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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Pauschbetrag für Werbungskosten

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

27.02.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/760211.02.2019

Pauschbetrag für Werbungskosten

der Abgeordneten Markus Herbrand, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Till Mansmann, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Hagen Reinhold, Christian Sauter, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der Pauschbetrag für Werbungskosten (§ 9a Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a des Einkommensteuergesetzes – EStG) wurde seit Jahren nicht mehr angehoben (Zuletzt 2011 von 920 auf 1 000 Euro, davor war er jedoch auch schon bei 2 000 DM (1990 bis 2001) bzw. 1 044 Euro (2002 bis 2004). Ähnliches gilt für den Pauschbetrag bei Vorsorgebezügen (§ 9a Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b EStG) und bestimmten anderen Bezügen (§ 9a Satz 1 Nummer 3 EStG) – diese wurden seit 2004 nicht mehr angepasst.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie viele aller einkommensteuerpflichtigen Personen liegen nach Kenntnis der Bundesregierung mit ihren Werbungskosten unter dem Pauschbetrag für Werbungskosten (§ 9a Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a EStG) von 1 000 Euro (bitte absolut und in Prozent angeben)?

2

Wie viele aller einkommensteuerpflichtigen Personen liegen nach Kenntnis der Bundesregierung mit ihren Werbungskosten unter dem Pauschbetrag für Werbungskosten (§ 9a Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b EStG) von 102 Euro (bitte absolut und in Prozent angeben)?

3

Wie viele aller einkommensteuerpflichtigen Personen liegen nach Kenntnis der Bundesregierung mit ihren Werbungskosten unter dem Pauschbetrag für Werbungskosten (§ 9a Satz 1 Nummer 3 EStG) von 102 Euro (bitte absolut und in Prozent angeben)?

4

Wie viele einkommensteuerpflichtige Personen würden mit ihren Werbungskosten unter einem erhöhten Pauschbetrag für Werbungskosten (§ 9a Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a EStG) von 1 250 Euro liegen (bitte absolut und in Prozent angeben)?

5

Wie hoch wären die Steuermindereinnahmen (bitte hinsichtlich Frage 4, absolut und nach Bund bzw. Ländern bzw. Gemeinden aufschlüsseln)?

6

Wie viele einkommensteuerpflichtige Personen würden mit ihren Werbungskosten unter einem erhöhten Pauschbetrag für Werbungskosten (§ 9a Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a EStG) von 1 500 Euro liegen (bitte absolut und in Prozent angeben)?

7

Wie hoch wären die Steuermindereinnahmen (bitte hinsichtlich Frage 6, absolut und nach Bund bzw. Ländern bzw. Gemeinden aufschlüsseln)?

8

Wie viele einkommensteuerpflichtige Personen würden mit ihren Werbungskosten unter einem erhöhten Pauschbetrag für Werbungskosten (§ 9a Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a EStG) von 1 750 Euro liegen (bitte absolut und in Prozent angeben)?

9

Wie hoch wären die Steuermindereinnahmen (bitte hinsichtlich Frage 8, absolut und nach Bund bzw. Ländern bzw. Gemeinden aufschlüsseln)?

10

Wie viele einkommensteuerpflichtige Personen würden mit ihren Werbungskosten unter einem erhöhten Pauschbetrag für Werbungskosten (§ 9a Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a EStG) von 2 000 Euro liegen (bitte absolut und in Prozent angeben)?

11

Wie hoch wären die Steuermindereinnahmen (bitte hinsichtlich Frage 10, absolut und nach Bund bzw. Ländern bzw. Gemeinden aufschlüsseln)?

Berlin, den 30. Januar 2019

Christian Lindner und Fraktion

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