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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Koordination des Netzwerks von EU-Spezialeinheiten ATLAS bei Europol

(insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

07.03.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/791820.02.2019

Koordination des Netzwerks von EU-Spezialeinheiten ATLAS bei Europol

der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Niema Movassat, Thomas Nord, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im ATLAS-Verbund koordinieren sich 38 Spezialeinsatzkommandos (Polizei- und Gendarmerieeinheiten) aus 28 EU-Mitgliedstaaten sowie aus Norwegen, der Schweiz und Island. Das Netzwerk verfügt jetzt über ein permanentes „Unterstützungsbüro“ („ATLAS Support Office“) bei der Polizeiagentur Europol in Den Haag. Dieses Büro des ATLAS-Verbunds ist nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller seit dem 1. Januar 2019 beim Anti-Terror-Zentrum (ECTC = European Counter Terrorism Centre) von Europol angesiedelt. Eine entsprechende Entscheidung erging bereits im Jahr 2017 (Ratsdokument 11828/17), aber erst im Oktober vergangenen Jahres hat Europol mit Österreichs Innenminister Herbert Kickl einen Vertrag geschlossen (Presseerklärung Europol vom 10. Oktober 2018). Er regelt die Aufgaben, die Europol für die Spezialeinheiten erbringt. Das „Unterstützungsbüro“ besteht aus festem Personal mit Leitungsfunktionen, die als „Team leader (Temporary Agent)“ und „Office assistant (Contract Agent)“ bezeichnet werden, außerdem sollen auch Angehörige von Polizei oder Gendarmerien aus den Mitgliedstaaten („Seconded National Experts“) nach Den Haag entsandt werden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/5780, Antwort der Bundesregierung zu Frage 6). Die Kooperation soll bis Juni 2020 evaluiert werden.

Die gemeinsamen Richtlinien (vgl. Bundestagsdrucksache 19/5780, Antwort der Bundesregierung zu Frage 4) regeln außerdem die Ziele und Zusammenarbeitssformen von Europol und ATLAS. Regelungsbedürftig ist auch der Transport von Waffen, Munition und Gefahrenstoffen, wenn sich das ATLAS-Netzwerk für Übungen trifft (vgl. www.statewatch.org/news/2017/sep/eu-council-atlas-network-11828-17.pdf). Vor der Einreise müssen nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller die ausländischen Einheiten die Einfuhr anzeigen, von dort werden dann die zuständigen Behörden des Zolls informiert. Dieser Prozess soll vereinfacht werden.

Möglicherweise wird nach Einschätzung der Fragesteller die Kooperation von Spezialeinheiten auch im „Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration“ („Aachener Vertrag“, siehe http://gleft.de/2DL) ausgebaut. Dort ist in Artikel 6 die Rede davon, die bilaterale Zusammenarbeit „bei der Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität sowie im Bereich der Justiz, der Nachrichtendienste und der Polizei“ zu verbessern.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Wann wurde das „ATLAS-Unterstützungsbüro“ („ATLAS Support Office“), dessen Eröffnung die Bundesregierung vor zwei Monaten für „Mitte 2019“ angekündigt hatte (Bundestagsdrucksache 19/5780, Antwort der Bundesregierung zu Frage 5), nach Kenntnis der Bundesregierung gestartet?

2

Wie wird das „ATLAS-Unterstützungsbüro“ nach Kenntnis der Bundesregierung finanziert, und für welche Bereiche werden dabei auch Finanzmittel von Europol genutzt?

3

Aus welchen Gründen ist das „ATLAS-Unterstützungsbüro“ nach Kenntnis der Bundesregierung bei dem Anti-Terror-Zentrum (ECTC) von Europol untergebracht, und welche Synergien ergeben sich dadurch?

4

Welche Unterstützung erbringt das ECTC nach Kenntnis der Bundesregierung für das „ATLAS-Unterstützungsbüro“?

5

Welche Details kennt die Bundesregierung zu den Inhalten der Richtlinie, in der Europol und das ATLAS-Netzwerk „Ziele, Bereiche der Zusammenarbeit, Arbeitsstruktur, Zusammensetzung des „ATLAS-Unterstützungsbüro“ („ATLAS Support Office“) sowie Haushalts- und Finanzthemen“ festgelegt haben (Bundestagsdrucksache 19/5780, Antwort der Bundesregierung zu Frage 4)?

6

Wie viele Beamtinnen und Beamte sind nach Kenntnis der Bundesregierung im „ATLAS-Unterstützungsbüro“ beschäftigt, und wie werden diese finanziert?

7

Welche Aufgaben übernehmen die als „Team leader (Temporary Agent)“ und „Office assistant (Contract Agent)“ bezeichneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Kenntnis der Bundesregierung im „ATLAS-Unterstützungsbüro“?

8

Welche Spezialeinheiten welcher Länder wurden nach Kenntnis der Bundesregierung als „nationale Experten“ in das seit 1. Januar 2019 aktive „ATLAS-Unterstützungsbüro“ entsandt, und welche Tätigkeiten übernehmen diese dort?

9

Für wann planen die Bundesregierung oder die an ATLAS beteiligte Polizei aus Baden-Württemberg nach Kenntnis der Bundesregierung eine Entsendung zum „ATLAS-Unterstützungsbüro“?

10

Sieht die Bundesregierung Verbesserungsbedarf beim grenzüberschreitenden Transport von Waffen und Einsatzausrüstung europäischer Spezialeinheiten (etwa anlässlich gemeinsamer Übungen) sowie bei den Verfahren zur Umsetzung von Hilfeersuchen?

a) Welche Lösungen werden gesucht bzw. wurden gefunden, um den grenzüberschreitenden Transport von Waffen und Einsatzausrüstung zu erleichtern?

b) Welche Maßnahmen für vereinfachte Verfahren zu Hilfeersuchen bzw. für deren Umsetzung im Ernstfall werden nach Kenntnis der Bundesregierung von dem „ATLAS-Unterstützungsbüro“ derzeit verfolgt?

11

Welche Unterstützungsleistungen bietet Europol nach Kenntnis der Bundesregierung den Mitgliedstaaten im Falle eines terroristischen Anschlags an, die nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller in einem „Katalog“ aufgelistet sind?

Inwiefern soll nach Kenntnis der Bundesregierung das „ATLAS-Unterstützungsbüro“ in diesen „Katalog“ aufgenommen werden?

12

Wie wollen die Bundesregierung und die französische Regierung laut dem „Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration“ (http://gleft.de/2DL) die bilaterale Zusammenarbeit „bei der Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität sowie im Bereich der Justiz, der Nachrichtendienste und der Polizei“ ausbauen (bitte die bereits geplanten Maßnahmen nicht nur benennen, sondern schildern)?

a) Welche gemeinsamen Maßnahmen im Hinblick auf die Aus- und Fortbildung sind in diesem Zusammenhang geplant?

b) Welche weiteren Maßnahmen der bilateralen Zusammenarbeit sollen entwickelt, beraten und beschlossen werden, und welche Gremien werden hiermit beauftragt?

c) Welche weiteren Akteurinnen und Akteure werden an der Entwicklung weiterer Maßnahmen beteiligt?

13

Welche Details kann die Bundesregierung über den Umfang und die Aufgaben der in Artikel 6 des „Aachener Vertrages“ angekündigten „gemeinsamen Einheit für Stabilisierungsoperationen in Drittstaaten“ mitteilen?

a) Welche deutschen und französischen Einheiten von Polizei, Gendarmerie oder Militär sollen dort in welcher Stärke mitarbeiten?

b) Wo wird die Einheit stationiert?

14

Inwiefern sollen diese „Stabilisierungsoperationen“ aus Sicht der Bundesregierung auf der EU-Beistandsverpflichtung nach Artikel 42 des Vertrags über die Europäische Union – EUV (in Drittstaaten) oder der Solidaritätsklausel nach Artikel 222 des Vertrags Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV (in EU-Mitgliedstaaten) erfolgen können?

15

Inwiefern sollen bei den „Stabilisierungsoperationen“ nach derzeitigem Stand auch Missionen unter militärischem Kommando möglich sein (etwa als „robuste Polizeieinheiten“)?

16

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Ankündigungen der britischen Regierung bzw. ihrer Spezialeinheiten, das ATLAS-Netzwerk nach dem EU-Austritt am 29. März 2019 zu verlassen bzw. nach Möglichkeiten zu suchen, auch nach einem Brexit daran teilzunehmen?

17

Inwiefern steht der in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 19/7268 angekündigte Ausbau der Zusammenarbeit europäischer Geheimdienste, wozu die französische Regierung ein erstes Treffen im Frühjahr 2019 in Paris organisiert und die Bundesregierung eine Delegation entsendet, nach Kenntnis der Bundesregierung in einem mittelbaren Zusammenhang mit dem „Aachener Vertrag“?

a) Wann genau soll das Treffen in Paris stattfinden?

b) Welche Geheimdienste (etwa Inland, Ausland, Militär, Cyber) bzw. Geheimdienstkoordinatorinnen und Geheimdienstkoordinatoren welcher Länder werden nach Kenntnis der Bundesregierung zu dem Treffen eingeladen?

c) Welche Details kennt die Bundesregierung zu den Inhalten und Zielen des Treffens, bzw. was wird hierzu in der Einladung beschrieben?

Berlin, den 30. Januar 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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