Kontrolle durch den Bund bei der Mittelverwendung im Rahmen des Hochschulpakts
der Abgeordneten Katja Suding, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Matthias Seestern-Pauly, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Christoph Meyer, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der Hochschulpakt ist eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern, die dem Ziel dient, das aufgrund der doppelten Abiturjahrgänge prognostizierte Studierendenhoch zu bewältigen. Der Bund stellt für den Hochschulpakt insgesamt 20,2 Mrd. Euro zur Verfügung, die Länder 18,3 Mrd. Euro.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Auf welchen rechtlichen Grundlagen kontrolliert die Bundesregierung die Verwendung der Mittel im Rahmen des Hochschulpakts?
Gibt es darüber hinausgehende Vereinbarungen des Bundes mit Ländern und Hochschulen über die Kontrolle der Mittelverwendung, und wenn ja, wie lauten diese?
Über welche Punkte müssen Länder und Hochschulen dem Bund jeweils berichten?
In welchem Umfang legen die Länder und Hochschulen dem Bund Daten und Berichte über die Verwendung der Mittel aus dem Hochschulpakt vor (bitte, soweit möglich, in Seitenzahlen angeben)?
In welchem Rhythmus legen die Länder und Hochschulen dem Bund die in Frage 3 genannten Daten und Berichte vor?
Wie viele Mitarbeiter in der Verwaltung des Bundes und eventuell beauftragter Projektträger sind mit der Auswertung der in den Fragen 3 und 4 genannten Daten und Berichte betraut (bitte jeweils in Köpfen und in Vollzeitäquivalenten für die einzelnen Jahre nach den beteiligten Verwaltungseinheiten inklusive Projektträger angeben)?
Welchen jeweiligen Entgeltgruppen gehören die in Frage 6 beschriebenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, und aus welchen Haushaltsstellen werden die entsprechenden Stellen finanziert (bitte die Gesamtzahl der Stellen je Entgeltgruppe und Verwaltungseinheiten inklusive Projektträger aufschlüsseln sowie die korrespondierenden Belastungen der jeweiligen Haushaltsstelle angeben)?
Wie viele Arbeitsstunden wenden Mitarbeiter in der Verwaltung des Bundes und eventuell beauftragter Projektträger pro Jahr für die Auswertung der in den Fragen 3 und 4 genannten Daten und Berichte auf (bitte Gesamtsumme für die einzelnen Jahre und jeweils die Summe für die beteiligten Verwaltungseinheiten des Bundes inklusive Projektträger für die einzelnen Jahre angeben)?
Welche Berichte, die die Länder oder Hochschulen vorgelegt haben müssten, liegen noch nicht vor (bitte für jedes Bundesland einzeln ausweisen)?
Wie groß ist der Betrag der Mittel, für den noch keine Berichte vorliegen, obwohl sie vorliegen müssten (bitte für jedes Bundesland einzeln ausweisen)?
Was hat die Bundesregierung jeweils als Reaktion auf die noch nicht vorliegenden Berichte unternommen (bitte für jedes Bundesland und jeden Bericht einzeln ausweisen)?
Welche Frist zur Einreichung der fehlenden Berichte hat der Bund den Ländern gesetzt (bitte für jedes Bundesland und jeden Bericht einzeln ausweisen)?
Welche Berichte, die die Länder oder Hochschulen vorgelegt haben müssten, wurden nicht fristgerecht beim Bund eingereicht (bitte für jedes Bundesland einzeln ausweisen)?
Wie groß ist der Betrag der Mittel, deren Berichte nicht fristgerecht beim Bund eingegangen sind (bitte für jedes Bundesland und jeden Bericht einzeln ausweisen)?
Was hat die Bundesregierung jeweils als Reaktion auf die nicht fristgerecht eingereichten Berichte unternommen (bitte für jedes Bundesland und jeden Bericht einzeln ausweisen)?
Welche Frist zur Nachreichung der nicht fristgerecht eingegangenen Berichte hat der Bund den Ländern gesetzt, und bis wann haben die Bundesländer die Berichte nachgeliefert (bitte für jedes Bundesland und jeden Bericht einzeln ausweisen)?
Bei welchen Berichten hat die Bundesregierung Mängel in der Berichterstattung gesehen, und worin bestanden diese Mängel (bitte für jedes Bundesland einzeln ausweisen)?
Wie groß ist der Betrag der Mittel, die von Mängeln in der Berichterstattung betroffen sind (bitte für jedes Bundesland und jeden Mangel einzeln ausweisen)?
Was hat die Bundesregierung als Reaktion auf Mängel in der Berichterstattung unternommen (bitte für jedes Bundesland und jeden Mangel einzeln ausweisen)?
Welche Frist zur Behebung der Mängel in der Berichterstattung hat der Bund den Ländern gesetzt, und bis wann haben die Bundesländer die Mängel in der Berichterstattung behoben (bitte für jedes Bundesland und jeden Mangel einzeln ausweisen)?
Bei welchen Berichten hat die Bundesregierung inhaltliche Mängel in der Verwendung der Mittel gesehen, und worin bestanden diese Mängel (bitte für jedes Bundesland einzeln ausweisen)?
Wie groß ist der Betrag der Mittel, für die die Bundesregierung inhaltliche Mängel in der Verwendung festgestellt hat (bitte für jedes Bundesland und jeden Mangel einzeln ausweisen)?
Was hat die Bundesregierung jeweils als Reaktion auf die inhaltlichen Mängel in der Verwendung der Mittel unternommen (bitte für jedes Bundesland und jeden Mangel einzeln ausweisen)?
Welche Frist zur Abstellung der inhaltlichen Mängel in der Mittelverwendung hat der Bund den Ländern gesetzt, und bis wann haben die Bundesländer die Mängel in der Mittelverwendung behoben (bitte für jedes Bundesland und jeden Mangel einzeln ausweisen)?
Inwieweit hat die Bundesregierung ihr Prüfverhalten nach den Daten und Berichten, dem Berichtsverhalten sowie der Mängelbehebung durch die Bundesländer für den Hochschulpakt geändert?
Inwieweit hat die Bundesregierung ihr Prüfverhalten nach den Daten und Berichten, dem Berichtsverhalten sowie der Mängelbehebung durch die Bundesländer für Förderprogramme des Bundes insgesamt geändert?
Inwieweit hat die Bundesregierung nach Bemerkungen des Bundesrechnungshofs ihr Prüfverhalten im Rahmen des Hochschulpakts geändert?