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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Straf- und Ermittlungsverfahren nach § 129, § 129a und § 129b des Strafgesetzbuchs sowie sonstige Terrorismusverfahren im Jahr 2018

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

29.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/873226.03.2019

Straf- und Ermittlungsverfahren nach § 129, § 129a und § 129b des Strafgesetzbuchs sowie sonstige Terrorismusverfahren im Jahr 2018

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Kerstin Kassner, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Petra Pau, Tobias Pflüger, Dr. Petra Sitte, Helin Evrim Sommer, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der seit August 1976 bestehende § 129a des Strafgesetzbuches (StGB) (Mitgliedschaft, Werbung und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung) ist ebenso wie der § 129 StGB (kriminelle Vereinigung) und § 129b StGB (terroristische Vereinigung im Ausland) schon lange umstritten. Strafverteidigervereinigungen, Menschen- und Bürgerrechtsgruppen fordern seit Jahren die ersatzlose Streichung dieser Strafparagraphen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen30

1

Wie viele Ermittlungsverfahren gegen wie viele Beschuldigte aus welchen Vereinigungen wurden im Phänomenbereich politisch motivierter Kriminalität -links- (PMK-links) im Jahr 2018 entweder vom Generalbundesanwalt eingeleitet oder von den einleitenden Länderstaatsanwaltschaftshaften an diesen abgegeben?

2

In wie vielen Fällen wurde gegen wie viele Personen im Phänomenbereich PMK-links insgesamt wegen des Tatvorwurfs der Gründung oder Mitgliedschaft in einer Vereinigung nach § 129a StGB (inklusive Unterstützung und Werbung von Mitgliedern) im Jahr 2018 Untersuchungshaft verhängt?

3

In wie vielen Fällen von Straf- und Ermittlungsverfahren gemäß § 129a StGB und damit in unmittelbarem Zusammenhang stehender Verfahren im Phänomenbereich PMK-links im Jahr 2018 kam es zur Einstellung der in Frage 1 genannten Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft insgesamt?

4

In wie vielen Fällen erfolgte im Jahr 2018 insgesamt Anklage wegen Tatvorwürfen nach § 129a StGB im Phänomenbereich PMK-links?

5

In wie vielen dieser Klageerhebungen wegen Tatvorwürfen nach § 129a StGB im Phänomenbereich PMK-links wurden im Jahr 2018 die Anklagen zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet?

6

Welchen Ausgang nahmen die gerichtlichen Verfahren nach § 129a StGB im Phänomenbereich PMK-links im Jahr 2018, unterschieden nach

Freisprüchen,

Einstellung des Verfahrens,

Verurteilung insgesamt (bitte aufschlüsseln ob jeweils nur oder auch nach § 129a StGB sowie jeweils ausschließlich wegen Mitgliedschaft, Unterstützung, Werbung eine Verurteilung erfolgte),

Verurteilung zu einer Geldstrafe,

Verurteilung zu einer Jugendstrafe,

Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe (bitte auflisten nach Verfahren mit der Höhe der Strafen und auch Bewährungsstrafen angeben)?

In wie vielen Fällen führte verminderte Schuldfähigkeit zu einer Strafmilderung?

7

In wie vielen Fällen wurden nach der erstinstanzlichen Entscheidung nach Frage 6 im Jahr 2018 insgesamt welche Rechtsmittel, von wem (Staatsanwalt bzw. Verteidigung) und mit jeweils welchem Erfolg eingelegt?

8

In wie vielen und welchen Fällen bei Verfahren nach § 129a StGB im Phänomenbereich PMK-links im Jahr 2018 wurden Verteidiger von der Wahrnehmung der Verteidigung vor Gericht ausgeschlossen, und mit welcher Begründung?

9

In wie vielen Fällen wegen „linksterroristischer“ und hiermit in unmittelbarem Zusammenhang stehender Straftaten (inkl. Unterstützung und Werbung) im Jahr 2018 wurden gemäß Frage 6 verurteilte Strafgefangene mit welchem Strafmaß insgesamt vorzeitig aus der Haft entlassen?

10

In wie vielen und welchen Fällen wurde die Kontrolle der schriftlichen Kommunikation der wegen „linksterroristischer“ und hiermit in unmittelbarem Zusammenhang stehender Straftaten inhaftierten Beschuldigten mit ihren Verteidigerinnen und Verteidigern sowie eine Trennscheibe bei Verteidigerbesuchen nach § 148 Absatz 2 der Strafprozessordnung (StPO) angeordnet?

11

Wie lauten die entsprechenden Antworten zu den Fragen 1 bis 10 bezogen auf die an die Länder abgegebenen und dort fortgeführten Strafverfahren (bitte ausdrücklich in Kenntnis und unter Berücksichtigung der nur teilweisen Rückmeldungen aus den Ländern beantworten)?

12

Wie lauten die entsprechenden Antworten zu den Fragen 1 bis 11 bezogen auf den Komplex Straf- und Ermittlungsverfahren gemäß § 129a StGB im Phänomenbereich PMK-rechts im Jahr 2018?

13

Wie lauten die entsprechenden Antworten zu den Fragen 1 bis 11 bezogen auf den Komplex Straf- und Ermittlungsverfahren gemäß § 129a StGB im Phänomenbereich PMK-ausländische Ideologie im Jahr 2018?

14

Wie lauten die entsprechenden Antworten zu den Fragen 1 bis 11 bezogen auf den Komplex Straf- und Ermittlungsverfahren gemäß § 129a StGB im Phänomenbereich PMK-religiöse Ideologie im Jahr 2018?

15

Wie lauten die entsprechenden Antworten zu den Fragen 1 bis 11 bezogen auf den Komplex Straf- und Ermittlungsverfahren gemäß § 129a StGB im Phänomenbereich PMK-nicht zuzuordnen im Jahr 2018?

16

Wie lauten die Antworten zu den Fragen 1 bis 10 bezogen auf Verfahren gemäß § 129 StGB (kriminelle Vereinigung) (bitte nach Möglichkeit aufschlüsseln, inwieweit durch die politischen Abteilungen der Staatsanwaltschaften bzw. durch den Generalbundesanwalt ermittelt und/oder vor einer Staatsschutzkammer verhandelt wurde)?

17

Wie lauten die Antworten zu den Fragen 1 bis 11 bezogen auf die Verfahren gemäß § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigung im Ausland) mit dem Phänomenbereich PMK-links jeweils?

18

Wie lauten die Antworten zu den Fragen 1 bis 11 bezogen auf die Verfahren gemäß § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigung im Ausland) mit dem Phänomenbereich PMK-rechts jeweils?

19

Wie lauten die Antworten zu den Fragen 1 bis 11 bezogen auf die Verfahren gemäß § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigung im Ausland) mit dem Phänomenbereich PMK-ausländische Ideologie jeweils?

20

Wie lauten die Antworten zu den Fragen 1 bis 11 bezogen auf die Verfahren gemäß § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigung im Ausland) mit dem Phänomenbereich PMK-religiöse Ideologie jeweils?

21

Wie lauten die Antworten zu den Fragen 1 bis 11 bezogen auf die Verfahren gemäß § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigung im Ausland) mit dem Phänomenbereich PMK-nicht zuzuordnen jeweils?

22

Gegen welche ausländischen Gruppierungen richteten sich die Ermittlungen, Anklagen und Verurteilungen nach § 129b StGB im Jahr 2018?

23

In wie vielen und welchen Fällen haben deutsche Ermittlungsbehörden bei Ermittlungsverfahren nach § 129b StGB im Jahr 2018 über den Weg des polizeilichen Informationsaustausches Erkenntnisse ausländischer Sicherheitskräfte genutzt?

24

Wie viele der 2018 eingeleiteten Ermittlungsverfahren nach § 129b StGB gegen wie viele mutmaßliche Angehörige welcher ausländischen Gruppierungen gehen auf Hinweise bzw. Informationsübermittlung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zurück?

25

Wie viele und welche wann erteilte Verfolgungsermächtigungen in welchem Umfang gegen welche ausländischen Vereinigungen nach § 129b StGB bestanden im Jahr 2018?

26

Wie viele Terrorismusverfahren, in denen der Straftatbestand nicht auf § 129a oder § 129b StGB lautete, gegen wie viele Tatverdächtige wurden im Jahr 2018 im Phänomenbereich PMK-links von der Generalbundesanwaltschaft geführt oder neu eingeleitet?

27

Wie viele Terrorismusverfahren, in denen der Straftatbestand nicht auf § 129a oder § 129b StGB lautete, gegen wie viele Tatverdächtige wurden im Jahr 2018 im Phänomenbereich PMK-rechts von der Generalbundesanwaltschaft geführt oder neu eingeleitet?

28

Wie viele Terrorismusverfahren, in denen der Straftatbestand nicht auf § 129a oder § 129b StGB lautete, gegen wie viele Tatverdächtige wurden im Jahr 2018 im Phänomenbereich PMK-ausländische Ideologie von der Generalbundesanwaltschaft geführt oder neu eingeleitet?

29

Wie viele Terrorismusverfahren, in denen der Straftatbestand nicht auf § 129a oder § 129b StGB lautete, gegen wie viele Tatverdächtige wurden im Jahr 2018 im Phänomenbereich PMK-religiöse Ideologie von der Generalbundesanwaltschaft geführt oder neu eingeleitet?

30

Wie viele Terrorismusverfahren, in denen der Straftatbestand nicht auf § 129a oder § 129b StGB lautete, gegen wie viele Tatverdächtige wurden im Jahr 2018 im Phänomenbereich PMK-nicht zuzuordnen von der Generalbundesanwaltschaft geführt oder neu eingeleitet?

Berlin, den 11. März 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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