BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Kooperation zwischen Bundesministerien und dem Bundesamt für Verfassungsschutz zwecks Überprüfung zivilgesellschaftlicher Projekte

(insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

05.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/815406.03.2019

Kooperation zwischen Bundesministerien und dem Bundesamt für Verfassungsschutz zwecks Überprüfung zivilgesellschaftlicher Projekte

der Abgeordneten Monika Lazar, Dr. Konstantin von Notz, Dr. Irene Mihalic, Dr. Anna Christmann, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Katharina Dröge, Kai Gehring, Britta Haßelmann, Dieter Janecek, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Katja Keul, Sven-Christian Kindler, Beate Müller-Gemmeke, Filiz Polat, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann, Corinna Rüffer, Ulle Schauws, Stefan Schmidt, Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Seit 2004 bietet das jetzige Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) allen Ressorts ein Verfahren zur geheimdienstlichen Überprüfung von zivilgesellschaftlichen Gruppen an (sog. Haber-Verfahren). Nach diesem Verfahren können alle Bundesministerien nach Ausschöpfung der eigenen Erkenntnisquellen (z. B. Auswertung der jährlichen Verfassungsschutzberichte) über das BMI eine Prüfbitte zu Organisationen und Personen, die sich um staatliche Förderung bemühen, an das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) richten (vgl. sog. Haber-Diwell-Erlass vom 6. Februar 2017). Dieses Verfahren ist insbesondere relevant im Kontext des Förderprogramms „Demokratie leben“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Das BfV wird dabei um Prüfung gebeten, ob zu ausgewählten antragstellenden Projekten oder Trägern verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse vorliegen. Laut Bundesregierung beantwortet das BfV die Anfrage nur mit Ja oder Nein. Wird die Frage bejaht, empfiehlt das BMI, eine Förderung auszuschließen. An diese Empfehlung sind die jeweiligen Ressorts jedoch nicht zwingend gebunden. Benötigt das jeweilige Bundesministerium weitergehende Detailinformationen, tritt es erneut an das BMI heran und bittet um eine vertiefte Analyse vorhandener Erkenntnisse.

Dieses Verfahren soll, nach dem Willen des BMI, der Verhinderung einer missbräuchlichen Inanspruchnahme staatlicher Förderleistungen durch Organisationen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten, dienen. Das BMI regt in dem Erlass die anderen Bundesministerien zudem an, „das mit diesem Rundschreiben verbundene Angebot in [i]hren Häusern und Geschäftsbereichen ausgiebig zu nutzen“.

Dementsprechend soll das BMFSFJ in den Jahren 2015 bis 2018 anlassbezogen die Informationen und Daten von insgesamt 51 Projektträgern zur Überprüfung durch das BfV auf mögliche verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse weitergeleitet haben. Um welche Projektträger es sich dabei handelt und nach welchen Kriterien überprüft wird, möchte das BMFSFJ nicht offenlegen (vgl. „Familienministerium: Wenn bekannt wird, wie wir arbeiten, kann man uns nicht mehr vertrauen“. netzpolitik.org 18. Januar 2019).

Nach Ansicht der fragestellenden Fraktion ist dies ein zumindest fragwürdiges Verfahren, weil es alle antragstellenden Projektträger generell dem Risiko einer verfassungsschutzmäßigen Überprüfung aussetzt, ein gravierendes Risiko der Ablehnung ihres Förderbegehrens beinhaltet und ihnen im Falle der Ablehnung im Nachgang jede Möglichkeit, auch des Rechtsschutzes, verwehrt bleibt, Informationen darüber zu erhalten, ob und in welchem Ausmaß sie ggf. überprüft wurden. Außerdem besteht die ernstzunehmende Gefahr, dass dadurch die Akzeptanz und Inanspruchnahme von Förderprogrammen des Bundes – wie etwa „Demokratie leben“ – gemindert werden, was für die beabsichtigte Demokratiestärkung und Mitwirkung einer bunten Zivilgesellschaft kontraproduktiv wäre.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Welche Bundesministerien haben seit dessen Einführung im Jahr 2004 vom sog. Haber-Verfahren der geheimdienstlichen Überprüfung Gebrauch gemacht und das BfV nach je wie vielen bestimmten Projektträgern gefragt (bitte nach Jahren, Bundesministerien und Zahl der angefragten Projektträger aufschlüsseln)?

2

Nach welchen Kriterien und Vorgaben haben die Bundesministerien seit 2004 vorgeprüft, zu welchen der in ihrem Ressort antragstellenden Projektträger sie beim BfV Nachfragen halten sollten?

a) Wer entschied jeweils über diese Kriterien?

b) Welche weiteren Behörden außer dem BfV fragten die o. g. Bundesministerien ggf. bezüglich antragstellender Projektträger jeweils an?

c) Inwieweit drang die Bundesregierung auf einheitliche Kriterien und Vorgehensweisen?

d) Falls nicht, warum hielt sie das für verzichtbar?

3

Wie viele Projektträger aus welchen Themenbereichen wurden jeweils

a) der o. g. zunächst ressort-internen Überprüfung und

b) sodann einer Überprüfung durch Nachfrage beim BfV unterzogen (bitte nach den zwei Prüfphasen, Zahlen der Projektträger, Themenbereichen, Jahren und Bundesministerien aufschlüsseln)?

