BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Auswirkungen der Vielzahl von Verhaftungen und Entlassungen von Beamten der türkischen Sicherheitsbehörden auf Deutschland

(insgesamt 7 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

17.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/885901.04.2019

Auswirkungen der Vielzahl von Verhaftungen und Entlassungen von Beamten der türkischen Sicherheitsbehörden auf Deutschland

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau, Tobias Pflüger, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit Beginn des offenen Machtkampfes zwischen der türkischen Regierung und der Gülen-Bewegung Ende 2013 sowie insbesondere nach dem Putschversuch im Juli 2016 wurden in der Türkei zehntausende Polizeibeamte und Justizbeamte unter dem Vorwurf der Mitgliedschaft oder der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung – der sogenannten Fethullah-Terrororganisation (FETÖ) – ihres Postens enthoben sowie festgenommen oder in Untersuchungshaft genommen (www.zeit.de/politik/ausland/2019-01/tuerkei-festnahme-terrorverdacht-putschguelen).

In der Staatsverwaltung arbeitenden Mitgliedern der Gülen-Bewegung werden zudem Manipulation von Ermittlungsverfahren und Fälschung von Beweisen – etwa im Ergenekon-Prozess – gegen führende Militärs und säkulare Persönlichkeiten vorgeworfen (www.judiciaryofturkey.gov.tr/pdfler/hsyk_karar440.PDF, S. 7; www.anadoluturkhaber.com/TR/Detail/Gulens-Police-Confess-Fabricating-Evidence-In-Ergenekon-Trial/3631; http://en.milligazete.com.tr/turkish_military_totally_cleared_of_coup_plotters/4652). Der seit November 2016 inhaftierte ehemalige Vorsitzende der linken prokurdischen Demokratischen Partei der Völker (HDP), Selahattin Demirtas, spricht ebenfalls davon, dass die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen auf von Gülen-nahen Juristen manipulierten bzw. fabrizierten Beweisen beruhen (https://m.bianet.org/english/politics/197335-demirtas-i-m-kept-in-custody-on-fabricated-evidence).

Unter den wegen mutmaßlicher FETÖ-Mitgliedschaft inhaftierten ehemaligen Angehörigen von Ermittlungsbehörden befinden sich auch Beamte, die nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller jahrelang eng mit deutschen Ermittlungsbehörden im Zuge des internationalen polizeilichen Informationsaustausches und der Rechtshilfe kooperiert haben. Bei diversen in der Bundesrepublik Deutschland gegen mutmaßliche terroristische Vereinigungen im Ausland nach § 129b des Strafgesetzbuchs (StGB) geführten Prozessen kommt solches Beweismaterial aus der Türkei zur Verwendung.

Diese Materialien wurden nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller vielfach von türkischen Ermittlern beigebracht, die inzwischen selbst wegen dem Vorwurf der Zugehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung und der Manipulation von Beweismaterial inhaftiert sind. Nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller sollten von solchen Personen im Zuge des internationalen polizeilichen Informationsaustausches oder der Rechtshilfe beigebrachte zweifelhafte Beweise zu Gerichtsverfahren in Deutschland nicht zugelassen werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sowie Bedienstete der Justizbehörden der Türkei (einschließlich Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2013 unter dem Vorwurf der Mitgliedschaft in der Gülen-Bewegung vom Dienst suspendiert, entlassen, festgenommen, in Untersuchungsoder Strafhaft genommen (bitte nach Justiz- und Polizeiangestellten und möglichst auch nach Funktionen innerhalb des Justiz- und Polizeiapparates aufschlüsseln)?

2

Wie viele und welche Polizistinnen und Polizisten bzw. Bedienstete der Justizbehörden der Türkei in welcher Position, die im Zuge des internationalen polizeilichen Informationsaustausches oder der Rechtshilfe mit den deutschen Behörden im regelmäßigen Austausch oder Kontakt standen, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2013 unter dem Vorwurf der Mitgliedschaft bzw. Unterstützung oder Propaganda für die sogenannte Fethullah-Terrororganisation (FETÖ) fest- oder in Untersuchungshaft genommen bzw. bereits verurteilt?

3

Wann, wie oft, auf welche Weise und in welchem Zusammenhang hatten nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Polizei- und Justizbehörden welche Art von Kontakten mit den bei der Antiterrorabteilung der Istanbuler Polizeibehörden beschäftigten Beamten Y. A. und Ö. K.?

Welche Position und welchen Aufgabenbereich hatten A. und K. nach Kenntnis der Bundesregierung?

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine Festnahme, Verhaftung und mögliche Anklage von A. und K. unter dem Vorwurf der FETÖ-Mitgliedschaft nach dem Putschversuch vom Juli 2016?

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die gegenwärtige Situation von A. und K.?

Wann, inwieweit und in welchen Verfahren und bezüglich welcher in der Bundesrepublik Deutschland als mutmaßlich terroristisch verfolgter Gruppierungen aus der Türkei wurde welches von A. und K. angefertigte und/oder übermittelte Material und welche Informationen in welchem Umfang an welche deutschen Behörden übergeben?

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob A. und K. von Seiten der türkischen Justiz auch der Manipulation oder Fälschung von Beweismaterial in Ermittlungsverfahren beschuldigt werden?

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus einer möglichen Inhaftierung dieser beiden Polizeibeamten aufgrund des Vorwurfes der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung bezüglich der Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit der von A. und K. nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller im Zuge der Amtshilfe an deutsche Behörden übergebenen Informationen, Materialien und Beweise?

4

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass ehemals für die türkische Polizei und Justiz tätige Mitglieder der Gülen-Bewegung heute von Seiten der türkischen Justiz und Regierung beschuldigt werden, systematisch Beweismaterial in Strafverfahren manipuliert und gefälscht zu haben, und wenn ja, welche?

5

Inwieweit werden bei Verfahren nach dem § 129b StGB gegen die Vereinigungen Kommunistische Partei der Türkei/Marxistisch-Leninistisch (TKP/ML), Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) und Arbeiterpartei Kurdistan (PKK) Informationen und Beweismaterialien benutzt, die im Zuge des internationalen polizeilichen Informationsaustausches oder der Rechtshilfe aus der Türkei erlangt wurden?

Inwieweit wurden solche Informationen und Beweismaterialien nach Kenntnis der Bundesregierung von Angehörigen der türkischen Justiz- und Polizeibehörden erbracht, die mittlerweile selbst unter dem Vorwurf der Unterstützung, Mitgliedschaft oder Propaganda der in der Türkei als terroristische Vereinigung FETÖ gelisteten Gülen-Bewegung ihres Postens enthoben, festgenommen oder in Haft genommen oder angeklagt oder bereits verurteilt wurden?

Welche generellen Schlussfolgerungen bezüglich der Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit von Informationen, Materialien und Beweisen, die von Angehörigen des türkischen Justiz- und Polizeiapparates, die nun selbst der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und der Fälschung oder Manipulation von Beweismaterial in Ermittlungs- und Strafverfahren beschuldigt werden, zieht die Bundesregierung?

6

Inwieweit und seit wann liegen Verfolgungsermächtigungen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gegen die Vereinigungen Maoistisch-Kommunistische Partei (MKP) und Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei (MLKP) oder Teile dieser Vereinigungen oder diesen Vereinigungen angehörende Einzelpersonen nach § 129b StGB vor?

7

Inwieweit und mit welchem Ergebnis gab oder gibt es Ermittlungen oder Vorermittlungsverfahren gegen die MKP und MLKP bzw. Teilbereiche dieser Vereinigungen nach § 129b StGB, und warum wurden solche Ermittlungen bzw. Vorermittlungen gegebenenfalls zwischenzeitlich eingestellt?

Berlin, den 11. März 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen