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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Mindestlöhne - Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Jahr 2018

(insgesamt 13 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

29.03.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/774413.02.2019

Mindestlöhne – Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Jahr 2018

der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Markus Kurth, Corinna Rüffer, Sven Lehmann, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Katharina Dröge, Lisa Paus, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die 2004 gegründete Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hat mittlerweile vielfältige Aufgaben. Neben den sensiblen Branchen nach § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) kontrolliert die FKS die Branchenmindestlöhne, die Lohnuntergrenze in der Leiharbeitsbranche und seit 2015 auch den gesetzlichen Mindestlohn.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind notwendig, um einen fairen Wettbewerb zu garantieren. Diese gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen aber effektiv kontrolliert werden und zwar zum Vorteil der Beschäftigten, aber auch zum Vorteil der verantwortungsvollen Betriebe, die sich an die gesetzlich gefassten Rahmenbedingungen halten. Und doch zeigen die Prüfergebnisse der FKS Jahr für Jahr, dass Unternehmen immer wieder Mittel und Wege finden, gesetzte Lohnuntergrenzen zu unterlaufen (Böckler Stiftung, Kontrolle und Durchsetzung von Mindestarbeitsbedingungen, Working Paper Nr. 95, Oktober 2018, S. 31, online abrufbar unter www.boeckler.de/pdf_fof/100550.pdf). Deshalb ist eine ausreichende Kontrolldichte unerlässlich, und dies erfordert eine gute personelle Ausstattung der FKS.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Für wie viele Betriebe bzw. Beschäftigte hatte die FKS im Jahr 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt Kontrollkompetenzen?

a) Für welche allgemeinverbindlich erklärten Branchenmindestlöhne nach § 7 bzw. § 7a des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) hatte die FKS im Jahr 2018 Kontrollkompetenzen, und für wie viele Betriebe bzw. Beschäftigte galten jeweils diese Branchenmindestlöhne,

b) für welche Branchen (ohne Branchenmindestlöhne) hatte die FKS im Jahr 2018 Kontrollkompetenzen entsprechend § 2a SchwarzArbG, und wie viele Betriebe bzw. Beschäftigte waren in den jeweiligen Branchen davon betroffen, und

c) für wie viele Betriebe und Beschäftigte galt die von der FKS zu prüfende Lohnuntergrenze in der Leiharbeitsbranche (wenn Zahlen nicht exakt vorliegen, bitte Schätzwerte angeben)?

2

Wie viele Kontrollen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt von der FKS im Jahr 2018 durchgeführt, und wie viele davon

a) in den jeweiligen Branchen mit branchenspezifischen Mindestlöhnen nach dem AEntG,

b) in der Leiharbeitsbranche,

c) in den jeweiligen Branchen (ohne Branchenmindestlöhne), die unter § 2a SchwarzArbG fallen,

d) insgesamt in den restlichen anderen Branchen, und

e) in welchen Branchen gab es Schwerpunktprüfungen (bitte jeweils mit Vergleichszahlen von 2017 und bitte in einer separaten Anlage die Zahlen für 2018 auch differenziert nach Bundesländern auflisten)?

3

Wie viele Verstöße hat die FKS nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt im Jahr 2018 aufgedeckt, und wie viele davon waren

a) Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG),

b) Verstöße gegen branchenspezifische Mindestlöhne nach dem AEntG,

c) Verstöße gegen die Lohnuntergrenze in der Leiharbeit,

d) Verstöße in Branchen (ohne Branchenmindestlöhne), die in § 2a SchwarzArbG aufgeführt sind, und

e) andere Verstöße (bitte die 5 häufigsten Verstöße benennen) (bitte jeweils mit Vergleichszahlen von 2017 und bitte in einer separaten Anlage die Zahlen für 2018 auch differenziert nach Bundesländern auflisten)?

4

Wie viele Ermittlungsverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 insgesamt, und wie viele davon wurden wegen Nichtgewährung von Mindestlöhnen und Lohnuntergrenze nach dem MiLoG, AEntG und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) eingeleitet, und wie viele davon

a) in den jeweiligen Branchen mit branchenspezifischen Mindestlöhnen nach dem AEntG,

b) in der Leiharbeitsbranche,

c) in den jeweiligen Branchen (ohne Branchenmindestlöhne), die in § 2a SchwarzArbG aufgeführt sind, und

d) insgesamt in den restlichen anderen Branchen (bitte jeweils mit Vergleichszahlen von 2017 und bitte in einer separaten Anlage die Zahlen für 2018 auch differenziert nach Bundesländern auflisten)?

5

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die in Folge von Ermittlungsverfahren verhängten Bußgelder im Jahr 2018 insgesamt, und wie hoch waren die Bußgelder wegen

a) Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem MiLoG,

b) Nichtgewährung von branchenspezifischen Mindestlöhnen nach dem AEntG,

c) Nichtgewährung der Lohnuntergrenze in der Leiharbeit nach dem AÜG,

d) Verstößen in Branchen (ohne Branchenmindestlöhne), die in § 2a SchwarzArbG aufgezählt sind, und

e) anderen Verstößen insgesamt (bitte auch differenziert nach den fünf Verstößen mit den höchsten Bußgeldern angeben) (bitte mit Vergleichszahlen von 2017 und bitte in einer separaten Anlage die Zahlen für 2018 auch differenziert nach Bundesländern auflisten)?

