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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

DITIB als Außenstelle der Diyanet und der Einfluss des türkischen Präsidenten Erdogan

(insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

14.03.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/786919.02.2019

DITIB als Außenstelle der Diyanet und der Einfluss des türkischen Präsidenten Erdoğan

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit Machtantritt des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan wurden in Deutschland Strukturen verstärkt aufgebaut, die aus Sicht der Fragesteller ein einziges Ziel verfolgen: Sie sollen Gegnerinnen und Gegner der türkischen Regierungspartei AKP in Deutschland bekämpfen und für den nationalistisch-islamistischen Kurs in der Türkei werben (vgl. Bundestagsdrucksache 18/9399).

Deutlich wurde dies auch und besonders im Vorfeld und im Zuge der Verabschiedung der Armenien-Resolution des Deutschen Bundestages und der türkischen Reaktion darauf. Die zum Teil hasserfüllten Drohungen und Schmähungen sind nach Ansicht der Fragesteller durch Äußerungen hochrangiger türkischer Politiker befördert worden (www.n-tv.de/politik/Linke-sagt-Debatte-zu-Erdogan-ab-article17893756.html).

Seit dem Putschversuch im Juli 2016 in der Türkei lässt sich laut Bundesregierung eine Intensivierung der Versuche des türkischen Staates feststellen, noch mehr Einfluss auf die türkische Diaspora und „Türkeistämmige Deutsche“ in Deutschland auszuüben. Diese Bemühungen gehen unter anderem auch von der DITIB aus, deren strukturelle und personelle Anbindung an Diyanet der Bundesregierung bekannt ist (Bundestagsdrucksache 19/154, Antwort zu Frage 1). Diyanet, das Präsidium für religiöse Angelegenheiten in der Türkei, ist direkt Präsident Erdoğan unterstellt (www.dw.com/de/erdogan-und-ditib-das-passt/a-45593061).

Die von Diyanet in die deutschen Moscheen entsandten Imame werden von den jeweiligen türkischen Generalkonsulaten bezahlt (www.spiegel.de/politik/deutschland/islamverband-ditib-will-finanzielle-unabhaengigkeit-von-der-tuerkei-a-1107605.html).

Imame der DITIB haben in deutschen Moscheen im Auftrag von Diyanet Informationen über angebliche Anhänger der Gülen-Bewegung zusammengetragen. Sie standen unter Verdacht, im Auftrag von Diyanet Anhänger der Bewegung des islamischen Predigers Fethullah Gülen ausgespäht zu haben. In diesem Zusammenhang sprach der damalige Bundestagsabgeordnete Volker Beck (Köln) davon, dass der Umgang der Bundesbehörden an „Strafvereitelung im Amt“ grenze, weil seiner Meinung nach die Bundesbehörden nicht mit der nötigen Energie die Affäre um spionierende Imame der DITIB aufklären würden (www.tagesspiegel.de/politik/spione-der-tuerkei-volker-beck-wirft-behoerden-untaetigkeit-gegen-ditibspione-vor/19660360.html). Tatsächlich wurden nie Rechtshilfeersuchen (Zustellung gerichtlicher Mitteilungen, Befragung von Zeugen oder Beschaffung und Herausgabe von Beweismitteln) seitens Deutschlands an die Türkei gestellt (Bundestagsdrucksache 19/1869, Antwort zu Frage 13).

Im Januar 2018, nach dem Einmarsch der türkischen Armee im Rahmen der „Operation Olivenzweig“ in den Norden Syriens, entzündete sich Kritik an der Aufforderung des Diyanet-Leiters, in den Moscheen für den Sieg der Türkei zu beten. Außerdem tauchten aus deutschen Moscheen Bilder und Videos auf, die uniformierte Kinder im Vorschulalter zeigten. Bei sogenannten Gedenkveranstaltungen an den Ersten Weltkrieg wurden offenbar unter anderem Schlachten nachgespielt und Märtyrer gepriesen (Bundestagsdrucksache 19/1869, Frage 21 f.).

Auch eine geplante Türkei-Rundreise der DITIB für junge Erwachsene in den nordrhein-westfälischen Osterferien im Jahr 2018 stieß auf Kritik. So stand als „Finale“ der Reise ein Besuch im Präsidentenpalast bei „unserem obersten Heerführer“ Recep Tayyip Erdoğan auf dem Programm (KNA vom 12. März 2018).

Im November 2018 posierte der Vorsitzende der Bielefelder DITIB-Zentralmoschee, A. Ö., nach Medienberichten am Grab des Gründers der extrem rechten „Grauen Wölfe“. Trotzdem erhielt er Ende 2018 den Bielefelder Integrationspreis, der von einer Stiftung verliehen wird (www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/kritik-an-ditib-vorsitzenden-oender-100.html).

Ein neu gewählter DITIB-Vorstand soll es jetzt richten, „Debatten entschärfen“ und einen Neuanfang einleiten (dpa vom 11. Januar 2019). Doch sind im Zuge der Vorstandswahlen am 4. Januar 2019 laut Medienberichten drei der sieben gewählten Vorstandsmitglieder Vertreter beziehungsweise Beamte der türkischen Religionsbehörde Diyanet in Ankara. Mit diesen Funktionären, sagt ein dem Vorstand nahestehender Kenner, sei der Einfluss aus Ankara noch größer geworden, denn alle seien Gleichgesinnte (www.tagesschau.de/inland/ditib-143.html). Auch nach Auffassung der Bundesregierung lässt die Zusammensetzung des neuen DITIB-Vorstands nicht erkennen, dass DITIB personell, organisatorisch oder finanziell unabhängiger von der türkischen Religionsbehörde Diyanet würde (Plenarprotokoll 19/73, Antwort zu Frage 19). Dabei hat die Bundesregierung in Gesprächen beispielsweise des Bundesministeriums des Innern (BMI) sowie in Gesprächen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit dem DITIB-Vorstand bereits in der Vergangenheit ihrer Erwartung Nachdruck verliehen, sich organisatorisch, personell und finanziell stärker von der Türkei zu lösen (Bundestagsdrucksache 18/12470, Antwort zu Frage 17).

Ende 2018 war DITIB ein Thema auf der Innenministerkonferenz in Magdeburg, nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz eine Beobachtung der DITIB-Zentrale geprüft und ein vertrauliches Dossier dazu an die Länder geschickt hatte (www.welt.de/politik/deutschland/article187762562/Konferenz-mit-Muslimbruedern-Innenminister-setzen-Ditib-wegen-Radikalen-unter-Druck.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der neue DITIB-Vorsitzende, K. T., zwischen 2014 und 2017 als ranghoher Beamter für das Diyanet und im Beirat für religiöse Angelegenheiten der türkischen Botschaft in Berlin tätig war (www.tagesschau.de/inland/ditib-143.html)?

2

Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der stellvertretende Vorsitzende, A. D., 2016 bei der Spionageaffäre der zuständige Religionsattaché im Kölner Konsulat der Türkei und Vorgesetzter von sechs Personen war, gegen die die Staatsanwaltschaft ermittelte (www.tagesschau.de/inland/ditib-143.html)?

3

Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass A. A. als Generalsekretär, der dritte türkische Regierungsvertreter im Vorstand ist (www.tagesschau.de/inland/ditib-143.html; Plenarprotokoll 19/73, Antwort zu Frage 19)?

4

Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass sowohl K. T., A. D. als auch A. A. direkt von der Religionsbehörde Diyanet bezahlt werden (www.tagesschau.de/inland/ditib-143.html; Plenarprotokoll 19/73, Antwort zu Frage 19)?

5

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass die Zusammensetzung des neuen DITIB-Vorstands nicht nur nicht erkennen lässt, dass DITIB „personell, organisatorisch oder finanziell unabhängiger von der türkischen Religionsbehörde Diyanet würde“ (Plenarprotokoll 19/73, Antwort zu Frage 19), sondern der Einfluss von Diyanet und damit des türkischen Präsidenten und der AKP-Regierung nach der Vorstandswahl vom 4. Januar 2019 noch größer ist (www.tagesschau.de/inland/ditib-143.html)?

6

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass Diyanet auch unter neuer Führung gegenüber der DITIB Leitungs-, Steuerungs- und Kontrollbefugnisse wahrnimmt (vgl. Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages, WD 10 – 3000 - 053/18, S. 4)?

7

Inwieweit sieht die Bundesregierung in der satzungsmäßig verankerten geschlossenen institutionellen Verbindung zwischen dem DITIB-Bundesverband in Köln und Diyanet sowie im Hinblick auf die entsandten Imame als Angestellte von Diyanet, deren Dienstvorgesetzter der Religionsattaché des Generalkonsulats ist, eine Möglichkeit, damit sich die DITIB – wie von der Bundesregierung gefordert – organisatorisch, personell und finanziell stärker von der Türkei löst (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12470, Antwort zu Frage 17)?

8

Wie viele Gespräche hat es seitens Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung bzw. der Bundesministerien mit Vertreterinnen und Vertretern der DITIB im Jahr 2018 gegeben (bitte mit Datum, Anlass, Namen und Funktion der Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung bzw. Bundesministerium sowie der DITIB auflisten; vgl. Bundestagsdrucksache 19/1869, Antwort zu Frage 5)?

9

Wie vielen Imamen ist nach Kenntnis der Bundesregierung nach dem sogenannten Diyanet-Verfahren ein Visum im Jahr 2018 für welche Aufenthaltsdauer erteilt worden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/1869, Antwort zu Frage 7)?

10

Wie viele von der türkischen Religionsbehörde Diyanet an die DITIB entsandten Imame sind aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung in deutschen Moscheen tätig (vgl. Bundestagsdrucksache 18/9399, Antwort zu Frage 4)?

11

Inwieweit sieht die Bundesregierung in der Übertragung der Dienstherreneigenschaft von Diyanet für die Imame auf den DITIB-Bundesverband oder die Landesverbände eine Möglichkeit der Stärkung der institutionellen Unabhängigkeit von DITIB gegenüber Diyanet (www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-04/ditib-arbeitsgericht-koeln-tuerkei-imame-klageabweisung)?

12

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass jede einzelne DITIB-Moschee, die von der Gemeinde vor Ort gekauft oder gebaut wird, Eigentum der DITIB-Zentrale ist, oder wie im Fall anderer Verbände Eigentum einer Immobiliengesellschaft, und inwiefern sieht die Bundesregierung dies im Widerspruch zu der angestrebten Unabhängigkeit der Landesverbände vom Bundesverband (www.deutschlandfunkkultur.de/moscheesteuern-an-der-realitaet-des-islams-in-deutschland.1005.de.html?dram:article_id=437295)?

13

Inwieweit genügt nach Kenntnis der Bundesregierung das islamische Stiftungsmodell, nach dem Moscheegebäude im Besitz einer Stiftung wären, die von den lokalen Gemeinden kontrolliert wird und fest definierten Zwecken genügt, dem deutschen Recht (www.deutschlandfunkkultur.de/moscheesteuern-an-der-realitaet-des-islams-in-deutschland.1005.de.html?dram:article_id=437295)?

14

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob in den Bundesländern durch die zuständige Landesfinanzbehörde die Gemeinnützigkeit der DITIB-Verbände dahingehend überprüft werden, ob die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen?

15

Inwieweit trifft es zu, dass das Auswärtige Amt Saudi-Arabien, Kuweit, Katar und andere Staaten darum gebeten hat, beabsichtigte Spenden oder Zuwendungen an religiöse Einrichtungen in Deutschland zu melden (www.tagesspiegel.de/politik/plaene-der-bundesregierung-lassen-sichgeldfluesse-an-radikale-moscheen-kontrollieren/23812068.html)?

16

Welche Zuwendungen des Bundes sind aktuell für die DITIB im Jahr 2019 vorgesehen (bitte nach Empfänger der Förderung, Haushaltstitel, Zweck der Förderung sowie Zusagen bzw. Inaussichtstellungen der Höhe der Fördersumme auflisten)?

17

In welcher Höhe hat die DITIB nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 bis 2018 Zuwendungen von den Bundesländern erhalten (bitte entsprechend der Jahre die Höhe der Zuwendungen durch die Bundesländer auflisten)?

18

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, in welchen Bundesländern die Frage der Unabhängigkeit der DITIB von externen Einflüssen dahingehend aktuell geprüft wird, ob die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen einer Religionsgemeinschaft gemäß Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) erfüllt werden, und wenn ja, wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Prüfung?

19

An welche anderen Staaten wie zum Beispiel die Türkei hat sich das Auswärtige Amt neben Saudi-Arabien, Kuweit, Katar gewandt, beabsichtigte Spenden oder Zuwendungen an religiöse Einrichtungen in Deutschland zu melden (bitte auflisten)?

Berlin, den 28. Januar 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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