Geplante EU-Verordnung gegen unerwünschte Onlineinhalte und hierzu geführte Datenbanken
der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Dr. Petra Sitte, Helin Evrim Sommer, Friedrich Straetmanns, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Ein Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Onlineinhalte wird derzeit von den Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union abgestimmt (Ratsdokument 15336/18). Anschließend soll die Initiative im Trilog finalisiert werden. Die beschriebenen Maßnahmen basieren aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller auf dem früheren EU-Forschungsprojekt „Clean IT“, das unter niederländischer Leitung ab 2011 die Erkennung und Entfernung von „gewalttätige[n] oder -befürwortende[n] Formen des Terrorismus und Extremismus“ verbessern sollte (Bundestagsdrucksache 17/11238). Viele der Schlussfolgerungen und Empfehlungen des Projekts wurden bereits umgesetzt. Der Abschlussbericht schlug beispielsweise die Einrichtung von privaten und polizeilichen Meldestellen sowie weitere Verpflichtungen für Internetfirmen vor (www.andrej-hunko.de/start/download/dokumente/1295-abschlussbericht-clean-it).
Kern der nun vorgelegten Verordnung ist die Löschung „terrorismusbezogener“ Inhalte oder Accounts im Internet. Hierzu kann auch die bei Europol eingerichtete Meldestelle für Internetinhalte (EU IRU) Entfernungsanordnungen an die Internetfirmen richten. Dabei handelt es sich ausdrücklich nicht um Inhalte oder Accounts, die von Gerichten oder Staatsanwaltschaften als strafbar eingestuft werden, sondern um Einschätzungen der Polizeibehörden. Trotzdem kommen die Firmen den Aufforderungen zur Löschung im großen Umfang nach (vgl. Bundestagsdrucksache 19/159).
Zur Verwaltung von Entfernungsanordnungen betreibt Europol eine „Internet Referral Management Application“ (IRMA). Die Datenbank soll dabei helfen zu erkennen, welche Accounts oder Inhalte bereits zur Entfernung gemeldet wurden, sodass eine zweite Anordnung nicht mehr nötig ist (vgl. Drucksache des Europäischen Parlaments Dok. E-000025/2018, Antwort des EU-Kommissars Dimitris Avramopoulos im Namen der EU-Kommission vom 30. März 2018). Im Verordnungsentwurf ist dies als „Vermeidung von Doppelarbeit und einer gegenseitigen Behinderung“ und „Konfliktvermeidung“ benannt.
Manche Internetinhalte werden jedoch von Polizei- oder Geheimdiensten beobachtet und sollen deshalb online bleiben. IRMA dient deshalb auch zur Abstimmung, damit diese im Rahmen der Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr genutzt werden können. Das Verfahren soll auch für Internetinhalte im Bereich „Schleusungskriminalität“ genutzt werden. Im Rahmen eines Pilotprojekts wurden Frankreich, die Niederlande sowie Belgien im März 2018 an die IRMA angeschlossen (Bundestagsdrucksache 19/7210, Antwort zu Frage 16). Im Januar 2019 folgte eine deutsche Behörde.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Welche deutsche Behörde wurde nach Kenntnis der Bundesregierung kürzlich an die „Internet Referral Management Application“ (IRMA) bei der „Meldestelle für Internetinhalte“ von Europol angeschlossen, und wie wurde dies technisch umgesetzt (Bundestagsdrucksache 19/7210, Antwort zu Frage 16)?
Bedeutet nach Kenntnis der Bundesregierung der Anschluss der deutschen Behörde an IRMA, dass diese auch Zugang zu dort geführten Statistiken erhält, und falls nein, warum nicht?
Wie viele zu entfernende Internetinhalte enthält die IRMA bei Europol nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte die Zahl der Accounts, der Mediendateien sowie einzelner Postings angeben)?
a) Wie verteilen sich diese Internetinhalte auf die Themenbereiche „Terrorismus“, „Extremismus“, „Migration“?
b) Wie viele Entfernungsanordnungen aus Deutschland sind in IRMA gespeichert, und wie viele davon stammen von Geheimdiensten?
