[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 12. April 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/9536
19. Wahlperiode 17.04.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Martina Renner,
Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/8810 –
Ausbau der Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit dem 29. August 2018 verarbeitet die deutsche Fluggastdatenzentralstelle
(Passenger Information Unit – PIU) gemäß der Richtlinie 2016/681 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 über die Verwendung
von Fluggastdatensätzen die sogenannten PNR-Daten (EU-PNR) zur Verhütung
und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität
(Bundestagsdrucksache 19/4755, Antwort der Bundesregierung zu Frage 1). Bis
Oktober 2018 waren lediglich drei „große“ deutsche Luftfahrtunternehmen an das
deutsche PNR-System angeschlossen und haben bis dahin Daten „zu
Erprobungszwecken“ an die PIU verschickt. Die Namen der Firmen sollen aus
Gründen des Staatswohls geheim bleiben, da zur Fahndung ausgeschriebene
Personen sonst auf andere Fluglinien ausweichen könnten. Die Anbindung weiterer
Unternehmen an die PIU soll „sukzessive“ erfolgen (Bundestagsdrucksache
19/4755, Antwort zu Frage 2).
Zahlen zu verarbeiteten Fluggastdaten bzw. Passagieren teilt die
Bundesregierung nicht mit, da diese „statistisch nicht exakt erfasst“ und Fluggastdaten zu
einer Buchung mehrfach übertragen würden (beim Kauf eines Tickets und beim
Besteigen der Maschine; vgl. Bundestagsdrucksache 19/4755, Antwort zu
Frage 4). Ein Grund für die Unmöglichkeit einer Statistik könnte aus Sicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller darin liegen, dass das deutsche Fluggastdaten-
Informationssystem eine „IT-Eigenentwicklung“ des Bundeskriminalamts
(BKA) ist. Dabei wurde auf dort ebenfalls teils „eigenentwickelte
Bestandssysteme“ (Vorgangsbearbeitungssystem/VBS, Abgleichsystem/ABS)
zurückgegriffen. Der IT-Betrieb des Fluggastdaten-Informationssystems liegt beim
Bundesverwaltungsamt, die Systemplattform wird physisch in Rechenzentren des
ITZ-Bund betrieben (Bundestagsdrucksache 19/4755, Antwort zu Frage 11).
Für die Fragestellerinnen und Fragesteller ist es nicht hinnehmbar, dass es im
Rahmen des deutschen PNR-Systems keine Statistiken geben soll. Es handelt
sich um eine Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten, bei der 180 Millionen
Passagiere pro Jahr einem Generalverdacht ausgesetzt und im automatisierten
Verfahren mit der Polizeidatenbank INPOL und dem Schengener
Informationssystem gerastert sowie einer Risikobewertung unterzogen werden. Ihre Daten
werden jahrelang gespeichert. Dies muss vor allem wegen des immensen
Umfangs öffentlich nachvollziehbar sein.
In einer Größenordnung von 0,07 Prozent der Anzahl der Passagierdatensätze
erwartet die Bundesregierung „Folgemaßnahmen“ im Rahmen des PNR-
Systems. Auf Basis des deutschen Passagieraufkommens müssten nach
Einschätzung der Fragesteller also rund 100 000 Personen damit rechnen, von der
Polizei mit einer Kontrolle, Durchsuchung oder Festnahme behelligt zu werden.
1. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bundesbehörden sind
derzeit zur Fluggastdatenzentralstelle abgeordnet worden, nach welchem
Zeitplan ist deren Aufwuchs geplant, und welche Personalkosten entstehen
aktuell (bitte auch die Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamten
ausweisen, vgl. Bundestagsdrucksache 19/4755, Antwort zu Frage 20)?
Zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage sind sechs
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundespolizei (BPOL) und fünf Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Zollkriminalamts (ZKA) zur Fluggastdatenzentralstelle beim
Bundeskriminalamt (PIU) abgeordnet. Die mögliche Entsendung weiterer
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt in Abhängigkeit der sukzessiven Anbindung
der Luftfahrtunternehmen und des damit einhergehenden steigenden
Aufgabenvolumens.
