[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 25. Februar 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/8032
19. Wahlperiode 27.02.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Lisa Badum,
Dr. Tobias Lindner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/7640 –
Schneechaos im Januar 2019 und die Katastrophenhilfe des Bundes
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Besonders starke und langanhaltende Schneefälle mit Niederschlagsmengen-
und Schneefallhöhenrekorden haben im Januar 2019 insbesondere in Teilen
Süddeutschlands, aber auch in den Nachbarländern Österreich und Schweiz zu
erheblichen Gefahren für Menschen und infrastrukturellen Problemen geführt.
Vielerorts sorgten Lawinenabgänge für große Schäden und tragische Unfälle,
leider auch mit Todesfolge. Straßen- und Zugverkehrsverbindungen waren
extrem beeinträchtigt und einige Ortschaften von der Außenwelt abgeschnitten.
Neben den vielen freiwilligen Helferinnen und Helfern der Feuerwehren und
Katastrophenschutzeinheiten der Länder wurden Angehörige der Polizei, der
Bundeswehr und des Technischen Hilfswerks (THW) im Rahmen der
Katastrophenhilfe eingesetzt (ZDF: Landkreise im Katastrophenfall: Kampf gegen
Schneemassen – Helfer im Dauereinsatz, 11. Januar 2019; ZEIT ONLINE: Drei
Tote nach Lawinenunglück, Schneechaos im Allgäu, 13. Januar 2019; BR24:
Schneemassen in Bayern: Was ist, was war, was bleibt, 16. Januar 2019).
Diese ungewöhnlichen und massiven Schneefälle reihen sich ein in eine Folge
von Wetterereignissen und -phänomenen (u. a. Dürresommer 2018,
Waldbrände in Europa und den USA), welche als je singuläres Ereignis zwar
keinerlei Rückschlüsse auf die Klimakrise erlauben, in ihrer Reihung und Häufung
aber sehr wohl in die Beschreibungen, Erwartungen und Modellierungen der
Klimawissenschaft passen. Persistente und extreme Wetterlagen passen
demzufolge insgesamt ins Bild und sind ein weiteres starkes Indiz für eine sich
aufheizende Atmosphäre. Direkte Folge dessen sind unter anderem größere
Niederschlagsmengen und vor allem weniger dynamische und lang anhaltendere
Wetterlagen, mit weniger „wechselhafteren“ Phasen bzw. Tagen (Web.de: Schnee-
Chaos in den Alpen: Normales Wetter oder Klimawandel?, 22. Januar 2019).
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Umgang mit extremen Wetterereignissen und deren Folgen fällt
grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der Gefahrenabwehr und des
Katastrophenschutzes der Länder (vgl. die Artikel 30 und 70 des Grundgesetzes).
Der Bund unterstützt bei der Bewältigung auf Anforderung der Bedarfsträger im
Rahmen der Amts- und Katastrophenhilfe.
1. In wie vielen und welchen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung
der Katastrophenfall im Rahmen der ungewöhnlich starken Schneefälle im
Januar 2019 ausgelöst (bitte nach Landkreis und Dauer aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat hierüber keine Kenntnis. Das Auslösen eines
Katastrophenfalls obliegt dem jeweiligen Landkreis und ist somit eine
Länderangelegenheit.
2. Inwiefern leisteten Behörden und Organisationen des Bundes
Katastrophenhilfe im Zusammenhang mit den ungewöhnlich starken Schneefällen?
Im Zusammenhang mit den ungewöhnlich starken Schneefällen im Januar 2019
leisteten Kräfte der Bundeswehr, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk sowie
der Bundespolizei Katastrophenhilfe. Die Einsätze erfolgten auf unmittelbare
Anforderung der lokalen Bedarfsträger (Kreise/Kommunen) im Rahmen der
örtlichen Gefahrenabwehr.
3. Welche Kapazitäten der Bundespolizei kamen im Rahmen der Amtshilfe zur
Bewältigung der ungewöhnlich starken Schneefälle zum Einsatz?
a) Wie viele Angehörige der Bundespolizei, welcher Direktion und
Dienststelle, wurden eingesetzt, und wie viele Einsatzstunden wurden geleistet?
Die Fragen 3 und 3a werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundespolizei setzte in der Spitze bis zu 230 Einsatzkräfte aus den
Bundespolizeiabteilungen Deggendorf, Bad Bergzabern und Bayreuth sowie aus dem
Bundespolizeitrainingszentrum Kührointhaus (Landkreis Berchtesgadener Land)
ein. Es wurden dabei 32 857 Einsatzstunden geleistet.
b) Mit welchen Aufgaben wurden die Angehörigen der Bundespolizei
betraut?