Wie viele der in IRMA eingestellten Entfernungsanordnungen stammen nach Kenntnis der Bundesregierung aus den EU-Mitgliedstaaten, und wie viele von Europol (sofern hierzu keine Statistiken existieren, welche Einschätzung vertritt die Bundesregierung hierzu)?
Wo werden Internetinhalte, die über die IRMA an die Internetdienstleister zur Entfernung gemeldet wurden, nach Kenntnis der Bundesregierung zur Strafverfolgung bei Europol gespeichert, und inwiefern wird diese Datei auch für Inhalte im Zusammenhang mit Schleusungskriminalität genutzt (Bundestagsdrucksache 19/7210, Antwort zu Frage 17)?
Sofern eine solche Speicherung lediglich für „extremistische“ oder „terroristische“ Inhalte erfolgt, wo würden nach Kenntnis der Bundesregierung entfernte Inhalte im Zusammenhang mit Schleusungskriminalität zukünftig zur Strafverfolgung gespeichert?
Inwiefern ist es nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich möglich, mithilfe von IRMA „automatisch [zu] überprüfen, ob gemeldete Inhalte von den Internetdienstleistern wirklich entfernt wurden“ (vgl. Drucksache des Europäischen Parlaments Dok. E-000025/2018, Antwort des EU-Kommissars Dimitris Avramopoulos im Namen der EU-Kommission vom 30. März 2018), bzw. welche Defizite sind ihr hierzu bekannt?
a) Wie viele Entfernungsanordnungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit Stichtag 1. Februar 2019 von der bei Europol eingerichteten Meldestelle für Internetinhalte (EU IRU) an die Internetdienstleister ergangen?
b) An wie viele Unternehmen wurden diese Anordnungen gemeldet?
c) In welchem Umfang wurde diesen Anordnungen entsprochen?
d) Welche dieser Anordnungen mit Stichtag 1. Februar 2019 betrafen „terroristische oder gewaltverherrlichende bzw. extremistische Inhalte“, und welche dienten der Verhinderung einer „potenziellen Beihilfe zur illegalen Einwanderung in die EU“?
Wie viele dieser Entfernungsanordnungen basieren nach Kenntnis der Bundesregierung auf Inhalten oder Accounts, die von Gerichten oder Staatsanwaltschaften als strafbar eingestuft werden, und bei wie vielen handelt es sich lediglich um Einschätzungen von Polizeibehörden (sofern hierzu keine Statistiken geführt werden, bitte als Einschätzung angeben)?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern sich die Nutzung von IRMA zur „Vermeidung von Doppelarbeit und einer gegenseitigen Behinderung“ bewährt hat (Ratsdokument 15336/18), bzw. inwiefern die Anwendung verbessert werden soll?
Wie viele Internetinhalte oder Accounts sind nach Kenntnis der Bundesregierung in IRMA mit einer Bitte zur Nichtentfernung markiert, und wie viele davon stammen aus Deutschland?
Welche Unterstützung soll Europol aus Sicht der Bundesregierung „im Einklang mit seinem derzeitigen Mandat und bestehenden Rechtsrahmen“ (Ratsdokument 15336/18) bei der Behandlung konfligierender Anordnung zur Entfernung bzw. Nichtentfernung leisten?
Welche EU-Mitgliedstaaten betreiben nach Kenntnis der Bundesregierung eine eigene „Internet Referral Management Application“ bzw. eine vergleichbare Plattform?
Wann soll die IRMA nach Kenntnis der Bundesregierung vom Status eines Pilotprojekts in den Regelbetrieb übergehen, und welche Änderungen sollen bis dahin erfolgen?
In welchen polizeilichen Informationssystemen werden vom Bundeskriminalamt gefundene „ermittlungsrelevante Inhalte“ vor der Löschung gesichert und den zuständigen Dienststellen „verfahrensbezogen“ zur Verfügung gestellt (Bundestagsdrucksache 19/765, Antwort zu Frage 16)?
