Ausrichtung und Fortsetzung der Deutschen Islam Konferenz (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/6233)
der Abgeordneten Filiz Polat, Dr. Konstantin von Notz, Claudia Roth (Augsburg), Britta Haßelmann, Dr. Irene Mihalic, Monika Lazar, Dr. Manuela Rottmann, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Katja Keul, Tabea Rößner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Mitte November 2018 eine Kleine Anfrage zur „Ausrichtung und Fortsetzung der Deutschen Islam Konferenz“ (DIK) gestellt (Bundestagsdrucksache 19/6233).
Insgesamt 18 der 29 Fragen wurden u. a. mit dem Verweis auf die Vorbemerkung der Bundesregierung beantwortet, nachdem „die Konzeption der Fortführung der DIK in der 19. LP zum Zeitpunkt [der Antwort] noch nicht abgeschlossen“ sei.
Der „Planungsprozess der Bundesregierung umfasst“ insbesondere auch „die DIK-Auftaktveranstaltung am 28. und 29. November 2018, die zum Zeitpunkt der Beantwortung ebenfalls noch nicht abgeschlossen“ sei (Bundestagsdrucksache 19/6233, S. 2).
Der Bericht über diese Auftaktveranstaltung auf der Homepage der DIK (www.deutsche-islam-konferenz.de/DIK/DE/DIK/01_UeberDieDIK/01_Aktuelles/10dik-2018-auftaktsitzung-resuemee/auftakt-resuemee-dik-node.html) ist aus Sicht der Fragesteller unkonkret: Man wolle die DIK als „Forum für die innermuslimische Verständigung“ nutzen und sich vor allem „Fragen der Identitätsfindung zuwenden und ein Forum für die notwendige Debatte innerhalb der vielfältigen muslimischen Community in Deutschland darstellen“.
Die „operative, auf den Alltag gerichtete Phase“ der DIK solle sich auf Fragen der „Integration vor Ort“ und auf „Dialog und Förderung“ konzentrieren.
Ein weiterer Schwerpunkt der DIK sei es, „die Muslime bei der Beantwortung der Frage [zu unterstützen], was die Mitglieder und Besucher muslimischer Gemeinden [ggf. auch „abseits des Theologischen“] von ihrem Religionspersonal erwarten.“ Diese sollen – so die DIK – „jetzt und in den kommenden Monaten konkreter geplant und konzipiert“ werden.
Nach Ansicht der Fragesteller fällt auf, dass dem Staat – so jedenfalls auf der DIK-Homepage – im Grunde nur noch die Rolle eines passiven Statisten zukommt, der lediglich den organisatorischen „Rahmen anbieten“, Plattform schaffen“ bzw. „eine Bühne bauen“ solle.
Dass der Staat demgegenüber jedoch auch eigene Anliegen vertreten, Akzente setzen bzw. eigene Handlungsmöglichkeiten oder gar Handlungsnotwendigkeiten entwickeln und zur Diskussion stellen könnte, davon ist weder auf der Homepage zu lesen, noch in der Rede des Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer zum DIK-Auftakt etwas zu hören gewesen (www.bmi.bund.de/SharedDocs/reden/DE/2018/11/rede-dik-20181128.html).
Selbst bei einem explizit genannten operativen Thema – nämlich der Ausbildung von Imamen und islamischen Religionsbediensteten nach einem universitären Abschluss – kamen seitens des gastgebenden Bundesinnenministers Horst Seehofer während der DIK keine konkreten Ideen.
Zwei Wochen nach der Auftaktveranstaltung der DIK fand erneut ein „Gespräch und Meinungsaustausch“ zwischen Vertretern und Vertreterinnen der Dachverbände islamischer Gemeinden und Staatssekretär Dr. Markus Kerber statt. Hier wurde ein „Resümee der Auftaktveranstaltung“ gezogen und ein „Folgeprozess im Rahmen der DIK in dieser Legislaturperiode“ skizziert (www.deutsche-islam-konferenz.de/DIK/DE/DIK/01_UeberDieDIK/01_Aktuelles/11dik2018-dikverbaendetreffen/dik-verbaendetreffen-inhalt.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Gab es vor, während bzw. nach der Auftaktveranstaltung der 4. DIK eine Verständigung bzw. Vorschläge der Bundesregierung, wie häufig und in welchem Zyklus die DIK in der aktuellen Legislaturperiode tagen soll, und wenn ja, wie lautet diese, und wenn nein, warum nicht?