2. Wie viele Stellen zur Umsetzung des PNR-Systems sind derzeit bei der
Bundespolizei, beim Bundesverwaltungsamt (BVA) sowie der Zollverwaltung
bewilligt und eingeplant (bitte für alle Behörden getrennt ausweisen), wie
viele dieser Stellen wurden bereits besetzt, und welcher Zeitplan für die
Besetzung offener Stellen ist veranschlagt?
Beim Bundesveraltungsamt (BVA) wurden bislang 124,5 Stellen von 256
bestehenden Stellen für den Aufbau und Betrieb des PNR-Systems besetzt.
Der weitere stufenweise Aufwuchs erfolgt sukzessive unter Berücksichtigung des
weiteren Aufbaus des Fluggastdaten-Informationssystems sowie unter
Berücksichtigung der Personalgewinnungsmöglichkeiten.
Bei der Zollverwaltung wurden durch den Haushaltsgesetzgeber 41 Planstellen
zur Umsetzung des Fluggastdatengesetzes zur Verfügung gestellt. Von diesen
Stellen wurden bisher 16 besetzt. Es ist geplant, alle Stellen bis Mitte des Jahres
2020 zu besetzen.
Durch den Haushaltsgesetzgeber wurden der BPOL mit Bundeshaushaltsplan
2017 100 Planstellen und mit Bundeshaushaltsplan 2018 110 Planstellen,
insgesamt 210 Planstellen, für die Umsetzung des Fluggastdatengesetzes (FlugDaG)
zur Verfügung gestellt. Da der Vorbereitungsdienst für den gehobenen
Polizeivollzugsdienst drei Jahre und für den mittleren Polizeivollzugsdienst zweieinhalb
Jahre dauert, werden die auf der Grundlage der zusätzlichen Planstellen neu
ausgebildeten Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten erst zeitversetzt ihren
regulären Dienst aufnehmen. Bis dahin wird die Aufgabenwahrnehmung im
unabweisbar erforderlichen Umfang aus dem Personalbestand zulasten anderer
Aufgaben heraus sichergestellt.
3. Welche Personalkosten entstehen derzeit beim BVA sowie der
Zollverwaltung zur Umsetzung des EU-PNR-Systems, und welche Aufgaben
übernehmen die 230 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BVA und die
eingeplanten 41 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zoll (Stand: 4. Oktober 2018) in
diesem Zusammenhang?
Das BVA verarbeitet gemäß § 1 Absatz 3 des FlugDaG Fluggastdaten im Auftrag
und nach Weisung der PIU. Das BVA übernimmt in diesem Rahmen die Aufgabe
der Anbindung und Betreuung der Luftfahrtunternehmen bzw. deren
Datenprovidern, die technische Zusammenführung der Datenlieferungen und Weiterleitung
an die PIU sowie die technische Entwicklung und Weiterentwicklung des PNR-
Systems. Dem BVA entstehen aktuell jährliche Personalkosten in Höhe von
insgesamt 8,3 Mio. Euro.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZKA bearbeiten innerhalb ihrer
Zuständigkeit die Koordination, Einleitung und Umsetzung von Folgemaßnahmen der
Zollfahndungsämter und Hauptzollämter. Bei der Zollverwaltung entstehen
hierdurch aktuell jährliche Personalkosten in Höhe von insgesamt 1 177 083 Euro.
4. Wie viele EU-Mitgliedstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung die
vollständige Umsetzung der EU-PNR-Richtlinie mitgeteilt, und wie viele
nehmen tatsächlich PNR-Daten entgegen?
Bei der letzten Sitzung der Ratsarbeitsgruppe DAPIX am 21. Februar 2019 hat
die Europäische Kommission berichtet, dass 21 EU-Mitgliedstaaten die
vollständige Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/681 mitgeteilt haben (Ratsdokument
6563/19). Dies umfasste zu diesem Zeitpunkt bei 19 EU-Mitgliedstaaten, u. a.
Deutschland, auch die Vorlage von Statistiken zur eigenen Verarbeitung von
PNR-Daten. Zwischenzeitlich haben 24 EU-Mitgliedstaaten der Kommission die
Umsetzung der Richtlinie mitgeteilt.
5. Welche bzw. wie viele Airlines oder sonstigen Reiseanbieter sind derzeit an
die deutsche Fluggastdatenzentralstelle angeschlossen, und welcher weitere
Anschluss ist für 2019 geplant?
Zum Zeitpunkt der Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage waren
20 Luftfahrtunternehmen (LFU) technisch an das Fluggastdaten-
Informationssystem angeschlossen. Von elf dieser 20 LFU werden aktuell Fluggastdaten zu
einzelnen Flugrouten nach dem Fluggastdatengesetz durch die PIU verarbeitet
und gespeichert. Bei den übrigen LFU wird derzeit die Datenübermittlung und
-annahme noch getestet und analysiert. Es erfolgt daher insoweit noch keine
Verarbeitung und Speicherung durch die PIU.
Die Anbindung weiterer LFU erfolgt weiterhin sukzessive und in Abhängigkeit
der Fortentwicklung des Fluggastdaten-Informationssystems.
6. Welche der im Fluggastdatengesetz aufgeführten, an die deutsche PIU zu
übermittelnden Daten werden von diesen Luftfahrtunternehmen tatsächlich
erhoben?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, welche Daten
tatsächlich von den einzelnen LFU erhoben werden. Welche Daten unter
Fluggastdaten im Sinne des Fluggastdatengesetzes fallen, richtet sich nach § 2 Absatz des
Fluggastdatengesetzes.
7. Wie viele Daten bzw. Datensätze haben die Luftfahrtunternehmen seit
Betrieb der PIU an diese übergeben?
Seit Aufnahme des eingeschränkten Wirkbetriebes der PIU am 29. August 2018
bis zum 31. März 2019 wurden insgesamt über 3,5 Millionen Fluggastdatensätze
an das Fluggastdaten-Informationssystem übermittelt und verarbeitet. Hierbei
handelt es sich nicht um die tatsächliche Anzahl von Passagieren, sondern um die
Zahl der Anlieferungen von Fluggastdaten, die teilweise mehrfach je Passagier
erfolgen.
a) Inwiefern lassen sich diese Daten aufschlüsseln, so dass Rückschlüsse auf
die Zahl der verarbeiteten Passagiere oder Flüge gezogen werden können?
Es wurden insgesamt Fluggastdaten zu über 1,2 Millionen Passagieren verarbeitet
und gespeichert.
b) Wie viele Datensätze wurden bereits anonymisiert?
Mit Stand 2. April 2019 unterlagen 7 499 Datensätze den Regelungen zur
Depersonalisierung gemäß § 5 des Fluggastdatengesetzes.
c) Wie viele Personen haben in der Fluggastdatenzentralstelle Zugang zu
den dort gespeicherten Passagierdaten?
Zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage haben 41 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der PIU Zugang zu den im Fluggastdaten-Informationssystem
gespeicherten Passagierdaten.
8. Worum handelt es sich bei dem von der Bundesregierung benannten
„komplexen Suchverfahren des Fluggastdaten-Informationssystems“
(Bundestagsdrucksache 19/4755, Antwort zu Frage 10)?
Das komplexe alphanumerische Suchverfahren ist eine in das PNR-Kernsystem
integrierte Softwarelösung, die die Datenlieferungen zu Passagieren zuordnet.
9. Welche Details kann die Bundesregierung zum Verfahren der
„ausschließlich technischen Nachbewertung“ mitteilen (Bundestagsdrucksache 19/4755,
Antwort zu Frage 13)?
Die im Rahmen des automatisierten Abgleichs von Fluggastdaten mit den
Fahndungsdatenbanken des Bundeskriminalamts (BKA) erzielten Treffer werden
mittels eines Suchverfahrens einer technischen Bewertung auf Übereinstimmungen
unterzogen. Dadurch wird eine technische Eingrenzung der Treffer auf identische
und ähnliche Datensätze ermöglicht.
10. Welche Details kann die Bundesregierung zur Ausgestaltung und Besetzung
der „Leitstelle für PNR-Folgemaßnahmen“ bei der Bundespolizei mitteilen
(Bundestagsdrucksache 19/4755, Antwort zu Frage 21)?
