Ein Jahr Koalitionsvertrag – Ergebnisse der Bundeskulturpolitik
der Abgeordneten Erhard Grundl, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Margit Stumpp, Tabea Rößner, Ulle Schauws, Stefan Schmidt, Dr. Bettina Hoffmann, Katja Dörner, Dr. Anna Christmann, Kai Gehring, Maria Klein-Schmeink, Kordula Schulz-Asche, Beate Walter-Rosenheimer, Claudia Roth (Augsburg), Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 12. März 2018 wurde der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD verabschiedet. Im Kapitel XIII, 2. Kunst, Kultur und Medien sowie in weiteren Bereichen des Vertrages sind Maßnahmen und Vorhaben wie die Einsetzung neuer Programme und Vereinbarungen zwischen den Koalitionspartnern als Handlungsaufträge für die Kulturpolitik des Bundes festgehalten.
So sollen, laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, bspw. die soziale und wirtschaftliche Lage von Künstlerinnen und Künstlern sowie Kreativen verbessert, die Gleichstellung von Frauen gefördert, neue Programme wie „Kultur in den Regionen“ als Maßnahme zur Förderung der Kultur in ländlichen Räumen eingesetzt sowie vergessene Opfergruppen des Nationalsozialismus anerkannt werden.
Wir fragen nach einem Jahr, was von den angekündigten Vorhaben bisher in welcher Form und mit welchen Ergebnissen umgesetzt wurde, was sich in Planung befindet oder sich, auch nach einem Jahr, noch im Ankündigungsstadium befindet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Kulturelle Vielfalt und gesellschaftlicher Zusammenhalt
Fragen75
Welchem konkreten Konzept folgt die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte „Agenda für Kultur und Zukunft“ (S. 163), die die Kulturförderung des Bundes angesichts gesellschaftlicher Herausforderungen wie Integration, Inklusion, Demografie, Digitalisierung, Gleichstellung, Populismus, Zukunft von Arbeit und Kommunikation gemeinsam mit den Ländern, Kommunen und der Zivilgesellschaft weiterentwickeln soll (bitte die konkreten Inhalte, Ziele, Maßnahmen und Zeitpläne der Agenda aufführen)?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Kulturpolitik seit März 2018 ins Leben gerufen, um die „Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse“ (S. 163), zu der sie sich im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD bekennt, zu sichern oder herzustellen (bitte alle Maßnahmen aufführen, die die gleichwertige kulturelle Teilhabe in allen Bundesländern befördert)?
Was versteht die Bundesregierung unter dem im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD aufgeführten Ziel, die „Kultur in ihrer föderalen Vielfalt zu fördern“ (S. 163)?
a) Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit März 2018 auf den Weg gebracht, um Kultur in ihrer „föderalen Vielfalt (S. 163) zu fördern (bitte Maßnahmen mit jeweiligen Zeitrahmen und Mittelausstattung aufführen)?
b) Welche zukünftigen Maßnahmen sind geplant?
In welcher Form wurde seit März 2018 das kulturpolitische Spitzengespräch weiterentwickelt und strukturiert, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt (S. 163; bitte die vorgenommenen Maßnahmen zur Weiterentwicklung und Umstrukturierung aufführen)?
a) Wurde, wie in der Pressemitteilung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) am 21. Juni 2018 (siehe https://bit.ly/2GL8S9J) angekündigt, zu einem kulturpolitischen Spitzengespräch im Herbst 2018 eingeladen? Wenn nein, warum nicht?
b) Wie verhält sich das kulturpolitische Spitzengespräch, das die Verbesserung der Abstimmung zwischen Bund und Ländern zum Ziel hat, zu der ab 1. Januar 2019 ins Leben gerufenen Kulturministerkonferenz der Länder in inhaltlicher und zeitlicher Abstimmung?
c) Wie bewertet die Bundesregierung die Einführung einer Kulturministerkonferenz der Länder?
In welcher Form hat sich die Bundesregierung „für eine Berücksichtigung der Kultur in Debatten zur nachhaltigen Entwicklung auf nationaler und internationaler Ebene“ (S. 164) eingesetzt, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt (bitte konkrete Maßnahmen und/oder Anlässe aufführen)?
Inwiefern plant die Bundesregierung eigene Maßnahmen, Programme und Projekte, um einen Beitrag von Kunst und Kultur zur Debatte um nachhaltiges Leben zu liefern und konkret umzusetzen, wie beispielsweise eine Anreizförderung für mehr Nachhaltigkeit in der Filmproduktion sowie in den Bereichen grünes Kino und grüne Musik-Festivals?
