[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 20. März 2019
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/8624
19. Wahlperiode 21.03.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Ulrike Schielke-Ziesing,
Jörg Schneider, Martin Sichert und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/8138 –
Aktuelle Daten und Entwicklungen zur Riester-Rente
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Laut dem Bundesministerium der Finanzen nahmen 2016 rund 6,1 Millionen
Berechtigte die volle Riester-Förderung mit, bei 723 927 weiteren waren es den
Angaben zufolge weniger als 100, aber mehr als 90 Prozent. Insgesamt gab es
rund 16,5 Millionen Riester-Verträge. Den vollen Zulagenanspruch, im Sinne
des Riester-Konzepts, nutzen nach den Zahlen der Bundesregierung tatsächlich
weniger als 7 Millionen Menschen (vgl.
https://bit.ly/2Di7fNq).
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Ab dem Jahr 2018 stellt das Bundesministerium der Finanzen in Abstimmung mit
dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zentrale statistische
Auswertungen zur steuerlichen Förderung der zusätzlichen privaten Altersvorsorge auf
seiner Internetseite zur Verfügung. Die jeweiligen Werte werden für Personen mit
Verträgen mit Riester-Förderung differenziert nach verschiedenen Merkmalen
ausgewiesen. Die Statistik zur Riester-Förderung wird jährlich erstellt.
Die aktuelle Statistik ist unter dem Link
www.bundesfinanzministerium.de/Content/
DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Altersvorsorge/
2018-11-14-Statistische-Auswertungen-Riester-Foerderung-bis-2017.html
(Daten ab 2014) abrufbar. Die dort dargestellten Ergebnisse basieren auf Werten zum
aktuellsten Auswertungsstichtag 15. Mai 2018. Das Beitragsjahr 2015 steht dabei
im Fokus. Die Daten für die Beitragsjahre 2016 und 2017 sind vorläufig, da die
der Statistik zugrunde liegenden Verwaltungsverfahren noch nicht abgeschlossen
sind. Zudem werden die Ergebnisse für das Beitragsjahr 2014 ausgewiesen.
1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Vertragsbestand der
riestergeförderten
a) Versicherungsverträge,
b) Banksparpläne,
c) Fondssparpläne sowie
d) Wohn-Riester-Verträge
in den Jahren 2008 bis 2018 entwickelt (bitte jeweils getrennt ausgewiesen)?
Nach Angaben der Anbieter von Riester-Verträgen belief sich der
Vertragsbestand zum Ende des dritten Quartals 2018 auf rd. 16,6 Millionen Verträge. Die
Entwicklung des Vertragsbestands und die Differenzierung nach
Versicherungsverträgen, Banksparplänen, Fondssparplänen sowie Wohn-Riester-Verträgen
kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Entwicklung der Riester-Verträge, Vertragsbestand in Tausend
Produkte/
Stand Ende
Versicherungs
verträge
Banksparverträge
Investmentfondsverträge
Wohn-Riester/
Eigenheimrente Gesamt
2008 9.285 554 2.386 22 12.248
2009 9.995 634 2.629 197 13.454
2010 10.484 703 2.815 460 14.462
2011 10.998 750 2.953 724 15.426
2012 11.023 781 2.989 953 15.746
2013 11.013 805 3.027 1.154 16.000
2014 11.030 814 3.071 1.377 16.293
2015 10.996 804 3.125 1.564 16.489
2016 10.931 774 3.174 1.691 16.570
2017 10.867 726 3.233 1.767 16.593
I/2018 10.843 715 3.252 1.774 16.584
II/2018 10.829 693 3.253 1.795 16.570
III/2018 10.815 681 3.272 1.800 16.568
Quelle: BMAS (Stand: 14. Dezember 2018)
Die in der Antwort zu Frage 1 dargestellte Entwicklung des Vertragsbestands
berücksichtigt auch Vertragsauflösungen. Die Zahlen zeigen somit den Netto-
Zuwachs an und lassen damit keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die Anzahl der
Neuabschlüsse zu.
2. Wie viele Neuverträge wurden in den Jahren 2008 bis 2018 von Männern,
und wie viele von Frauen abgeschlossen (bitte für die einzelnen Jahre sowie
die in Frage 1 genannten Riester-Produktarten a) bis d) getrennt ausweisen)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Angaben vor.
3. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtzahl der
Riesterförderberechtigten Personen in den Jahren 2008 bis 2018 (bitte für die
einzelnen Jahre getrennt ausweisen)?
