bzw. WY Waffen beschlagnahmt (bitte nach Datum, Ort, Anzahl und Bezeichnungen der Waffen aufschlüsseln)?

27

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2012 bei (ehemaligen) Mitgliedern bzw. Sympathisanten von B&H bzw. WY Sprengstoff beschlagnahmt (bitte nach Datum, Ort, Menge und Bezeichnungen des Sprengstoffs aufschlüsseln)?

28

Liegen nach Kenntnis der Bundesregierung gegen (ehemalige) Mitglieder bzw. Sympathisanten von B&H bzw. WY nicht vollstreckte Haftbefehle vor, und wenn ja, wie viele insgesamt, und gegen wie viele Personen richten sich diese?

a) Welche Delikte liegen den Haftbefehlen im Einzelnen zugrunde (bitte vollständig auflisten und anmerken, ob das Delikt als PMK-Delikt und/oder als Gewaltdelikt aufgeführt wird)?

b) Wie viele Fälle werden nach Priorität I (Terrorismusdelikte), Priorität II (Gewaltdelikte), Priorität III (sonstige) und als „Haftbefehl ausländischer Behörden“ eingestuft?

29

Wie beurteilt die Bundesregierung das Gefährdungspotential von B&H- bzw. WY-Sympathisanten bzw. -Gruppierungen (bitte begründen)?

30

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Verbindungen von Sympathisanten bzw. (ehemaligen) Mitgliedern von B&H bzw. WY zu folgenden extrem rechten Parteien, Strömungen, Netzwerken, Gruppierungen, Veranstaltungen, und wenn ja, welcher Art sind diese (bspw. Doppelmitgliedschaften, Auftritte bei bzw. Teilnahme an Veranstaltungen, Verfügung bzw. Nutzung von Räumlichkeiten):

a) Reichsbürger und/oder Selbstverwalter

b) Völkische und/oder germanische Siedler

c) „NPD“ und „JN“

d) „Der Dritte Weg“

e) „Die Rechte“

f) „Combat 18“

g) „Hammerskins“

h) „Turonen“ bzw. „Garde 20“

i) „Soldiers of Odin“

j) „Berserker“

k) „Nordadler“

l) „Europäische Aktion“

m) „Ku-Klux-Klan“

n) „Pegida“

o) „Thügida“

p) „Kampf der Nibelungen“

q) „Schild und Schwert Festival“

r) „Rock gegen Überfremdung“?

31

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Verbindungen von B&H- bzw. WY-Anhängern bzw. -Mitgliedern bzw. -Gruppierungen zu anderen als in den Fragen 30a bis 30r genannten rechten Parteien, Organisationen, Vereinen, Gruppierungen, Bewegungen oder Rechtsrockbands, und wenn ja, welcher Art sind diese (beispielsweise Doppelmitgliedschaften, Auftritte bei bzw. Teilnahme an Veranstaltungen, Verfügung bzw. Nutzung von Räumlichkeiten)?

32

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Verbindungen von B&H- bzw. WY-Anhängern bzw. -Gruppierungen zu extrem rechten Parteien, Organisationen, Vereinen, Gruppierungen, Bewegungen oder Rechtsrockbands im Ausland, und wenn ja, welcher Art sind diese (bspw. Doppelmitgliedschaften, Auftritte bei bzw. Teilnahme an Veranstaltungen, Verfügung bzw. Nutzung von Räumlichkeiten)?

33

Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland Ersatz- bzw. Folgeorganisationen für folgende verbotene rechte Gruppierungen bzw. Organisationen, und wenn ja, welche (bitte einzeln erläutern):

a) „Collegium Humanum e. V.“/„Bauernhilfe e. V.“

b) „Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten“

c) Heimattreue Deutsche Jugend

d) „Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige“

e) „Weisse Wölfe Terrorcrew“

f) „Widerstandsbewegung in Südbrandenburg“

g) „Nationaler Widerstand Dortmund“

h) „Kameradschaft Hamm“

i) „Kameradschaft Aachener Land“

j) „Besseres Hannover“

k) „Nationale Sozialisten Döbeln“

l) „Nationale Sozialisten Chemnitz“

m) „Freies Netz Süd“

n) „Sturm 18 e. V.“?

34

Sind nach dem Verbot der in den Fragen 33a bis 33n genannten verbotenen Organisationen, deren (ehemaligen) Mitglieder in andere rechte Gruppierungen bzw. Parteien eingetreten, und wenn ja, in welche (bitte einzeln erläutern)?

35

Wie viele Ermittlungsverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen mutmaßlicher Weiterführung bzw. Neugründung der in den Fragen 33a bis 33n genannten verbotenen Organisationen von den Staatsanwaltschaften der Länder eingeleitet (bitte jeweils nach Datum, Bundesland, Ermittlungsanlass bzw. -ergebnis auflisten)?

36

Wie oft und zu welchen Zeitpunkten hat sich das „Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus“ (GETZ-R) seit 2012 mit den in den Fragen 33a bis 33n genannten verbotenen Organisationen befasst (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?

Berlin, den 14. Januar 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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