[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 12. April 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/9499
19. Wahlperiode 16.04.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Bettina Hoffmann,
Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Maria Klein-Schmeink, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/8513 –
„Kreidezähne“ und Bisphenol A
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Kaum jemand hat von den „Kreidezähnen“ gehört. Dabei hat dieses
Krankheitsbild die Volkskrankheit Karies in einigen Altersgruppen überholt. Laut der Fünften
Mundgesundheitsstudie sind bis zu 30 Prozent der 12-Jährigen in Deutschland
von Ausprägungen der Krankheit betroffen (
www.idz.institute/publikationen/
buecher/fuenfte-deutsche-mundgesundheitsstudie-dms-v.html). Bei 5,4 Prozent
der Studienteilnehmer waren deutliche MIH-Formen feststellbar. In seiner
schlimmsten Ausprägung führt die Störung der Zahnschmelzbildung, der
„Molaren-Inzisiven-Hypomineralisation (MIH)“, dazu, dass die Zähne beim
Wachsen aus dem Kiefer direkt wegbröseln – wie Kreide. Betroffen sind besonders
die Zähne, die im ersten Lebensjahr mineralisieren. Die betroffenen Kinder
leiden enorm, da die Zähne je nach Schweregrad sehr schmerzempfindlich sind.
Zum Teil extreme Verfärbungen der bleibenden Frontzähne erhöhen den
Leidensdruck der Kinder zusätzlich.
Was diese Erkrankung auslöst, ist bisher nicht abschließend geklärt. Die beiden
hauptverdächtigen Faktoren sind Antibiotika und Umweltgifte wie Bisphenol A
(BPA). Bisphenol A gehört zur Klasse der endokrinen Disruptoren. Diese Stoffe
stören den Hormonhaushalt und sind von Plastik bis Pestiziden in vielen
Bereichen zu finden. In Tierversuchen ließ sich ein Zusammenhang zwischen
Bisphenol A und der Entwicklung von MIH nachweisen (Jedeon, Katia et al.
(2013). Enamel Defects Reflect Perinatal Exposure to Bisphenol A. The
American journal of pathology. 183. 10.1016/j.ajpath.2013.04.004.).
Bisphenol A wurde als besonders besorgniserregender Stoff nach Artikel 57c
(fortpflanzungsschädigend) und 57f (endokriner Disruptor für die menschliche
Gesundheit und die Umwelt) der REACH-Verordnung (EC Nummer 1907/
2006) identifiziert, woraufhin eine Beschränkung von Bisphenol A in
Thermopapier (Eintrag 66 im Anhang XVII der REACH-Verordnung) beschlossen
wurde. Weitere Beschränkungen werden derzeit geprüft.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung unterstützt eine angemessene und am aktuellen Stand der
Wissenschaft orientierte Regulierung von Stoffen mit endokrin schädlichen
Wirkungen. Zu unterscheiden ist zwischen hormonell schädlichen und hormonell
wirksamen Stoffen. Hormonell schädliche Stoffe sind solche Stoffe, die die
Wirkungsweise des endokrinen Systems (Hormonsystems) verändern und sich
negativ auf die Gesundheit von Mensch und Umwelt auswirken. Hormonell wirksame
Stoffe wiederum haben auch eine Wirkung auf das endokrine System, diese ist
aber nicht generell schädlich für Gesundheit und Umwelt.
1. Inwieweit teilt die Bundesregierung der Bewertung des Bundesinstituts für
Risikobewertung (BfR) vom 3. August 2018 (
www.bfr.bund.de/cm/343/
zusammenhang-zwischen-kreidezaehnen-bei-kindern-und-der-aufnahme-
vonbisphenol-a-ist-nach-derzeitigem-stand-des-wissens-unwahrscheinlich.pdf),
dass ein Zusammenhang zwischen „Kreidezähnen“ bei Kindern (MIH) und
der Aufnahme von Bisphenol A nach derzeitigem Wissensstand
unwahrscheinlich ist?
2. Teilt die Bundesregierung die Kritik des BfR an der Studie von Jedeon et al.
(2013), dass nur eine BPA-Dosis verwendet wurde und damit
„Überlegungen zur Dosis-Wirkungs-Beziehung“ fehlen?
a) Wenn ja, bitte ausführlich begründen?
b) Wenn nein, welche anderen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung hat keine Veranlassung, an der Bewertung des
Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) vom 3. August 2018, einschließlich der darin
geäußerten Schwächen der Studie von Jedeon et al. (2013), zu zweifeln und teilt die
vom BfR aufgezeigten Schlussfolgerungen.
3. Welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung die maßgeblichen Faktoren
bei der Entstehung von MIH, und auf welche Erkenntnisse stützt sich die
Bundesregierung bei dieser Einschätzung?
Die präzisen Ursachen und Wirkungszusammenhänge für die Entstehung von
Mineralisationsstörungen sind noch ungeklärt. Vermutet wird ein Zusammentreffen
mehrerer Faktoren, die während des Zeitraums der Zahnentwicklung der
betroffenen Zähne (vom achten Schwangerschaftsmonat bis etwa zum vierten
Lebensjahr) einwirken. In einer systematischen Übersichtsarbeit aus dem Jahr 2016
kommen Silva et al. (s. Anlage: Studienübersicht) nach der Bewertung von 28 Studien
zu der Aussage, dass anscheinend ein Zusammenhang zwischen MIH und
frühkindlichen Erkrankungen insbesondere verbunden mit Fieber besteht. Hinweise
gebe es auch auf Zusammenhänge zwischen MIH und der Aufnahme von
Antibiotika, insbesondere Amoxicillin in den ersten Lebensjahren. Zudem würden
Einflüsse durch die erhöhte Einnahme von Dioxinen diskutiert. Studien, die
Zusammenhänge zwischen Belastungen des Kindes während der Schwangerschaft
(Nikotinkonsum und Medikamenteneinnahme der Schwangeren) und der Geburt
(Frühgeburt, Kaiserschnitt und Komplikationen bei einer vaginalen Entbindung,
geringes Geburtsgewicht des Säuglings) untersuchen, hätten zu keinen
gesicherten Ergebnissen geführt. Die geringe Evidenz der meisten vorliegenden Studien
führen die Autorinnen und Autoren der Übersichtsarbeit insbesondere auf
methodische Grenzen zurück.
4. Welche konkreten Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Einschätzung der Europäischen Kommission in ihrer Mitteilung COM(2018)
734 final „Für einen umfassenden Rahmen der Europäischen Union für
endokrine Disruptoren“, dass es zur Dosis-Wirkungs-Beziehung bei
endokrinen Disruptoren unterschiedliche wissenschaftliche Standpunkte gibt?
5. Wie beurteilt die Bundesregierung die geltenden Grenzwerte im Hinblick der
neuen Erkenntnisse zu sogenannten Mischungs- und Cocktail-Effekten, bei
denen die Kombination von endokrinen Disruptoren bei Konzentrationen
eine schädliche Wirkung hervorrufen kann, bei der die einzelnen Stoffe
keine schädliche Wirkung aufweisen (siehe auch Mitteilung COM(2018)
734 final der Europäischen Kommission)?
6. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Kritik der Endokrinologischen
Gesellschaft, wonach in der Mitteilung der EU-Kommission „Für einen
umfassenden Rahmen der Europäischen Union für endokrine Disruptoren“ vom
7. November 2018 keine Zielvorgaben zur Identifizierung schädlicher
endokriner Disruptoren und zu deren Ersetzung durch sichere Alternativen
festgelegt wurden, und falls nein, bitte begründen?
7. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung mehrerer
Nichtregierungsorganisationen (siehe
https://pan-germany.org/edcs/eu-plan-zum-schutz-
vor-hormongiften-nicht-konkret-genug/), dass in der Mitteilung der EU-
Kommission „Für einen umfassenden Rahmen der Europäischen Union für
endokrine Disruptoren“ vom 7. November 2018 konkrete Maßnahmen fehlen, um
die Exposition gegenüber endokrinen Disruptoren zu senken?
8. Unterstützt die Bundesregierung den in der genannten Mitteilung
angekündigten Plan der EU-Kommission, die bestehenden EU-Gesetze zur
Regulierung von endokrinen Disruptoren einem sogenannten Fitness-Check zu
unterziehen, und wenn ja, warum?
9. Wie bewertet die Bundesregierung das genannte Vorhaben des Fitness-
Checks hinsichtlich der Absicht der EU-Kommission, bei dieser
Eignungsprüfung die Schutzwirkungen von Regulierung mit den Auswirkungen auf
die Wettbewerbsfähigkeit von Landwirtschaft und Industrie im Rahmen von
Kosten-Nutzen-Überlegungen abwägen zu wollen (vgl. S. 11 der Mitteilung
COM(2018) 734 final der Europäischen Kommission), was nach Auffassung
der Fragesteller dem Vorrang des Vorsorgeprinzips widerspricht?
Die Fragen 4 bis 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Wie die Mehrheit der Mitgliedstaaten begrüßt auch Deutschland es, dass die EU-
Kommission eine Mitteilung zu Endokrinen Disruptoren vorgelegt hat. Die
Beratung und die Bewertung innerhalb der Bundesregierung erfolgt, sobald die EU-
Kommission die von ihr vorgeschlagenen Maßnahmen ausreichend präzise
erläutert bzw. die Ergebnisse des Fitness Checks den Mitgliedstaaten vorgestellt hat.
10. Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung über erste
Auswirkungen der Anwendung der seit 2019 in Kraft getretenen Pestizidregulierung
in Bezug auf Wirkstoffe mit endokrinen Eigenschaften?
Stoffe mit endokrinschädigenden Eigenschaften gelten gemäß Verordnung (EG)
Nummer 1107/2009 (Pflanzenschutzmittel-Verordnung) und Verordnung (EU)
Nummer 528/2012 (EU-Biozid-Verordnung) als grundsätzlich unerwünscht. Als
Wirkstoff sind sie daher grundsätzlich nicht genehmigungsfähig. Bisher gibt es
keine Substanz, die anhand der neuen Kriterien als endokriner Disruptor
eingestuft wurde und aus diesen Gründen nicht als Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff
genehmigt worden ist. Die Zeit seit Inkrafttreten der wissenschaftlichen Kriterien
für die Bestimmung endokrinschädigender Eigenschaften ist zu kurz, um eine
fundierte Aussage über die Auswirkungen dieser Kriterien machen zu können.