Die Bundespolizei war je nach Spezialisierung mit folgenden Aufgaben betraut:
Schneeräumen von Dächern,
Schneeräumen von Straßen, Versorgungswegen und Plätzen,
Freilegen von Hydranten,
Verkehrslenkung,
Absperrmaßnahmen bei Dachräumungen,
Absicherung von Einsatzkräften bei Dachräumungen,
Transport der Schneemassen zum Schneedepot,
Sicherstellung der medizinischen Erstversorgung von Einsatzkräften.
c) Welche Einsatzmittel (Fahrzeuge und Geräte) der Bundespolizei wurden
eingesetzt?
Die Bundespolizei setzte folgende Einsatzmittel ein:
2 Notarzteinsatzfahrzeuge,
3 Unimog mit Ladeschaufel,
2 Kipper,
1 schwerer Lkw,
1 Gruppengerätekraftwagen,
2 schwere Zugmaschinen (mit Kran),
2 mittlere Lkw mit Austauschladeträger - Kippmulde,
1 Tiefladeanhänger,
Schneeschaufeln,
Sicherungsausstattungen,
Beleuchtungsgerät,
Stromerzeuger,
Verkehrssicherungsgerät.
4. Welche Kapazitäten der Bundeswehr kamen im Rahmen der Amtshilfe zur
Bewältigung der ungewöhnlich starken Schneefälle zum Einsatz?
a) Wie viele Angehörige der Bundeswehr, welcher Truppengattungen,
wurden eingesetzt, und wie viele Einsatzstunden wurden geleistet (bitte nach
Truppengattung getrennt auflisten)?
Die Fragen 4 und 4a werden gemeinsam beantwortet.
Es wurden militärische Fähigkeiten des Heeres, der Luftwaffe, der
Streitkräftebasis, des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr sowie des Bundesamtes für
Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr bereitgestellt.
Im Einzelnen:
Organisationsbereich Stärke Einsatzstunden
Heer 2.210 221.292
Luftwaffe 102 1.963
Streitkräftebasis 334 8.314
Zentraler Sanitätsdienst der Bundeswehr 119 34.975
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz
und Dienstleistungen der Bundeswehr
32 792
Gesamt 2.797 267.336
b) Mit welchen Aufgaben wurden die Angehörigen der Bundeswehr betraut?
Die Hilfeleistungen umfassten u. a. das Räumen von Dächern an öffentlichen
Gebäuden, das Sprengen von Lawinen, die Evakuierung von Personen, den
Personen- und Materialtransport sowie den Einsatz von Hubschraubern zur Erkundung
und Schneelastbeseitigung.
c) Welche Einsatzmittel (Fahrzeuge und Geräte) der Bundeswehr wurden
eingesetzt?
Eingesetzt wurden u. a.:
Hubschrauber,
Geländetransportfahrzeug BV 206 S, Hägglunds,
Kräne,
Baumaschinen,
Stromerzeugergeräte sowie
Lastkraftwagen.
5. Welche Kapazitäten des THW kamen im Rahmen der Katastrophenhilfe zur
Bewältigung der ungewöhnlich starken Schneefälle zum Einsatz?
a) Wie viele Angehörige des THW, welches Landes- und Ortsverbandes,
wurden eingesetzt, und wie viele Einsatzstunden wurden geleistet?
Die Fragen 5 und 5a werden gemeinsam beantwortet.
Es waren 145 Ortsverbände aus den fünf THW-Landesverbänden Baden-
Württemberg, Bayern, Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland, Nordrhein-Westfalen und
Sachsen/Thüringen beteiligt. Insgesamt 3 070 verschiedene Helferinnen und
Helfer (Einmalzählung) leisteten insgesamt 169 520 Einsatzstunden.
b) Mit welchen Aufgaben wurden die Angehörigen des THW betraut?