Wurde seit März 2018 eine neue Initiative, die laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, „Literatur und deutsche Sprache und deren Bedeutung für unsere Gesellschaft unterstreichen“ (S. 166) soll, umgesetzt?
a) Wenn ja, um welche Initiative handelt es sich, auf Grundlage welches Konzepts, und unter Beteiligung welcher Akteure ist die Initiative entstanden (bitte Mittelzuwendung aufführen)?
b) Wenn nein, wann plant die Bundesregierung die Einführung einer solchen Initiative?
Welche konkreten Maßnahmen wurden seit März 2018 umgesetzt, um „die vier nationalen Minderheiten in Deutschland – der Dänen, Sorben, Friesen sowie Sinti und Roma“ (S. 167) – zu fördern und zu schützen (bitte Maßnahmen mit Zeit- und Finanzrahmen aufführen)?
Wann plant die Bundesregierung, den im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten „Bericht zur sozialen und wirtschaftlichen Situation der Künstlerinnen, Künstler und Kreativen zur Gleichstellung und Diversität im Kultur- und Medienbereich“ (S. 164) vorzulegen?
a) Unter Beteiligung welcher Akteure aus den Bundesministerien, dem Bundeskanzleramt, der Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Kultur-, Medien- und Kreativszene sowie darüber hinaus, plant die Bundesregierung die Erstellung des Berichtes, und wann werden die beteiligten Akteure bekannt gegeben?
b) Welche Methodik und Kriterien sowie bereits vorhandene Studien werden für den „Bericht zur Feststellung der sozialen und wirtschaftlichen Lage der Künstlerinnen und Künstler und Kreativen zur Gleichstellung und Diversität im Kultur- und Medienbereich“ herangezogen, und welche Sparten im Kultur- und Medienbereich will die Bundesregierung im Bericht untersuchen lassen und somit im Bericht final aufführen?
c) Welche Instrumente der Kulturförderung des Bundes, u. a. auch solche die bildende Künstlerinnen und Künstler in ihrer besonderen Produktionssituation unterstützen, sollen im Rahmen des Berichts geprüft werden, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt?
d) In welcher Form, und wann plant die Bundesregierung eine Flankierung des Berichts im Deutschen Bundestag durch eine Orientierungsdebatte zur Lage von Kunst und Kultur, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt, obwohl die Verabredung einer Debatte im Deutschen Bundestag nicht Aufgabe der Bundesregierung ist, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Schriftlichen Fragen 3 bis 6 des Abgeordneten Erhard Grundl auf Bundestagsdrucksache 19/1634 zu diesem Thema angibt?
e) Geht die Bundesregierung davon aus, noch in dieser Legislaturperiode die Ergebnisse des Berichts umsetzen zu können, beispielsweise in gegensteuernden Programmen und Projekten, um die bereits bekannte prekäre soziale und wirtschaftliche Situation vieler Künstlerinnen und Künstler sowie Kreativer zu verbessern?
Welche weiteren Lösungen wurden seitens der Bundesregierung seit März 2018 „für die besondere soziale Schutzbedürftigkeit der Künstlerinnen und Künstler und Kreativen“ (S. 166) erarbeitet, die über die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD aufgeführten Maßnahmen und Bekundungen zum Arbeitslosengeld I (ALG I), der Künstlersozialkasse (KSK) und der Verwertung auf digitalen Plattformen, hinausgehen?
Plant die Bundesregierung, über die bereits 2018 umgesetzte Anschlussregelung beim Arbeitslosengeld für überwiegend kurzfristig Beschäftigte hinaus, eine Reform des Arbeitslosengesetzes hin zu einem für alle geltenden Gesetz ohne Sonderregelungen mit einem Zugang aller Selbständigen zur Arbeitslosenversicherung, mit einer Rahmenfrist von drei Jahren, mit einem Anspruch nach vier Monaten versicherungspflichtiger Erwerbstätigkeit und somit einem Anspruch von zwei Monaten ALG I, wie in dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagen (vgl. Antrag: Soziale und wirtschaftliche Lage von Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen verbessern auf Bundestagsdrucksache 18/12373), um so eine für die Zukunft wirkliche Verbesserung der sozialen Absicherung von Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen zu erreichen, und um auf Sonderregelungen, die jeweils politisch errungen werden müssen, verzichten zu können?
