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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zum europäischen Mobilitätsprogramm Erasmus+

(insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

28.02.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/773813.02.2019

Zum europäischen Mobilitätsprogramm Erasmus+

der Abgeordneten Norbert Kleinwächter, Martin Sichert, Dr. Rainer Kraft, Dr. Harald Weyel, Dr. Götz Frömming, Thomas Seitz, Jörn König, Enrico Komning, Udo Theodor Hemmelgarn, Martin Hess, Johannes Huber, Armin-Paulus Hampel, Uwe Witt, Matthias Büttner, Joana Cotar, Jörg Schneider, Markus Frohnmaier, Dr. Lothar Maier, Waldemar Herdt und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Europäische Kommission plant für die nächste EU-Haushaltsperiode von 2021 bis 2027 eine Verdoppelung der Mittel für Erasmus+ auf 30 Mrd. Euro. Das Programm soll jungen Menschen in Europa ermöglichen, im Ausland zu studieren, „eine Ausbildung zu absolvieren oder Lernerfahrungen zu sammeln – dabei erweitern sie ihren Horizont, entwickeln ein Bewusstsein für Europa und verbessern gleichzeitig ihre Zukunftschancen auf dem Arbeitsmarkt“ (https://ec.europa.eu/germany/news/20180530-erasmus_de). Ferner wird angestrebt, bis 2025 einen europäischen Bildungsraum zu schaffen „und die europäische Identität durch Jugend-, Bildungs- und Kulturpolitik zu stärken.“ Bei den Haushaltsberatungen sei „eine rasche Einigung“ zu erzielen, damit „die EU-Mittel so bald wie möglich vor Ort Wirkung zeigen können“.

In einer Presseerklärung vom 14. November 2017 unterstreicht die Europäische Kommission die Fortsetzung der Intensivierung der innereuropäischen Mobilität. Zugleich konzediert sie, dass die Zuständigkeit für Bildung und Kultur in erster Linie bei den Mitgliedstaaten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene liege und die Kompetenzen der Union sich auf Förderung von grenzüberschreitenden Aktivitäten beschränke (http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-4521_de.htm). Den Mehrwert verortet sie in einer vertieften EU-Integration und einer eindeutigen internationalen Dimension.

In der Zwischenevaluierung des Programms Erasmus+ heißt es, dass andere Programme, aus denen vergleichbare Maßnahmen auf nationaler Ebene finanziert werden, sowohl hinsichtlich des Umfangs als auch der Bandbreite der Aktivitäten nach wie vor deutlich hinter Erasmus+ zurückblieben. Es sei höchst unwahrscheinlich, dass sie Ersatz für die im Rahmen von Erasmus+ vorgesehenen Aktivitäten bieten könnten (Zwischenevaluierung des Programms Erasmus+, COM (2018) 50 final) (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52018DC0050&from=FR). Darüber hinaus solle das künftige Programm auch weiterhin die Umsetzung der politischen Prioritäten der EU unterstützen.

Die Bundesregierung unterstützt in ihrem „Bericht zur Umsetzung der Ziele des Bologna-Prozesses 2015 bis 2018“ (Bundestagsdrucksache 19/1445) die Erweiterung des Erasmus-Programms und schließt sich den oben genannten Begründungen an. Ferner sieht sie auch für den Bundeshaushalt 2019 einen entsprechenden Titel vor (Haushaltsentwurf 2019, Titelnummer 3003, „Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Innovationssystems“/„Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses“). Bis 2023 werden hierfür 104 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus soll bis zum Jahr 2020 für den Hochschulpakt, den Qualitätspakt Lehre und für „Aufstieg durch Bildung“ ein Betrag von 220 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden, mit dem auch die Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses finanziert werden soll.

Der Bundesrat setzte sich in seiner Stellungnahme vom 21. September 2018 (Bundesratsdrucksache 234/18) kritisch mit den Programmpunkten des Erasmus+-Programms auseinander, die den Schulbereich betreffen. Eine „politische Instrumentalisierung“ zur Verwirklichung der „politischen Agenden (der Union)“ wird befürchtet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Wird die Bundesregierung der Verdoppelung der Erasmus-Mittel im neuen EU-Haushalt zustimmen (https://ec.europa.eu/germany/news/20180530-erasmus_de)?

Wenn ja mit welcher Begründung?

2

In welchem Zusammenhang stehen die im Bundeshaushalt für das Bologna-Programm vorgesehenen Haushaltsmittel (s. Vorbemerkung der Fragesteller) mit dem Erasmus+-Programm?

Mit welcher Begründung werden diese Mittel aus dem Bundeshaushalt finanziert, und welche Erfolge erwartet die Bundesregierung von diesen Ausgaben?

3

Welche Erfolge erwartet die Bundesregierung von einem signifikanten Anstieg studentischer Mobilität innerhalb des europäischen Hochschulraums?

4

Welche politischen Prioritäten sind für die Umsetzung des Erasmus-Programms seitens der Bundesregierung maßgeblich?

5

Inwieweit unterscheiden sich aus Sicht der Bundesregierung die Ziele und der Mitteleinsatz des Erasmus-Programms von nationalen Mobilitätsprogrammen (DAAD u. a.)?

Gibt es Überschneidungen?

Wenn ja, in welchen Bereichen?

6

Von welchen Einrichtungen werden die nationalen Mobilitätsprogramme evaluiert?

Liegen der Bundesregierung Ergebnisse vor?

Wenn ja, welche?

7

Gibt es von Seiten der Bundesregierung Bedenken hinsichtlich der rechtlichen Grundlage für die Schaffung des geforderten „europäischen Bildungsraums“ im föderalistischen Bildungssystem der Bundesrepublik Deutschland?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung die Praxis der Anerkennung von im EU-Ausland erbrachten Leistungen und Abschlüssen an Hochschulen und Ausbildungsstätten?

9

Welche weiteren Voraussetzungen müssten aus Sicht der Bundesregierung geschaffen werden, um den europäischen Bildungsraum zu verwirklichen (Angleichung der Bildungs- und Ausbildungsstrukturen sowie der Curricula, Vereinheitlichung der Schul- und Ausbildungsabschlüsse etc.)?

10

Wie kann aus Sicht der Bundesregierung das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD formulierte Ziel, mit Hilfe des Erasmus-Programms die Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen, realisiert werden?

11

Welchen direkten Einfluss haben die Mobilitätsprogramme der EU nach Einschätzung der Bundesregierung auf die beruflichen Zukunftsperspektiven junger Deutscher auf dem europäischen Arbeitsmarkt?

Welche empirischen Untersuchungen zur Arbeitsaufnahme im europäischen Ausland konnten bisher den Erfolg bzw. Misserfolg untermauern?

Wie hoch ist die Quote der mobilitätsgeförderten Deutschen, die im EU-Ausland dauerhaft einer Beschäftigung nachgehen?

12

Welchen direkten Einfluss haben die Mobilitätsprogramme der EU nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Zukunftsperspektiven europäischer Ausländer auf dem deutschen Arbeitsmarkt?

Welche empirischen Untersuchungen zur Arbeitsaufnahme mobilitätsgeförderter EU-Ausländer in Deutschland gibt es?

Wie hoch ist die Quote der mobilitätsgeförderten EU-Ausländer in Deutschland, die dauerhaft einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen?

13

Welche Rolle spielt die im Bericht der Bundesregierung (s. Vorbemerkung der Fragesteller) gestellte Forderung der Hochschulautonomie vor dem Hintergrund der Umsetzung des Erasmus-Programms?

14

Welche Rolle spielt nach Einschätzung der Bundesregierung das Erasmus+-Programm für den Bologna-Prozess, insbesondere für die Zielvorgabe, den Europäische Hochschulraum zu einem „weltweit beachteten Raum mit Vorbildfunktion“ (Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der Ziele des Bologna-Prozesses 2015 bis 2018) zu entwickeln?

15

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung belastbare Untersuchungen, die nachweisen, dass das Erasmus-Programm die Qualität von Wissenschaft und Lehre an deutschen Hochschulen verbessert hat?

Gibt es Empfehlungen, wie die geplante Ausweitung des Programms hierzu wesentlich beitragen könnte?

16

Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der Austritt Großbritanniens aus der EU bei der geplanten Verdoppelung der Erasmus+-Mittel berücksichtigt?

17

Wie viele Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 bis 2017 Praktika oder Studienaufenthalte in Großbritannien absolviert?

Wie verhalten sich diese Zahlen zu den Zahlen der von deutschen Studierenden im Rahmen des Erasmus+-Programms absolvierten Praktika und Studienaufenthalte insgesamt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

18

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Verhandlungen zwischen der EU und Großbritannien über eine Fortsetzung des Erasmus+-Programms auch nach dem Brexit?

Wenn ja, wann sollten die Verhandlungen abgeschlossen sein?

Wenn nein, hat die Bundesregierung Pläne, mit Großbritannien bilaterale Verhandlungen zur Studierendenmobilität beider Länder aufzunehmen?

19

Wie könnte sich nach Einschätzung der Bundesregierung ein Ausstieg Großbritanniens auf die Attraktivität des Erasmus-Programms für deutsche Studenten auswirken?

20

Wie beurteilt die Bundesregierung den Ausschluss der Schweiz (2014/2015) aus dem Erasmus+-Programm und die Aufnahme der Türkei mit Bezug auf den europäischen Mehrwert für das „Wissenschafts- und Innovationssystem“ (vgl. www.cvp.ch/de/news/2017-06-30/mit-dem-austritt-aus-erasmusriskiert-die-schweiz-ein-eigentor; www.deutsch-tuerkische-nachrichten.de/2014/04/500626/eu-entscheidung-erasmus-programm-fuer-die-tuerkeibleibt-bestehen)?

21

Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der vom Bundesrat geäußerten Kritik an der versuchten politischen Einflussnahme der EU über das Erasmus+-Programm?

Berlin, den 29. Oktober 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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