Da eingangs in der kleinen Anfrage möglicherweise der Eindruck entsteht,
Bisphenol A (BPA) sei in Pestiziden enthalten, stellt die Bundesregierung richtig,
dass in zugelassenen Pflanzenschutzmitteln und zugelassenen Bioziden in
Deutschland kein BPA als Beistoffsubstanz enthalten ist.
11. Bei welchen im Bereich von Pestiziden eingesetzten Substanzen mit
gesicherter oder wahrscheinlich endokrin schädlicher Wirkung ist nach Kenntnis
der Bundesregierung im laufenden Jahr ein Verbot zu erwarten, und
inwieweit sind Stoffe, die in der früheren Folgenabschätzung der Kommission zu
den Auswirkungen der Regulierung als wahrscheinliche endokrine
Disruptoren identifiziert wurden, betroffen?
Hinsichtlich der Möglichkeit von Aussagen über künftige Auswirkungen der
fraglichen Regelungen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
12. Welche Studien wurden bzw. werden nach Kenntnis der Bundesregierung
zum Zusammenhang zwischen BPA und MIH durchgeführt, und welchen
weiteren Forschungsbedarf sieht die Bundesregierung hierzu in Anbetracht
der Dimension der Krankheit (bis zu einem Drittel aller 12-Jährigen ist
bereits betroffen)?
13. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in wie vielen und welchen
Studien die Entstehung, Ursachen und Therapieoptionen von Kreidezähnen
derzeit generell erforscht werden (bitte erläutern und zentrale Erkenntnisse
darstellen)?
Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die medizinische Datenbank MEDLINE weist aktuell 38 Primärstudien und zehn
systematische Übersichtsarbeiten bzw. Metaanalysen aus, die in den letzten fünf
Jahren publiziert worden sind (s. Anlage: Studienübersicht). Die Studien
beschäftigen sich mit verschiedenen Aspekten der MIH, wie z. B. Prävalenz und
Entstehung der Krankheit, Diagnose sowie Behandlungsmöglichkeiten. Zu den
untersuchten möglichen Ursachen der MIH wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
Einen Zusammenhang zwischen der Aufnahme von BPA und MIH stellt vor dem
Hintergrund vor Untersuchungen an Ratten die Studie von Jedeon et al. (2013)*
her. Das BfR kommt in seiner Bewertung der Studie zu dem Ergebnis, dass ein
* Jedeon K., De la Dure-Molla M., Brookes S.J., Loiodice S., Marciano C., Kirkham J., Canivenc-Lavier M.C., Boudalia S., Berges R.,
Harada H., Berdal A. and Babajko S. (2013; Enamel defects reflect perinatal exposure of bisphenol A, The American Jornal of Pathology
183 (1), 108 bis 118.
„Zusammenhang zwischen `Kreidezähnen´ bei Kindern (MIH) und der
Aufnahme von BPA nach derzeitigem Stand des Wissensunwahrscheinlich“ ist
(Mitteilung des BfR vom 3. August 2018;
www.bfr.bund.de/cm/343/zusammen
hang-zwischen-kreidezaehnen-bei-kindern-und-der-aufnahme-von-bisphenol-
aist-nach-derzeitigem-stand-des-wissens-unwahrscheinlich.pdf). Angesichts der
nach wie vor ungeklärten Ursachen und Wirkungszusammenhänge und mit Blick
auf mögliche Behandlungsstrategien hält die Bundesregierung weitere
Forschungsanstrengungen für erforderlich. Hinzuweisen ist aber auch darauf, dass
eine hohe Prävalenzrate und das Ausmaß des Behandlungsbedarfs nicht
miteinander verwechselt werden dürfen. So haben nach der 2016 veröffentlichten
Fünften Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS V) 28,7 Prozent der
zwölfjährigen Kinder wenigstens einen Zahn mit MIH-Befund. Ausgeprägte MIH-Formen
mit Defekten des Zahnschmelzes waren bei 5,4 Prozent der
Studienteilnehmerinnen und -teilnehmer feststellbar.
14. Wie schätzt die Bundesregierung die Ausbildungssituation im Bereich der
Kinderzahnheilkunde ein, insbesondere im Hinblick auf niedergelassene
Ärzte mit einer Spezialisierung für MIH?
Das Krankheitsbild der MIH zählt im Rahmen der Ausbildung zum Lehrplan und
im Bereich der Fort- und Weiterbildung zu den Inhalten der Curricula. Von einer
Spezialisierung einzelner Zahnärztinnen und Zahnärzte für MIH ist nichts
bekannt.
