BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Frauen in Führungspositionen in den Bundesministerien und obersten Bundesbehörden

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

09.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/845315.03.2019

Frauen in Führungspositionen in den Bundesministerien und obersten Bundesbehörden

der Abgeordneten Ulle Schauws, Kerstin Andreae, Beate Müller-Gemmeke, Annalena Baerbock, Katja Dörner, Beate Walter-Rosenheimer, Dr. Anna Christmann, Kai Gehring, Erhard Grundl, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Maria Klein-Schmeink, Kordula Schulz-Asche, Margit Stumpp, Dr. Danyal Bayaz, Ekin Deligöz, Katharina Dröge, Anja Hajduk, Sven-Christin Kindler, Sven Lehmann, Claudia Müller, Lisa Paus, Corinna Rüffer, Stefan Schmidt, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Lage von Frauen und Männern ist in Deutschland unterschiedlich. Seit der Grundgesetzergänzung von Artikel 3 von 1994 ist der Staat in der klar ausgesprochenen Verantwortung, Gleichberechtigung tatsächlich durchzusetzen und bestehende Nachteile zu beseitigen. Obwohl für den öffentlichen Dienst seit 1994 das Frauenfördergesetz gilt und das darauf folgende Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) zuletzt 2015 novelliert wurde, fällt die Wirkung aus Sicht der Fragesteller mäßig aus. In Führungspositionen finden sich weiterhin weniger Frauen als Männer. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD hieß es 2018: „Dem öffentlichen Dienst kommt für die Gleichstellung von Frauen und Männern eine Vorbildfunktion zu.“ Und weiter: „Wir wollen daher die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Leitungsfunktionen des öffentlichen Dienstes bis 2025 erreichen. Dazu werden wir dieses Ziel für den Geltungsbereich des Bundesgleichstellungsgesetzes festschreiben.“

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

In welchen Bundesministerien und obersten Bundesbehörden wurden seit der Bundestagswahl 2017 Stellen für a) beamtete Staatssekretärinnen bzw. Staatssekretäre, b) Abteilungsleiterinnen bzw. Abteilungsleiter, c) Pressesprecherinnen bzw. Pressesprecher, d) Unterabteilungsleiterinnen bzw. Unterabteilungsleiter und e) weitere Führungspositionen neu besetzt, und wenn ja, wie viele (bitte nach Bundesministerien und Bundesbehörden, Position und Geschlecht aufschlüsseln)?

2

In welcher Form wurden die jeweiligen Gleichstellungsbeauftragten von den in der Antwort zu Frage 1 benannten Neubesetzungen unterrichtet? Wenn nicht, warum nicht (bitte nach jeweiliger Benennung, Bundesministerium und zu besetzender Position aufschlüsseln)?

3

Wurden die Gleichstellungsbeauftragten jeweils a) vor der offiziellen Benennung, b) vor der Bekanntgabe an die Hausöffentlichkeit, z. B. in einer Personalversammlung, oder c) vor der Mitteilung in der Presse beteiligt, und wenn nicht, warum nicht (bitte nach jeweiliger Besetzung, Bundesministerium und zu besetzender Position aufschlüsseln)?

4

Wie häufig wurde vom 1. Januar 2017 bis zum 23. September 2017 in den Bundesministerien und in den obersten Bundesbehörden eine Beförderung nach § 27 der Bundeslaufbahnverordnung ausgesprochen (bitte nach Bundesministerien und Bundesbehörden, Position und Geschlecht aufschlüsseln)?

5

Wie häufig wurde vom 23. September 2017 bis zum 31. Dezember 2018 in den Bundesministerien und in den obersten Bundesbehörden eine Beförderung nach § 27 der Bundeslaufbahnverordnung ausgesprochen (bitte nach Bundesministerien und Bundesbehörden, Position und Geschlecht aufschlüsseln)?

6

Wie ist der Stand der Erarbeitung eines Referentenentwurfs zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Maßnahmen für mehr Frauen in Führungspositionen (angekündigt in der Antwort auf die Schriftliche Frage 150 der Abgeordneten Kerstin Andreae auf Bundestagsdrucksache 19/6511), und wann kann mit der Einbringung eines Gesetzentwurfs gerechnet werden?

7

Wann ist mit dem nächsten Gleichstellungsbericht zu rechnen, der nach § 39 BGleiG alle vier Jahre von der Bundesregierung dem Deutschen Bundestag vorzulegen ist, und inwiefern ist der Interministerielle Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten der obersten Bundesbehörden (IMA-GB) an der Erstellung des Berichts beteiligt? Warum ist seit dem letzten Bericht von 2010 keiner mehr erstellt worden?

8

Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass ein gemeinsamer Stichtag für die Erstellung von Gleichstellungsplänen der Bundesministerien eine bessere Vergleichbarkeit herstellen würde? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, warum gibt es einen solchen gemeinsamen Stichtag nicht?

9

Jeweils wie viele Beamtinnen und Beamte des höheren Dienstes in den obersten Bundesbehörden erhielten in der letzten Beurteilungsrunde die Bestnote, und wie hoch war in diesen Behörden der Frauen- und Männeranteil im höheren Dienst?

10

Wie viele Führungskräfte in obersten Bundesbehörden, die Beurteilungen erstellen, haben seit 2017 an Schulungen, die Genderaspekte enthalten, teilgenommen, und lässt sich seitdem eine Veränderung in den Beurteilungen für Frauen und Männer verzeichnen?

11

Inwieweit wurden die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD zum mobilen Arbeiten („Die Digitalisierung hilft Eltern, Familie und Beruf in Einklang zu bringen. Diese Chance für mobiles Arbeiten wollen wir nutzen“, S. 20; […] „Wir wollen mobile Arbeit fördern und erleichtern. Dazu werden wir einen rechtlichen Rahmen schaffen. Zu diesem gehört auch ein Auskunftsanspruch der Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber über die Entscheidungsgründe der Ablehnung sowie Rechtssicherheit für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber im Umgang mit privat genutzter Firmentechnik. Auch die Tarifpartner sollen Vereinbarungen zu mobiler Arbeit treffen“, S. 41) in den Bundesministerien und obersten Bundesbehörden seit März 2018 gefördert (bitte nach Bundesministerien und Bundesbehörden aufschlüsseln)?

12

Inwieweit wurden die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD, die Erfahrungen und Fähigkeiten aus Erziehung und Pflege bei der Feststellung von Kompetenzen im Rahmen dienstlicher Beurteilungen zu berücksichtigen („Bei der Feststellung von Kompetenzen im Rahmen dienstlicher Beurteilungen sind Erfahrungen und Fähigkeiten aus Erziehung und Pflege zu berücksichtigen“, S. 24) umgesetzt (bitte nach Bundesministerien und Bundesbehörden aufschlüsseln)?

13

Inwieweit sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, die Wochenarbeitszeit für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte von 41 Stunden aus familiären Gründen (Kinder über zwölf Jahre, Betreuung von Angehörigen) zu reduzieren?

14

Inwieweit plant die Bundesregierung Möglichkeiten, Konzepte zur Förderung von Doppelkarrierepaaren (Job-Sharing, Top-Sharing) auch im öffentlichen Dienst zu etablieren? Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 19. Februar 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen