Kampfsport in der rechtsextremen Szene
der Abgeordneten Monika Lazar, Dr. Irene Mihalic, Erhard Grundl, Dr. Konstantin von Notz, Luise Amtsberg, Margarete Bause, Canan Bayram, Britta Haßelmann, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Claudia Müller, Filiz Polat, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann, Manuel Sarrazin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die rechtsextreme Szene hat in den vergangenen Jahren den Kampfsport für ihre Zwecke entdeckt. Insbesondere Mixed Martial Arts (MMA) und Kickboxen werden zunehmend von Neonazis und (rechtsextremen) Hooligans betrieben. Diese Kampfsportarten sind bei Weitem nicht per se rechtsextrem, gleichwohl sind sie für die rechtsextreme und die Hooligan-Szene besonders attraktiv, da insbesondere MMA aufgrund der im Vergleich zu anderen Kampfsportarten wenigen Regeln eine gewisse Ähnlichkeit zum „Straßenkampf“ aufweisen.
Neben unpolitischen, eher dem popkulturellem Bereich zuzuordnenden MMA-Veranstaltungen, gibt es mittlerweile auch dezidiert rechtsextreme Kampfsportveranstaltungen, wie den „Kampf der Nibelungen“, der vormals im Rahmen des rechtsextremen „Schild und Schwert“-Festivals stattfand, mittlerweile aber ein regelmäßiges Event der militanten rechtsextremen Szene ist (vgl. www.bpb.de/politik/extremismus/rechtsextremismus/279552/der-extrem-rechte-kampfsportboom).
Solche rechten Kampfsportveranstaltungen dienen der rechtsextremen Szene nach Auffassung der Fragesteller zur (auch internationalen) Vernetzung, Schaffung „rechter Erlebniswelten“, Anwerbung, Finanzierung und zur Professionalisierung der Gewalt. Bei den rechtsextremen Ausschreitungen in Chemnitz Ende August 2018 etwa waren Medienberichten zufolge auch rechtsextreme Kampfsportler beteiligt (vgl. www1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/rechter-kampfsport-100.html).
Bei der internationalen Vernetzung der Mischszene aus Neonazis, Hooligans und Kampfsportlern spielt der russische Staatsbürger D. N. eine tragende Rolle (vgl. www.spiegel.de/politik/deutschland/ostritz-in-sachsen-angst-vor-den-braunen-horden-bei-neonazi-fest-a-1203367.html und www.spiegel.de/panorama/justiz/rechtsextremerkampfsportler-der-neonazi-krieger-aus-moskau-a-1253163.html).
Die Sicherheitsbehörden haben nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller das Ausmaß der Vernetzung und die Gefahr der Professionalisierung der Gewalt, die von der rechtsextremen Kampfsportszene ausgeht, nicht ausreichend im Blick.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen33
Gibt es in Deutschland ein Lizenzierungsverfahren für MMA-Studios oder Veranstalter, und wenn nicht, wäre ein solches Lizenzierungsverfahren nach Einschätzung der Bundesregierung wünschenswert?
Welche Kampfsport-Studios, -Gyms, -Vereine, -Veranstalter, -Veranstaltungen, -Teams, -Verbände und welche einzelnen Kampfsportlerinnen und Kampfsportler sind nach Einschätzung oder Kenntnis der Bundesregierung der rechtsextremen Szene zuzuordnen?
Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob es in extrem rechten Kreisen eine explizite Strategie gibt, den Kampfsport politisch zu nutzen?
Welche Rolle spielt der Kampfsport und insbesondere MMA und Kickboxen nach Einschätzung der Bundesregierung in der rechtsextremen Szene für a) die Schaffung einer rechten „Erlebniswelt“, vergleichbar mit Rechtsrockkonzerten, b) die Rekrutierung neuer Aktivistinnen und Aktivisten, c) die Finanzierung rechtsextremer Strukturen, d) die Professionalisierung der rechtsextremen Gewalt für den politischen Kampf?
Ist die Bundesregierung weiterhin der Ansicht, dass „Rechtsextremisten aus dem gewaltorientierten Spektrum […] generell an Kampfsportarten interessiert [sind]“ und „MMA dabei eine eher untergeordnete Rolle ein[nimmt]“, und wenn ja, wieso kommt sie zu der Einschätzung, dass MMA eine eher untergeordnete Rolle spielt, und wenn nein, was hat zu dieser Einschätzungsänderung geführt (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/12772)?
Hat die Bundesregierung weiterhin keine Erkenntnisse über eine Beteiligung rechtsextremer Kampfsportler an den Demonstrationen und Ausschreitungen in Chemnitz vom 26. und 27. August 2018 (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 23 und 24 auf Bundestagsdrucksache 19/4814), entgegen diverser widerstrebender Pressemeldungen diesbezüglich (vgl. Monitor, 25. Oktober 2018), und wenn doch, welche Erkenntnisse hat sie mittlerweile?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Beteiligung rechtsextremer Kampfsportler an den Ausschreitungen in Leipzig-Connewitz am 11. Januar 2016?
Von wie vielen Fällen, in denen rechtsextreme Kampfsportler Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten eingesetzt haben, hat die Bundesregierung Kenntnis (vgl. www1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/rechter-kampfsport-100.html#Ende), und welche Konsequenzen zieht sie daraus (bitte nach Fällen je Bundesland aufschlüsseln)?
Von wie vielen Fällen hat die Bundesregierung Kenntnis, in denen rechtsextreme Kampfsportler Gewalt – als politisch motiviertes Gewaltdelikt – gezielt gegen politische Gegnerinnen und Gegner eingesetzt haben (bitte nach Fällen je Bundesland aufschlüsseln)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Verbindungen extrem rechter Kampfsportler zur Bundeswehr bzw. zu Angehörigen der Bundeswehr?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Verbindungen extrem rechter Kampfsportler zur Polizei oder zu anderen Sicherheitsbehörden?
Hat sich das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ-R) bereits mit der rechtsextremen Kampfsportszene befasst?
a) Wenn ja, wie oft, zu welchen Zeitpunkten, und aus welchen Anlässen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
b) Falls sich das GETZ bisher nicht mit der rechtsextremen Kampfsportszene befasst hat, aus welchen Gründen unterblieb diese Befassung?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über rechtsextreme Kampfsportveranstaltungen in Deutschland seit 2010 (bitte nach Veranstaltung aufschlüsseln)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über folgende vergangene Kampfsportveranstaltungen, deren Organisatoren, Teilnehmerfeld, Zuschauerspektrum und -zahlen und deren Bezüge zur rechtsextremen und Hooligan-Szene:
a) „Kampf der Nibelungen“
b) „Schild & Schwert Festival“
c) „Shuri Fight Night“
d) „Sprawl and Brawl“
e) „Vogtländer Fightnight“
f) „Tiwaz“-Turnier
g) „Imperium Fighting Championship“
h) „Force & Honeur“-Turnier?
Über welche weiteren vergangenen rechtsextremen Kampfsportveranstaltungen hat die Bundesregierung welche Kenntnisse zu deren Organisatoren, Teilnehmerfeld, Zuschauerspektrum und -zahlen und deren Bezüge zur rechtsextremen und Hooligan-Szene?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über für die Zukunft angekündigte Kampfsportveranstaltungen, deren Organisatoren, Teilnehmerfeld, Zuschauerspektrum und deren Bezüge zur rechtsextremen und Hooligan-Szene, und welche Maßnahmen plant sie in Bezug auf diese zu ergreifen?
Wer sind nach Einschätzung der Bundesregierung die aktiven Schlüsselfiguren der Kampfsportveranstaltung „Kampf der Nibelungen“, und welche Rolle spielen hierbei die sog. Hammerskins?
Wie bewertet die Bundesregierung die Werbung für „Straßenkampf“-Seminare durch Veranstalter des „Kampfes der Nibelungen“ (vgl. www.facebook.com/ KDN2018/photos/a.279066075789814/775063432856740/?type=3&theater, aufgerufen am 7. Februar 2019), und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Teilnahme rechtsextremer deutscher Kampfsportler an Kampfsportveranstaltungen im Ausland (bitte nach Jahren und Ländern aufschlüsseln)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Teilnahme rechtsextremer ausländischer Kampfsportler an Kampfsportveranstaltungen in Deutschland (bitte nach Jahren und Herkunftsländern aufschlüsseln)?
Sind nach Einschätzung der Bundesregierung sogenannte Teamfights, wie sie ursprünglich beim rechtsextremen „Schild und Schwert Festival“ am 2. November 2018 in Ostritz angekündigt waren (vgl. www.facebook.com/ KDN2018/photos/a.279066075789814/707456376284113/?type=3&theater, aufgerufen am 9. Oktober 2018), vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesgerichtshofs zu den „Hooligans Elbflorenz“ (Urt. v. 22. Januar 2015, Az. 3 StR 233/14; vgl. www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-urteil-3-str-233-14-hooligans-kriminelle-vereinigung/), legal?
Sieht die Bundesregierung weiterhin keinen sportpolitischen Regelungsbedarf bezüglich solcher sogenannter Teamfights (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 32 der Abgeordneten Monika Lazar auf Bundestagsdrucksache 19/5282)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über politische Aktivitäten von D. N. bzw. D. K. (vgl. www.spiegel.de/panorama/justiz/ rechtsextremerkampfsportler-der-neonazi-krieger-aus-moskau-a-1253163.html)?
a) Über welche Kontakte nach Deutschland verfügt D. N. nach Kenntnis der Bundesregierung?
b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Verbindungen D. N.s zu welchen deutschen Hooligan-Szenen, insbesondere zu Kölner und Dortmunder Hooligans (vgl. www.spiegel.de/panorama/justiz/rechtsextremerkampfsportler-der-neonazi-krieger-aus-moskau-a-1253163.html)?
c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Verbindungen D. N.s zu deutschen Rechtsextremisten?
d) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Verbindungen D. N.s zu T. H. und T. F. (vgl. www.spiegel.de/panorama/justiz/rechtsextremerkampfsportler-der-neonazi-krieger-aus-moskau-a-1253163.html)?
e) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Strafverfahren gegen D. N. und deren jeweiligen Ausgang?
f) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über kriminelle Aktivitäten von D. N. in Deutschland und im Ausland, insbesondere in Bezug auf versuchte Waffenbeschaffungen und Drogendelikte (vgl. www. spiegel.de/panorama/justiz/rechtsextremer-kampfsportler-der-neonazi- krieger-aus-moskau-a-1253163.html)?
g) Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Versuche deutscher Behörden, D. N. die Aufenthaltserlaubnis zu entziehen und wenn ja, waren diese erfolgreich, bzw. aus welchen Gründen nicht?
h) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über sog. Kampfsportseminare, die D. N. laut Medienberichten in Deutschland anbietet (vgl. https:// blog.zeit.de/stoerungsmelder/2017/11/23/white-rex- kampfsporttrainingmit-russischem-neonazi_25081)?
i) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über nach den Fragestellern vorliegenden Informationen von D. N. mutmaßlich durchgeführte Waffentrainings in Deutschland und anderen europäischen Ländern?
j) Bei welchen Kampfsportveranstaltungen in Deutschland trat D. N.s Label „White Rex“ nach Kenntnis der Bundesregierung als Sponsor oder in sonstiger Weise auf?
k) Welche Verbindung gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen D. N., dem Label „White Rex“ und den „RusslandDeutsche Wölfe e. V.“, die beispielsweise Videos mit dem „White Rex“-Logo veröffentlichen (vgl. www.facebook.com/rwmc.eu/videos/1848755102020269/, aufgerufen am 11. Februar 2019)?
l) Welche Verbindungen hat D. N. nach Kenntnis der Bundesregierung zum ukrainischen „Regiment Asow“?
m) Welche Verbindungen haben D. N. und sein Bruder Da. N. nach Kenntnis der Bundesregierung zu sog. Systema-Kampfsportschulen in Deutschland?
n) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Kontakte von D. N. zu russischen Geheimdiensten und/oder anderen russischen Behörden (vgl. www.spiegel.de/panorama/justiz/rechtsextremer-kampfsportler-der- neonazi-krieger-aus-moskau-a-1253163.html)?
Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob russische Geheimdienste oder andere russische Behörden gezielt mit deutschen Rechtsextremisten Kontakt aufnehmen mit dem Ziel einer möglichen Zusammenarbeit?
Ist der Bundesregierung weiterhin „eine gezielte Nutzung der Mixed-Martial-Arts-Kampfsportszene, um Rechtsextreme und Hooligans zu vernetzen […] nicht bekannt“ (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 31a auf Bundestagsdrucksache 19/3108), und wenn doch, welche Erkenntnisse hat sie mittlerweile?
Welche Verbindungen und personellen Überschneidungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils zwischen den Fan- bzw. Hooliganszenen an den Standorten der Bundesliga, der 2. Bundesliga, der 3. Liga, sowie der Regionalligen Nord, Nordost, West, Südwest und Bayern und der rechtsextremen Kampfsportszene bzw. rechtsextremen Kampfsportlern (bitte je Standort aufschlüsseln)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Aktivitäten von B. B. sowie anderen deutschen Hooligans, Rechtsextremisten und Kampfsportlern in Russland während der Fußball-WM der Männer im Sommer 2018 (www. facebook.com/BenjaminBrinsaMMA/photos/a.569525519826225/1533406- 670104767/?type=3&theater, aufgerufen am 11. Februar 2019)?
Welche Rolle spielen folgende Kleidungsmarken in der rechtsextremen (Kampfsport-)Szene nach Kenntnissen der Bundesregierung, ordnet die Bundesregierung diese Marken der rechtsextremen Szene zu, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung allgemein über diese Marken
a) White Rex – Aggressive Clothing Brand,
b) Label 23 – Boxing Connection,
c) Greifvogel Wear – Radical Warrior Clothing Brand,
d) Svastone – Perun Company,
e) Pro Violenc – Streetsport,
f) Sport Frei – Extremsport,
g) Brachial – The Lifestyle Company,
h) Walhall Athletik – Southside Fightwear,
i) Pride France,
j) Beloyar – Pagan Company,
k) Black Legion – „The Iron Youth Division“,
l) Sportowo na Stylowo,
m) PPDM – Father Frost Mode?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Label bzw. die Trainingsmethode „PPDM“, „PPDM“-Seminare und andere „PPDM“-Aktivitäten in Deutschland, Verbindungen von „PPDM“ zu deutschen und russischen Rechtsextremisten, zu den sog. RusslandDeutschen Wölfe e. V. und zu sog. Systema-Kampfsportschulen?
Welche Verbindungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen der rechtsextremen Kampfsportszene und sog. Rockern?
Welche Verbindungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen der rechtsextremen Kampfsportszene und der organisierten Kriminalität in Deutschland und im Ausland?
Welche Forschungsprojekte zu Rechtsextremismus im Kampfsport hat die Bundesregierung seit 2016 gefördert, und welche plant sie ggf.?
Welche Maßnahmen zur Prävention von Gewalt und Rechtsextremismus im Kampfsport hat die Bundesregierung bereits ergriffen oder plant sie zu ergreifen, und welche Projekte in diesem Themenfeld werden von ihr gefördert?