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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Deutscher Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung

(insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

14.03.2019

Aktualisiert

15.06.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/779114.02.2019

Deutscher Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung

der Abgeordneten Helin Evrim Sommer, Lorenz Gösta Beutin, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Ralph Lenkert, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Victor Perli, Tobias Pflüger, Eva-Maria Schreiber, Dr. Kirsten Tackmann, Alexander Ulrich, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Deutschland unterstützt Entwicklungs- und Schwellenländer bei der Finanzierung von Maßnahmen, um die Treibhausgasemissionen zu reduzieren und die Folgen des Klimawandels abzufedern. Grundlage hierfür ist die bereits auf der Kopenhagener Klimakonferenz 2009 gegebene Zusage, wonach die Industrieländer ab dem Jahr 2020 jährlich 100 Mrd. US-Dollar aus öffentlichen und privaten Quellen für den Klimaschutz und für Anpassungsmaßnahmen in Entwicklungsländern bereitstellen sollen.

Zwischen 80 und 90 Prozent der deutschen Mittel zur internationalen Klimafinanzierung stammen aus dem Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Einen weiteren klimarelevanten Beitrag stellt die Mobilisierung von Kapitalmarktmitteln dar. Die KfW Bankengruppe übernimmt gemeinsam mit ihrer Tochtergruppe, der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG), Entwicklungs- und Förderkredite sowie Beteiligungen und andere Finanzierungen aus Kapitalmarktmitteln, um den öffentlichen Anteil Deutschlands zur internationalen Klimafinanzierung aufzustocken (vgl. www.bmz.de/de/themen/klimaschutz/klimafinanzierung/index.html, abgerufen am 3. Januar 2019).

Der Großteil der aufgewendeten Klimamittel entfällt auf BMZ-Vorhaben im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit (EZ). Durch das multilaterale Engagement Deutschlands werden ergänzend über internationale Entwicklungsbanken umfangreiche Programme in Entwicklungs- und Schwellenländern koordiniert. Zu nennen sind insbesondere der Grüne Klimafonds (Green Climate Fund/GCF), die Globale Umweltfazilität (Global Environment Facility/GEF) sowie der Least Developed Countries Fund (LDCF) für die ärmsten und am niedrigsten entwickelten Länder. Darüber hinaus ist auch die Bedeutung der Mobilisierung von Privatkapital für die Klimafinanzierung deutlich gestiegen, zum Beispiel im Rahmen von Fondsbeteiligungen und Public Private Partnerships.

Die Folgen der fortschreitenden Erderwärmung müssen aus Sicht der Fragesteller schon jetzt vor allem die Bevölkerungen in Entwicklungsländern tragen, die historisch die geringste Schuld am Klimawandel tragen. Wirksame Maßnahmen zur Begrenzung der Erderwärmung auf das im Sonderbericht des Weltklimarats vom 8. Oktober 2018 empfohlene 1,5-Grad-Ziel sowie die Stärkung der Anpassung an und der Resilienz gegen den Klimawandel sind nach Ansicht der Fragesteller zugleich von zentraler Bedeutung für die Erfüllung der Nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen (SDG) und die Reduzierung von Fluchtursachen. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hatte bereits im Mai 2015 angekündigt, die Verdopplung der deutschen Klimafinanzierung bis 2020 anzustreben (vgl. ebd., abgerufen am 3. Januar 2019).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand bei der Erreichung des 100-Mrd.-Dollar-Ziels für das Jahr 2020 gemäß den zuletzt auf der Klimakonferenz in Marrakesch (Marokko) 2016 getroffenen Vereinbarungen, und in welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung die finanziellen Zusagen bislang tatsächlich gedeckt?

1

Wie groß – ggf. auch schätzungsweise – ist nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle Finanzierungslücke bei der Erreichung des 100-Mrd.-Dollar-Ziels für 2020, und auf welche einzelnen Staaten entfallen nach Kenntnis der Bundesregierung die betreffenden Defizite in welcher Höhe?

1

Wie hoch waren die deutschen öffentlichen Beiträge zur internationalen Klimafinanzierung in den Jahren 2017 und 2018 gewesen?

1

In welchem Umfang hat die Bundesregierung in den Jahren 2017 und 2018 private Kapitalmittel für die Klimafinanzierung mobilisiert, und welches waren die wesentlichen Kapitalherkunftsquellen?

1

Welchen Beitrag zur Klimafinanzierung strebt die Bundesregierung für das Jahr 2020 an, unter Berücksichtigung der von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel 2015 getroffenen Ankündigung, die Mittel für die Klimafinanzierung verdoppeln zu wollen (vgl. www.bmz.de/de/themen/klimaschutz/klimafinanzierung/index.html, abgerufen am 3. Januar 2019)?

2

Wie sind die Ressortzuständigkeiten zwischen dem BMZ und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit im Bereich der internationalen Klimaschutzfinanzierung voneinander abgegrenzt (bitte erläutern)?

3

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2015 der Anteil der internationalen Klimafinanzierung an der Gesamt-ODA-Leistung (Official Development Assistance) Deutschlands entwickelt (bitte pro Jahr, nach absoluten und prozentualen Zahlen unter Angabe der Mittelherkunft öffentlich bzw. privat auflisten)?

4

Welches waren in den Jahren 2017 und 2018 die Schwerpunktregionen bzw. Schwerpunktpartnerstaaten der bilateralen Klimafinanzierung des BMZ, und für welche inhaltlichen Bereiche in der Klimaarbeit wurden die geleisteten Mittel vorzugsweise verausgabt (bitte pro Jahr, Schwerpunktregion bzw. EZ-Partnerstaat, Finanzvolumen in absoluter Höhe und realisierten Projekten auflisten)?

5

Welches Verhältnis bestand in den Jahren 2017 und 2018 zwischen dem Anpassungsanteil und dem Minderungsbeitrag bei der bilateralen Klimafinanzierung?

6

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Wald- und Biodiversitätsschutz inklusive REDD+ (Reducing Emissions from Deforestation and Forest Degradation) im Rahmen ihrer internationalen Klimaschutzbemühungen bei, und welcher Anteil der bilateralen Klimafinanzierung entfiel in den Jahren 2017 und 2018 auf diesen Bereich (bitte nach absoluten und prozentualen Angaben auflisten)?

7

Welche öffentlichen Mittel hat Deutschland seit 2015 für den GCF bereitgestellt, und wofür wurden diese Mittel konkret eingesetzt (bitte pro Jahr, Finanzvolumen unter Angabe der Haushaltstitel und realisierten Projekten auflisten)?

8

Welche Regelungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang innerhalb des GCF getroffen, um Doppelzählungen von in den GCF eingezahlten Mitteln zu vermeiden, wenn beispielsweise mehrere Geber miteinander oder mit den multilateralen Entwicklungsbanken in Projekten kooperieren, und welche Position vertritt die Bundesregierung im GCF-Direktorium in dieser Frage?

9

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand bei der Erstellung einer Negativliste innerhalb des GCF, um die Förderungsmöglichkeit für Investitionen in risikoreiche Technologien wie Atomkraft oder Fracking bzw. für effizienzsteigernde Investitionen in fossile Energieträger grundsätzlich auszuschließen?

10

Wird sich die Bundesregierung im Sinne des ökologischen Divestments dafür einsetzen, dass der GCF seine Kooperationen mit Banken und Finanzinstituten, die direkt oder indirekt Unternehmen der Atomwirtschaft und fossilen Industrie finanzieren, einstellt (bitte begründen)?

11

Welche öffentlichen Mittel hat Deutschland seit 2015 für die GEF bereitgestellt, und wofür wurden diese Mittel konkret eingesetzt (bitte pro Jahr, Finanzvolumen unter Angabe der Haushaltstitel und realisierten Projekten auflisten)?

12

Welche öffentlichen Mittel hat Deutschland seit 2015 für den LDCF bereitgestellt, und wofür wurden diese Mittel konkret eingesetzt (bitte pro Jahr, Finanzvolumen unter Angabe der Haushaltstitel und realisierten Projekten auflisten)?

13

Inwieweit entsprechen nach Kenntnis der Bundesregierung die klimarelevanten Bedarfe in den LDC-Staaten den tatsächlichen Finanzierungsmöglichkeiten des LDCF, und in welchen Bereichen bzw. in welchen LDC-Staaten bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit die größten Defizite (bitte erläutern)?

14

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen Kapitalzuflüsse an den GCF, die GEF und den LDCF seit 2015 in absoluten Zahlen entwickelt, und über welche Finanzausstattung insgesamt verfügen die drei Finanzierungsinstitutionen derzeit (bitte pro Jahr und Institution auflisten)?

15

Welche öffentlichen Mittel hat Deutschland seit 2015 für andere multilaterale Finanzierungsinstitutionen bereitgestellt, und wofür wurden diese Mittel konkret verwendet (bitte pro Jahr, Finanzvolumen unter Angabe der Haushaltstitel und realisierten Projekten auflisten)?

16

In welchem Umfang hat die Bundesregierung seit 2015 staatliche Exportkreditgarantien für Lieferungen und Leistungen im Bereich der erneuerbaren Energien übernommen, und wer waren die Empfänger (bitte pro Jahr, Energieerzeugungsart und Empfänger auflisten)?

17

Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Verlandung des Aralsees auf das Regionalklima in Zentralasien, und welche diesbezüglichen Projektvorhaben im Bereich Adaption und Resilienz hat Deutschland bislang im Rahmen der bilateralen EZ mit den zentralasiatischen Anrainerstaaten sowie über multilaterale Finanzinstitutionen unterstützt (bitte nach Projekt, Laufzeit, Finanzvolumen und Mittelherkunft auflisten)?

18

Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Verlandung des Tschadsees auf das Regionalklima in Zentralafrika, und welche diesbezüglichen Projektvorhaben im Bereich Adaption und Resilienz hat Deutschland bislang im Rahmen der bilateralen EZ mit afrikanischen Partnerstaaten sowie über multilaterale Finanzinstitutionen unterstützt (bitte nach Projekt, Laufzeit, Finanzvolumen und Mittelherkunft auflisten)?

19

Teilt die Bundesregierung die im Sonderbericht des Weltklimarats vom 8. Oktober 2018 vertretene Auffassung, dass eine Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad notwendig und erreichbar sei, und welche Konsequenzen zieht sie daraus für ihre eigenen nationalen Klimaziele (bitte erläutern)?

20

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Mobilisierung von privaten Kapitalmarktmitteln deutscher Herkunft im Bereich der internationalen Klimafinanzierung zukünftig bei, und welche Vorkehrungen hat sie diesbezüglich bereits getroffen bzw. wird sie ggf. noch treffen, um die langfristigen Klimaschutzziele durch die in der Regel kurzfristigeren Renditeinteressen von Unternehmen und institutionellen Anlegern nicht zu gefährden (bitte erläutern)?

21

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Absicherung von Klimarisiken auf nationaler Ebene zukünftig bei, welche Gesetzesinitiativen sind dazu seitens der Bundesregierung ggf. noch in der 19. Wahlperiode geplant, und welche Vorkehrungen gedenkt die Bundesregierung zu treffen, um die Bevölkerung in Deutschland vor der Privatisierung von Klimarisiken durch kommerzielle Versicherungsunternehmen zu schützen (bitte erläutern)?

Berlin, den 30. Januar 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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