15. Wie schätzt die Bundesregierung die Aufklärung über die Krankheit ein?
Plant die Bundesregierung gesonderte Aufklärungsmaßnahmen?
a) Wenn ja, wie sehen diese aus?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 15a und 15b werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Die Aufklärung und Information zur MIH erfolgt auf Patientenebene durch die
Zahnärzte und Zahnärztinnen. MIH ist auch Gegenstand der
Gesundheitsinformationen, die von Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und Zahnärztekammern
für Patientinnen und Patienten bereitgestellt werden. Eine Aufklärung zur MIH
auf Bevölkerungsebene durch eine breit angelegte Kampagne erscheint derzeit
nicht geboten.
16. Welche Mengen an Bisphenol A werden nach Kenntnis der Bundesregierung
in Deutschland jedes Jahr eingesetzt, und wie haben sich die Einsatzmengen
in den vergangenen 20 Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung
entwickelt?
Der Bundesregierung liegt keine systematische Auswertung zu Tonnagen von
BPA für die vergangenen 20 Jahre und speziell zur Verwendung in Deutschland
vor.
17. In welchen Gebrauchsgegenständen und Konsumgütern wird Bisphenol A
nach Kenntnis der Bundesregierung eingesetzt (bitte nach Produktgruppen
und eingesetzten Mengen aufschlüsseln)?
Aus der Substanz BPA wird der Kunststoff Polycarbonat hergestellt. BPA kann
somit in Verbraucherprodukten aus Polycarbonat enthalten sein. Des Weiteren
wird es in so genannten Epoxydharzen wie zum Beispiel einigen Lacken,
Faserverbundwerkstoffen und Klebern eingesetzt.
Im Lebensmittelbedarfsgegenständebereich wird BPA insbesondere in
Gegenständen aus Polycarbonat und Polysulfonen sowie in Innenbeschichtungen von
Getränke- und Konservendosen eingesetzt.
Die Einsatzmengen von BPA in diesen Gegenständen sind der Bundesregierung
nicht bekannt.
18. In welchen Kunststoffsorten (bitte nach Recyclingcode bzw. Name
differenzieren) werden nach Kenntnis der Bundesregierung standardmäßig
Bisphenole eingesetzt, und in welchen Kunststoffarten werden sie
standardmäßig nicht eingesetzt?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wird gemäß der von Deutschland
durchgeführten Stoffbewertung unter REACH* BPA als Ausgangsstoff (bzw.
Grundbaustein) für die Herstellung von Kunststoffen (Polymere, Harze) eingesetzt. Die
wichtigste Verwendung ist die der Herstellung von Polycarbonat (Recycling-
Code 07). Die zweitwichtigste Verwendung ist die zur Herstellung von
Epoxidharzen. Darüber hinaus dient BPA auch als Ausgangsstoff zur Herstellung
bestimmter Phenolharze und von Polysulfon. BPA liegt bei sachgemäßer
Herstellung nicht mehr frei im jeweiligen Kunststoff vor.
Alle bisphenolhaltigen Kunststoffe sind unter dem Recycling-Code 7 (andere)
gefasst. Aber nicht alle Kunststoffe mit diesem Code enthalten Bisphenole. Alle
Kunststoffe mit einem anderen Recycling-Code als 7 enthalten standardmäßig
keine Bisphenole. Zu den Polymeren, die kein BPA als Grundbaustein enthalten,
gehören z. B. Polyethylenterephthalat (Recycling-Code 01), Polyethylen High-
Density (Recycling-Code 02), Polyvinylchlorid (Recycling-Code 03),
Polyethylen Low-Density (Recycling-Code 04), Polypropylen (Recycling-Code 05) und
Polystyrol (Recycling-Code 06).
19. Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung
Forschungsbemühungen, den Einsatz von Bisphenolen in den Kunststoffsorten zu ersetzen, in
denen sie heute standardmäßig eingesetzt werden?
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse über Forschungsvorhaben zum
Ersatz von BPA in Kunststoffen vor.
20. Inwieweit fördert die Bundesregierung Forschungsvorhaben mit dem Ziel,
den Einsatz von hormonaktiven Substanzen in Kunststoffen zu unterbinden?
Die Bundesregierung fördert keine Forschungsvorhaben mit dem Ziel, den
Einsatz von hormonaktiven Substanzen in Kunststoffen zu unterbinden.
* ECHA 2015: Substance Evaluation Conclusion as required by REACH Article 48 and Evaluation Report for 4,4'-Isopropylidenediphenol
21. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche
Gesundheitseffekte von Bisphenol S, das häufig als Ersatzstoff für Bisphenol A
eingesetzt wird?
Bisphenol S (BPS) weist aufgrund der strukturellen Ähnlichkeit ähnliche
Wirkungen wie BPA auf.
BPS ist derzeit nicht nach der Verordnung (EG) Nummer 1272/2008 („CLP-
Verordnung“) harmonisiert als gefährlicher Stoff eingestuft. Allerdings existiert eine
Selbsteinstufung der Registranten von BPS in der Verdachtskategorie als
„vermutlich fortpflanzungsschädigender Stoff“: Repr. 2, H361f („Kann vermutlich
die Fruchtbarkeit beeinträchtigen“).
BPS befindet sich aber im Fokus einer Stoffbewertung der in Belgien für REACH
zuständigen Behörde, um mögliche schädliche Effekte auf die menschliche
Gesundheit und Umweltorganismen zu prüfen. Hierbei soll geklärt werden, ob der
Stoff möglicherweise fortpflanzungsschädliche, gentoxische bzw. endokrin
schädliche Effekte besitzt. Aus Sicht der federführenden Behörde sind die
vorliegenden Informationen unzureichend, um diese Besorgnis abschließend zu klären,
weswegen den Registranten, also den Herstellern und Importeuren von BPS, eine
Entscheidung mit zusätzlichen Informationsforderungen übersandt worden ist.1
Die betroffenen Registranten hatten bis zum 20. September 2018 Zeit, um dem
bewertenden Mitgliedstaat die geforderten Informationen vorzulegen. Daran
schließt sich nun eine Nachbewertung an. In Abhängigkeit von den
Testergebnissen aus den geforderten Studien wird sich der bewertende Mitgliedstaat am Ende
der Stoffbewertung hinsichtlich möglicher regulatorischer Folgemaßnahmen
positionieren.
Zudem ist der Bundesregierung bekannt, dass die belgischen zuständigen
Behörden derzeit die Einreichung eines Dossiers zur harmonisierten Einstufung von
BPS bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) im April 2019 planen.
Einzelheiten über die vorgeschlagene Einstufung sind der Bundesregierung aber
noch nicht bekannt.2
22. Welche Mengen an Bisphenol S werden nach Kenntnis der Bundesregierung
in Deutschland jedes Jahr eingesetzt, und wie haben sich die Einsatzmengen
in den vergangenen 20 Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung
entwickelt?
Der Bundesregierung liegt keine systematische Auswertung zu Tonnagen von
BPS für die vergangenen 20 Jahre und speziell zur Verwendung in Deutschland
vor.
1 Entscheidung zu BPS aus der Stoffbewertung vom 13. Juni 2016 mit weiteren Studienforderungen zu den gefährlichen Eigenschaften
des Stoffs:
https://echa.europa.eu/documents/10162/776a7a2e-1526-430a-8630-70163473dfc0.
2 Eintrag im Verzeichnis der Absichtserklärungen der ECHA zu BPS:
https://echa.europa.eu/de/registry-of-clh-intentions-until-outcome/
-/dislist/details/0b0236e182ed4414.
23. Welche Phthalate und Flammschutzmittel werden nach Kenntnis der
Bundesregierung in Kunststoffprodukten eingesetzt (bitte nach Produktgruppe
und eingesetzter Menge aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat keine generelle Übersicht über die Produktgruppen oder
Verwendungsmengen in denen Phthalate und Flammschutzmittel in
Kunststoffprodukten eingesetzt werden. Auf der Homepage der ECHA können allerdings
die Ergebnisse eines gemeinsamen Projekts von ECHA und Industrie abgerufen
werden, bei denen eine Übersicht über die Additive aufgestellt wurde, die mit
mehr als 100 Tonnen pro Jahr registriert sind und in Plastik eingesetzt werden
(
www.echa.europa.eu/mapping-exercise-plastic-additives-initiative#table). Die
Additive sind auf der Seite nach Funktion aufgeschlüsselt. Ferner ist aufgeführt
in welchen Polymertypen sie typischerweise in welcher Konzentration eingesetzt
werden.
Phthalate werden in Kunststoffen überwiegend als Weichmacher für PVC
verwendet.
Bromierte und phosphororganische Flammschutzmittel haben in Kunststoffen
eine breite Verwendung. Sie werden in diversen Kunststoffen (z. B. PVC,
Polyester, Polyurethan, Epoxid- und Phenolharze, Polypropylen, Polyethylen,
Polystyren, ABS) eingesetzt, die hier nicht einzeln aufgeschlüsselt werden können.
In Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Kunststoff ist gemäß Anhang I der
Verordnung (EU) Nummer 10/2011 die Verwendung der folgenden Phthalate unter
den dort aufgeführten Bedingungen zugelassen: Butylbenzylphthalat (BBP),
Dibutylphthalat (DBP), Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP), Di-isodecylphthalat
(DIDP), Di-isononylphthalat (DINP). Die Zulassungen beruhen auf
entsprechenden Stellungnahmen der EFSA bzw. des ehemaligen Wissenschaftlichen
Lebensmittelausschusses der Europäischen Kommission (SCF).
Flammschutzmittel sind in der Verordnung (EU) Nummer 10/2011 nicht
zugelassen.
Die Verwendung kurzkettiger Phthalate wie DEHP, DBP, DIBP und BBP geht
europaweit zurück, sodass inzwischen vorwiegend hochmolekulare Phthalate wie
z. B. DINP (Di-isononyl phthalat, DIDP (Di-Isodecyl phthalat), DPHP (Bis
(2-propylheptyl)phthalat) eingesetzt werden. Kunststoffprodukte werden zum
großen Teil von außerhalb der EU importiert. Nach Artikel 7 der REACH-
Verordnung müssen Stoffe in importierten Erzeugnissen nur in besonderen Fällen
registriert werden. Für die meisten Flammschutzmittel und Phthalate in
importierten Kunststofferzeugnissen treffen diese Bedingungen nicht zu, und sie sind
nach der REACH-Verordnung nicht registrierungspflichtig. Daher verfügen die
deutschen Behörden über keine vollständigen Kenntnisse darüber, welche
Flammschutzmittel und Phthalate in welcher Menge in Kunststoffprodukten
eingesetzt werden.
Im Rahmen verschiedener Vorhaben versuchen die Bundesbehörden sich einen
Überblick zu Flammschutzmitteln und Phthalaten zu verschaffen. Zu nennen ist
hier beispielsweise das europäische Forschungsprojekt HBM4EU. Dessen
„Scoping Dokumente“ sind öffentlich verfügbar und enthalten Listen von Phthalaten
und Flammschutzmitteln, die für das Human- Biomonitoring, d. h. den Nachweis
in menschlichen Körperflüssigkeiten, von Bedeutung sind oder werden könnten.*
*
www.hbm4eu.eu/wp-content/uploads/2017/04/Scoping-document-on-flame-retardants.pdf und
www.hbm4eu.eu/wp-content/uploads/
2017/04/Scoping-document-on-phthalates.pdf,
24. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche
Gesundheitseffekte der in Frage 23 genannten Phthalate und Flammschutzmittel?
Phthalate werden vor allem als Weichmacher in Weich-PVC eingesetzt. Die
meisten dieser Stoffe sind als reproduktionstoxisch der Kategorie 1B eingestuft,
da sie die Fruchtbarkeit beeinträchtigen und/oder das Kind im Mutterleib
schädigen können. Nicht alle Phthalate sind jedoch reproduktionstoxisch. So wirken
DiDP und DnOP auf die Leber. Aufgrund dieser gefährlichen Eigenschaften
wurde für viele dieser Phthalate die Verwendung als Weichmacher in
Verbraucherprodukten aus Kunststoffen (inkl. Spielzeug) beschränkt. Darüber hinaus
unterliegen viele dieser Phthalate in der EU einer Zulassungspflicht bzw. fallen
demnächst unter die Zulassungspflicht.
Einige der unter der REACH-Verordnung registrierten bromierten und
phosphororganischen Flammschutzmittel sind als kanzerogen und/oder
reproduktionstoxisch unter der CLP-Verordnung harmonisiert eingestuft. Viele dieser
Flammschutzmittel befinden sich in verschiedenen REACH-Verfahren wie
Dossierbewertung, Analyse der Risikomanagement-Optionen, Stoffbewertung und
Beschränkung. Diese Verfahren zielen darauf ab, einem Anfangsverdacht bzgl.
möglicher gefährlicher Eigenschaften nachzugehen bzw. den Einsatz der
Verbindungen in bestimmten Produkten zu unterbinden.
Im Hinblick auf Lebensmittelbedarfsgegenstände ist Folgendes anzumerken:
Vor dem Hintergrund der jüngsten Arbeiten der ECHA zu DBP, BBP, DEHP hat
die Europäische Kommission die EFSA mit einer Aktualisierung der
diesbezüglichen EFSA-Bewertungen beauftragt. Weiterhin soll die EFSA die in
Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Kunststoff auch zugelassenen Phthalate DINP
und DIDP einbeziehen. Der Fokus der Arbeiten der EFSA soll auf
reproduktionstoxischen Effekten liegen, da die ECHA diese als Grundlage für die Festlegung
eines DNEL-Wertes (Derived No Effect Level; abgeleitete Expositionshöhe,
unterhalb deren der Stoff zu keiner Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit
führt) für DEHP, DBP und BBP herangezogen hat. Der Entwurf der EFSA-
Stellungnahme wurde am 21. Februar 2019 in die öffentliche Konsultation gegeben.
Die finale EFSA-Stellungnahme bleibt abzuwarten.
25. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Prüfung weiterer
Beschränkungen der Verwendung von Bisphenol A, die über die Verwendung in
Thermopapier hinausgehen (bitte erläutern)?
BPA ist nach der Verabschiedung des Beschränkungsvorschlags zur Verwendung
in Thermopapier noch auf Initiative von Frankreich und Deutschland auf Grund
seiner fortpflanzungsschädigenden Eigenschaften sowie aufgrund seiner
endokrin schädlichen Eigenschaften für die menschliche Gesundheit und
Umweltorganismen als „besonders besorgniserregender Stoff“ (SVHC) im Rahmen der
REACH-Verordnung identifiziert worden. Als SVHC steht BPA auf der „Liste
für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe“
(„Kandidatenliste“).
BPA ist im Entwurf für die 9. Empfehlung der ECHA zur Erweiterung von
Anhang XIV der REACH-Verordnung enthalten, der die zulassungspflichtigen
Stoffe umfasst. Der Entwurf wird im Juni abschließend im zuständigen ECHA-
Gremium abgestimmt und im Anschluss erfolgt die Weitergabe der Empfehlung
an die EU-Kommission. Diese ist aber nicht an die Empfehlung gebunden und
wird im Anschluss eine Entscheidung über die Erweiterung von Anhang XIV
REACH treffen. In Anhang XIV REACH geführte Stoffe unterliegen der
Zulassungspflicht. Das heißt konkret, für sie ist nach Ablauf einer Übergangsfrist eine
spezifische Verwendung nur noch erlaubt, wenn eine entsprechende Zulassung
beantragt und erteilt wurde.
Parallel prüfen die deutschen Bundesoberbehörden derzeit für BPA die Erstellung
einer weiteren Beschränkung, die speziell die Umwelteinträge von BPA
minimieren soll. Hierzu erfolgen derzeit noch Forschungsprojekte durch das
Umweltbundesamt (UBA).
26. Wird die Bundesregierung dem Vorbild Frankreichs folgen und den Einsatz
von Bisphenol A in allen Lebensmittelkontaktmaterialien verbieten?
a) Wenn ja, welche konkreten Pläne gibt es dazu?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Verwendung von BPA in Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Kunststoffen
ist auf EU-Ebene durch die Verordnung (EU) Nummer 10/2011der Kommission
über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit
Lebensmitteln in Berührung zu kommen, geregelt. Durch die Verordnung (EU)
2018/213 der Kommission über die Verwendung von BPA in Lacken und
Beschichtungen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu
kommen, und zur Änderung der Verordnung (EU) Nummer 10/2011 hinsichtlich der
Verwendung dieses Stoffes in Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff
wurde der spezifische Migrationsgrenzwert (SML) für BPA in
Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Kunststoffen in der Verordnung (EU) Nummer 10/2011
abgesenkt (von 0,6 auf 0,05 mg/kg Lebensmittel). Der SML von 0,05 mg BPA/kg
Lebensmittel gilt gemäß Verordnung (EU) 2018/213 auch für Lacke und
Beschichtungen mit BPA, die für Lebensmittelbedarfsgegenstände verwendet
werden.
Des Weiteren wurde mit dieser Verordnung die Verwendung von BPA in
Kunststoff-Trinkgefäßen und Flaschen, die aufgrund ihrer auslaufsicheren Ausführung
für Säuglinge und Kleinkinder bestimmt sind (Trinklerntassen u. ä.), sowie die
Migration von BPA aus Lacken und Beschichtungen von
Lebensmittelbedarfsgegenständen für Lebensmittel gemäß Verordnung (EU) Nummer 609/2013 (z. B.
Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung, Milchgetränke für Kleinkinder)
verboten.
Die SML-Absenkung, Neu-Festlegung und weiteren Maßnahmen beruhen auf der
letzten Neubewertung von BPA durch die EFSA aus dem Jahr 2012 und wurden
von der Bundesregierung unterstützt. Für ein generelles Verbot von BPA in
Lebensmittelbedarfsgegenständen liegt nach Einschätzung der Bundesregierung
keine wissenschaftliche Grundlage vor. Auch das BfR hält ein solches Verbot aus
Gründen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes nicht für erforderlich.
Eine weitere Neubewertung von BPA durch die EFSA ist bereits vorgesehen.
Diese soll bis 2020 abgeschlossen sein. Nähere Informationen zu den
diesbezüglichen Arbeiten der EFSA sind auf der Internetseite der Behörde verfügbar. Nach
Vorlage der EFSA-Stellungnahme wird sowohl auf EU-Ebene als auch national
geprüft werden, ob und ggf. welcher ergänzender Handlungsbedarf besteht.
27. Welche Initiativen plant die Bundesregierung darüber hinaus zur
Beschränkung der Verwendung von BPA und anderen endokrinen Disruptoren auf
nationaler und europäischer Ebene?
BPA wurde von den deutschen zuständigen Behörden im Rahmen einer REACH-
Stoffbewertung bewertet und im Anschluss auf Initiative von Deutschland als
„besonders besorgniserregender Stoff“ nach Artikel 57 Buchstabe f) der
REACH-Verordnung aufgrund seiner endokrin schädlichen Eigenschaften
identifiziert (vgl. hierzu auch Antwort zu Frage 26).
Deutschland hat neben BPA bereits mehrere Stoffe für die Identifizierung als
besonders besorgniserregend auf Grund ihrer endokrin schädlichen Eigenschaften
vorgeschlagen und damit die Aufnahme in die „Liste der für eine Zulassung in
Frage kommenden Stoffe“ ausgelöst:
Von Deutschland als SVHC identifizierte endokrine Disruptoren:
Stoff Endokriner Disruptor für Aufnahme auf
Kandidatenliste
4-(1,1,3,3-tetramethylbutyl)phenol Umwelt 19. Dezember 2011
4-Nonylphenol, verzweigt und linear Umwelt 19. Dezember 2012
4-(1,1,3,3-tetramethylbutyl)phenol, ethoxyliert Umwelt 19. Dezember 2012
4-Nonylphenol, verzweigt und linear, ethoxyliert Umwelt 20. Juni 2013
4-tert-Butylphenol Umwelt n. n.2
4-tert-Pentylphenol Umwelt 12. Januar 2017
Bisphenol A menschl. Gesundheit,1
Umwelt
06. Juli 2017
03. Januar 2018
3-Benzylidencampher Umwelt 15. Januar 2019
1 Auf Initiative von Frankreich
2 Der Vorschlag zur SVHC-Identifizierung befindet sich derzeit im Komitologieverfahren
Die beiden identifizierten endokrinen Disruptoren „4-Nonylphenol, verzweigt
und linear, ethoxyliert“ und „4-(1,1,3,3-tetramethylbutyl)phenol, ethoxyliert“
wurden bereits im Anhang XIV REACH aufgenommen und unterliegen somit der
Zulassungspflicht.
