BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Arbeitsvisa aus dem Westbalkan im Jahr 2018

(insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

11.03.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/773213.02.2019

Arbeitsvisa aus dem Westbalkan im Jahr 2018

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Andrej Hunko, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Tobias Pflüger, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 23. Oktober 2015 wurden im Rahmen des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes Albanien, Kosovo und Montenegro als „sichere Herkunftsstaaten“ eingestuft. Asylsuchenden aus diesen Ländern wurde ab diesem Zeitpunkt per se „eine schlechte Bleibeperspektive“ unterstellt und ihre Abschiebungen erleichtert. Der Druck auf Asylsuchende aus diesen Ländern wurde auch dadurch erhöht, dass sie die Auflage erhielten, bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens in Erstaufnahmeeinrichtungen zu verbleiben. Begleitet wurden diese Maßnahmen im Asylrecht von einer Neuregelung der Arbeitsvisa insbesondere in Hinsicht auf Albanien, Kosovo, Montenegro, Serbien, Mazedonien und Bosnien und Herzegowina. Asylsuchende aus diesen Ländern, „die nach dem 1. Januar 2015 und vor dem 24. Oktober 2015 einen Asylantrag gestellt haben, sich am 24. Oktober 2015 gestattet, mit einer Duldung oder als Ausreisepflichtige im Bundesgebiet aufgehalten haben und unverzüglich ausreisen“ (Beschluss des Verwaltungsgerichtes Oldenburg vom 16. März 2016, Az.: 5 B 684/16), haben demnach die Möglichkeit, ein solches Arbeitsvisum an den deutschen Botschaften ihrer Herkunftsländer zu beantragen. Generell könnten die Staatsangehörigen oben genannter Länder nach der sogenannten Westbalkanregelung von 2016 bis 2020 Zustimmungen zur Ausübung jeder Beschäftigung erhalten, wenn sie diese bei den deutschen Botschaften in ihrem Herkunftsstaat beantragen (§ 26 der Beschäftigungsverordnung – BeschV), sofern ein verbindliches Arbeitsplatzangebot vorliegt und die Bundesagentur für Arbeit (BA) einer Arbeitsaufnahme zustimmt. Abgesehen von diesen Kriterien darf die Zustimmung nicht erteilt werden, wenn die Person in den letzten 24 Monaten vor der Antragsstellung Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen hat (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/nahles-will-jaehrlich-20-000-westbalkan-buergern-arbeit-ermoeglichen-13785550.html; www.proasyl.de/hintergrund/asylpaket-i-in-kraft-ueberblickueber-die-ab-heute-geltenden-asylrechtlichen-aenderungen/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie viele Anträge auf Arbeitsvisa aus den Westbalkanstaaten wurden im vierten Quartal des Jahres 2018 gestellt (bitte nach Staatsangehörigkeit und Auslandsvertretungen aufschlüsseln)?

2

Wie viele Anträge auf Arbeitsvisa aus den Westbalkanstaaten wurden 2018 bearbeitet, und wie viele sind es aktuell (bitte nach Vertretung aufschlüsseln und Stichtag angeben)?

3

Wie viele Anträge auf Termine zur Visaerteilung aus den Westbalkanstaaten nach § 26 Absatz 2 BeschV liegen aktuell vor (bitte Stichtag angeben)?

4

Wie viele Visa zur Arbeitsaufnahme nach § 26 Absatz 2 BeschV wurden 2018 für Staatsangehörige von Westbalkanstaaten erteilt (bitte quartalsweise aufschlüsseln)?

5

Wie viele Visa wurden für Staatsangehörige von Westbalkanstaaten 2018 insgesamt zu welchem Aufenthaltszweck erteilt (bitte quartalsweise aufschlüsseln)?

6

Wie hat sich der Personalstand in den Visastellen der Botschaften in den Westbalkanstaaten im Jahr 2018 insgesamt verändert (bitte nach einzelnen Vertretungen aufschlüsseln)?

7

Ist eine Beschleunigung des Visaantragsverfahrens durch elektronische Aktenübermittlung vorgesehen, und falls nein, warum nicht, und falls ja, bis wann bzw. in welchen Vertretungen, und welchen Effekt erwartet sich die Bundesregierung davon?

8

Wie lange sind derzeit die durchschnittlichen Wartezeiten auf Termine zur Visabeantragung an deutschen Auslandsvertretungen in den Westbalkanstaaten (bitte aufgeschlüsselt nach den deutschen Auslandsvertretungen einzeln aufführen)?

9

Inwiefern wirkt sich die Kontingentierung der Arbeitsvisa auf 20 000 Visa jährlich auf die Bearbeitungszeit der Visa aus, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/nahles-will-jaehrlich-20-000-westbalkan-buergern-arbeit-ermoeglichen-13785550.html)?

10

Hat die Bundesregierung wie auf Bundestagsdrucksache 19/2018 angekündigt weitere Räumlichkeiten für die Botschaft in Pristina angemietet, und haben Erweiterungen der Kapazitäten zur Bearbeitung von Visaanträgen in den deutschen Vertretungen in den Westbalkanstaaten stattgefunden, und wenn ja, wie haben sich diese ausgewirkt (bitte nach einzelnen Vertretungen aufschlüsseln)?

11

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl der Aufenthaltstitel, die über die Westbalkanregelung erteilt wurden und wieder erloschen sind, bevor die Menschen einreisen konnten (bitte wenn möglich nach Gründen aufschlüsseln)?

12

Wie viele Überprüfungen hat die BA bei Arbeitgebern im Zusammenhang mit dem Arbeitsvisum Westbalkan nach § 39 des Aufenthaltsgesetzes vorgenommen, und in wie vielen Fällen sind welche Unregelmäßigkeiten festgestellt worden (bitte wenn möglich quartalsweise und branchenbezogen seit 1. Januar 2018 aufführen)?

13

Wie viele Zustimmungen und Ablehnungen zu Arbeitsvisa laut Beschäftigungsordnung der BA gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern und bundesweit im Jahr 2018 (bitte quartalsweise angeben und wenn möglich nach den Kategorien „Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte“ unterscheiden, www.iab-forum.de/westbalkanregelung-arbeitstatt-asyl/)?

14

Welche und wie viele Verletzungen an Arbeitnehmerrechten sind der BA im Kontext der Westbalkanregelung im Jahr 2018 bekannt geworden (bitte alle Fälle einzeln auflisten und möglichst genaue Angaben machen, etwa zur Art der Verletzung, zur Branche, dem Betrieb, zum Bundesland, zur Staatsangehörigkeit des bzw. der Betroffenen, zu eventuellen gerichtlichen Verfahren)?

15

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Möglichkeiten von Schutzsuchenden, z. B. durch qualifizierte Beratung in sogenannten AnkeER-Zentren, die Vorbedingungen für die Inanspruchnahme der Westbalkanregelung zu erfüllen?

16

Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Erfahrung mit der sogenannten Westbalkan-Regelung, welche Probleme bei der Umsetzung sieht sie ggf., und nach welchen Kriterien nimmt sie diese Einschätzungen vor?

17

Gibt es Überlegungen, die Regelung über 2020 hinaus auszudehnen und/oder ähnliche Regelungen für weitere Herkunftsländer zu schaffen, etwa für die Maghreb-Staaten und Georgien – vorausgesetzt, der Bundesrat stimmt der Einstufung als sicher zu?

18

Wie viele Schutzsuchende aus den Westbalkanstaaten befinden sich wie lange in welchem sogenannten AnkER-Zentrum?

Berlin, den 29. Januar 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen