Kindesentführungen ins Ausland in den Jahren 2017 und 2018
der Abgeordneten Dr. Anton Friesen, Jürgen Braun, Waldemar Herdt und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Jedes Jahr werden hunderte deutsche Kinder ins Ausland entführt. In der Regel entführt dabei ein Elternteil gegen den Willen des anderen Elternteils das Kind über die deutschen Landesgrenzen hinaus (www.bundesjustizamt.de/DE/SharedDocs/Publikationen/HKUE/Statistik_2016.pdf?__blob=publicationFile&v=4; www.bundesjustizamt.de/DE/SharedDocs/Publikationen/HKUE/Statistik_2017.pdf?__blob=publicationFile&v=2). Mit dem Kindesentzug beginnt für die betroffenen Elternteile meist ein langer Leidensweg mit ungewissem Ausgang. Das bisherige Leben der Familie ändert sich von Grund auf. Den betroffenen Familien entsteht nach Ansicht der Fragesteller zudem ein enormer emotionaler und wirtschaftlicher Schaden.
Mit dem völkerrechtlich bindenden Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (auch Haager-Kindesentführungsübereinkommen, kurz: HKÜ) gibt es bereits ein rechtliches Mittel zur Bekämpfung von grenzüberschreitenden Kindesentführungen. Das primäre Ziel des Abkommens ist es, „die sofortige Rückgabe widerrechtlich in einen Vertragsstaat verbrachter oder dort zurückgehaltener Kinder sicherzustellen“ (Artikel 1a HKÜ).
Obwohl das HKÜ in vielen Staaten formal gilt, ist es für die Betroffenen trotzdem sehr schwierig, ihre Kinder wieder nach Deutschland zurückzuführen (www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/japan-auslaender-kaempfen-um-kontakt-zu-ihren-kindern-a-1190709.html; www.swr.de/report/entfuehrte-kinder-entrechtete-vaeter-waruminternationale-abkommen-ueber-kindesentzug-nicht-funktionieren/-/id=233454/did=19505890/nid=233454/v8yiff/index.html). Damit stehen die betroffenen Elternteile aus Sicht der Fragesteller vor der bizarren Situation, zwar im Recht zu sein, aber nicht Recht zu bekommen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie viele Rückführungsanträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2017 und 2018 in Deutschland gestellt (bitte nach Zielstaaten aufschlüsseln)?
Wie viele Rückführungsanträge bezüglich Kindesentführungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit (Stand: 1. Januar 2019) noch anhängig (bitte nach Zielstaaten aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen wurde das Auswärtige Amt in den Jahren 2017 und 2018 um Unterstützung und Vermittlung gebeten, bei denen es um Kindesentziehungen in Länder geht, in denen das HKÜ im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht gilt?
Wie viele Fälle sind der Bundesregierung seit 2005 bekannt geworden, in denen bei Fragen der elterlichen Sorge die Gerichte im Land des Zielstaates und nicht des gewöhnlichen Aufenthalts des entzogenen Kindes tätig wurden (bitte nach Jahresscheiben und Zielstaaten aufschlüsseln)?
Welche politischen bzw. diplomatischen Kanäle nutzt die Bundesregierung, um eine Verbesserung der Situation in Kindesentführungsfällen herbeizuführen?
Sind der Bundesregierung seit dem Jahr 2005 Fälle bekannt geworden, in denen Zielstaaten sich weigerten, die Kinder, trotz eines gültigen Rückführungsantrages, nach Deutschland ausreisen zu lassen?
Falls ja, wie viele solcher Fälle sind der Bundesregierung bekannt geworden (bitte nach Jahresscheiben und Zielstaaten aufschlüsseln)?
Wie viele Gerichtsverfahren bzw. Verurteilungen bezüglich Kindesentführungen ins Ausland (§ 235 Absatz 2 Nummer 1 und 2 des Strafgesetzbuches – StGB –) gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2017 und 2018?
Wie viele internationale Fahndungen nach entführten Kindern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch deutsche Strafverfolgungsbehörden seit dem Jahr 2005 durchgeführt (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Wie viele internationale Haftbefehle (EUROPOL/INTERPOL) gegen Elternteile, die ihre Kinder entführt haben, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch deutsche Behörden seit dem Jahr 2005 erlassen (bitte nach Jahresscheiben und Staatsangehörigkeiten der gesuchten Personen aufschlüsseln)?
Wie viele internationale Haftbefehle (EUROPOL/INTERPOL) gegen Elternteile, die ihre Kinder entführt haben, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch Behörden welcher Staaten seit dem Jahr 2005 vollstreckt (bitte nach Jahresscheiben und Staaten aufschlüsseln)?
Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das in der Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 19/1131 erwähnte Verfahren nach dem Informationsfreiheitgesetz mittlerweile abgeschlossen?
Falls ja, mit welchem Ergebnis?
In wie vielen Fällen seit dem Jahr 2005 hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Zentrale Behörde Deutschlands eine Begründung nach Artikel 11 Absatz 2 des Haager Kindesentführungsübereinkommens – HKÜ aufgrund langer Verfahrensdauern von der Zentralen Behörde eines anderen Staates verlangt (bitte nach Jahresscheiben und Staaten aufschlüsseln)?
Wie hoch waren die seit 2005 entstandenen Kosten für den Bund im Hinblick auf die finanzielle Unterstützung von betroffenen Elternteilen (vgl. Antwort zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 19/1131; bitte nach Jahresscheiben und Haushaltstiteln aufschlüsseln)?