Welche 200 Einzelpersonen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Institutionen, Organisationen und/oder Verbände wurden zu der DIK-Auftaktveranstaltung am 28. und 29. November 2018 eingeladen bzw. haben an der Auftaktveranstaltung teilgenommen (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Nach welchen objektiven Kriterien erfolgt die Auswahl der DIK-Teilnehmenden, insbesondere der „säkulare[n], laizistische[n] und liberale[n] Muslime“, die nicht in die folgenden vier muslimischen Verbände (DITIB, Islamrat, Zentralrat der Muslime bzw. VIKZ) eingebundenen sind, von denen Bundesminister Horst Seehofer in seiner Auftaktrede während der Auftaktkonferenz der DIK sprach (www.bmi.bund.de/SharedDocs/reden/DE/2018/11/rede-dik-20181128.html)?
Welche Themenschwerpunkte wurden nach der Auftaktveranstaltung der DIK als solche identifiziert und stehen nach aktuellem Stand in der vierten Phase der DIK im Fokus (bitte einzeln aufführen und erläutern)?
Wie wird die vom Bundesinnenminister in seiner Auftaktrede angekündigte neue Arbeitsweise der DIK genau aussehen, und welche Vorschläge hat die Bundesregierung hierzu während oder nach der Auftaktveranstaltung unterbreitet?
a) Welche „themen- und anlassbezogene, variable und flexible Formate“, die im Nachgang „des Austausches während der Auftaktveranstaltung“ identifiziert werden sollten, wird es während der 4. DIK geben (www.deutsche-islam-konferenz.de/DIK/DE/DIK/01_UeberDieDIK/01_Aktuelles/07dik2018-fortfuehrung/neustart-dik.html)?
b) Wenn es während der 4. DIK „keine festen Arbeitsgruppen, Ausschüsse oder dauerhaften Mitgliedschaften von Personen in Foren“ mehr geben soll, wer ist dann befugt, innerhalb bzw. im Namen der DIK Beschlüsse zu fassen (www.deutsche-islam-konferenz.de/DIK/DE/DIK/01_UeberDieDIK/01_Aktuelles/07dik2018-fortfuehrung/neustart-dik.html)?
c) Wenn es innerhalb der 4. DIK „keine festen Arbeitsgruppen, Ausschüsse oder dauerhaften Mitgliedschaften von Personen in Foren“ mehr geben soll, wer ist in diesem Prozess wem gegenüber rechenschaftspflichtig (www.deutsche-islam-konferenz.de/DIK/DE/DIK/01_UeberDieDIK/01_Aktuelles/07dik2018-fortfuehrung/neustart-dik.html)?
Wenn „bewusst auf feste Strukturen im Sinne einer Gremienarbeit“ verzichtet werden soll, wird es dann zumindest eine Art Plenum der 4. DIK geben (z. B. den Kreis der Teilnehmenden der Auftaktveranstaltung), und wenn ja, wie wird dieses gestaltet, und wenn nein, warum nicht (www.bmi.bund.de/SharedDocs/reden/DE/2018/11/rede-dik-20181128.html)?
Inwiefern gilt der Verzicht auf „feste Strukturen im Sinne einer Gremienarbeit“ innerhalb der 4. DIK auch für eine Steuerungsgruppe (in Nachfolge des Arbeits- bzw. Lenkungsausschusses der 3. DIK), und wenn ja, mit welcher Begründung (www.bmi.bund.de/SharedDocs/reden/DE/2018/11/rede-dik-20181128.html)?
Wer wird oder soll über die Zahl und Themensetzung der vielen vom Bundesinnenminister angekündigten „Konferenzen, Dialogformate und Workshops“ (incl. der Zusammensetzung der Teilnehmenden bzw. der Vortragenden und Gäste) bzw. über die Durchführung der geplanten „Forschungsvorhaben“ der DIK entscheiden (www.bmi.bund.de/SharedDocs/reden/DE/2018/11/rede-dik-20181128.html)?
