Sammelabschiebungen nach Afghanistan im asylpolitischen Kontext
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Michel Brandt, Christine Buchholz, Andrej Hunko, Amira Mohamed Ali, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Petra Pau, Tobias Pflüger, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 7. Januar 2019 wurden bei einer weiteren Sammelabschiebung 36 afghanische Schutzsuchende aus Deutschland nach Kabul abgeschoben. Bei mindestens einer Person verweigerte Afghanistan die Aufnahme, da sie deren Staatsbürgerschaft anzweifelte (www.welt.de/politik/deutschland/article186868552/Afghanistankippt-Abschiebung-Identitaet-eines-Straftaeters-nicht-anerkannt.html). Über die grundsätzliche Verurteilung von Abschiebungen nach Afghanistan durch die Fragestellerinnen und Fragesteller hinaus wirft dieser Vorfall Fragen bezüglich der Abschiebepraxis der Bundesregierung auf.
Die allgemeine Sicherheitslage bietet nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ernsthaften Anlass zur Sorge um die Sicherheit der Zivilbevölkerung in dem Kriegsland. Die Taliban befinden sich auf dem Vormarsch, und die Sicherheitslage verschlechtert sich zusehends. Bereits im November 2017 wurde Afghanistan von den Vereinten Nationen (VN) von einem „Post Conflict Country“ als ein „Country in active conflict“ eingestuft. Seitdem hat sich die Situation vor Ort weiter verschlechtert. Selbst die afghanische Hauptstadt Kabul, wo die Abschiebeflüge aus Deutschland landen, wurde von den VN im September 2018 als keine sichere inländische Fluchtalternative bewertet (www.refworld.org/docid/5b8900109.html). Dennoch wurde bereits am 3. Juli 2018 ein Präzedenzfall geschaffen und entgegen der am 31. Mai 2017 gefällten Entscheidung, nur noch „Straftäter, Gefährder und Mitwirkungsverweigerer“ nach Afghanistan abzuschieben (https://de.reuters.com/article/deutschland-afghanistan-abschiebungen-idDEKBN1E01JD), fünf Straftäter und 46 unbescholtene abgelehnte Schutzsuchende in das Kriegsland abgeschoben (www.br.de/nachrichten/abschiebeflug-51-afghanen-aus-bayern-ausgewiesen-100.html). Die Abschiebungen betreffen immer wieder Schutzsuchende aus Afghanistan, die bereits eine Zusage für eine Ausbildung haben. Dieses Vorgehen sorgt in weiten Kreisen für große Empörung (www.br.de/nachricht/oberbayern/inhalt/abschiebung-trotz-ausbildungsangebot-100.html). Auch Kranke wie J. M. werden nach Afghanistan abgeschoben. Der psychisch kranke Afghane tötete sich kurz nach seiner Abschiebung in Kabul selbst (www.n-tv.de/politik/Familie-beerdigt-Afghanen-Jamal-M-article20532318.html). Besorgniserregend ist aus Sicht der Fragesteller auch, dass etwa 11 Prozent der nach Afghanistan Abgeschobenen bei ihrer Abschiebung gefesselt werden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/6743).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Wie viele Sammelabschiebungen fanden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 in welche Länder statt (bitte Anzahl der jeweils Abgeschobenen, Staatsangehörigkeit und Zielland angeben)?
Bei wie vielen seit 2015 in Sammelabschiebungen Abgeschobenen verweigerte nach Kenntnis der Bundesregierung welches Zielland die Aufnahme aufgrund von Zweifeln an der Staatsangehörigkeit, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Wie setzt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Gruppe der 2018 aus Deutschland nach Afghanistan abgeschobenen Personen zusammen (bitte nach Altersgruppe, „Gefährder“, „Mitwirkungsverweigerer“, „Straftäter“ und Übrigen aufschlüsseln)?
Welche Kosten entstanden nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt für Sammelabschiebungen im Jahr 2018, und wie schlüsseln sich diese Kosten auf die einzelnen Sammelabschiebungen jeweils auf (bitte möglichst genaue Angaben dazu machen, wofür welche Kosten anfallen)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die derzeitige Situation der am 7. Januar 2019 nach Afghanistan abgeschobenen 36 Personen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zusammensetzung der am 7. Januar 2019 nach Afghanistan abgeschobenen Personengruppe (bitte nach Altersgruppe, Geschlecht, „Gefährder“, „Mitwirkungsverweigerer“, „Straftäter“ und Übrigen aufschlüsseln)?
Welche weiteren Sammelabschiebungen in welche Länder sind nach Kenntnis der Bundesregierung für das Jahr 2019 geplant?
Welche Vorteile sieht die Bundesregierung ggf. in Sammelabschiebungen gegenüber Abschiebungen, die im Rahmen von Linienflügen durchgeführt werden?
Welche Gesetzesänderungen zur Verfahrensbeschleunigung, -vereinfachung und -vereinheitlichung von Asylverfahren vor den Verwaltungsgerichten prüft die Bundesregierung, und wie will sie vermeiden, dass diese Beschleunigungen dazu führen, dass Menschen irrtümlich abgeschoben werden (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 12a auf Bundestagsdrucksache 19/3922)?
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der deutschen Botschaft halten sich mit welchen Aufgaben wo in Afghanistan auf, und wie viele von ihnen sind für die Betreuung von ankommenden Abschiebungen, und wie viele für die Ausstellung von Visa zuständig?
Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Sicherheitslage für die Zivilbevölkerung in Afghanistan, und welche Gebiete sind ihrer Ansicht nach mit welcher Begründung als sicher anzusehen, und welche Konsequenzen zieht sie aus dem Vormarsch der Taliban (www.nzz.ch/international/die-afghanischenentruppen-scheinen-zunehmend-machtlos-gegen-die-taliban-ld.1412371)?
Wie weit sind die Fortschritte in Afghanistan zur Widereröffnung der Visaabteilungen der Botschaften und Konsulate, insbesondere in Kabul und Mazar-i-Sharif gediehen, warum wurden diese Abteilungen bisher nicht wiedereröffnet, und inwieweit steht dort ausreichend Personal zur Verfügung (bitte ausführen)?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Einstufung der afghanischen Hauptstadt Kabul als keine sichere Fluchtalternative durch den UNHCR, und wie sind in Folge dieser Einstufungen Abschiebungen dorthin zu rechtfertigen (www.refworld.org/docid/5b8900109.html)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über einen „Vormarsch der Taliban“ in Afghanistan (www.nzz.ch/international/die-afghanischen-truppenscheinen-zunehmend-machtlos-gegen-die-taliban-ld.1412371), und welche asylpolitischen Konsequenzen zieht sie daraus?
Wie viel Prozent von Afghanistan und welche Landesteile werden im Moment von den Taliban kontrolliert, welche Gebiete stehen unter ihrem erheblichen Einfluss, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die menschenrechtliche Lage und Sicherheitslage in den von den Taliban kontrollierten oder beeinflussten Regionen?
In welcher afghanischen Provinz gab es im Jahr 2018 die höchste Zahl von zivilen Opfern bei Anschlägen oder Kampfhandlungen, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Vollstreckung der Todesstrafe durch den afghanischen Staat im Jahr 2018?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über extralegale Hinrichtungen u. a. von Kindern durch afghanische Sicherheitskräfte bei Razzien in Nangarhar, welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über weitere ähnliche Vorfälle, und welche Konsequenzen zieht sie daraus (www.deutschlandfunkkultur.de/razzien-in-afghanistan-wenn-soldaten-die-falschen-toeten.979.de.html?dram:article_id=438243)?
Wie hoch sind die durchschnittlichen Wartezeiten für einen Termin zur Beantragung eines deutschen Visums an den Ersatzbotschaften in Islamabad und Neu-Delhi?
Wie viele afghanische Staatsangehörige haben seit der Schließung der Visaabteilungen der Botschaften in Afghanistan in den Ersatzbotschaften Visa zum Familiennachzug beantragt (bitte quartalsweise aufschlüsseln und nach Möglichkeit auch angeben, bei wie vielen Visaanträgen es um den Nachzug zu in Deutschland anerkannten afghanischen Flüchtlingen bzw. subsidiär Schutzberechtigten geht)?
Wann soll die Visaabteilung der Botschaft in Kabul wiedereröffnet werden?
Welche Schäden haben die Visaabteilung der deutschen Botschaft und das darin befindliche Daten- und Aktenmaterial bei dem Anschlag im Mai 2017 erlitten?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Nutzung, Planung und den aktuellen Stand der Einrichtung eines Büros der Internationalen Organisation für Migration (IOM) zur Unterstützung des Familiennachzugs aus Afghanistan (https://afghanistan.diplo.de/af-de/service/05-VisaEinreise/-/2104060)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Unterbringung der aus Deutschland abgeschobenen afghanischen Schutzsuchenden bei der IOM in Kabul, wie lange bleiben Schutzsuchende durchschnittlich dort, und was passiert mit den Schutzsuchenden, wenn sie nach zwei Wochen aus der Unterkunft entlassen werden, aber immer noch keine Unterkunft gefunden haben (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 20 der Abgeordneten Luise Amtsberg, Plenarprotokoll 19/73)?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Einstufung Afghanistans durch die Vereinten Nationen im November 2017 von einem „Post Conflict Country“ zu einem „Country in active conflict“?
Inwieweit wurden Entscheidungen zu Abschiebungen von afghanischen Staatsangehörigen auf Grundlage dieser Einstufung anders bewertet (www.charityandsecurity.org/country/afghanistan)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die zwangsweise Verabreichung sedierender Medikamente an Asylsuchende im Rahmen von Abschiebungen nach Afghanistan (https://thruttig.wordpress.com/2018/09/07/vor-afghanistan-sammelabschiebung-nr-16-anwendung-von-beruhigungsmitteln/)?
Wie viele Abschiebungen nach Afghanistan mussten nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2017 und 2018 abgebrochen werden, weil Betroffene sich im Vorfeld der Abschiebung oder auf dem Weg zum Flughafen selbst verletzten?
In wie vielen Fällen wurden bei BAMF-Anhörungen (BAMF = Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) von asylsuchenden Frauen aus Afghanistan bei Hinweisen auf geschlechtsspezifische Verfolgung „besonders geschulte Entscheiderinnen“ (vgl. Antwort zu Frage 41 auf Bundestagsdrucksache 19/4276) hinzugezogen, in wie vielen dieser Fälle nahmen die Entscheiderinnen auch als Anhörerinnen an den Anhörungen teil, und wie wurden diese Verfahren insgesamt beschieden?
Was ist unter der „besonderen Schulung“ von Entscheiderinnen im Hinblick auf geschlechtsspezifische Verfolgung zu verstehen (vgl. Antwort zu Frage 41 auf Bundestagsdrucksache 19/4276), und handelt es sich dabei um allgemeine oder länderspezifische Kenntnisse?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen durch afghanische Sicherheitskräfte?
Waren die Prävention von sexuellem Missbrauch im Rahmen der Ausbildung afghanischer Sicherheitskräfte durch deutsche Behördenvertreter Thema, und falls ja, in welcher Weise?
Werden Anhörer und Entscheider im BAMF entsprechend der Thematik des sexuellen Missbrauchs von jungen Männern durch Sicherheitskräfte in Afghanistan sensibilisiert, und falls ja, auf welche Weise?
Welche Gefahren bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung für nach Afghanistan zurückgekehrte Opfer sexuellen Missbrauchs?