4

In wie vielen Fällen führte die Überprüfung

a) intern durch das zuständige Bundesministerium

b) durch von dort u. U. angefragte Behörden außer dem BfV

c) durch das BfV

je zur Nichtaufnahme oder Beendigung der Förderung (bitte nach Projektträgern, Themenbereichen, Jahren, Bundesministerien und Prüfinstanzen aufschlüsseln)?

5

Welche Organisationseinheiten in den Bundesministerien prüfen die Projektträger nach eventuellen Anlässen, die Grund für die Einleitung der geheimdienstlichen Überprüfung werden können (bitte nach betreffenden Bundesministerium aufschlüsseln)?

6

Welche Informationen und Daten werden auf welcher Rechtsgrundlage in Bezug auf den überprüften Projektträger an das BMI und welche von diesem an das BfV übermittelt (bei unterschiedlicher Handhabung der Bundesministerien bitte nach Bundesministerien und übermittelten Daten aufschlüsseln)?

7

In welchem Umfang werden diese Informationen und Daten bei den entsprechenden Bundesministerien, dem BMI und dem BfV aufgrund welcher konkreten Rechtsgrundlage gespeichert und verarbeitet?

8

Inwiefern ist der Umgang mit den Informationen und Daten abhängig vom Ergebnis der Prüfung?

9

Inwiefern und wann werden die Daten nach Ende der Überprüfung gelöscht?

a) Inwiefern ist die Löschung abhängig vom Ergebnis der Prüfung?

b) Bestehen hierzu konkrete interne Vorgaben (Erlass o. Ä.) in den Ressorts, und wenn ja, welche?

c) Gibt es außer § 12 des Bundesverfassungsschutzgesetzes auch administrative Vorgaben der Bundesregierung an das BfV zur Löschung der übermittelten Informationen, und wenn ja, wie lauten diese?

10

Hat es zu irgendeinem Zeitpunkt der Vorbereitung als auch zur laufenden Durchführung eine Befassung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) mit diesem neu eingerichteten Prüfverfahren gegeben, und wenn ja, welchen Inhalts, und mit welchem Ergebnis?

11

Haben die von den Bundesministerien festgestellten Anlässe zur Einleitung der geheimdienstlichen Überprüfung zu weiteren Maßnahmen von Sicherheitsbehörden in Bezug auf die betroffenen Projektträger oder Personen, die für diese tätig sind, geführt, und wenn ja, welche (bitte ggf. nach Themenbereichen, Jahren, Bundesministerien, tätig gewordenen Behörden und Art der Maßnahmen aufschlüsseln)?

12

Haben bestimmte Prüfverfahren bezüglich einzelner Projektträger, zu einer ministeriellen bzw. behördlichen Überprüfung von Partnerprojekten, welche mit den überprüften Projektträgern zusammenarbeiten, geführt?

a) Wenn ja, bei welchen Trägern, und warum?

b) Wer überprüfte die Partnerprojekte jeweils?

13

Kam es aufgrund des Begleitschreibens zum Zuwendungsbescheid, in welchem geförderte Projektträger auch zur Gewährleistung der Verfassungstreue ihrer Partner verpflichtet werden, zu Prüfbitten seitens der Projektträger an das Bundesministerium, und wenn nicht, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

14

Hält die Bundesregierung angesichts der Prüfpraxis nach dem Haber-Verfahren, welches die Verfassungstreue der geförderten Projektträger bereits im Vorfeld der Förderung sicherstellen soll, das gleichgerichtete Begleitschreiben zum Zuwendungsbescheid für verzichtbar, und wenn nein, warum nicht?

15

Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung, dass diese Praxis zivilgesellschaftliche Demokratieprojektträger von der Beantragung von Förderung abhalten kann, weil eine sicherheitsbehördliche Prüfung sämtlicher durch diese an das BMFSFJ übermittelten Daten in Kauf genommen werden muss?

16

Wie rechtfertigt die Bundesregierung ihre Weigerung (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 19/3563), auch angesichts der Proteste von Demokratie-Initiativen gegen diese geheimdienstliche Überprüfung, die davon betroffenen Initiativen bzw. dort tätige Personen über die Übermittlung ihrer Daten zu informieren?

17

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Ergebnis des juristischen Gutachtens des Bundesverbandes Mobile Beratung et al., das die o. g. Prüfpraxis untersucht hat und feststellte, die Grundrechtseingriffe durch die Weiterleitung und Speicherung von Daten seien verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen und nicht verhältnismäßig (vgl. Gutachten zur „Verknüpfung staatlicher Förderleistungen mit ‚sicherheitsbehördlichen Überprüfungen‘ der geförderten Träger/-innen und deren Mitarbeiter/-innen unter Einbeziehung von Verfassungsschutzbehörden“, www.bundesverband-mobile-beratung.de/wp-content/uploads/2018/06/2018-06-14-Gutachten-BMB-VBRG-BAGD.pdf)?

Berlin, den 19. Februar 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen