Folgen eines „harten“ Brexits für die öffentliche Sicherheit in der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Andrej Hunko, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Petra Pau, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Ergebnis eines „harten“ Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union stünde auch ein unmittelbares Ende der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit und der Beteiligung britischer Behörden an den zahlreichen Datenbanken, die in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten im „Raum der Sicherheit, der Freiheit und des Rechts“ aufgebaut wurden. „ZEIT ONLINE“ berichtete am 23. Januar 2019 unter der Überschrift „Angst vor dem Sicherheitsgau“ über ein Papier aus dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat in dem „die schlimmsten Sicherheitsprobleme eines harten Brexits“ aufgelistet wurden. Großbritannien habe „eine zentrale Rolle als Informations- und Impulsgeber“ im EU-Sicherheitsbereich. Aus Großbritannien stammten demnach viele der Daten, die im Europol-Informationssystem EIS und im Schengener Informationssystem SIS gespeichert sind. Großbritannien nimmt am SIS teil, obwohl es nicht Teil des Schengenraums ist. Auch andere Datenbanken und Systeme zum Informationsaustausch wären von einem „harten“ Brexit betroffen: das Europäische System zur Speicherung der Fingerabdrücke von Asylsuchenden EURODAC, das System zum Austausch von Fluggastdaten aller innereuropäischen und internationalen Flüge in die EU (PNR). Auch könnten in einem anderen EU-Staat ausgestellte Europäische Haftbefehle in Großbritannien ohne weitere Rechtshilfeersuchen und gerichtliche Verfahren nicht mehr vollstreckt werden. Ausgenommen, so der Bericht, sei nur die Zusammenarbeit im nachrichtendienstlichen Bereich, weil diese ohnehin nicht im EU-Rechtsrahmen geregelt sei.
Das Papier aus dem Bundesinnenministerium, Äußerungen des Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, und hoher Ministeriumsbeamten unter anderem gegenüber dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages und in der Öffentlichkeit sowie die auf Basis von Hintergrundgesprächen mit Ministeriums- und Behördenvertretern entstandenen Presseberichte gehen im Kern von der Prämisse aus, allein der Verlust von Daten führe zu Sicherheitsrisiken. Diese Prämisse folgt der Erzählung, allein schon die Verfügung über möglichst viele Daten, die Sicherheitsbehörden erheben und analysieren könnten, erhöhe die Sicherheit. Die Fragestellerinnen und Fragesteller können nicht erkennen, dass in dieser Debatte Zahlen und Fakten zur Unterfütterung dieser Erzählung eine Rolle spielen. Dem soll mit dieser Kleinen Anfrage abgeholfen werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass tatsächlich alle von britischen Stellen in den Datenbanken der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit der EU eingespeicherten Daten unmittelbar gelöscht werden müssen, wenn Großbritannien ohne Abkommen aus der EU austritt?
- Welche rechtlichen Vorgaben liegen dem zugrunde?
- Welche Übergangsregelungen sind aus Sicht der Bundesregierung denkbar, einschließlich eines „Einfrierens“ der Datenbestände, bis neue Vereinbarungen mit Großbritannien hinsichtlich der Teilnahme an diesen Datenbanken bzw. den zugrunde liegenden Verordnungen per Opt-in getroffen sind?
- Welche Vorgaben sind dazu im ausgehandelten, aber nicht von britischer Seite ratifizierten Austrittsabkommen zwischen der EU und Großbritannien vorgesehen, die generell die polizeiliche Zusammenarbeit und die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen sowie das Grenzmanagement betreffen?
2. Wie viele der aktuell vorhandenen personenbezogenen Daten bzw. Datensätze im EIS sind nach Kenntnis der Bundesregierung
- durch britische Behörden dort gespeichert worden und
- müssten im Falle einer fehlenden Übergangslösung mit dem Austritt Großbritanniens gelöscht werden?
Zu wie vielen dieser Datensätze sind nach Kenntnis der Bundesregierung von deutschen Stellen weitere Daten „hinzugespeichert“ worden, die dann ebenfalls verloren gingen?
3. Wie viele Daten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016, 2017 und 2018 durch deutsche Polizeibehörden im EIS abgerufen, die durch britische Behörden dort gespeichert worden waren?
4. Wie viele der von britischen Behörden nach aktuellem Stand im EIS gespeicherten Daten betreffen nach Kenntnis der Bundesregierung
- britische Staatsangehörige,
- EU-Staatsangehörige,
- Drittstaatsangehörige?
5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, in wie vielen Gefahrenabwehrvorgängen und Strafverfolgungsmaßnahmen in den Jahren 2016, 2017 und 2018 diese Daten eine Rolle gespielt haben und ohne diese Daten die Ermittlungen aussichtslos gewesen oder wesentlich erschwert worden wären?
