Teilnahme des Bundeskriminalamts am EU-Pilotprojekt zur Entfernung von Internetinhalten (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundesdrucksache 19/8573)
der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Martina Renner, Eva-Maria Schreiber, Dr. Petra Sitte, Friedrich Straetmanns und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Zur Verwaltung von Meldungen („Referrals“) an Internetfirmen betreibt Europol eine „Internet Referral Management Application“ (IRMA). Die Datenbank soll dabei helfen zu erkennen, welche Accounts oder Inhalte bereits zur Entfernung gemeldet wurden, sodass eine zweite Meldung nicht mehr nötig ist (vgl. Drucksache des Europäischen Parlaments E-000025/2018, Antwort von Dimitris Avramopoulos im Namen der Europäischen Kommission vom 30. März 2018).
Einige Internetinhalte werden von Polizei- oder Geheimdiensten beobachtet und sollen deshalb online bleiben. IRMA dient deshalb zur Abstimmung, damit diese im Rahmen der Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr genutzt werden können.
Das Bundeskriminalamt (BKA) nimmt jetzt an einem Probebetrieb von IRMA teil (Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/8573, Frage 1).
Die Datenbank ist Bestandteil der geplanten Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte (KOM(2018) 640) vom 12. September 2018. Darin sollen Internetfirmen zu noch mehr und noch schnelleren Löschungen gezwungen werden. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller stellen die darin ebenfalls geforderten Uploadfilter für bereits entferntes Material und die geforderten „proaktiven Maßnahmen“ (Ratsdokument 15336/18) einen nie dagewesenen Eingriff in die Freiheit des Internet dar. Das BKA darf sich an solchen Technologien auch nicht für Tests beteiligen. Mit der polizeilichen IRMA-Datenbank können die Behörden Druck auf die Unternehmen ausüben, bei Nichterfüllung der Ersuchen drohen gemäß der vorgeschlagenen Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte hohe Strafen.
Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller kommen die Firmen ihren Verpflichtungen bereits in großem Umfang nach, das hat zuletzt der Umgang mit den Aufnahmen des Massakers in Christchurch gezeigt. Die EU-Kommission hat mit den großen Internetunternehmen außerdem einen „Verhaltenskodex zu illegalen Online-Inhalten“ verabschiedet, der erst kürzlich positiv bewertet wurde („Bekämpfung illegaler Hetze im Internet – EU-Verhaltenskodex gewährleistet rasche Reaktionen“, Pressemitteilung EU-Kommission vom 4. Februar 2019). Neue Maßnahmen zur Kontrolle und Steuerung des Internet braucht es deshalb nicht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wie viele Meldungen zur Entfernung („Referrals“) sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit Stichtag 1. März 2019 von der bei Europol eingerichteten Meldestelle für Internetinhalte (EU IRU) an die Internetdienstleister ergangen?
An wie viele Unternehmen wurden diese Meldungen zur Entfernung („Referrals“) gemeldet?
In welchem Umfang wurde diesen Meldungen zur Entfernung („Referrals“) entsprochen?
Wie viele dieser Meldungen zur Entfernung („Referrals“) betrafen „terroristische oder gewaltverherrlichende bzw. extremistische Inhalte“, und wie viele dienten der Verhinderung einer „potenziellen Beihilfe zur illegalen Einwanderung in die EU“?
Wie viele dieser Meldungen zur Entfernung („Referrals“) basieren nach Kenntnis der Bundesregierung auf Inhalten oder Accounts, die von Gerichten oder Staatsanwaltschaften als strafbar eingestuft werden, und bei wie vielen handelt es sich lediglich um Einschätzungen von Polizeibehörden (sofern hierzu keine Statistiken geführt werden, bitte als Einschätzung angeben)?
Für welchen Zeitraum wird sich das BKA an IRMA als Pilotprojekt beteiligen?
Wird das BKA auch beim Übergang in den Regelbetrieb an IRMA angeschlossen bleiben?
Welchen lesenden oder schreibenden Zugriff erhält das BKA auf die „Internet Referral Management Application“ (IRMA) bei Europol, und welche Daten können dort nach welchem Verfahren eingestellt oder eingesehen werden?
Aus welchem Grund kann die Bundesregierung nicht mitteilen, wie viele zu entfernende Internetinhalte IRMA enthält (Bundestagsdrucksache 19/8573, Antwort zu Frage 3)?
Wie viele Meldungen zur Entfernung („Referrals“) aus Deutschland sind nach Kenntnis der Bundesregierung in IRMA gespeichert, und wie viele davon stammen von Geheimdiensten?
Wie viele der in IRMA eingestellten Meldungen zur Entfernung („Referrals“) stammen nach Kenntnis der Bundesregierung aus den EU-Mitgliedstaaten und wie viele von Europol (sofern hierzu keine Statistiken existieren, welche Einschätzung vertritt die Bundesregierung zur Größenordnung)?
Auf welche Weise prüft IRMA nach Kenntnis der Bundesregierung „automatisiert, ob die gemeldeten Internetinhalte noch abrufbar sind“, und welche Technik wird dazu genutzt (Bundestagsdrucksache 19/8573, Antwort zu Frage 6)?
Wie viele Personen sind bei Europol mit der „händischen“ Überprüfung dieser Inhalte befasst (Bundestagsdrucksache 19/8573, Antwort zu Frage 6)?
Wie definiert die Bundesregierung „terroristische Online-Inhalte“?
Inwiefern hielt es die Bundesregierung in den Diskussionen um die Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte (Ratsdokument 15336/18) für problematisch, dass Unternehmen die gemeldeten Inhalte auf freiwilliger Basis anhand ihrer Nutzungsbedingungen prüfen und löschen sollen, und damit private Stellen für die Rechtsdurchsetzung zuständig sind?
Was versteht die Bundesregierung unter „proaktiven Maßnahmen“, mit denen die Unternehmen die Verbreitung terroristischer Inhalte verhindern sollen, und welche automatisierten Werkzeuge sind ihr für diese Zwecke bekannt?
Für welche Lösungen zum „Direktzugriff“ (Datenzugriffe im Rahmen von Ermittlungsmaßnahmen ohne Hilfeleistung durch Provider) hat sich die Bundesregierung im Zuge der von der Europäischen Kommission geleiteten Vorarbeiten zu den E-Evidence-Verordnungen ausgesprochen (Bundestagsdrucksache 19/8054, Antwort zu Frage 10), bzw. welche technischen Möglichkeiten für einen solchen „Direktzugriff“ sind ihr überhaupt bekannt?
Auf welche Bereiche, für die eine Zuständigkeit der Europäischen Union besteht, sollte die Europäische Kommission aus Sicht der Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen über ein Zweites Zusatzprotokoll zum Übereinkommen des Europarats über Computerkriminalität (SEV Nr. 185) tätig werden, und welche Bereiche fallen in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und mithin der Bundesregierung?