Wurde, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt, bereits geprüft, wie bei der Künstlersozialversicherung (KSK) „der wechselnde Erwerbsstatus vieler Akteure im Kultur- und Medienbereich besser berücksichtigt werden kann“ (S. 166)?
a) Wenn ja, wie ist diese Prüfung erfolgt, welche Ergebnisse liegen der Bundesregierung vor, und welche Maßnahmen für eine Reform der KSK wurden oder werden daraus abgeleitet?
b) Wenn nein, warum nicht, und wann ist die Prüfung geplant?
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2018 beschlossen, „um eine Erweiterung der abgabepflichtigen Verwerter um digitale Plattformen, die eine kommerzielle Verwertung künstlerischer Leistungen ermöglichen, anzustreben“ (S. 166; bitte Maßnahmen mit Zeitrahmen aufführen)?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit März 2018 umgesetzt, um „das Statusfeststellungsverfahren für Selbständige zu vereinfachen und zwischen den unterschiedlichen Zweigen der Sozialversicherung widerspruchsfrei auszugestalten“ (S. 42), um klare Beschäftigungsverhältnisse für häufig selbständig arbeitende Künstlerinnen und Künstler sowie Kreative zu schaffen und um Scheinselbständigkeit entgegenzutreten?
Was hat die Bundesregierung seit März 2018 getan, um die Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit in Kunst, Kultur und Medien weiter auszubauen, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt (S. 164)?
Welche neuen konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit März 2018 auf den Weg gebracht, um „mehr Frauen in Führungsverantwortung in Kultur- und Medieneinrichtungen“ zu bringen (S. 164; bitte Maßnahmen aufführen)?
Welche neuen konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit März 2018 auf den Weg gebracht, so dass „künstlerische Leistungen geschlechterunabhängig honoriert werden“ (S. 164)?
Welche neuen konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit März 2018 auf den Weg gebracht, um „die Besetzung von z. B. Jurys und Gremien ausgewogener“ zu gestalten, „damit das Schaffen von Frauen wie Männern angemessener einbezogen werden kann“ (S. 164)?
Was versteht die Bundesregierung unter einer „ausgewogenen“ (S. 164) Besetzung von Frauen und Männern (bitte Kriterien angeben)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Einführung einer Quote, um z. B. Jurys und Gremien paritätisch und divers besetzen zu können?
Welche konkreten Maßnahmen wurden seit März 2018 unterstützt, die sich für ein „diskriminierungs- und gewaltfreies Arbeitsumfeld für Künstlerinnen und Künstler“ (S. 164) einsetzen, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt?
Wie konkret soll der mit dem „Runden Tisch Frauen in Kultur und Medien“ begonnene Prozess zur Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit sowie der Verbesserung gleicher Chancen für Frauen und Männer fortgeführt werden (S. 164; bitte Zeitplan und Schwerpunkte der Treffen, die bisherigen konkreten Ergebnisse und daraus resultierenden Maßnahmen mit, sofern vorhandenen, Fördersummen aufführen)?
Inwiefern plant die Bundesregierung Maßnahmen über den „Runden Tisch Frauen in Kultur und Medien“ hinaus, um die Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit in Kunst, Kultur und Medien herzustellen (bitte konkrete Maßnahmen mit Zeit- und Budgetplan aufführen)?
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um neben der Gleichstellung zwischen Frauen und Männern auch unsere diverse Gesellschaft in den Jurys, Gremien und Führungsebenen der Kultureinrichtungen zu repräsentieren?
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2018 umgesetzt, um „Kultur und (kulturelle) Bildung für alle zugänglich zu machen, unabhängig von Einkommen und Herkunft“ (S. 164), wie es als Ziel im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD beschrieben ist (bitte Maßnahmen aufführen)?
Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg der Maßnahmen, die zum Ziel haben, eine „echte Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben zu ermöglichen“ (S. 164), und was wurde hier bereits erreicht (bitte Kriterien der Evaluation der Maßnahmen und Ergebnisse aufführen)?
Mit welchen konkreten Maßnahmen sorgt die Bundesregierung für „einen besseren Zugang zu kulturellen Einrichtungen und Inhalten im analogen wie im digitalen Raum“ (S. 164; bitte Maßnahmen aufführen)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der kulturellen Infrastrukturen in Deutschland innerhalb der letzten Dekade, und wie kommt sie zu diesem Schluss?