Wer verfügt nach Kenntnis der Bundesregierung über Schreibrechte in der bei Europol geführten Datei „Check the Web“, und welche Drittstaaten sind daran beteiligt?
a) Wie viele „Propagandainhalte (Videos, Bilder, PDF-Dokumente)“ zu wie vielen Autorinnen und Autoren enthält „Check the Web“, nach Kenntnis der Bundesregierung (vgl. Drucksache des Europäischen Parlaments Dok. E-000025/2018, Antwort des EU-Kommissars Dimitris Avramopoulos im Namen der EU-Kommission vom 30. März 2018)?
b) Wie viele dieser „Propagandainhalte“ haben welche Bundesbehörden in „Check the Web“ eingestellt?
Inwiefern hat sich die Einrichtung des Webportals SIRIUS durch die EU IRU bei Europol aus Sicht der Bundesregierung bewährt, und in welchem Umfang wird die Anwendung zur Unterstützung von Ermittlungen im Internet von Bundes- und Landesbehörden genutzt?
a) Welche Informationen, „Leitfäden, Tipps, Foren, Fragen & Antworten“ sowie „Tools der Strafverfolgungsbehörden“ sind nach Kenntnis der Bundesregierung in SIRIUS abrufbar (vgl. Drucksache des Europäischen Parlaments Dok. E-007204/2017, Antwort Antwort des EU-Kommissars Dimitris Avramopoulos im Namen der EU-Kommission vom 9. Februar 2018)?
b) Welche „Arten von Daten“ können nach Kenntnis der Bundesregierung direkt von den Diensteanbietern abgerufen werden, bzw. welche „Anleitungen für Ermittler“ enthält SIRIUS hierzu?
c) Inwiefern hat sich das Portal aus Sicht der Bundesregierung zur „Fortentwicklung der technischen Expertise“ bewährt (Bundestagsdrucksache 19/765, Antwort zu Frage 13)?
Welche technischen Verfahren zur „Internetdurchdringung“ (etwa Bots für Chatprogramme, Gesichtserkennung, Entschlüsselung, Spracherkennung, künstliche Intelligenz, Verfolgung von Finanzströmen) werden im EU-Sicherheitsforschungsprogramm „TENSOR“, an dem sich die Deutsche Hochschule der Polizei und Interpol beratend beteiligen, beforscht oder entwickelt (https://tensor-project.eu/overview)?
Wann will das Cybercrime-Kommittee der Budapest-Konvention nach Kenntnis der Bundesregierung den Entwurf für ein zweites Zusatzprotokoll zum Umgang mit „elektronischen Beweismitteln“, gemeinsamen Ermittlungen im Cyberraum und neuen Ermittlungstechniken vorlegen, und inwiefern soll darin auch der grenzüberschreitende Einsatz von Trojaner-Programmen geregelt werden?
Welche Fortschritte wurden bei der Fortführung des zur Verbesserung des Informationsaustauschs unter europäischen Polizeibehörden vom Bundeskriminalamt geleiteten Projekts „UMF 3“ (Universal Message Format) als „UMF 3+“ oder „UMF 4“ erzielt (Ratsdokument 15259/17, Bundestagsdrucksache 19/3404), und welche Details kann die Bundesregierung zu weiteren Entwicklungen oder Erprobungen durch die Projektbeteiligten mitteilen?
In welchen Informationssystemen wird „UMF 3“ nach Kenntnis der Bundesregierung bereits genutzt, und welche weiteren sollen mit welchem Starttermin folgen?
Welche Firmen nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit am „EU Internet Forum“ sowie dessen Arbeitsgruppen teil (Bundestagsdrucksache 19/765)?
Welche Internetfirmen betreiben nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit ein „Trusted Flagger“-Programm (Bundestagsdrucksache 19/765, Antwort zu Frage 15), und welche deutschen Behörden nehmen daran teil?
In welchem Umfang wird das „Trusted Flagger Program“ von Google und YouTube nach Kenntnis der Bundesregierung von den Landeskriminalämtern Baden-Württemberg, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt genutzt?
Welche Firmen nutzen derzeit eine „auf Hash-Werten basierende gemeinsame Datenbank“ („Uploadfilter“, vgl. Bundestagsdrucksache 19/765, Antwort zu Frage 11)?