Der förderberechtigte Personenkreis setzt sich grundsätzlich aus unmittelbar
zulageberechtigten und mittelbar zulageberechtigten Personen zusammen. Die
Gesamtzahl der potenziell mittelbar zulageberechtigten Personen ist statistisch nicht
erfasst. Hierbei handelt es sich um diejenigen Personen, die mit einer unmittelbar
zulageberechtigten Person verheiratet sind, ohne selbst zur Gruppe der
unmittelbar Berechtigten zu gehören. Auch über die Gesamtzahl der potenziell
unmittelbar zulageberechtigten Personen liegen der Bundesregierung keine statistischen
Daten vor.
Die Bundesregierung verfügt über Informationen zu den folgenden
Personengruppen, die aus verschiedenen statistischen Quellen stammen und wegen
methodischer Unterschiede (z. B. Erhebungsstichtag) nicht ohne Weiteres aggregiert
werden können:
32,867 Millionen Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung
(Stand: 31. Dezember 2017)
1,815 Millionen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes im öffentlich-
rechtlichen Dienstverhältnis (Stand: 30. Juni 2017)
0,196 Millionen Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte
(Stand: 31. Dezember 2017)
1,715 Millionen Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente aus der
gesetzlichen Rentenversicherung (Stand: 31. Dezember 2017).
4. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl derjenigen
Riester-Sparer, die ihren Zulagenanspruch in den Jahren 2008 bis 2018
a) zu 100 Prozent,
b) zwischen 90 und unter 100 Prozent,
c) zwischen 75 und 90 Prozent,
d) zwischen 50 und 75 Prozent,
e) zwischen 25 und 50 Prozent und
f) weniger als 25 Prozent ausschöpft haben
(bitte nach einzelnen Jahren, Geschlecht, sowie die in Frage 1 genannten
Riester-Produktarten a) bis d) getrennt ausweisen)?
Die Angaben zu den Fragen 4a bis 4d für die Jahre 2014 und 2015 können der
Tabelle 5 (Zulageempfänger nach dem Anteil der realisierten Zulage) der in der
Vorbemerkung angeführten Statistik entnommen werden.
Die Angaben zu den Fragen 4a bis 4d für das Jahr 2013 können aus der
vorhergehenden Statistik – hier ebenfalls aus der gleichtitulierten Tabelle 5 – zum
Auswertungsstichtag 15. Mai 2017 unter dem Link
www.bundesfinanzministerium.de/
Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Altersvorsorge/
2018-02-07-Statistische-Auswertungen-Riester-Foerderung-2018.html
entnommen werden.
Darüber hinausgehende Angaben (Fragen 4e und 4f als auch Angaben für die
Jahre vor 2013) sowie differenzierte Angaben nach den in Frage 1 genannten
Riester-Produktarten liegen der Bundesregierung im Rahmen dieser statistischen
Auswertungen zur Riester-Förderung nicht vor.
5. Wie groß sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil
derjenigen, die in den Jahren 2008 bis 2018 ihren bestehenden Riester-
Vertrag ruhend gestellt haben, also nicht aktiv besparen (bitte für die einzelnen
Jahre sowie die in Frage 1 genannten Riester-Produktarten a) bis d) getrennt
ausweisen)?
6. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Riester-
Vertrag in den Jahren 2008 bis 2018 beitragsfrei gestellt (bitte nach
einzelnen Jahren und Geschlecht differenziert sowie nach den in Frage 1 genannten
Riester-Produktarten a) bis d) getrennt ausweisen)?
7. Wie viele Riester-Verträge werden nach Kenntnis der Bundesregierung mit
Stichtag 31. Dezember 2018 aktiv bespart (bitte nach Geschlecht
differenziert sowie nach den in Frage 1 genannten Riester-Produktarten a) bis d)
getrennt ausweisen)?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 5 bis 7 zusammen
beantwortet.
Die in der Antwort zu Frage 1 zur Verfügung gestellte Tabelle des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales basiert auf Meldungen der Verbände.
Informationen zur Zahl der ruhend bzw. beitragsfrei gestellten Riester-Verträge liegen im
Rahmen dieser Meldungen nicht vor und können für den erfragten Zeitraum
deshalb nicht ausgewiesen werden.
Der Anteil der ruhend gestellten Riester-Verträge wird aktuell auf gut ein Fünftel
geschätzt. Die Schätzung stützt sich auf Zahlen der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (Bereich Versicherungsaufsicht) zum Anteil der
beitragsfreien Riester-Rentenversicherungen am Bestand dieser Versicherungen.
Der Anteil der aktiv besparten Riester-Verträge wird demnach aktuell insgesamt
auf knapp 80 Prozent geschätzt.
Differenzierte Angaben nach Geschlecht liegen der Bundesregierung nicht vor.