Welche Potenziale und Entwicklungsbedarfe sieht die Bundesregierung derzeit im Bereich kulturelle Infrastruktur (insbesondere auch in finanzschwachen Kommunen), und plant sie zur Bewältigung dieser über den Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD hinausgehende Maßnahmen (bitte einzeln beschreiben)?
Wie bewertet die Bundesregierung ihren Wissensstand über den Gesamtzustand der kulturellen Infrastruktur in Deutschland, und inwiefern plant sie, diesen auszubauen?
Wie konkret und durch welche Maßnahmen wurden seit März 2018 die „auf ganz Deutschland gerichteten Programme zur Förderung von Investitionen, zur zeitgenössischen Kunst- und Kulturproduktion, zur kulturellen Infrastruktur und insbesondere zur freien Kultur mit dem Ziel einer größeren Verteilungsgerechtigkeit“ (S. 164) gestärkt (bitte Maßnahmen für die Programme und Auswirkungen aufführen)?
Wie konkret und durch welche Maßnahmen wurden seit März 2018 die „auf ganz Deutschland gerichteten Programme zur Förderung von Investitionen, zur zeitgenössischen Kunst- und Kulturproduktion, zur kulturellen Infrastruktur und insbesondere zur freien Kultur mit dem Ziel einer größeren Verteilungsgerechtigkeit“ für Kultur- und Bildungseinrichtung auf dem Weg ins digitale 21. Jahrhundert geöffnet (S. 164; bitte Maßnahmen für die Programme und Auswirkungen aufführen)?
Wann legt die Bundesregierung den im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten „gesamtdeutschen Katalog“ (S. 165) vor, der die durch den Bund geförderten, überregional und gesamtstaatlich bedeutsamen Kultureinrichtungen und -veranstaltungen auflisten soll, um ihren nationalen und internationalen Rang herauszustellen?
a) Welche Kriterien legt die Bundesregierung dafür zugrunde, dass eine Kultureinrichtung „gesamtstaatlich bedeutsam“ (S. 165) ist?
b) Wie weit sind die Abstimmungen und Beratungen innerhalb der Bundesregierung zur Erstellung eines gesamtdeutschen Katalogs, auf die in der Antwort auf die Schriftliche Frage 1 des Abgeordneten Erhard Grundl auf Bundestagsdrucksache 19/6511 verwiesen wird, vorangeschritten, wann ist mit einem Abschluss dieser Beratungen zu rechnen, und wie wird die Bundesregierung darüber informieren?
Welche konkreten Maßnahmen wurden seit März 2018 vollzogen, um das Programm „Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Ostdeutschland – Invest Ost“ als gesamtdeutsches Programm zu erweitern (S. 165; bitte Maßnahmen mit Fördersummen und Zeitrahmen aufführen)?
Wurde die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Prüfung (S. 165), das Programm „Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Ostdeutschland – Invest Ost“ um eine Förderung auch für kommerzielle kulturelle Veranstaltungsorte zu erweitern, mit dem „Ziel einer Stärkung der kulturellen Orte in Städten, Gemeinden und im ländlichen Gebiet, im analogen wie im digitalen Raum zu erreichen, bereits durchgeführt?
a) Wenn ja, was sind die Ergebnisse der Prüfung? Wie wurde die Prüfung durchgeführt, mit welcher Methodik, unter Beteiligung welcher Akteure, und nach welchen Kriterien?
b) Wenn nein, warum nicht, und wann erfolgt die Prüfung, durch wen, nach welcher Methodik, unter welchen Kriterien, und unter Beteiligung welcher Akteure?
Welche konkreten Maßnahmen wurden seit März 2018 unterstützt und gefördert, um „eine umfassende Digitalisierungsstrategie des Bundes zu entwickeln, die auch eine mit substanziellen finanziellen Mitteln unterlegte Strategie für die Zukunft von Kultureinrichtungen und ihre digitale Transformation umfasst” (S. 165; bitte Maßnahmen mit Fördersummen und Zeitrahmen aufführen)?
Welche Maßnahmen umfasst das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Programm „Kultur in den Regionen“ (S. 165), und welche „vielfältigen kulturellen Angebote in strukturschwachen ländlichen Regionen“, wie in der Antwort auf die Schriftliche Frage 1 des Abgeordneten Erhard Grundl auf Bundestagsdrucksache 19/5643 erwähnt, sollen umgesetzt werden?
a) Wann beginnen diese Maßnahmen (bitte Maßnahmen mit jeweiligen Startzeitraum und Mittelausstattung aufführen)?
b) In welchen strukturschwachen ländlichen Regionen werden Maßnahmen gefördert (bitte Regionen benennen)?
c) Welche Akteurinnen und Akteure sind an der Ausgestaltung des im Rahmen des neu bei der BKM angesiedelten Schwerpunkts „Kultur in den Regionen und ländlichen Räumen“ beteiligt, und wie?
d) Wie weit sind die Abstimmungen und Beratungen innerhalb der Bundesregierung zu den Einzelheiten des Förderkonzepts, insbesondere konkreter Zielgruppen und Zielgebiete sowie beteiligter Akteure, wie in der Antwort auf die Schriftliche Frage 2 des Abgeordneten Erhard Grundl auf Bundestagsdrucksache 19/5643 erwähnt, vorangeschritten, und wann ist mit einem Abschluss dieser Beratungen zu rechnen?
Welche konkreten Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung geplant und seit März 2018 bereits umgesetzt, um, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD auf S. 165 angekündigt, die Zuwendungspraxis zu vereinfachen und eine Entbürokratisierung zu erwirken?
Inwieweit plant die Bundesregierung, die Förderung der internationalen Produktionshäuser substanziell zu stärken (S. 165), nachdem seit Ende letzten Jahres die Evaluierung vorliegt und dennoch im Verfahren zum Haushalt 2019 die Mittel für das Bündnis internationaler Produktionshäuser lediglich erneut bewilligt, aber nicht, wie vom Bündnis selbst und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt (vgl. https://bit.ly/2UNeAvG), aufgestockt wurden?
Welche konkreten Maßnahmen wurden seit März 2018 unternommen, um das Programm LandKULTUR „mit anderen kulturpolitischen Zielen, wie z. B. der kulturellen Vermittlung und Integration, noch stärker zu verknüpfen“ (S. 165), und welche anderen kulturpolitischen Ziele sind, über die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD beispielhaft genannten, gemeint (bitte Maßnahmen und weitere Ziele, falls vorhanden, aufführen)?
Welche „national und international relevanten Festivals“ (S. 165) wurden seit März 2018 als „vielfältige Kulturschätze in unserem Land“ seitens der Bundesregierung unterstützt?
a) Welche davon sind neu in den Förderkatalog aufgenommen worden, um der Zielsetzung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD gerecht zu werden, welche wurden bereits in den vorherigen Jahren gefördert (bitte aufgeschlüsselt aufführen)?
b) Welche Kriterien liegen der Definition „nationale und international relevante Festivals“ zugrunde, und wer legt diese wie fest?
Welche „von der Kulturstiftung des Bundes entwickelten erfolgreichen Initiativen zur Stärkung der Kulturarbeit außerhalb der Metropolen“ (S. 165) wurden seit März 2018 fortgesetzt und bundesweit ausgebaut? Welche Initiativen sollen zukünftig bundesweit ausgebaut werden?
Wurde die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Prüfung (S. 165), „wie der Bund zum Erhalt der vielfältigen Bibliothekslandschaft und ihrer zunehmend gesellschaftlichen Bedeutung beitragen kann“, bereits durchgeführt?
a) Wenn ja, was sind die Ergebnisse der Prüfung? Wie wurde die Prüfung durchgeführt, mit welcher Methodik, unter Beteiligung welcher Akteure, und nach welchen Kriterien?
b) Wenn nein, warum nicht, und wann erfolgt die Prüfung, durch wen, nach welcher Methodik, unter welchen Kriterien, und unter Beteiligung welcher Akteurinnen und Akteure?
Mit welchen konkreten Maßnahmen hat sich die Bundesregierung seit März 2018 dafür eingesetzt, „dass Bibliotheksnutzern unter Wahrung der Vertragsfreiheit ein noch besserer Zugang zum Repertoire von E-Books ermöglicht wird“ (S. 165; bitte Maßnahmen aufführen)?
Wann soll die vom Wissenschaftsrat anzufertigende Evaluierung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz vorliegen, und welche „aktuellen Herausforderungen“, wollen sie gemeinsam mit den Ländern angehen, um die Stiftung Preußischer Kulturbesitz „strukturell an die Anforderungen eines modernen Kulturbetriebs mit internationaler Ausstrahlung [...] anzupassen” (S. 166), wie es im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD heißt?
Bei welchen Projekten in besonders finanzschwachen Regionen wurde seit März 2018 die komplementäre Finanzierung auf ein Finanzierungsanteil von zehn Prozent reduziert (S. 167)?
Welche konkreten Maßnahmen wurden seit März 2018 umgesetzt, um Soziokulturelle Zentren zu stärken, die laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, „eine zentrale Rolle für die Integration und Teilhabe vor Ort spielen“ (S. 167; bitte Maßnahmen mit Zeitrahmen und Mittelunterlegung aufführen)?
Welche konkreten Maßnahmen wurden seit März 2018 seitens der Bundesregierung umgesetzt, um „die dezentrale Erinnerungskultur mit ihrem zivilgesellschaftlichen Engagement zu stärken“ (S. 167; bitte Maßnahmen mit Fördersummen und Zeitrahmen aufführen)?
Welche konkreten Maßnahme wurden seitens der Bundesregierung seit März 2018 umgesetzt, um „kleinere Initiativen und Gedenkstätten im In- und Ausland besser zu unterstützen“ (S. 167; bitte Initiativen und Gedenkstätten sowie Form der Unterstützung mit Fördersummen und Zeitrahmen der Förderung aufführen)?
Wie hoch beläuft sich die Steigerung der Bundesbeteiligung bei den Investitionen im Bereich der Erinnerungskultur seit März 2018, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt (S. 167; bitte Initiativen und Gedenkstätten sowie Form der Unterstützung mit Fördersummen und Zeitrahmen der Förderung aufführen)?
Welche „Aktivitäten und Projekte der Aufarbeitung der NS-Terrorherrschaft und der SED Diktatur, die Toleranz fördern, Sozialkompetenz und Demokratieverständnis stärken, gerade auch in der Arbeit mit Jugendlichen und Erwachsenen und im Zusammenwirken mit Zeitzeugen“ (S. 167), werden von der Bundesregierung unterstützt, und welche davon sind seit März 2018 neu hinzugekommen, welche weggefallen?
Welche konkreten Maßnahmen wurden seitens der Bundesregierung seit März 2018 umgesetzt, um „die Gedenkeinrichtungen bei der Weiterentwicklung ihrer pädagogischen, digitalen und audio-visuellen Vermittlungskonzepte“ zu unterstützen (S. 167; bitte Maßnahmen mit Fördersummen und Zeitrahmen aufführen)?
Welche bisher weniger beachteten Opfergruppen des Nationalsozialismus wurden seit März 2018 anerkannt und ihre Geschichte aufgearbeitet (S. 168; bitte Opfergruppen auflisten)?
a) Welche Opfergruppen sind geplant, in Zukunft anzuerkennen, und in welcher Form?
b) Welche Opfergruppen sollen nicht anerkannt werden?
Welche konkreten Maßnahmen wurden seitens der Bundesregierung seit März 2018 umgesetzt, um „die Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas noch besser in die Lage zu versetzen, Initiativen, insbesondere in Osteuropa, zu bestehenden Gedenkorten bei ihrer Aufarbeitungsarbeit zu unterstützen oder Initiativen für die Erforschung noch unbekannter Orte des Holocaust zu fördern“ (S. 168; bitte Maßnahmen mit Fördersummen und Zeitrahmen aufführen)?
Inwieweit wurde seit März 2018 die „Aufarbeitung der NS-Vergangenheit von Ministerien, Bundesbehörden sowie des Deutschen Bundestags weiter unterstützt“ (S. 168; bitte Aktivitäten der vorgenommenen Unterstützung aufführen)?
Wie weit ist das Vorhaben vorangeschritten, „in Zusammenarbeit mit Opferverbänden und Gedenkstätten insbesondere die nachwachsenden Generationen ohne eigene Diktaturerfahrung für das Unrecht der SED-Diktatur sensibilisieren zu wollen“?
a) Welche Opferverbände und Gedenkstätten sind an diesem Prozess beteiligt?
b) In welcher Form wird die Zusammenarbeit praktiziert? Gibt es regelmäßige Treffen?
c) Gibt es bereits erste konzeptionelle Papiere, die die Umsetzung des beschriebenen Ziels zum Thema haben?
Welche konkreten Schritte sind seit März 2018 seitens der Koalitionsparteien unternommen worden, um „eine vom Deutschen Bundestag zu beschließende Konzeption zur Förderung der Orte deutscher Demokratiegeschichte zu erarbeiten“ (S. 168)?
a) Wer ist neben den Koalitionsparteien noch an der Erarbeitung der Konzeption beteiligt?
b) Welche Orte der deutschen Demokratiegeschichte sollen im Konzept berücksichtigt werden?
c) Wann soll die Konzeption dem Deutschen Bundestag zum Beschluss vorgelegt werden?
Wann und an welchem Ort wird, nach Auffassung der Bundesregierung, das Freiheits- und Einheitsdenkmal in Berlin eröffnet, um „an die positiven Momente unserer Demokratiegeschichte zu erinnern“ (S. 168)?
Geht die Bundesregierung fest davon aus, dass das Freiheits- und Einheitsdenkmal in Leipzig noch in dieser Legislaturperiode eröffnet wird, um „an die positiven Momente unserer Demokratiegeschichte zu erinnern“ (S. 168)? Wenn ja, wann, und an welchem Ort?
Wie hat die Bundesregierung konkret „an alle öffentlichen kulturbewahrenden Einrichtungen und auch Privatpersonen in Deutschland“ appelliert, damit diese „sich einem Begehren auf Anrufung der Beratenden Kommission für die Rückgabe NS-verfolgungsbedingter entzogener Kulturgüter nicht verschließen“, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt (S. 169)?
a) Welche konkreten Erfolge konnten bisher durch den Appell verbucht werden?
Welche konkreten Maßnahmen wurden seit März 2018 umgesetzt, um „die Aufarbeitung der Provenienzen von Kulturgut aus kolonialem Erbe in Museen und Sammlungen – insbesondere auch über das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste und in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Museumsbund – mit einem eigenen Schwerpunkt zu fördern“ (S. 169; bitte Maßnahmen mit Zeitrahmen und Mittelunterfütterung aufführen)?
Ist aufgrund der Absichtserklärung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zum Erhalt des schriftlichen Kulturgutes (S. 196) davon auszugehen, dass das Mittelniveau für das Programm zum Erhalt des schriftlichen Kulturgutes auf dem aktuellen Niveau (Haushaltstitel: 0452 – 685 25-183, vgl. Haushalt 2019 https://bit.ly/2RkT1R5) verbleibt, reduziert oder zukünftig noch erhöht wird, und welche weiteren Maßnahmen sind geplant?
Welche konkreten Maßnahmen sind seit März 2018 ergriffen worden, um das Förderkonzept zur Digitalisierung des nationalen Filmerbes gemeinsam mit den Ländern und der Filmwirtschaft zügig umzusetzen (S. 165)?
a) Was versteht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang unter „zügig“?
b) Kann die Bundesregierung ein Datum bzw. einen Zeitrahmen für die Umsetzung nennen? Wenn nein, warum nicht?
c) Was genau beinhaltet das Förderkonzept?
d) Nach welchen Kriterien wird entschieden, was digitalisiert wird?
e) Was passiert mit den Originalen?
Welche konkreten Maßnahmen wurden seit März 2018 umgesetzt, um ein gesamtstaatliches Bündnis für kulturelle Bildung und Vermittlung sowie Medienkompetenz zu schließen, mit dem Ziel den Zugang zu Kunst, Kultur, Bildung und Medien zu stärken (S. 166; bitte Maßnahmen mit Zeitrahmen und Mittelunterfütterung aufführen)?
Inwieweit wurden, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt, die Mittel seit März 2018 gestärkt „für kulturelle Bildung im Kinder- und Jugendplan des Bundes, für das Freiwillige Soziale Jahr Kultur, den Bundes- und den internationalen Freiwilligendienst „Kulturweit“ (S. 167; bitte die jeweiligen zusätzlichen Finanzmittel je Programm aufführen)? Welche zukünftigen Maßnahmen zur Stärkung sind in der weiteren Legislaturperiode geplant?
Welche konkreten Maßnahmen wurden seit März 2018 ergriffen, damit die „vom Bund geförderten Kultureinrichtungen das Ziel umfassender kultureller Teilhabe als Kern- und Querschnittsaufgabe in der Organisationsstruktur verankern und nach Möglichkeit in den Bereichen Gremien und Personal, Ansprache des Publikums, Programmgestaltung und Zugänglichkeit ihrer Angebote“ berücksichtigen (S. 167; bitte Maßnahmen mit Zeitrahmen und Mittelunterfütterung aufführen)?
Welche konkreten Maßnahmen wurden seit März 2018 ergriffen, um „die pädagogische Vermittlungsarbeit bei den vom Bund geförderten Museen, Gedenkstätten und anderen Kultureinrichtungen personell und finanziell deutlich zu stärken“ (S. 167; bitte Maßnahmen mit Zeitrahmen und Mittelunterfütterung aufführen)?
