Positive Anreize für die Rückkehrhilfe nach Syrien durch die Bundesregierung
der Abgeordneten Omid Nouripour, Dr. Franziska Brantner, Luise Amtsberg, Uwe Kekeritz, Filiz Polat, Margarete Bause, Agnieszka Brugger, Kai Gehring, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Ottmar von Holtz, Dr. Konstantin von Notz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Nach einem Bericht der Zeitschrift „Foreign Policy“ wurden zwei aus Deutschland nach Syrien zurückgekehrte Personen Opfer von Verschwindenlassen durch das Assad-Regime (https://foreignpolicy.com/2019/02/06/a-deadly-welcome-awaits-syrias-returning-refugees/). Für mindestens einen der Betroffenen wurden dem Bericht zufolge Bundesmittel zur Refinanzierung seiner Rückkehr zugesagt.
Im Bericht des UN-Menschenrechtsrates vom 28. Februar 2019 wird festgehalten, dass eine Rückkehr von Geflüchteten derzeit nicht möglich ist. Als Gründe werden fehlende Rechtsstaatlichkeit, die willkürliche Verschleppung und Festnahme von Zivilisten sowie weitere Kämpfe in verschiedenen Regionen genannt.
In einem Merkblatt des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF; www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Rueckkehr/merkblatt-refinanzierung-syrien.pdf;jsessionid=E846E45436D40110A862656B954DF4F8.1_cid286) heißt es, im Rahmen des REAG/GARP-Programms könne die Internationale Organisation für Migration (IOM) „auf Grund interner Vorgaben und der aktuellen Sicherheitslage eine geförderte freiwillige Ausreise in die Zielländer Syrien, Jemen, Libyen und Eritrea nicht durchführen.“ Der Bund habe sich deshalb dazu bereiterklärt, „antragsübermittelnde Stellen/Institutionen finanziell zu unterstützen, wenn diese für rückkehrwillige Personen eine freiwillige Ausreise in die o. g. Zielländer organisieren können“. Zur Finanzierung heißt es, das Bundesamt beteilige „sich hierbei anteilig in Form einer Refinanzierung an den durch die Länder in Anlehnung an die Förderleistungen des REAG/GARP-Programms 2019 verauslagten Kosten“.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu den beiden im Artikel von „Foreign Policy“ beschriebenen Fällen vor, und wenn ja, welche?
In wie vielen Fällen wurden seit 2015 Rückkehrhilfen für rückkehrwillige a) Syrer und Syrerinnen, b) Eritreer und Eritreerinnen, c) Jemeniten und Jeminitinnen und d) Libyer und Libyerinnen gewährt oder zugesagt, und über welche Beratungsträger bzw. „antragsübermittelnde Stellen/Institutionen“ wurden sie gewährt (bitte nach Jahren und Beratungsträgern bzw. „antragsübermittelnden Stellen/Institutionen“ aufschlüsseln)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gründe der freiwillig Rückkehrenden für eine Rückkehr nach Syrien, Jemen, Libyen und Eritrea? Welche Rolle spielen dabei nach Kenntnis der Bundesregierung die strengen Voraussetzungen für den Familiennachzug und die damit verbundenen Wartezeiten?
In wie vielen Fällen wurde der sogenannte Sonderbetrag frühzeitige Ausreise seit 2015 für Ausreisen nach Syrien, Eritrea, Jemen und Libyen gewährt (bitte nach Jahreszahlen und Zielländern aufschlüsseln)?
Aus welchen Mitteln erfolgt die Refinanzierung der Rückkehr in diesen Fällen, wenn nicht aus dem REAG/GARP-Programm? Sind die eingesetzten Mittel ODA-anrechenbar?
Welche Beratungsstellen klären die rückkehrwilligen Syrer und Syrerinnen, Eritreer und Eritreerinnen, Jemeniten und Jeminitinnen und Libyer und Libyerinnen im Vorfeld der Rückreise über die Gefahrenlage in den jeweiligen Ländern auf? Erfolgt die Beratung von Bundes- oder Landesbehörden oder ebenfalls von Seiten der beauftragten „antragsübermittelnden Stellen/Institutionen“?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Inhalt der Beratungen? Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Beratung vollständig und objektiv anhand der Gefahrenlage im jeweiligen Land erfolgt?
Welche Qualifikationen und Referenzen müssen die von der Bundesregierung akzeptierten „antragsübermittelnden Stellen/Institutionen“ vorweisen, um die Rückführungen durchzuführen und Gelder beantragen zu können?
Wie erklärt die Bundesregierung die Beauftragung Dritter bei der Durchführung von Maßnahmen, die die Bundesregierung selbst aus humanitären Gründen nicht aktiv betreiben möchte?
Mit welchen Stellen arbeitet die Bundesregierung in den Zielländern a) Syrien, b) Jemen, c) Libyen und d) Eritrea zusammen, um die im Rahmen des REAG/GARP-Programms zugesicherte Unterstützung der Rückkehrer und Rückkehrerinnen vor Ort sicherzustellen?
Wie gewährleistet die Bundesregierung die Unterstützung vor Ort, wenn derzeit keine diplomatische Vertretung in Syrien existiert (bitte nach Städten und vom Regime kontrollierten und nicht kontrollierten Gebieten aufschlüsseln)?
Werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Rückkehrberatung an einer Rückkehr nach Syrien Interessierte gezielt auf die Gefahren für Rückkehrer durch das Assad-Regime, wie eben die Gefahr des „Verschwindenlassens“, hingewiesen?
Inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung das Schicksal der aus Deutschland nach Syrien zurückgekehrten Personen, die Opfer von Verschwindenlassen durch das Assad-Regime wurden, in die Lageeinschätzung des Auswärtigen Amts, für die Frühjahrstagung der Innenministerkonferenz und die Diskussion um eine Verlängerung des Ende Juni 2019 auslaufenden Abschiebestopps nach Syrien einfließen?
Drohen nach Kenntnis der Bundesregierung freiwillig zurückgekehrten Syrerinnen und Syrern Enteignungen nach dem sogenannten Dekret 10?
Ermöglicht die Bundesregierung eine beschleunigte Wiederaufnahme für freiwillig rückkehrwillige Syrerinnen und Syrer für den Fall einer erneuten Bedrohungslage in ihrer Heimatregion in Syrien?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Aussage des syrischen Ministers für öffentliche Verwaltung, Hussein Machluf, wonach die Rückkehr der Flüchtlinge höchste Priorität für das Assad-Regime hat, aber die Sanktionen aufgehoben werden müssten, um die Flüchtlinge zur Rückkehr zu ermutigen (www.handelsblatt.com/politik/international/syriensyrien-will-sich-fuer-sichere-rueckkehr-von-fluechtlingen-einsetzen/22908996.html?ticket=ST-179421-zcs1mFHGHkDPcmGaOYsp-ap5)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Aussage des syrischen Vize-Außenministers, dass die syrische Regierung die Rückkehr mit allen Mitteln unterstützt, aber ausländische Hilfe nicht an Bedingungen geknüpft werden dürfte, und plant die Bundesregierung, Bedingungen für die Rücksendung im Rahmen der freiwilligen Rückkehr von Flüchtlingen aufzustellen (www.handelsblatt.com/politik/international/syrien-syrien-will-sichfuer-sichere-rueckkehr-von-fluechtlingen-einsetzen/22908996.html?ticket=ST-179421-zcs1mFHGHkDPcmGaOYsp-ap5)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Aussage von General Jamil Hassan, Chef des Luftwaffengeheimdienstes, wonach 3 Millionen syrische Flüchtlinge auf Fahndungslisten stehen und das Regime sie nach ihrer Rückkehr wie Schafe behandeln werde und plane, die schlechten auszusortieren und die guten zu nutzen (www.zeit.de/politik/ausland/2018-08/krieg-syrien-rueckkehr-fluechtlinge-wladimir-putin-angela-merkel)?
Ist der Bundesregierung eine Namensliste von 1,5 Millionen syrischen Bürgerinnen und Bürgern, die vom syrischen Geheimdiensts gesucht werden, bekannt, und sind nach Kenntnis der Bundesregierung freiwillig rückehrwillige Syrerinnen und Syrer auf dieser Liste (www.zeit.de/politik/ausland/2018-08/krieg-syrien-rueckkehr-fluechtlinge-wladimir-putin-angela-merkel)?