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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Kontrolle durch den Bund bei der Verwendung der durch die BAföG-Übernahme des Bundes freigewordenen Mittel

(insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

05.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/853319.03.2019

Kontrolle durch den Bund bei der Verwendung der durch die BAföG-Übernahme des Bundes freigewordenen Mittel

der Abgeordneten Katja Suding, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Matthias Seestern-Pauly, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Christoph Meyer, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Durch das 25. BAföG-Änderungsgesetz (BAföG = Berufsausbildungsförderungsgesetz) hat der Bund die vollständige Finanzierung der Ausbildungsförderung übernommen. Die Länder werden dadurch um etwa 1,2 Mrd. Euro pro Jahr entlastet. Die Länder haben zugesichert, diese Mittel für Investitionen in die Hochschulen zu verwenden. Das ist jedoch häufig nicht der Fall (www.forschung-und-lehre.de/politik/niedersachsen-verwendet-bafoeg-mittel-fuer-kitas-692/). Die Länder sind verpflichtet, über die Verwendung der Mittel zu berichten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Auf welchen rechtlichen Grundlagen kontrolliert die Bundesregierung die Verwendung der Mittel, die im Rahmen der vollständigen Finanzierung der Ausbildungsförderung durch den Bund bei den Ländern frei geworden sind?

2

Gibt es darüber hinausgehende Vereinbarungen des Bundes mit den Ländern über die Kontrolle der Mittelverwendung, und wenn ja, wie lauten diese?

3

Über welche Punkte müssen die Länder dem Bund jeweils berichten?

4

In welchem Umfang legen die Länder dem Bund Daten und Berichte über die Verwendung der vormaligen BAföG-Mittel vor (bitte, soweit möglich, in Seitenzahlen angeben)?

5

In welchem Rhythmus legen die Länder dem Bund die in Frage 3 erfragten Daten und Berichte vor?

6

Wie viele Mitarbeiter in der Verwaltung des Bundes und eventuell beauftragter Projektträger sind mit der Auswertung der in den Fragen 3 und 4 erfragten Daten und Berichte betraut (bitte jeweils in Köpfen und in Vollzeitäquivalenten für die einzelnen Jahre nach den beteiligten Verwaltungseinheiten inklusive Projektträger angeben)?

7

Welchen jeweiligen Entgeltgruppen gehören die in Frage 6 beschriebenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, und aus welchen Haushaltsstellen werden die entsprechenden Stellen finanziert (bitte die Gesamtzahl der Stellen je Entgeltgruppe und Verwaltungseinheiten inklusive Projektträger aufschlüsseln sowie die korrespondierenden Belastungen der jeweiligen Haushaltsstelle angeben)?

8

Wie viele Arbeitsstunden wenden Mitarbeiter in der Verwaltung des Bundes und eventuell beauftragter Projektträger pro Jahr für die Auswertung der in den Fragen 3 und 4 erfragten Daten und Berichte auf (bitte Gesamtsumme für die einzelnen Jahre und jeweils die Summe für die beteiligten Verwaltungseinheiten des Bundes inklusive Projektträger für die einzelnen Jahre angeben)?

9

Welche Berichte, die die Länder vorgelegt haben müssten, liegen noch nicht vor (bitte für jedes Bundesland einzeln ausweisen)?

10

Wie groß ist der Betrag der Mittel, für den noch keine Berichte vorliegen, obwohl sie vorliegen müssten (bitte für jedes Bundesland einzeln ausweisen)?

11

Was hat die Bundesregierung jeweils als Reaktion auf die noch nicht vorliegenden Berichte unternommen (bitte für jedes Bundesland und jeden Bericht einzeln ausweisen)?

12

Welche Frist zur Einreichung der fehlenden Berichte hat der Bund den Ländern gesetzt (bitte für jedes Bundesland und jeden Bericht einzeln ausweisen)?

13

Welche Berichte, die die Länder, Kommunen oder Schulen vorgelegt haben müssten, wurden nicht fristgerecht beim Bund eingereicht (bitte für jedes Bundesland einzeln ausweisen)?

14

Wie groß ist der Betrag der Mittel, deren Berichte nicht fristgerecht beim Bund eingegangen sind (bitte für jedes Bundesland und jeden Bericht einzeln ausweisen)?

15

Was hat die Bundesregierung jeweils als Reaktion auf die nicht fristgerecht eingereichten Berichte unternommen (bitte für jedes Bundesland und jeden Bericht einzeln ausweisen)?

16

Welche Frist zur Nachreichung der nicht fristgerecht eingegangenen Berichte hat der Bund den Ländern gesetzt, und bis wann haben die Bundesländer die Berichte nachgeliefert (bitte für jedes Bundesland und jeden Bericht einzeln ausweisen)?

17

Bei welchen Berichten hat die Bundesregierung Mängel in der Berichterstattung gesehen, und worin bestanden diese Mängel (bitte für jedes Bundesland einzeln ausweisen)?

18

Wie groß ist der Betrag der Mittel, die von Mängeln in der Berichterstattung betroffen sind (bitte für jedes Bundesland und jeden Mangel einzeln ausweisen)?

19

Was hat die Bundesregierung als Reaktion auf Mängel in der Berichterstattung unternommen (bitte für jedes Bundesland und jeden Mangel einzeln ausweisen)?

20

Welche Frist zur Behebung der Mängel in der Berichterstattung hat der Bund den Ländern gesetzt, und bis wann haben die Bundesländer die Mängel in der Berichterstattung behoben (bitte für jedes Bundesland und jeden Mangel einzeln ausweisen)?

21

Bei welchen Berichten hat die Bundesregierung inhaltliche Mängel in der Verwendung der Mittel gesehen, und worin bestanden diese Mängel (bitte für jedes Bundesland einzeln ausweisen)?

22

Wie groß ist der Betrag der Mittel, für die die Bundesregierung inhaltliche Mängel in der Verwendung festgestellt hat (bitte für jedes Bundesland und jeden Mangel einzeln ausweisen)?

23

Was hat die Bundesregierung jeweils als Reaktion auf die inhaltlichen Mängel in der Verwendung der Mittel unternommen (bitte für jedes Bundesland und jeden Mangel einzeln ausweisen)?

24

Welche Frist zur Abstellung der inhaltlichen Mängel in der Mittelverwendung hat der Bund den Ländern gesetzt, und bis wann haben die Bundesländer die Mängel in der Mittelverwendung behoben (bitte für jedes Bundesland und jeden Mangel einzeln ausweisen)?

25

Inwieweit hat die Bundesregierung ihr Prüfverhalten nach den Daten und Berichten, dem Berichtsverhalten sowie der Mängelbehebung durch die Bundesländer für Kontrolle der freigewordenen BAföG-Mittel geändert?

26

Inwieweit hat die Bundesregierung ihr Prüfverhalten nach den Daten und Berichten, dem Berichtsverhalten sowie der Mängelbehebung durch die Bundesländer für Förderungen des Bundes insgesamt geändert?

27

Inwieweit hat die Bundesregierung nach Entscheidungen des Bundesrechnungshofs ihr Prüfverhalten im Rahmen der Kontrolle der freigewordenen BAföG-Mittel geändert?

Berlin, den 20. Februar 2019

Christian Lindner und Fraktion

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