Zu den Aufgaben der THW-Kräfte zählten:
Technische Hilfe wie Beräumen von Dächern, Umschlag- und
Transportarbeiten durch Baumaschineneinsatz (Abtransport von Schnee), Baumfällarbeiten
sowie Freischneiden von Versorgungswegen und Gleisanlagen, Absicherung
von Verkehrsunfällen, Straßensperrungen, Beräumen von Straßen,
Freischleppen von Fahrzeugen sowie Anfahrhilfen, Pannenhilfe und Ladungsbergung,
Abstützen von Hallen- und Gebäudedächern, Stromversorgung,
Logistische Unterstützung, Verbrauchs- und Hilfsgütertransport sowie
Verpflegung der Einsatzkräfte,
Führung, Führungsunterstützung und Kommunikation, Betreiben von
Leitungs- und Koordinierungsstäben,
Fachberatung, Technische Beratung insbesondere Baufachberatung und
Schneelastmessung auf Gebäuden,
Einsatzdokumentation und Berichterstattung sowie Bearbeitung von
Presseanfragen (Einsatz von Mediateams).
c) Welche Einsatzmittel (Fahrzeuge und Geräte) des THW wurden
eingesetzt?
Das THW setzt im Einsatz taktische Einheiten zur Auftragserfüllung ein. Eine
detaillierte Aufzählung von Geräten und Fahrzeugen für diese Einsätze ist hier
nicht möglich.
Beispielhaft sind nachfolgend Großfahrzeuge aufgeführt, die auch bei den
beschriebenen Einsatztätigkeiten zur Bewältigung der Schneelage im Wesentlichen
genutzt wurden: Gerätekraftwagen (GKW), Radlader, Teleskoplader, LKW-
Kipper, LKW mit Ladekran, Mehrzweckkraftwagen (MZKW),
Mannschaftslastwagen (MLW), Mannschaftstransportwagen (MTW), Führungskraftwagen,
Führungs-/Kommunikationskraftwagen, Fernmeldekraftwagen, Anhänger Führung
und Lage.
6. Welche Kapazitäten der Hilfsorganisationen kamen nach Kenntnis der
Bundesregierung zur Bewältigung der ungewöhnlich starken Schneefälle zum
Einsatz?
a) Wie viele Angehörige der Hilfsorganisationen wurden eingesetzt, und wie
viele Einsatzstunden wurden geleistet?
b) Mit welchen Aufgaben wurden die Angehörigen der Hilfsorganisationen
betraut?
c) Welche Einsatzmittel (Fahrzeuge und Geräte) der Hilfsorganisationen
wurden eingesetzt?
Die Fragen 6 bis 6c werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat hierüber keine Kenntnis. Organisation und
Durchführung der Rettungsdienste fallen in die Gesetzgebungszuständigkeit und
Organisationshoheit der Länder.
7. Inwiefern waren nach Kenntnis der Bundesregierung welche Ortschaften
über welche Dauer eingeschlossen?
Die Bundesregierung hat hierüber keine Kenntnis. Auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung wird verwiesen.
8. Inwiefern kam es zu negativen Auswirkungen auf kritische Infrastrukturen
durch die ungewöhnlich starken Schneefälle?
Aufgrund von Schäden an Stromleitungen, etwa durch umgestürzte Bäume, kam
es zu lokalen Stromausfällen auf Verteilnetzebene in Deutschland. Diese Ausfälle
wurden von den hierfür zuständigen Netzbetreibern kurzfristig behoben.
Solche kurzen Stromausfälle sind auf Verteilnetzebene grundsätzlich nicht
außergewöhnlich. Bei den konkret betroffenen Leitungen handelte es sich – hierauf ist
hinzuweisen – nicht um Kritische Infrastrukturen im Sinne des BSI-Gesetzes.
Nicht jede Anlage oder jedes Netz, das der allgemeinen Stromversorgung dient,
ist zugleich auch eine Kritische Infrastruktur. Die Energieversorgung gehört zwar
zu den sogenannten Sektoren Kritischer Infrastrukturen, im Einzelnen sind jedoch
nur solche Teile der Energieversorgung als Kritische Infrastruktur anzusehen, die
eine gewisse Größe oder einen gewissen Versorgungsgrad aufweisen.
Für die Bereiche Gas und Telekommunikation liegen keine Erkenntnisse vor, dass
die starken Schneefälle im Januar 2019 zu Ausfällen in diesen Bereichen geführt
haben.
Insbesondere in Bayern, vor allem in den Alpenlandkreisen, kam es zu
zahlreichen Sperrungen von Bundesfernstraßen. Sperrungen aufgrund von Schneebruch
oder Schneebruchgefahr konnten durch den Einsatz des Betriebsdienstes
überwiegend rasch wieder aufgehoben werden. Einzelne Streckenzüge mussten
jedoch wegen Lawinenabgängen oder der Gefahr von Lawinenabgängen länger
anhaltend gesperrt bleiben. Im Einzelnen waren folgende Strecken betroffen:
Straße Landkreis Örtlichkeit
B 2 Garmisch-Partenkirchen Grenzübergang Scharnitz
B 21 Berchtesgadener Land zwischen Unterjettenberg und Bad Reichenhall
B 305 Berchtesgadener Land zwischen Abzweig B 306 und Abzweig nach Bad Reichenhall
(Gletschergarten); Schneizlreuth zeitweise von deutscher Seite nicht mehr
erreichbar
B 305 Berchtesgadener Land zwischen Weinkaser (Abzweig St2100) und Ruhpolding
B 305 Traunstein zwischen Reit im Winkel und Ruhpolding
B 307 Traunstein zwischen Schleching und Bundesgrenze
B 307 Miesbach zwischen Wildbad Kreuth und Bayerwald
B 307 Miesbach/Rosenheim zwischen Bayerischzell und Sudelfeld
B 307 Bad Tölz-Wolfratshausen zwischen Vorderriß und Fall
B 307 Traunstein zwischen Mettenham und Marquartstein; Ortsteil Raiten der
Gemeinde Schleching zeitweise evakuiert
B 307 Bad Tölz-Wolfratshausen Bereich Sylvenstein
B 308 Oberallgäu zwischen Bad Hindelang und Oberjoch
Besonders betroffen war die B 305 im Landkreis Traunstein. Hier konnte erst am
1. Februar, nach einer rund vierwöchigen Sperre, der Verkehr wieder freigegeben
werden. Eine vollständige Übersicht über die Dauer der einzelnen Sperrungen
liegt nicht vor. Einzelne Abschnitte waren zudem mit Unterbrechungen mehrfach
gesperrt.
Außerhalb des Alpenraums waren in den Landkreisen Cham, Dingolfing-Landau,
Freyung-Grafenau, Kehlheim, Landshut, Regen, Schwandorf und Straubing
Sperrungen von Bundesfernstraßen wegen der Gefahr von Schneebruch
erforderlich. Auch diese konnten durch den Einsatz des Betriebsdienstes meist rasch
wieder aufgehoben werden.
Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) führten die starken Schneefälle
vom 4. bis 19. Januar 2019 auf einigen Eisenbahnstrecken im Süden und
Südosten Deutschlands zu betrieblichen Einschränkungen. Zudem wurde zeitweise auf
einzelnen Strecken der Betrieb eingestellt. Um die Auswirkungen auf die Kunden
zu minimieren, führte die DB AG die Schneeräumung vor allem auf viel
befahrenen Streckenabschnitten durch.
In Bayern kam es vor allem im Süden und Südosten zu Beeinträchtigungen auf
rund 20 Strecken. Bei rund der Hälfte der Strecken war der Betrieb nur
stundenweise beeinträchtigt.
Im Südosten Deutschlands, d.h. Südthüringen und Südsachsen, kam es auf sieben
Strecken zu Beeinträchtigungen, die aber laut DB AG binnen 24 Stunden
beseitigt werden konnten.
9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die durch die
ungewöhnlich starken Schneefälle verursachten Schäden, und wie können sie beziffert
werden?
Der Bundesregierung sind größere Schäden im Bereich der Bundesfernstraßen
bislang nicht bekannt. In den betroffenen Regionen sind aber Schäden am
Straßenbegleitgrün, überwiegend durch Schneebruch jedoch auch aufgrund von
Lawinenabgängen, zu erwarten. Im Bereich der Lawinenabgänge sind zudem
Schäden an der Straßenausstattung zu erwarten (Leitpfosten, Verkehrszeichen).
Derzeit liegen entlang der Straßen aber noch erhebliche Schneemengen, sodass ein
vollständiger Überblick noch nicht möglich ist.
Nach Auskunft der DB AG wurde kein direkter Schaden durch den Schnee
erzeugt. Finanzieller Aufwand entstand durch intensive Räumung und
witterungsbedingte Vegetationsarbeiten. Den Aufwand des Wintereinsatzes kann die DB
AG wegen noch laufender Verrechnungen aktuell nicht quantifizieren.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
10. Inwiefern müssen nach Auffassung der Bundesregierung Vorkehrungen für
die Schneeschmelze getroffen werden, und ist bei einsetzender Schmelze
akut mit größeren Überflutungen zu rechnen?