6. Welche Einschätzung vertritt die Bundesregierung zu den Auswirkungen eines „harten“ Brexits ohne Übergangsregelungen auf die innere Sicherheit und die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden Deutschlands bzw. anderer EU-Mitglieder mit den britischen Sicherheitsbehörden?
7. Welche Übergangsregelungen sind aus Sicht der Bundesregierung denkbar, um jedenfalls die von Großbritannien im EIS gespeicherten Daten zu erhalten und auch weiterhin Übermittlungen von Daten an das EIS zu ermöglichen?
8. Auf welchen Wegen und unter welchen Voraussetzungen ist nach Kenntnis der Bundesregierung ein Zugriff auf das EIS oder eine Abfrage von Informationen aus dem EIS für britische Behörden auch weiterhin möglich oder könnte durch Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen und Voraussetzungen geschaffen werden?
9. Welche Schritte hat die Bundesregierung in diese Richtung bereits unternommen?
10. Wie viele der aktuell vorhandenen personenbezogenen Daten bzw. Datensätze im SIS sind nach Kenntnis der Bundesregierung
- durch britische Behörden dort gespeichert worden
- und müssten im Falle einer fehlenden Übergangslösung mit dem Austritt Großbritanniens gelöscht werden (bitte einzeln nach Ausschreibungen nach Artikel 24, 26, 32, 36, 38 der SIS-II-VO auflisten)?
11. Wie viele der von britischen Behörden nach aktuellem Stand im SIS II gespeicherten Daten betreffen nach Kenntnis der Bundesregierung
- britische Staatsangehörige,
- EU-Staatsangehörige,
- Drittstaatsangehörige?
12. In wie vielen Fällen ergaben Abfragen deutscher Polizeibehörden im SIS II in den Jahren 2016, 2017 und 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung einen Treffer in Daten, die von britischen Behörden dort gespeichert worden waren (bitte nach den einzelnen Ausschreibungstatbeständen wie in Frage 9 auflisten)?
13. Welche Übergangsregelungen sind aus Sicht der Bundesregierung denkbar, um jedenfalls die von Großbritannien im SIS II gespeicherten Daten zu erhalten und auch weiterhin Übermittlungen von Daten an das SIS II zu ermöglichen? Unter welchen rechtlichen Voraussetzungen könnte Großbritannien aus Sicht der Bundesregierung weiterhin am SIS II partizipieren?
14. Wie viele der aktuell vorhandenen personenbezogenen Daten bzw. Datensätze in EURODAC sind nach Kenntnis der Bundesregierung
- durch britische Behörden dort gespeichert worden
- und müssten im Falle einer fehlenden Übergangslösung mit dem Austritt Großbritanniens gelöscht werden?
15. In wie vielen Fällen ergaben
- Abfragen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in den Jahren 2016, 2017 und 2018 einen Treffer im EURODAC-System aufgrund einer Speicherung durch britische Stellen,
- Abfragen durch berechtigte deutsche Behörden zu Zwecken der Verhütung, Aufdeckung oder Ermittlung von terroristischen oder anderen schwerwiegenden Straftaten nach Kenntnis der Bundesregierung einen Treffer im EURODAC-System aufgrund einer Speicherung durch britische Stellen und
- Abfragen durch britische Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung Treffer aufgrund von Daten, die durch deutsche Stellen in EURODAC gespeichert waren (bitte für die Fragen 15a und 15b getrennt angeben)?
16. Gibt es bereits einen Austausch zwischen dem Passenger Information Unit von Großbritannien und dem Passenger Information Unit auf deutscher Seite, in welchem Umfang, und mit welchen Daten findet ein solcher Austausch statt?
17. In welchem Umfang übermitteln britische Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung Erkenntnisse aus der Analyse von Fluggastdatensätzen an deutsche Behörden (bitte für die Jahre 2016, 2017 und 2018 getrennt angeben), und inwiefern ist ein solcher Austausch auf einen EU-Rechtsrahmen angewiesen oder findet ohnehin außerhalb davon statt?
18. An wie vielen Gemeinsamen Ermittlungsteams (Joint Investigation Teams – JIT) von Europol, an denen deutsche Polizeibehörden beteiligt waren, waren in den vergangenen drei Jahren auch britische Behörden beteiligt, und was war ihr wesentlicher Beitrag (bitte nach JIT mit Zuordnung zu Deliktsfeldern auflisten)?
19. In wie vielen Fällen hat Europol in den vergangenen drei Jahren Ermittlungen eingeleitet oder angestoßen, bei denen Deutschland und Großbritannien (sowie ggf. weitere EU-Staaten) betroffen waren, und bei denen der Impuls von britischer Seite ausging (bitte soweit wie möglich nach Deliktsfeldern auflisten)?
