Bemühungen der Bundesregierung zur Rückholung in Syrien gefangener deutscher Mitglieder des Islamischen Staates
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Andrej Hunko, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Petra Pau, Tobias Pflüger, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In Nordsyrien befinden sich etwa 800 ausländische Kämpfer der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) sowie deren Angehörige in Gefangenschaft bzw. Gewahrsam der Syrischen Demokratischen Kräfte (SDF). Unter ihnen befinden sich auch mehrere Dutzend deutsche IS-Kämpfer bzw. deren Familienangehörige, deren Zahl einschließlich zahlreicher Babys und Kinder bei rund 60 liegen soll (www.tagesspiegel.de/politik/deutsche-dschihadisten-ehemalige-is-kaempfer-stecken-in-kurdischer-haft-fest/23956558.html).
In den syrischen Haftlagern besteht nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller das Risiko, dass gefangene Dschihadistinnen und Dschihadisten sich weiter radikalisieren oder wegen der unsicheren Lage freikommen und womöglich unbemerkt in ihre Herkunftsländer einschließlich Deutschland zurückkehren, um dort Anschläge zu verüben (www.spiegel.de/politik/deutschland/cduinnenexperte-will-deutsche-is-kaempfer-aus-syrien-nach-deutschland-bringen-a-1252325-druck.html). Der Außenpolitiker der Autonomen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien Salih Muslim warnte davor, dass viele dieser Gefangenen im Falle eines von der Türkei angedrohten Einmarsches in das Selbstverwaltungsgebiet freikommen könnten und damit wieder eine terroristische Gefahr nicht nur für die Region, sondern auch für Europa darstellten (https://diepresse.com/home/ausland/aussenpolitik/5564244/Nordsyrien_Heimatlaender-sollen-IS-Kaempferzuruecknehmen).
Die Autonomieverwaltung bemüht sich nach dem angekündigten Rückzug der im Rahmen des Anti-IS-Kampfes in Nord- und Ostsyrien stationierten US-Truppen verstärkt um einen Ausgleich mit der syrischen Regierung. Damit ist nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht auszuschließen, dass zukünftig die Gewalt über die Gefängnisse für IS-Angehörige an syrische Regierungskräfte übergeht.
Die durch Bewachung und Versorgung der gefangenen ausländischen IS-Angehörigen stark beanspruchte Autonomieverwaltung fordert die Herkunftsstaaten auf, ihre Staatsangehörigen zurückzunehmen und in ihren Ländern vor Gericht zu stellen. Bislang sind nur wenige Staaten diesem Ansinnen nachgekommen. Doch zwischenzeitlich kündigte auch Frankreich an, seine Staatsangehörigen zurückzunehmen. Zudem rief das US-Außenministerium die Herkunftsstaaten zur Rücknahme ihrer Staatsangehörigen auf. Die Thematik der Rückführung soll auch beim Treffen der Anti-IS-Koalition am 6. Februar 2019 in Washington auf der Agenda gestanden haben (www.sueddeutsche.de/politik/syrien-is-kaempferherkunftsstaaten-1.4317020; www.tagesspiegel.de/politik/deutsche-dschihadistenehemalige-is-kaempfer-stecken-in-kurdischer-haft-fest/23956558.html).
Nach Informationen von „SPIEGEL ONLINE“ haben Fachleute aus dem Bundesinnen-, Bundesjustiz- und Bundesaußenressort mehrmals anhand von Gefangenendossiers die Frage diskutiert, ob man den IS-Rückkehrern in Deutschland überhaupt einen Prozess machen kann. In mehreren Fällen soll die Beweislage gut sein, bei anderen fehlen offenbar noch Belege, die nach Auffassung der beteiligten Ressorts einen Haftbefehl für aussichtsreich erscheinen lassen (www.spiegel.de/politik/deutschland/cdu-innenexperte-will-deutsche-is-kaempfer-aus-syrien-nach-deutschland-bringen-a-1252325-druck.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Wie viele ausländische IS-Angehörige und deren Familienmitglieder befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in der Gewalt der Autonomen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien bzw. der Demokratischen Kräfte Syriens (bitte nach Männern, Frauen und Kindern aufgliedern und angeben, inwieweit diese nach Kenntnis der Bundesregierung in bewaffnete Strukturen des IS eingebunden waren)?
Wie viele deutsche Angehörige des sog. Islamischen Staates (IS) und deren Familienmitglieder befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in der Gewalt der Autonomen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien bzw. der Demokratischen Kräfte Syriens (bitte nach Männern, Frauen und Kindern aufgliedern und angeben, inwieweit diese nach Kenntnis der Bundesregierung in bewaffnete Strukturen des IS eingebunden waren)?
Wie viele aus Deutschland stammende, aber über keine deutsche Staatsangehörigkeit verfügende Angehörige des sog. Islamischen Staates (IS) und deren Familienmitglieder befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in der Gewalt der Autonomen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien bzw. der Demokratischen Kräfte Syriens (bitte Staatsangehörigkeit benennen und nach Männern, Frauen und Kindern aufgliedern und angeben, inwieweit die Männer und Frauen nach Kenntnis der Bundesregierung in bewaffnete Strukturen des IS eingebunden waren)? Inwieweit, in welchen, und wie vielen Fällen haben diese Personen ein Rückkehrrecht nach Deutschland?
Liegen der Bundesregierung bzw. den Behörden des Bundes die Namen und Daten aller ihr bekannten in Nordsyrien festgehaltenen deutschen IS-Angehörigen einschließlich ihrer Familienmitglieder vor? Wenn ja, inwieweit ist die Bundesregierung bereit, diese Namen gegenüber dem Deutschen Bundestag öffentlich zu machen?
Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, bis zu einer möglichen Rückholung der in Nordsyrien festgehaltenen deutschen IS-Angehörigen und ihrer Familien materielle und finanzielle Beihilfe für den Unterhalt dieser Personen durch die Behörden der Autonomen Selbstverwaltung Nordsyriens zu leisten?
Welche Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung bislang wie viele ihrer als IS-Angehörige in Nordsyrien gefangenen Staatsangehörigen zurückgenommen? Auf welchem konkreten Weg erfolgten diese Rücknahmen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils, und inwieweit wäre ein solcher Weg auch für Deutschland möglich?
Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bislang zur Rückholung von in Nordsyrien festgehaltenen deutschen IS-Angehörigen unternommen?
Woran im Einzelnen scheiterte bislang eine Rückholung von in Nordsyrien festgehaltenen deutschen IS-Angehörigen?
Inwieweit treffen Pressemeldungen zu, wonach sich die US-Regierung gegenüber der Bundesregierung für eine Rückholung von deutschen bzw. aus Deutschland stammenden IS-Angehörigen eingesetzt hat (www.zeit.de/politik/ausland/2019-02/islamischer-staat-ex-mitglieder-ypg-syrien)?
Inwieweit und durch wen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Frage der Rückholung von in Nordsyrien festgehaltenen IS-Angehörigen beim Treffen der internationalen Koalition gegen den IS am 6. Februar 2019 in Washington thematisiert, welche Vereinbarungen wurden dazu getroffen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den diesbezüglichen Gesprächen?
Inwieweit hat die Bundesregierung die US-Regierung, die französische Regierung oder andere Partnerkräfte der internationalen Koalition gegen den IS um Unterstützung bei der Rückführung von in Nordsyrien festgehaltenen deutschen IS-Angehörigen angefragt? Inwieweit haben Partnerkräfte der Koalition ihrerseits der Bundesregierung entsprechende Unterstützung angeboten?
Inwieweit und auf welcher Ebene und unter Beteiligung welcher Bundesministerien und Bundesbehörden wurden bislang Arbeitsgruppen oder dergleichen eingerichtet, die sich mit der Frage der Rückholung von in Nordsyrien festgehaltenen deutschen IS-Angehörigen befassen?
Inwieweit sind der Bundesregierung Überlegungen der Autonomieverwaltung von Nord- und Ostsyrien, der Syrisch-Demokratischen Kräfte oder der Volksverteidigungseinheiten YPG bekannt, die ausländischen IS-Angehörigen freizulassen, wenn die Herkunftsländer zu einer Rücknahme nicht bereit sind, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung gegebenenfalls daraus?
Inwieweit sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass in Nordsyrien gefangene IS-Angehörige im Falle eines von der türkischen Regierung angekündigten Angriffs auf die YPG freikommen könnten?
Welche Gefahren sieht die Bundesregierung im Falle einer unkontrollierten Rückkehr deutscher IS-Angehöriger aus der Gefangenschaft in Nordsyrien nach Deutschland?
Inwieweit sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, dass in Nordsyrien gefangene IS-Angehörige in die Gewalt syrischer Regierungskräfte geraten können, und welche Schlussfolgerungen zieht sie gegebenenfalls daraus?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, inwieweit sich unter den in Nordsyrien gefangenen deutschen IS-Angehörigen in Deutschland per Haftbefehl gesuchte Personen befinden, und wenn ja, wie viele, und wegen welcher Delikte gesuchte Personen sind dies?
Treffen Informationen von „SPIEGEL ONLINE“ zu, wonach Fachleute aus dem Bundesinnen-, Bundesjustiz- und Bundesaußenressort mehrmals anhand von Gefangenendossiers die Frage diskutiert haben, ob man den IS-Rückkehrern in Deutschland überhaupt einen Prozess machen kann, und falls ja, zu welchen Ergebnissen kamen diese Fachleute (www.spiegel.de/politik/deutschland/cdu-innenexperte-will-deutsche-is-kaempfer-aus-syrien-nach-deutschland-bringen-a-1252325-druck.html)?
Inwieweit, wann, und wie oft hat sich das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum mit der Frage der Rückholung von deutschen in Nordsyrien gefangenen IS-Angehörigen befasst?
Inwieweit gibt es von Seiten der Bundesregierung Überlegungen, minderjährige Kinder von deutschen in Nordsyrien festgehaltenen IS-Angehörigen auch ohne ihre Eltern nach Deutschland zurückzuholen?
Inwieweit gibt es von Seiten der Bundesregierung bereits Überlegungen über den Umgang mit derzeit in Nordsyrien festgehaltenen minderjährigen Kindern von IS-Anhängern nach ihrer Rückkehr bzw. Rückholung nach Deutschland?
Durch welche Kräfte wurden die ausländischen IS-Kämpfer in Nordsyrien nach Kenntnis der Bundesregierung gefangengenommen?
a) Inwieweit stimmt nach Kenntnis der Bundesregierung die Darstellung des US-Präsidenten Donald Trump, wonach US-Truppen die ausländischen IS-Kämpfer in Nordsyrien gefangen genommen haben (www.mopo.de/news/politik-wirtschaft/trump-droht-deutschland-via-twitter--nehmt-eure-isiskaempfer-zurueck--sonst-----32055328)?
b) Welche Rolle spielen US-Truppen bei der Bewachung der in Nordsyrien gefangenen ausländischen IS-Kämpfer?
c) Inwieweit haben die USA nach Kenntnis der Bundesregierung die von US-Präsident Donald Trump verkündete Möglichkeit, die Freilassung der in Nordsyrien gefangenen ausländischen IS-Kämpfer zu verfügen?
d) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Ankündigung von US-Präsident Donald Trump, die in Nordsyrien gefangenen ausländischen IS-Kämpfer freizulassen, wenn ihre Herkunftsstaaten diese nicht zurücknehmen?