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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Kinderschutz im Gesundheitswesen

(insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

12.03.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/799825.02.2019

Kinderschutz im Gesundheitswesen

der Abgeordneten Dr. Axel Gehrke, Detlev Spangenberg, Paul Viktor Podolay, Jörg Schneider, Dr. Robby Schlund, Jürgen Braun, Udo Theodor Hemmelgarn, Ulrich Oehme, Dr. Heiko Wildberg, Dr. Christian Wirth, Matthias Büttner, Dr. Birgit Malsack-Winkemann, Dr. Heiko Heßenkemper, Thomas Seitz, Lars Herrmann, Nicole Höchst, Martin Hess, Joana Cotar, Jens Maier, Stefan Keuter, Dr. Michael Espendiller, Dr. Gottfried Curio, Stephan Protschka und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Kinder und Jugendliche, die Opfer von Missbrauch oder Misshandlung werden, sollten nach Ansicht der Fragesteller schnelle und kompetente Hilfe in ganz Deutschland durch Kinderschutzambulanzen und Kompetenzzentren erhalten, wie sie bereits in NRW durch das Gesundheitsministerium (www.mags.nrw/Kinderschutz) ab 2019 gefordert werden. Die Aufgabe des Kompetenzzentrums besteht darin, Ärzte beim Kinderschutz kompetent, sachgerecht und im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zu unterstützen, rechtsmedizinische Beurteilungen von Verdachtsfällen zu erstellen, und in der Unterstützung bei der Beweissicherung und der Qualitätssicherung von Akteuren im Gesundheitswesen. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf den Schutz durch den Staat und die Gesellschaft, wenn sie Opfer von Straftaten wurden.

Seit dem 1. Januar 2012 gelten die Regelungen des Bundeskinderschutzgesetzes, welche den Schutz von Kindern vor Gefährdungen für ihr Wohl verbessern sollen. In allen Ländern sind Vorsorgeuntersuchungen an Kindern bis zu 6 Jahren vorgeschrieben. Bayern und Baden-Württemberg haben die Kindervorsorgeuntersuchungen bis zum Schulbeginn für Eltern eingeführt.

Seit 2012 wird die Statistik der Kinder- und Jugendhilfe zu den Gefährdungseinschätzungen nach § 8a Absatz 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) jährlich erhoben. Die Zahl der Verfahren, in welchen die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung sahen, steigt von Jahr zu Jahr erheblich an: 2012: 21 518, 2013: 21 440, 2014: 23 242, 2015: 25 580, 2016: 26 955, 2017: 27 445 (www.destatis.de/DE/ Publikationen/Thematisch/Soziales/KinderJugendhilfe/Gefaehrdungseinschaetzungen 5225123177004.pdf?__blob=publicationFile).

Die Polizeiliche Kriminalstatistik wies für die Jahre 2015 bis 2017 einen erheblichen Anstieg von Straftaten an Kindern und Jugendlichen aus (www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/ PolizeilicheKriminalstatistik/2017/pks2017Jahrbuch2Opfer.pdf;jsessionid=8440 24C47CDCAF2BBEB3F5C482A82FBB.live2292?__blob=publicationFile&v=3, Seite 3).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Warum wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Arbeit der Kinderschutzambulanzen nur teilweise refinanziert und die Kosten nicht vollständig übernommen (www.mags.nrw/pressemitteilung/minister-laumann- kinderschutznordrhein-westfalen-staerken)?

2

Inwieweit plant die Bundesregierung, bundesweit sogenannte Kompetenzzentren einzurichten, und welche Maßnahmen wurden ggf. diesbezüglich bereits eingeleitet?

3

Wie sah nach Kenntnis der Bundesregierung die Entwicklung bei Früherkennungsuntersuchungen als Instrument im Kinderschutz in den vergangenen fünf Jahren aus?

4

Welche bundesweiten Evaluationsberichte können nach Kenntnis der Bundesregierung den Stand der Umsetzung von Kindervorsorgeprogrammen dokumentieren?

5

Welche Daten liegen der Bundesregierung für die zurückliegenden fünf Jahre über die Inanspruchnahme ambulant-ärztlicher Leistungen im Kindes- und Jugendalter, die mit einem Anfangsverdacht der Kindesmisshandlung, des Kindesmissbrauchs oder der Verwahrlosung stehen, vor?

6

Welche Studien liegen der Bundesregierung vor, die den Erfolg dieser gesetzlichen Maßnahmen dokumentieren?

7

Welche Statistiken seit 2012, die nachweisen, dass die in § 4 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) genannten Berufsgruppen in den staatlichen Schutzauftrag zugunsten des Kindeswohls, welcher sich aus Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) ableitet, in vollumfänglichem Maße einbezogen werden, liegen der Bundesregierung vor?

8

Inwieweit erachtet die Bundesregierung es aufgrund der aus Sicht der Fragesteller besorgniserregenden Kriminalstatistik zu Missbrauch, Misshandlung und Gefährdung von Kindern (www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/ Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2017/pks2017Jahrbuch2Opfer.pdf;jsessionid=844024C47CDCAF2BBEB3F5C482A82FBB.live2292?__blob= publicationFile&v=3, Seite 3) für dringend erforderlich, über die Offenbarungsbefugnis hinaus auch eine ärztliche Meldepflicht bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung bundesweit einzuführen?

9

Welche Evaluationsberichte der Länder liegen der Bundesregierung vor, die einen Vergleich zwischen den Ländern wie Bayern und Baden-Württemberg und den Ländern, welche die Eltern nur auffordern, an den Untersuchungen teilzunehmen, ermöglichen?

10

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung über Einladungsmodelle und Informationskampagnen hinaus, um die Teilnahmequote an sämtlichen Früherkennungsuntersuchungen signifikant zu steigern?

11

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Zahl der vernachlässigten, körperlich und psychisch misshandelten und sexuell missbrauchten Kinder und Jugendlichen zu senken?

12

Welche Präventionsmaßnahmen wurden seit dem 1. Januar 2017 von der Bundesregierung zum Kinder- und Jugendschutz eingeleitet?

13

Wie unterstützt die Bundesregierung in den Bereichen Medizin, Kinder- und Jugendhilfe, Justiz, Kitas, Schulen, Fachberatungsstellen und Polizei die für den Kinder- und Jugendschutz Verantwortlichen?

14

Inwieweit ist eine den gewachsenen Anforderungen angeglichene, ausreichende finanzielle und personelle Ausstattung dieser Institutionen (siehe Frage 13) gewährleistet?

15

Welche gesetzlichen Regelungen plant die Bundesregierung, um die aus Sicht der Fragesteller zunehmende Gefahr sexueller Gewalt durch die digitalen Medien zu verhindern, und die IT-Wirtschaft gesetzlich zu verpflichten, den Kinder- und Jugendschutz im Netz zu verwirklichen?

16

Wurden die Ermittlungsmöglichkeiten rechtlich und technisch den heute notwendigen Standards angepasst, und wenn nicht, was plant die Bundesregierung diesbezüglich zu unternehmen?

17

Wie beabsichtigt die Bundesregierung, in Zukunft eine fachlich fundierte Traumatherapie mit Kostendeckung durch die gesetzliche Krankenversicherung sicherzustellen?

Berlin, den 30. Januar 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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