20. Wie viele britische Staatsangehörige sind derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung
- als Verbindungsbeamte zu Europol abgestellt bzw.
- bei Europol als Beschäftigte angestellt,
und welche Planungen sind der Bundesregierung bekannt, wie nach einem Austritt Großbritanniens mit diesen Verbindungsbeamten und Beschäftigten verfahren werden wird, und welche eigenen Überlegungen hat die Bundesregierung dazu ggf. angestellt?
21. In welchem Umfang wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung nach einem „harten“ Brexit der Informationsaustausch im Bereich Terrorismusbekämpfung von Europol auf die Counter Terrorism Group (CTG) der Inlandsgeheimdienste von EU- und weiteren Staaten verlagern, und gibt es hierzu bereits (auch informelle) Absprachen zwischen Vertretern beider Seiten bzw. zwischen britischer und deutscher Seite?
22. Ist in diesem Zusammenhang nach Kenntnis der Bundesregierung eine engere Zusammenarbeit zwischen der CTG und dem Counter Terrorism Center von Europol geplant, die über einen Austausch strategischer Informationen hinausgeht? Wenn ja, welche Planungen oder Ideen existieren hierzu?
Fragen22
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass tatsächlich alle von britischen Stellen in den Datenbanken der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit der EU eingespeicherten Daten unmittelbar gelöscht werden müssen, wenn Großbritannien ohne Abkommen aus der EU austritt?
a) Welche rechtlichen Vorgaben liegen dem zugrunde?
b) Welche Übergangsregelungen sind aus Sicht der Bundesregierung denkbar, einschließlich eines „Einfrierens“ der Datenbestände, bis neue Vereinbarungen mit Großbritannien hinsichtlich der Teilnahme an diesen Datenbanken bzw. den zugrunde liegenden Verordnungen per Opt-in getroffen sind?
c) Welche Vorgaben sind dazu im ausgehandelten, aber nicht von britischer Seite ratifizierten Austrittsabkommen zwischen der EU und Großbritannien vorgesehen, die generell die polizeiliche Zusammenarbeit und die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen sowie das Grenzmanagement betreffen?
Wie viele der aktuell vorhandenen personenbezogenen Daten bzw. Datensätze im EIS sind nach Kenntnis der Bundesregierung
a) durch britische Behörden dort gespeichert worden und
b) müssten im Falle einer fehlenden Übergangslösung mit dem Austritt Großbritanniens gelöscht werden?
Zu wie vielen dieser Datensätze sind nach Kenntnis der Bundesregierung von deutschen Stellen weitere Daten „hinzugespeichert“ worden, die dann ebenfalls verloren gingen?
Wie viele Daten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016, 2017 und 2018 durch deutsche Polizeibehörden im EIS abgerufen, die durch britische Behörden dort gespeichert worden waren?
Wie viele der von britischen Behörden nach aktuellem Stand im EIS gespeicherten Daten betreffen nach Kenntnis der Bundesregierung
a) britische Staatsangehörige,
b) EU-Staatsangehörige,
c) Drittstaatsangehörige?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, in wie vielen Gefahrenabwehrvorgängen und Strafverfolgungsmaßnahmen in den Jahren 2016, 2017 und 2018 diese Daten eine Rolle gespielt haben und ohne diese Daten die Ermittlungen aussichtslos gewesen oder wesentlich erschwert worden wären?
Welche Einschätzung vertritt die Bundesregierung zu den Auswirkungen eines „harten“ Brexits ohne Übergangsregelungen auf die innere Sicherheit und die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden Deutschlands bzw. anderer EU-Mitglieder mit den britischen Sicherheitsbehörden?
Welche Übergangsregelungen sind aus Sicht der Bundesregierung denkbar, um jedenfalls die von Großbritannien im EIS gespeicherten Daten zu erhalten und auch weiterhin Übermittlungen von Daten an das EIS zu ermöglichen?
Auf welchen Wegen und unter welchen Voraussetzungen ist nach Kenntnis der Bundesregierung ein Zugriff auf das EIS oder eine Abfrage von Informationen aus dem EIS für britische Behörden auch weiterhin möglich oder könnte durch Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen und Voraussetzungen geschaffen werden?
Welche Schritte hat die Bundesregierung in diese Richtung bereits unternommen?
Wie viele der aktuell vorhandenen personenbezogenen Daten bzw. Datensätze im SIS sind nach Kenntnis der Bundesregierung
a) durch britische Behörden dort gespeichert worden
b) und müssten im Falle einer fehlenden Übergangslösung mit dem Austritt Großbritanniens gelöscht werden (bitte einzeln nach Ausschreibungen nach Artikel 24, 26, 32, 36, 38 der SIS-II-VO auflisten)?
Wie viele der von britischen Behörden nach aktuellem Stand im SIS II gespeicherten Daten betreffen nach Kenntnis der Bundesregierung
a) britische Staatsangehörige,
b) EU-Staatsangehörige,
c) Drittstaatsangehörige?
In wie vielen Fällen ergaben Abfragen deutscher Polizeibehörden im SIS II in den Jahren 2016, 2017 und 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung einen Treffer in Daten, die von britischen Behörden dort gespeichert worden waren (bitte nach den einzelnen Ausschreibungstatbeständen wie in Frage 9 auflisten)?
Welche Übergangsregelungen sind aus Sicht der Bundesregierung denkbar, um jedenfalls die von Großbritannien im SIS II gespeicherten Daten zu erhalten und auch weiterhin Übermittlungen von Daten an das SIS II zu ermöglichen? Unter welchen rechtlichen Voraussetzungen könnte Großbritannien aus Sicht der Bundesregierung weiterhin am SIS II partizipieren?
Wie viele der aktuell vorhandenen personenbezogenen Daten bzw. Datensätze in EURODAC sind nach Kenntnis der Bundesregierung
a) durch britische Behörden dort gespeichert worden
b) und müssten im Falle einer fehlenden Übergangslösung mit dem Austritt Großbritanniens gelöscht werden?
In wie vielen Fällen ergaben
a) Abfragen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in den Jahren 2016, 2017 und 2018 einen Treffer im EURODAC-System aufgrund einer Speicherung durch britische Stellen,
b) Abfragen durch berechtigte deutsche Behörden zu Zwecken der Verhütung, Aufdeckung oder Ermittlung von terroristischen oder anderen schwerwiegenden Straftaten nach Kenntnis der Bundesregierung einen Treffer im EURODAC-System aufgrund einer Speicherung durch britische Stellen und
c) Abfragen durch britische Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung Treffer aufgrund von Daten, die durch deutsche Stellen in EURODAC gespeichert waren (bitte für die Fragen 15a und 15b getrennt angeben)?
Gibt es bereits einen Austausch zwischen dem Passenger Information Unit von Großbritannien und dem Passenger Information Unit auf deutscher Seite, in welchem Umfang, und mit welchen Daten findet ein solcher Austausch statt?
In welchem Umfang übermitteln britische Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung Erkenntnisse aus der Analyse von Fluggastdatensätzen an deutsche Behörden (bitte für die Jahre 2016, 2017 und 2018 getrennt angeben), und inwiefern ist ein solcher Austausch auf einen EU-Rechtsrahmen angewiesen oder findet ohnehin außerhalb davon statt?
An wie vielen Gemeinsamen Ermittlungsteams (Joint Investigation Teams – JIT) von Europol, an denen deutsche Polizeibehörden beteiligt waren, waren in den vergangenen drei Jahren auch britische Behörden beteiligt, und was war ihr wesentlicher Beitrag (bitte nach JIT mit Zuordnung zu Deliktsfeldern auflisten)?
In wie vielen Fällen hat Europol in den vergangenen drei Jahren Ermittlungen eingeleitet oder angestoßen, bei denen Deutschland und Großbritannien (sowie ggf. weitere EU-Staaten) betroffen waren, und bei denen der Impuls von britischer Seite ausging (bitte soweit wie möglich nach Deliktsfeldern auflisten)?
Wie viele britische Staatsangehörige sind derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung
a) als Verbindungsbeamte zu Europol abgestellt bzw.
b) bei Europol als Beschäftigte angestellt,
und welche Planungen sind der Bundesregierung bekannt, wie nach einem Austritt Großbritanniens mit diesen Verbindungsbeamten und Beschäftigten verfahren werden wird, und welche eigenen Überlegungen hat die Bundesregierung dazu ggf. angestellt?
In welchem Umfang wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung nach einem „harten“ Brexit der Informationsaustausch im Bereich Terrorismusbekämpfung von Europol auf die Counter Terrorism Group (CTG) der Inlandsgeheimdienste von EU- und weiteren Staaten verlagern, und gibt es hierzu bereits (auch informelle) Absprachen zwischen Vertretern beider Seiten bzw. zwischen britischer und deutscher Seite?
Ist in diesem Zusammenhang nach Kenntnis der Bundesregierung eine engere Zusammenarbeit zwischen der CTG und dem Counter Terrorism Center von Europol geplant, die über einen Austausch strategischer Informationen hinausgeht? Wenn ja, welche Planungen oder Ideen existieren hierzu?