6

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die im Rahmen der Ermittlungsverfahren verhängten Bußgelder im Jahr 2018 wegen Nichtgewährung von Mindestlöhnen und Lohnuntergrenze nach MiLoG, AEntG und AÜG insgesamt, und wie hoch waren die Bußgelder

a) in den jeweiligen Branchen mit spezifischen Mindestlöhnen nach dem AEntG,

b) in der Leiharbeitsbranche,

c) in den Branchen (ohne Branchenmindestlöhne), die in § 2a SchwarzArbG aufgeführt sind, und

d) insgesamt in den restlichen anderen Branchen (bitte jeweils mit Vergleichszahlen von 2017 und bitte in einer separaten Anlage die Zahlen für 2018 auch differenziert nach Bundesländern auflisten)?

7

Wie viele Ermittlungsverfahren gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 aufgrund des Verdachts auf Veruntreuung und Vorenthaltung von Arbeitsentgelt nach § 266a des Strafgesetzbuchs (StGB) insgesamt, und wie viele davon

a) in den jeweiligen Branchen mit branchenspezifischen Mindestlöhnen nach dem AEntG,

b) in der Leiharbeitsbranche,

c) in den jeweiligen Branchen (ohne Branchenmindestlöhne), die in § 2a SchwarzArbG aufgeführt sind, und

d) insgesamt in den restlichen anderen Branchen (bitte jeweils mit Vergleichszahlen von 2017 und bitte in einer separaten Anlage die Zahlen für 2018 auch differenziert nach Bundesländern auflisten)?

8

In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 Geld- sowie Freiheitsstrafen wegen Veruntreuung und Vorenthaltung von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB insgesamt verhängt, und wie hoch war der Anteil

a) in den jeweiligen Branchen mit branchenspezifischen Mindestlöhnen nach dem AEntG,

b) in der Leiharbeitsbranche,

c) in den jeweiligen Branchen (ohne Branchenmindestlöhne), die in § 2a SchwarzArbG aufgeführt sind, und

d) insgesamt in den restlichen anderen Branchen (bitte jeweils mit Vergleichszahlen von 2017 und bitte in einer separaten Anlage die Zahlen für 2018 auch differenziert nach Bundesländern auflisten)?

9

In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Sozialversicherungsbeiträge sowie Säumniszuschläge im Jahr 2018 nachgefordert, und wie hoch waren die jeweils tatsächlich vereinnahmten Summen (bitte mit Vergleichsangaben von 2017 beantworten)?

10

Wie hoch war im Jahr 2018 die Schadenssumme in der Jahresstatistik des Zolls nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt,

a) aus welchen Bestandteilen und in welcher Höhe jeweils, setzt sie sich konkret zusammen,

b) wie hoch war der Anteil der Schadenssumme aufgrund der Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns,

c) wie hoch war der Anteil der Schadenssumme aufgrund der Nichtgewährung von branchenspezifischen Mindestlöhnen nach dem AEntG,

d) wie hoch war der Anteil der Schadenssumme aufgrund der Nichtgewährung der Lohnuntergrenze in der Leiharbeitsbranche,

e) wie hoch war der Anteil der Schadenssumme in Branchen (ohne Branchenmindestlöhnen), die in § 2a SchwarzArbG aufgeführt sind, und

f) wie hoch war der Anteil der Schadenssumme in den restlichen anderen Branchen (bitte jeweils mit Vergleichszahlen von 2017 auflisten)?

11

Wie viele Planstellen standen der FKS nach Kenntnis der Bundesregierung bewilligt am 1. Januar 2018 und am 1. Januar 2019 zur Verfügung,

a) wie viele Planstellen waren am 1. Januar 2018 und am 1. Januar 2019 tatsächlich besetzt, und wie viele konnten nicht besetzt werden,

b) wie viel Personal wurde am 1. Januar 2018 bzw. 1. Januar 2019 an welche Behörden, für welchen Zeitraum, abgeordnet,

c) wie viele Beschäftigte der FKS gingen zwischen 1. Januar 2018 und 1. Januar 2019 in den Ruhestand bzw. haben aus anderen Gründen ihren Dienst aufgegeben, und

d) wie viel Personal wurde der FKS zwischen 1. Januar 2018 und 1. Januar 2019 neu zugeführt (bitte differenziert nach Nachwuchskräften, Stellenausschreibungen bzw. externer Ausschreibung angeben) (bitte jeweils mit Vergleichsangaben aus 2015, 2016 und 2017 und differenziert nach gehobenem und mittlerem Dienst auflisten)?

12

Wie viele der zusätzlichen 1 600 Planstellen, die 2014 für die Kontrolle des Mindestlohns bewilligt wurden, konnten nach Kenntnis der Bundesregierung seither besetzt werden (bitte abzüglich des Personals angeben, das gleichzeitig wegen Ruhestand oder anderen Gründen die FKS verlassen hat), und in welchem Jahr werden die 1 600 Planstellen (mit Einberechnung der absehbaren Abgänge in den Ruhestand) tatsächlich besetzt sein?

13

Wie viele Planstellen beabsichtigt die Bundesregierung zusätzlich zu den im Jahr 2014 bewilligten 1 600 Planstellen einzurichten, und in welchem Jahr können diese zusätzlichen Stellen realistisch besetzt werden?

Berlin, den 29. Januar 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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