8. Wie hoch fiel nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2008 bis
2018 der durchschnittliche Riester-Förderbetrag über die Grund- sowie über
die Kinderzulage aus (bitte nach Geschlecht differenziert sowie nach den in
Frage 1 genannten Riester-Produktarten a) bis d) getrennt ausweisen)?
Die Angaben für die Jahre 2014 und 2015 können der Tabelle 8 (Anzahl und
durchschnittliche Förderung nach der Form der Förderung) der in der
Vorbemerkung angeführten Statistik entnommen werden.
Die Angaben für das Jahr 2013 können aus der vorhergehenden Statistik – hier
ebenfalls aus der gleichtitulierten Tabelle 8 – zum Auswertungsstichtag 15. Mai
2017 unter dem Link
www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/
Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Altersvorsorge/2018-02-07-Statistische-
Auswertungen-Riester-Foerderung-2018.html entnommen werden.
Darüber hinausgehende Angaben für die Jahre vor 2013 sowie differenzierte
Angaben nach den in Frage 1 genannten Riester-Produktarten liegen der
Bundesregierung im Rahmen dieser statistischen Auswertungen zur Riester-Förderung
nicht vor.
9. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Riester-
Vertrag in den Jahren 2008 bis 2018 gekündigt (bitte nach einzelnen Jahren
und Geschlecht differenziert sowie nach den in Frage 1 genannten Riester-
Produktarten a) bis d) getrennt ausweisen)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Angaben vor.
10. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils das mittlere und
durchschnittliche Einkommen in den Fragen 4a bis 4f genannten Riester-
Sparer (bitte nach einzelnen Jahren und Geschlecht differenziert sowie nach
den in Frage 1 genannten Riester-Produktarten a) bis d) getrennt ausweisen)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Angaben vor.
11. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Summe der Riester-
Verträge, die durch eine förderschädlichen Verwendung gemäß § 93 des
Einkommensteuergesetzes (EStG) in den Jahren 2008 bis 2018 durch den
Produktanbieter beendet wurden (bitte nach Geschlecht differenziert, für die
einzelnen Jahre sowie die in Frage 1 genannten Riester-Produktarten a) bis
d) getrennt ausweisen)?
Der nachfolgenden Tabelle kann die Anzahl der schädlichen Verwendungen
gemäß § 93 EStG für die Jahre 2008 bis 2018 entnommen werden.
Kalenderjahr Anzahl der schädlichen Verwendungen
2008 131.356
2009 174.815
2010 204.142
2011 229.757
2012 317.866
2013 320.223
2014 301.735
2015 296.250
2016 299.836
2017 297.843
2018 278.461
Quelle: ZfA (Stand: 14. März 2019)
Da es bei Riester-Verträgen zu mehrfachen schädlichen Verwendungen kommen
kann, dürfte die Summe der in den einzelnen Jahren betroffenen Riester-Verträge
unter der Anzahl der schädlichen Verwendungen liegen. Zur Anzahl der insoweit
betroffenen Riester-Verträge liegen der Bundesregierung keine Angaben vor.
Darüber hinausgehende Angaben nach Geschlecht und nach den in Frage 1
genannten Riester-Produktarten liegen der Bundesregierung ebenfalls nicht vor.
12. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Summe der durch
förderschädliche Verwendung gemäß § 93 EStG beendeten Riester-Verträge,
bei der die Förderung in den Jahren 2008 bis 2018 zu 100 Prozent an die
Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zurückgeführt wurde (bitte
nach Geschlecht differenziert, für die einzelnen Jahre sowie die in Frage 1
genannten Riester-Produktarten a) bis d) getrennt ausweisen für die
einzelnen Jahre sowie die in Frage 1 genannten Riester-Produktarten a) bis d)
getrennt ausweisen)?
13. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl derjenigen
förderschädlich beendeten Riester-Verträge, bei denen der bereits genutzte
Steuervorteil in den Jahren 2008 bis 2018 zu 100 Prozent an das Finanzamt
zurückgeführt werden musste (bitte nach Geschlecht differenziert, für die einzelnen
Jahre sowie die in Frage 1 genannten Riester-Produktarten a) bis d) getrennt
ausweisen)?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 12 und 13 zusammen
beantwortet.
Liegt eine schädliche Verwendung von gefördertem Altersvorsorgevermögen
vor, sind die darauf entfallenden während der Ansparphase gewährten
Altersvorsorgezulagen und die gesondert festgestellten Steuerermäßigungen grundsätzlich
in voller Höhe zurückzuzahlen.
Der Bundesregierung liegen keine Auswertungen darüber vor, in wie vielen
Fällen der beendeten Riester-Verträge tatsächlich eine Rückzahlung in Höhe von
100 Prozent erfolgte.
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