Neben den oben aufgeführten Stoffen, für die die vorliegenden Daten ausreichend
waren, um bereits eine Identifizierung als endokriner Disruptor im Rahmen der
REACH-Verordnung zu erreichen, untersuchen die deutschen
Bundesoberbehörden derzeit eine Reihe weiterer Stoffe im Rahmen von Stoffbewertungen auf
Grund des Anfangsverdachts „potenzielle endokrine Disruption“. Für diese
Stoffe läuft die Bewertung aktuell noch oder es sind weitere Daten notwendig,
um abschließend über ihre vermutete endokrin schädliche Wirkung und
möglicherweise notwendige weitere regulatorische Folgemaßnahmen, wie z. B.
Beschränkungen, zu entscheiden:
Laufende Stoffbewertungen von Deutschland mit endokrinem Anfangsverdacht:
Stoffname (Abkürzg.) EC-Nr. CAS-Nr.
2,2'-dimethyl-4,4'-methylenebis(cyclohexylamine) (DMDC) 229-962-1 6864-37-5
2,2',6,6'-Tetrabromo-4,4'-isopropylidenediphenol,
oligomeric reaction products with Propylene oxide and n-butyl
glycidyl ether (TBBPA-PO-nBGE)
926-564-6
3,3,4,4,5,5,6,6,7,7,8,8,8-tridecafluorooctyl acrylate (6:2-FTA) 241-527-8 17527-29-6
3,3,4,4,5,5,6,6,7,7,8,8,8-tridecafluorooctyl methacrylate (6:2-
FTMA)
218-407-9 2144-53-8
Benzotriazole (BTA) 202-394-1 95-14-7
1,1'-(isopropylidene)bis[3,5-dibromo-4-(2,3-dibromo-2-
methylpropoxy)benzene]
306-832-3 97416-84-7
1,1'-(isopropylidene)bis[3,5-dibromo-4-(2,3-dibromopropoxy)
benzene]
244-617-5 21850-44-2
1,3-dihydro-4(or 5)-methyl-2H-benzimidazole-2-thione 258-904-8 53988-10-6
1,3-dihydro-4(or 5)-methyl-2H-benzimidazole-2-thione, zinc salt 262-872-0 61617-00-3
Phenol, dodecyl-, branched 310-154-3 121158-58-5
28. Wie schätzt die Bundesregierung die „Maßnahmen zum Schutz der
Bevölkerung“ vor und zur „Verbesserung der Kenntnisse“ über endokrine
Disruptoren des Umweltministeriums der Republik Frankreich (
www.ecologique-
solidaire.gouv.fr/gouvernement-lance-lelaboration-du-4eme-plan-
nationalsante-environnement-intitule-mon-environnement) hinsichtlich der
Anwendbarkeit für die Bundesrepublik Deutschland ein?
Plant die Bundesregierung entsprechende eigene Aktivitäten?
a) Wenn ja, welche (bitte möglichst genau erläutern)?
b) Wenn nein, warum nicht?
29. Plant die Bundesregierung die Erarbeitung eines nationalen Aktionsplans zur
Reduktion der Exposition gegenüber endokrinen Disruptoren, einschließlich
konkreter Informations- und Aufklärungskampagnen, insbesondere für
besonders sensible Bevölkerungsgruppen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 28 und 29 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 35 der Kleinen Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/7335
„Auswirkungen und Regulierung von hormonell wirksamen Substanzen“ wird verwiesen.
30. Inwieweit werden Aktivitäten zur Expositionsminderung von Menschen und
Umwelt gegenüber endokrinen Disruptoren in der Aktualisierung des
Aktionsprogramms Umwelt und Gesundheit der Bundesregierung (siehe
Koalitionsvertrag Zeile 6630 ff.) aufgegriffen?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/7557
„Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit (APUG)“ wird verwiesen.
Anlage
Suchstrategie (MEDLINE über PubMed 27.03. 2019)
Search molar incisor hypomineralization Sort by: Best Match Filters: Clinical
Study; Clinical Trial; Clinical Trial Protocol; Clinical Trial, Phase I; Clinical
Trial, Phase II; Clinical Trial, Phase III; Clinical Trial, Phase IV; Comparative
Study; Controlled Clinical Trial; Guideline; Meta-Analysis; Multicenter Study;
Observational Study; Practice Guideline; Pragmatic Clinical Trial; Randomized
Controlled Trial; Systematic Reviews; published in the last 5 years; Humans;
English; German
Primärstudien (n = 38)
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8. Serna, Clara; Vicente, Ascension; Finke, Christian; Ortiz, Antonio J.: Drugs
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9. Silva, Mihiri J.; Scurrah, Katrina J.; Craig, Jeffrey M.; Manton, David J.;
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systematic review. Denmark. 2016 Aug.
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Silva; de Lacerda Dantas, Paulo Cesar; Galvao, Endi Lanza, et al.:
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Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
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ISSN 0722-8333]