Welche konkreten Maßnahmen wurden seit März 2018 umgesetzt, um „eine Stärkung der Kultur- und Kreativwirtschaft und die Erweiterung der Innovations- und Außenwirtschaftsförderung und die Weiterentwicklung von Finanzierungs- und Förderinstrumenten anzustreben und um inhaltsbezogene und immaterielle Innovationen, Leistungen und Produkte der Kreativwirtschaft anzusprechen“ (S. 170; bitte Maßnahmen mit Zeitrahmen und Mittelunterfütterung aufführen)?
Welche konkreten Maßnahmen wurden seit März 2018 umgesetzt, um „die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für künstlerisches und kreatives Schaffen im Urheberrecht zu verbessern (S. 170; bitte Maßnahmen mit Zeitrahmen und Mittelunterfütterung aufführen)?
a) Welche konkreten Maßnahmen wurden seit März 2018 umgesetzt, um „digitale Plattformen und Intermediäre an der Refinanzierung der kulturellen und medialen Inhalteproduktion angemessen zu beteiligen“ (S. 170; bitte Maßnahmen aufführen)?
b) Inwiefern wurde seit März 2018 die Überarbeitung des Haftungsprivilegs in der E-Commerce-Richtlinie geprüft, und was ist das Ergebnis der Prüfung?
Welche konkreten Maßnahmen sind seit März 2018 seitens der Bundesregierung unternommen worden, um die kulturellen und wirtschaftlichen Grundlagen der Musikwirtschaft zu festigen, ihre gemeinsamen Plattformen auszubauen und ihre internationale Wahrnehmbarkeit zu stärken, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt (S. 171; bitte Maßnahmen mit Zeitrahmen und Mittelunterfütterung aufführen)?
Welche konkreten Maßnahmen wurden seit März 2018 umgesetzt, um „die Förderinstrumente, insbesondere den Deutschen Filmförderfonds I und II sowie den German Motion Picture Fund, besser aufeinander abzustimmen und mit den Möglichkeiten von German Films, der Außenkultur- und Außenwirtschaftsförderung besser zu verzahnen“ (S. 170; bitte Maßnahmen, Zeitrahmen und Mittelausstattung aufführen)?
a) Inwieweit wird Nachhaltigkeit in der Filmproduktion durch den Deutschen Filmförderfonds I und II sowie den German Motion Picture Fund im Rahmen der Förderung durch den Bund unterstützt?
Welche konkreten Maßnahmen wurden seit März 2018 umgesetzt, um „eine umfassende Förderung audiovisueller Inhalte (Kino, Serien, High-End TV, VFX, Animation, Virtual Reality) einzuführen, um den Produktionsstandort Deutschland weiter zu stärken und eine Abwanderung deutscher Produktionen ins Ausland zu verhindern“ (S. 170; bitte Maßnahmen, Zeitrahmen und Mittelausstattung aufführen)?
Welche konkreten Maßnahmen sind seit März 2018 im Rahmen des „Zukunftsprogramm Kino“ (S. 171) umgesetzt worden, das den Kulturort Kino auch außerhalb der Ballungsgebiete stärken soll, damit der kulturell anspruchsvolle Kinofilm auch in der Fläche wirkt (bitte Maßnahmen, Zeitrahmen und Mittelausstattung aufführen)?
a) Welches Konzept verfolgt das „Zukunftsprogramm Kino“ im Detail?
b) Unter der Beteiligung welcher Organisation, Bundesministerien, Stakeholder etc. wurde das Förderkonzept erstellt?
c) Mittel in welcher Höhe werden insgesamt für das Förderprogramm zur Verfügung gestellt werden, und in welchem Zeitraum?
d) Unter Zuhilfenahme welcher Kriterien wird das Förderprogramm wann und durch wen evaluiert?
Welche konkreten Maßnahmen sind seit März 2018 umgesetzt worden, um „eine Förderung von Games zur Entwicklung hochwertiger digitaler Spiele einzuführen und um den Entwicklerstandort Deutschland zu stärken“, und welche Maßnahmen sind geplant (S. 171; bitte Maßnahmen, Zeitrahmen und Mittelausstattung aufführen)?
Welche konkreten Maßnahmen sind seit März 2018 umgesetzt worden, um den Deutschen Computerspielpreis „unter Beteiligung der Games-Branche weiterzuentwickeln und zu stärken” (S. 171; bitte Maßnahmen, Zeitrahmen und Mittelausstattung aufführen)?