Sieht die Bundesregierung – neben dem, dass sie „ein Angebot und ein Werkzeug in Reaktion auf Fragen der Identitätsfindung unter Muslimen und damit auch der Selbstorganisation von Muslimen in Deutschland sein“ will und für diese Fragen „als der Rahmen und die Bühne für einen Dialog und Austausch“ fungieren möchte – auch eigene inhaltliche Anliegen und inhaltliche Handlungsmöglichkeiten bzw. -notwendigkeiten, die sie innerhalb der 4. DIK zur Diskussion stellen möchte, und wenn ja, welche, und wann wird sie diese dem Deutschen Bundestag vorlegen (www.deutsche-islam-konferenz.de/DIK/DE/DIK/01_UeberDieDIK/01_Aktuelles/07dik2018-fortfuehrung/neustart-dik.html)?
Welche Themen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von welchen der (Bundes-)Ministerien, Bundesländer und Kommunen vor, während oder nach der Auftaktveranstaltung für die inhaltliche Ausrichtung und Organisation der 4. DIK eingebracht (bitte einzeln u. a. auch nach Ressort, Funktion oder Gremien aufschlüsseln)?
Bis wann werden der Bund und nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder die Ankündigung des Bundesministers in seiner Auftaktrede aufgreifen, und sich nicht nur „überlegen“, sondern nunmehr auch konkrete Vorschläge machen, wie man „staatlicherseits“ beim Thema Imam-Ausbildung in Deutschland endlich „aktiv werden kann“ (www.bmi.bund.de/SharedDocs/reden/DE/2018/11/rede-dik-20181128.html)?
a) Welche konkreten Schritte planen Bund und Länder bzgl. der Ausbildung von Imamen und islamischen Religionsbediensteten in Deutschland?
b) Wenn die Bundesregierung die Ausbildung von Imamen und islamischen Religionsbediensteten in Deutschland grundsätzlich begrüßt und „aktiv“ (www.bmi.bund.de/SharedDocs/reden/DE/2018/11/rede-dik-20181128.html) werden will, wie will sie sicherstellen, dass erfolgreiche Weiterbildungsprogramme für Imame, wie bspw. an der Universität Osnabrück, weitergeführt bzw. neu aufgelegt werden (www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/osnabrueck_emsland/Uni-Osnabrueck-beendet-Imam-Weiterbildung,imamausbildung112.html)?
Hat die Bundesregierung aus dem Impulsvortrag und der anschließenden Podiumsdiskussion zum Thema „Imamausbildung in Deutschland“ während der Auftaktveranstaltung der DIK neue Erkenntnisse gewonnen, und wenn ja, welche?
Wird die Bundesregierung ihrerseits Konzepte und Finanzierungsmodelle für Ausbildungsprogramme für Imame und islamische Religionsbedienstete in Deutschland (auch in Zusammenarbeit mit der DIK) erarbeiten, die über bereits bestehende Leitfäden und Pilotprojekte für eine sprachliche und/oder landes- bzw. gesellschaftskundliche Fortbildung von Imamen und islamischen Religionsbediensteten hinausgehen, und wenn ja, welche?
a) Bis wann wird die Bundesregierung hierzu potentielle Konzepte und Finanzierungsmodelle vorlegen?
b) Sollte keine Erarbeitung seitens der Bundesregierung zu potentiellen Konzepten und Finanzierungsmodellen geplant sein, warum nicht?
Wie wird die Bundesregierung gemeinsam mit den islamischen Verbänden daran arbeiten, die Berufsperspektiven für Absolventinnen und Absolventen der Islamischen Theologie zu verbessern?
Aus welchem Grund werden Abgeordnete des Deutschen Bundestages auch in der vierten Phase nicht an der DIK beteiligt und erhalten keine Einladungen oder weitere Informationen zu den Veranstaltungen der DIK?
Aus welchem Grund wurde die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bislang an der Arbeit der DIK nicht beteiligt (vgl. Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 19/6233), obwohl „Muslimfeindlichkeit“ bereits eines der zentralen Themen der 2. DIK war?
Soll das Thema „Muslimfeindlichkeit“ und die hohe Anzahl von Angriffen auf Personen muslimischen Glaubens in der 4. DIK behandelt werden (vgl. Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 19/6233), und wenn ja, wird zumindest hierzu die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eingeladen, und wenn nein, warum nicht?
Gab es vor, während bzw. nach der Auftaktveranstaltung eine Verständigung bzw. Vorschläge der Bundesregierung, ob für die vierte Phase der DIK eine Evaluation bzw. ein Abschlussbericht vorgelegt werden soll und wann dieser veröffentlicht werden soll, und wenn nein, warum nicht?
Wie sollen die „Dach- und Spitzenverbände islamischer Gemeinden“ nach Ansicht des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat „im DIK-Prozess als Vertretung des organisierten Islams in Deutschland weiterhin eine hervorgehobene Rolle spielen“ (bitte inhaltlich „hervorgehobene Rolle“ ausführen; www.deutsche-islam-konferenz.de/DIK/DE/DIK/01_UeberDieDIK/01_Aktuelles/11dik2018-dik-verbaendetreffen/dik-verbaendetreffen-inhalt.html)?
a) Sollen die von Bundesminister Horst Seehofer in seiner Rede zur Auftaktveranstaltung der 4. DIK benannten „säkulare[n], laizistische[n] und liberale[n] Muslime“ ebenfalls eine „hervorgehobene Rolle“ wie die „Dach- und Spitzenverbände islamischer Gemeinschaften im DIK-Prozess“ spielen, und wenn ja, wie, und gegenüber wem (www.deutsche-islam-konferenz.de/DIK/DE/DIK/01_UeberDieDIK/01_Aktuelles/11dik2018-dik-verbaendetreffen/dik-verbaendetreffen-inhalt.html)?
b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass die DITIB, die rund zwei Wochen nach dem Auftakt der DIK im Bundesinnenministerium zu Gast war (www.deutsche-islam-konferenz.de/DIK/DE/DIK/01_UeberDieDIK/01_Aktuelles/11dik2018-dik-verbaendetreffen/dik-verbaendetreffen-inhalt.html?nn=5812596), von einem neu gewählten Vorstand geführt wird, dessen Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender nach Presseberichten in direkter und enger Verbindung zur türkischen Regierung stehen (www.welt.de/regionales/nrw/article186905274/Isolierter-Islam-Verband-Versucht-Ditib-eine-Kehrtwende.html), und welche Auswirkungen haben die engen Verbindungen zwischen DITIB und der türkischen Regierung nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Zusammenarbeit mit DITIB im Rahmen der DIK?
c) Wie bewertet die Bundesregierung die Teilnahme von K. H. und I. E.-Z., die der Verfassungsschutz laut einem Bericht der „FAZ“ „dem Spektrum der Muslimbruderschaft zurechnet“ (www.faz.net/aktuell/politik/inland/mangelnde-transparenz-und-umstrittene-teilnehmer-auf-ditib-konferenz-15977155.html), an der DITIB-Konferenz in Köln Anfang des Jahres 2019? Welche Auswirkungen hat diese Verbindung zwischen DITIB und K. H. und I. E.-Z. nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit DITIB im Rahmen der DIK?
Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung, mit welchen Verbänden islamischer Gemeinschaften sie im Rahmen der DIK in einen Dialog tritt?
Welche Rolle spielt dabei die Prüfung einer Anbindung an ausländische Regierungen?
Welches inhaltliche Resümee zieht bzw. hat das Bundesinnenministerium bzgl. der Auftaktveranstaltung der 4. DIK gegenüber den Vertretern und Vertreterinnen der eingeladenen islamischen Verbände während des Gesprächs und Meinungsaustauschs im Dezember 2018 gezogen (www.deutsche-islam-konferenz.de/DIK/DE/DIK/01_UeberDieDIK/01_Aktuelles/11dik2018-dik-verbaendetreffen/dik-verbaendetreffen-inhalt.html)?
a) Welche bei diesem Gespräch angesprochene „intensive Projektförderarbeit“ sowie „verschiedene, anlassbezogene, sich speziellen Facetten des muslimischen Lebens in Deutschland und des inner-muslimischen Dialog widmende Veranstaltungsformate“ sollen in dieser Legislaturperiode stattfinden, und auf welche Themen und/oder Anlässe beziehen sich diese (www.deutsche-islam-konferenz.de/DIK/DE/DIK/01_UeberDieDIK/01_Aktuelles/11dik2018-dik-verbaendetreffen/dik-verbaendetreffen-inhalt.html)?
b) Welche begleitenden Forschungsprojekte wurden bei diesem Gespräch für diese Legislaturperiode angekündigt bzw. sind in Planung (www.deutsche-islam-konferenz.de/DIK/DE/DIK/01_UeberDieDIK/01_Aktuelles/11dik2018-dik-verbaendetreffen/dik-verbaendetreffen-inhalt.html)?