Die Leitstelle PNR-Folgemaßnahmen ist der durchgängig besetzte „Single Point
of Contact“ der Bundespolizei insbesondere für die Entgegennahme von
Datenübermittlungen gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 des Fluggastdatengesetzes.
Sie ist zentraler Ansprechpartner für nachgeordnete und benachbarte Behörden
im bundespolizeilichen Kontext PNR.
11. Wie viele Datensätze bzw. Passagiere soll die deutsche
Fluggastdatenzentralstelle im Endausbau pro Jahr verarbeiten können?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/4755 wird verwiesen.
12. Wie viele „identifizierten relevanten technischen Treffer mit dem PNR-
Datensatz“ wurden an das Vorgangsbearbeitungssystem (VBS) des BKA zur
polizeilichen Überprüfung durch die Fluggastdatenzentralstelle übermittelt
(Bundestagsdrucksache 19/4755, Antwort zu Frage 13)?
Mit Stand 31. März 2019 wurden im Rahmen des automatisierten Abgleichs der
Passagierdaten mit dem Fahndungsdatenbestand in INPOL-Z
(Informationssystem der Polizei) sowie im Schengener Informationssystem (SIS) insgesamt
94 098 technische Treffer erzeugt und an die PIU zur manuellen Überprüfung
ausgeleitet.
a) Wie viele der übermittelten Treffer wurden in der
Fluggastdatenzentralstelle „individuell fachlich und rechtlich“ überprüft?
Alle 94 098 übermittelten technischen Treffer wurden durch die PIU gemäß § 4
Absatz 2 Satz 2 des Fluggastdatengesetzes individuell überprüft.
b) Wie viele verifizierte „Treffer“ wurden daraufhin festgestellt?
Im Rahmen der individuellen Überprüfung durch die Fluggastdatenzentralstelle
wurden 277 Treffer fachlich positiv überprüft.
c) In wie vielen Fällen haben die Behörden anschließend Folgemaßnahmen
ergriffen, und worum handelte es sich dabei im Wesentlichen?
Alle 277 fachlich positiv überprüften Treffer wurden an die BPOL zwecks
Umsetzung der Fahndungsmaßnahme in eigener Zuständigkeit übermittelt. Die zu
ergreifende Maßnahme ergibt sich in der Regel aus der jeweiligen Ausschreibung
(z. B. Festnahme, offene Kontrolle, verdeckte Kontrolle).
d) Inwiefern hat die PIU bereits mit Europol kooperiert oder Daten dorthin
übermittelt?
Zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage wurden keine
personenbezogenen Fluggastdaten an Europol übermittelt. Bislang erfolgte lediglich ein
strategischer Informationsaustausch.
13. Wie viele Straftaten wurden seit Bestehen der deutschen
Fluggastdatenzentralstelle bzw. seit der deutschen Umsetzung des EU-PNR-Systems mit
dessen Hilfe aufgeklärt (vgl. „Fluggastdaten: Totale Überwachung über den
Wolken“,
https://derstandard.at vom 8. März 2019)?
Die Verarbeitung von Fluggastdaten dient der Verhütung und Verfolgung von
terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität und stellt in diesem
Zusammenhang, ergänzend zu bereits vorhandenen Instrumenten, einen zusätzlichen
Baustein dar. Inwieweit im Einzelnen die verarbeiteten Fluggastdaten zur
Aufklärung von Straftaten beigetragen haben, wird nicht erhoben.
Der Abgleich von Fluggastdaten mit dem Fahndungsdatenbestand im SIS kann
beispielsweise dazu dienen, die Wiedereinreise potenziell gefährlicher Islamisten
frühzeitig zu erkennen und die zuständigen Behörden in die Lage zu versetzen,
entsprechende präventive und strafprozessuale Maßnahmen rechtzeitig zu
initiieren.
14. Inwiefern hält es die Bundesregierung für wünschenswert, die gemäß der
Richtlinie 2016/681 des Europäischen Parlaments und des Rates
verarbeiteten Fluggastdaten und Passagieren statistisch exakt zu erfassen
(Bundestagsdrucksache 19/4755, Antwort zu Frage 4), und welche Anstrengungen
unternimmt sie hierzu?
Die EU-Mitgliedstaaten sind gemäß Artikel 20 der PNR-Richtlinie 2016/681 des
Europäischen Parlaments und des Rates verpflichtet, der Europäischen
Kommission jährlich Statistiken zur Verfügung zu stellen. Zum Zeitpunkt der zitierten
Kleinen Anfrage war dies noch nicht möglich. Zwischenzeitlich wurden
entsprechende Anpassungen unternommen. So erfolgte zunächst eine rückwirkende
Auswertung und seitdem eine fortlaufende Erhebung statistischer Kennzahlen.
15. Ist der Bundesregierung bekannt, ob auch andere am EU-PNR-System
teilnehmende Regierungen über keine Statistiken verfügen?
a) Welche Angaben hat die Europäische Kommission hierzu in der
Ratsarbeitsgruppe DAPIX (Informationsaustausch und Datenschutz) gemacht?
b) Inwiefern wurden auf dem dritten Treffen zur Umsetzung der EU-PNR-
Richtlinie Zahlen zu verarbeiteten Fluggastdatensätzen, „Treffern“ und
bestätigten „Treffern“ genannt (Ratsdokument 6563/19)?
Aufgrund des Sachzusammenhanges werden die Fragen 15 bis 15b zusammen
beantwortet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung verfügen diejenigen Staaten über noch keine
Statistik, die mit ihrem PNR-System noch nicht im Wirkbetrieb sind. Auf die
Antwort zu Frage 4 wird insoweit verwiesen.
Die ersten von der EU-Kommission vorgestellten aggregierten Statistiken zeigten
mit Stand Februar 2019, dass 19 MS PNR-Daten entgegennehmen, acht MS
bisher nicht. Bei der Verarbeitung von insgesamt rund 300 Mio. Fluggastdatensätzen
seien 0,25 Prozent „Matches“ und 0,04 Prozent „Hits“ (d. h. positiv verifizierte
Treffer) erzielt worden. Die Kommission wies in der Sitzung allerdings darauf
hin, dass die Kennzahlen nur bedingt aussagekräftig bzw. vergleichbar sind, da
Art und Umfang der Verarbeitung von Fluggastdaten sowie die Zeiträume der
Datenverarbeitung innerhalb der MS unterschiedlich seien.
16. Inwiefern wurde die Erstellung von Statistiken in der 2016 auf Initiative der
Niederlande zur Förderung der operativen Zusammenarbeit der
Fluggastdatenzentralstellen eingerichteten und vom Bundeskriminalamt geleiteten
„Informal Working Group PNR“ (IWG-PNR) behandelt?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde die Erstellung von Statistiken bisher
nicht im Rahmen der Informal Working Group PNR behandelt.
17. Worum handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei der
„Zukunftsgruppe“ („Future Group“) bei Europol, die zur Aufklärung
(„intelligence“) von Reisen und Grenzübertritten eingerichtet wurde (Ratsdokument
6563/19), und wer gehört der Gruppe an?
a) Welche Werkzeuge und Systeme werden von der Gruppe genutzt oder
entwickelt?
b) Wie sollen die anfallenden Informationen ausgetauscht werden?
c) Inwiefern sollen auch Zollbehörden beteiligt werden?
Die Fragen 17 bis 17c werden gemeinsam beantwortet.
Gemäß Verordnung (EU) 2018/1240 über die Einrichtung eines Europäischen
Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) werden Europol und
Frontex künftig eine aktive Rolle im ETIAS-Kontext wahrnehmen. Beide
Agenturen haben bei der letzten DAPIX-Sitzung die Idee der Einrichtung einer
sogenannten „Future Group“ vorgestellt, die sich aus (grenz-)polizeilicher Sicht mit
den Herausforderungen künftiger Reisebewegungen nach/in Europa und der
Interoperabilität der europäischen Informationssysteme (siehe Frage 23)
beschäftigen soll. Demgemäß sollen auch Vertreter der EU-MS und der Europäischen
Kommission an dieser Arbeitsgruppe teilnehmen. Weitere Informationen zu
genutzten oder entwickelten Werkzeugen und Systemen, zum Austausch
anfallender Informationen und zur Beteiligung der Zollbehörden liegen der
Bundesregierung nicht vor.
18. Welche Projekte fördert die Bundesregierung im Programm „Grenzkontrolle
der Zukunft“, und wer führt diese durch (Bundestagsdrucksache 19/4755,
Antwort zu Frage 21)?
„Grenzkontrolle der Zukunft“ bezeichnet einen Arbeitsbegriff zwischen BPOL
und BVA für die Modernisierung der grenzpolizeilichen IT-Systeme.
19. Wo können Fluggäste in Deutschland ihr Recht auf Auskunft über den
Umgang mit ihren personenbezogenen Daten wahrnehmen und entsprechende
Anträge einreichen?
Das BKA erteilt auf schriftlichen Antrag Auskunft zu Speicherungen von
Fluggastdaten der anfragenden Person.
20. Wo wird diese Adresse bekannt gemacht, und wie viele Personen haben dort
bereits eine Auskunft beantragt?
Die Erreichbarkeiten des BKA sind im Internet frei zugänglich, u. a. über die
Homepage des BKA. Bis zum 29. März 2019 sind insgesamt 149 Ersuchen um
Auskunft zu Speicherungen im Fluggastdaten-Informationssystem beim BKA
eingegangen.
21. Welche Lücken sieht die Bundesregierung in der Reaktion der Europäischen
Union auf den Terrorismus (Ratsdokument 6684/19), und wie könnten diese
im Rahmen des EU-PNR-Systems beseitigt werden?
Die Bundesregierung ist noch zu keinem abschließenden Ergebnis gekommen.
Bei dieser Frage gilt es stets zu beachten, dass die Herausforderungen im Bereich
des Terrorismus nicht statisch sind, sondern sich stetig weiterentwickeln.
Momentan ist für die Bundesregierung vor allem die Umsetzung der verschiedenen
bereits verabschiedeten Richtlinien und Verordnungen prioritär.
22. Inwiefern befürwortet die Bundesregierung die im Ratsdokument 6684/19
vorgeschlagene „Sondierung“ der Ausdehnung des Anwendungsbereichs
des PNR-Systems auf andere Transportmittel, und welche kämen aus ihrer
Sicht für eine solche Sondierung infrage?
Aus Sicht der Bundesregierung steht zunächst der sukzessive weitere Ausbau des
Fluggastdaten-Informationssystems im Fokus. Erst nach der erfolgreich
abgeschlossenem Aufbau und entsprechendem Erfahrungswissen können
Überlegungen zu einer möglichen Erweiterung des Anwendungsbereichs vorgenommen
werden.
23. Was ist der Bundesregierung über sonstige Pläne zum Ausbau des EU-PNR-
Systems bekannt?
a) Ist der Einbezug von internationalen Organisationen in das EU-PNR-
System geplant?
b) Sollen die PNR-Daten im Rahmen des EU-Interoperabilitätsprogramms
oder zum Abgleich mit EES- bzw. ETIAS-Daten (EES = Entry Exit
System; ETIAS = Europäisches Reiseinformations- und -
genehmigungssystem) genutzt werden?
Die Fragen 23 bis 23b werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung sind keine Pläne für einen Ausbau im Sinne der
Fragestellungen bekannt.
24. Was ist der Bundesregierung über die Bereitschaft Großbritanniens bekannt,
auch zukünftig am EU-PNR-System teilzunehmen, und welche
Vorbereitungen werden hierzu getroffen?
Nach Kenntnisstand der Bundesregierung ist Großbritannien auch im Falle des
Austritts aus der EU daran interessiert, Fluggastdaten mit den MS auszutauschen.
Der Austausch richtet sich dann nach den jeweiligen nationalen Gesetzen und ggf.
Abkommen. Für den Austausch von Fluggastdaten mit der deutschen
Fluggastdatenzentralstelle wäre nach dem EU-Austritt von Großbritannien § 10 des
Fluggastdatengesetzes einschlägig.
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