Für das Hochwasserrisikomanagement sind die Länder zuständig, die ihre
Arbeiten in den Flussgebieten grenzüberschreitend koordinieren. Die aktuellen
amtlichen Hochwasserwarnungen für die deutschen Flussgebiete können unter www.
hochwasserzentralen.de abgerufen werden.
Ob und inwieweit die Schneeschmelze zu Hochwasser, das ein natürliches
Phänomen ist, führen wird, wird von den dann herrschenden meteorologischen und
hydrologischen Bedingungen abhängen. Diese Frage kann zuverlässig nur von
den zuständigen Behörden (Hochwasserzentralen) der Länder beantwortet
werden, die auch über Erfahrungen aus vergangenen Schneeschmelzen verfügen.
11. Welche Schlussfolgerungen leitet die Bundesregierung aus den
ungewöhnlich starken Schneefällen für den Bereich der Katastrophenhilfe ab?
Das integrierte Hilfeleistungssystem hat sich in Deutschland bewährt. Es ist mit
der Katastrophenhilfe des Bundes auch solchen Ereignissen gewachsen, deren
Bewältigung über den Bereich der alltäglichen Gefahrenabwehr hinausgeht.
Durch eine kontinuierliche Risiko- und Krisenkommunikation ist es gelungen,
die Bevölkerung zu sensibilisieren und die Selbsthilfefähigkeit zu mobilisieren.
Dementsprechend war auch die Bereitschaft der Selbst- und Nachbarschaftshilfe
bei der betroffenen Bevölkerung wie gewohnt groß.
12. Inwiefern bezieht die Bundesregierung bei der Entwicklung möglicher
Bedrohungsszenarien die Ergebnisse der Klima- und Klimafolgenforschung
mit ein, und welche Schlussfolgerungen wurden bislang aus solchen
Forschungsergebnissen gezogen?
Die Bundesregierung hat im Jahr 2008 die Deutsche Anpassungsstrategie an
den Klimawandel beschlossen (
www.bmu.de/fileadmin/bmu-import/files/pdfs/
allgemein/application/pdf/das_gesamt_bf.pdf). Zu ihrer Umsetzung wird
regelmäßig die Verwundbarkeit Deutschlands gegenüber den Auswirkungen des
Klimawandels untersucht. Der erste Bericht zur Vulnerabilität Deutschlands
gegenüber dem Klimawandel ist abrufbar unter
www.umweltbundesamt.de/sites/
default/files/medien/378/publikationen/climate_change_24_2015_vulnerabilitaet_
deutschlands_gegenueber_dem_klimawandel_1.pdf.
Die Bundesregierung spricht sich in der Nationalen Strategie zum Schutz
Kritischer Infrastrukturen (KRITIS-Strategie) für einen All-Gefahren-Ansatz aus.
Demzufolge ist ein breites Spektrum unterschiedlicher Gefahrenarten in
Risikoanalysen bezogen auf Kritische Infrastrukturen zu berücksichtigen. Darunter
fallen auch Naturgefahren mit Bezug zum Klimawandel. Auf die Auswirkungen des
Klimawandels wird in der Strategie explizit hingewiesen.
13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu mit dem deutschen alpinen
Gletscherschwund (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 93 der Abgeordneten Lisa Badum auf Bundestagsdrucksache
19/1979) verbundenen möglichen Bodeninstabilitäten?
a) Drohen nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund von abnehmenden
Permafrostböden vermehrt Rutschungen und Bodenabgänge in den
Alpen?
b) Falls ja, welche besonderen Vorkehrungen technischer, finanzieller oder
organisatorischer Art trifft die Bundesregierung, um hier entsprechende
Schutzmaßnahmen zu planen?
Die Fragen 13 bis 13b werden gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen des EU-Projekts PermaNET (2007 – 2011) ist ein alpenweites
Netzwerk für ein Langzeit-Monitoring von Permafrostböden aufgebaut worden, an
dem sich auch Deutschland (Bayerisches Landesamt für Umwelt) beteiligt hat.
So wurde 2007 an der Zugspitze eine dauerhafte Messstation für den Permafrost
im Fels eingerichtet und auf der Grundlage der Projektergebnisse eine Karte zur
Wahrscheinlichkeit von Permafrost in den Bayerischen Alpen erstellt. Die
Projektergebnisse geben Hinweise, wo das Auftauen von Permafrost potenziell zu
Problemen führen kann und welche Maßnahmen ggf. vor Ort zu ergreifen
sind. Weitere Informationen sind verfügbar unter
www.lfu.bayern.de/geologie/
permafrost/permanetby/index.htm.
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ISSN 0722-8333]