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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Eignung der Standorte Gorleben und Schacht Konrad für die Endlagerung von radioaktivem Müll (G-SIG: 16010713)

Planungen der Endlagerung für hoch-, mittel- und schwachradioaktiven Müll, Kriterien für die Auswahl der Standorte Gorleben und Schacht Konrad, Bürgerbeteiligung, Kosten <p> </p>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

26.06.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/176906. 06. 2006

Eignung der Standorte Gorleben und Schacht Konrad für die Endlagerung von radioaktivem Müll

der Abgeordneten Hans-Josef Fell, Cornelia Behm, Winfried Hermann, Peter Hettlich, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Dr. Anton Hofreiter, Undine Kurth (Quedlinburg), Sylvia Kotting-Uhl, Dr. Reinhard Loske und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Atommüll strahlt über eine Million Jahre hinweg und muss daher nach den neusten Erkenntnissen von Wissenschaft und Technik sicher endgelagert werden. Ein Endlager muss sowohl bestmöglich den Anforderungen an Sicherheit für die Menschen und die Umwelt als auch den demokratischen Ansprüchen an eine notwendige politische Legitimation gerecht werden.

Seit dem Ende der 70er Jahre sind mit dem Salzstock Gorleben und dem Schacht Konrad zwei potenzielle Standorte für die Endlagerung von Atommüll in Deutschland im Gespräch. Ihre Erkundung wurde zwar von verschiedenen Landes- und Bundesregierungen und der Energiewirtschaft vorangetrieben aber stets von der Mehrheit der Bevölkerung dieser Region abgelehnt. Bis heute ist unklar, anhand welcher Kriterien der Standort überhaupt ausgewählt wurde. Der Festlegung auf die Standorte Gorleben und Schacht Konrad ging weder ein gerechtes und transparentes Suchverfahren voraus noch wurden alle geowissenschaftlichen und sicherheitstechnischen Aspekte adäquat ausgelotet. Strukturpolitische und ökonomische Interessen standen damals im Vordergrund. Nach den 2002 in ihrem Endbericht veröffentlichten Kriterien des Arbeitskreises Auswahlverfahren Endlagerstandorte (AKEnd) muss die Eignung dieser beiden Standorte als denkbar bestmögliche Lösung für ein Atommüllendlager bezweifelt werden.

Daher hatte die rot-grüne Bundesregierung die notwendigen Konsequenzen aus den Fehlern der letzten Jahrzehnte gezogen und im Herbst 1998 eine Neuausrichtung der Endlagerpolitik eingeleitet. Am 1. Oktober 2000 wurden die Vorfestlegungen auf die Standorte Gorleben und Schacht Konrad gestoppt. Als Vorraussetzung für eine adäquate Endlagerstandortsuche wurde das Moratorium für den Standort Gorleben und die Aussetzung des Sofortvollzug für den Endlagerstandort Schacht Konrad vereinbart. Die jetzige Bundesregierung hat noch keine klare Linie erkennen lassen, wie sie in der Endlagerfrage verfahren wird und wie sie insbesondere mit den Standorten Gorleben und Schacht Konrad umgehen will.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Plant die Bundesregierung ein gemeinsames Endlager für hoch-, mittel- und schwachradioaktiven Müll, oder sollen zwei Endlagerstandorte jeweils für schwach- und mittelradioaktiven Müll sowie für hochradioaktiven Müll errichtet werden?

2

Nach welchen Kriterien wurden die beiden Standorte Gorleben und Schacht Konrad (Salzgitter) ausgesucht? Hält die Bundesregierung die Auswahl dieser Kriterien nach heutigen Gesichtspunkten für ausreichend?

3

Wurde vor den Erkundungsarbeiten für die Atommülllager ein bundesweites Auswahlverfahren erfolgreich abgeschlossen?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die Auswahl der beiden Standorte Gorleben und Schacht Konrad nach heutigem Stand von Wissenschaft und Technik?

5

Hält die Bundesregierung die Standorte Gorleben oder Schacht Konrad für „bestmögliche“ Endlagerstandorte im Sinne des AKEnd?

6

Gab es nach Auffassung der Bundesregierung jemals eine adäquate Bürgerbeteiligung bei den bisherigen Arbeiten zu Gorleben oder Schacht Konrad? Wenn ja, würde sie nach Auffassung der Bundesregierung heutigen Anforderungen an ein transparentes und gerechtes Beteiligungsverfahren entsprechen?

7

Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung hinsichtlich eines möglichen „Lastenausgleichs“ finanzieller oder anderer Natur, falls es zu einer Inbetriebnahme von Schacht Konrad kommen sollte? Welche derartigen Überlegungen gibt es für den Standort Gorleben?

8

Unter welchen Vorraussetzungen plant die Bundesregierung das Moratorium in Gorleben aufzuheben bzw. für Schacht Konrad Sofortvollzug zu beantragen?

9

Wie hoch belaufen sich die Kosten für die bisherigen Erkundungen jeweils an den Standorten Gorleben und Schacht Konrad, und wer ist für diese Kosten aufgekommen? Wie hoch sind die darin enthaltenen Kosten für bauliche Maßnahmen am Standort Gorleben, die über eine Erkundung hinausgehen?

10

Wie bewertet die Bundesregierung, dass die die Kernkraftwerke betreibenden Unternehmen die Standorte Gorleben und Schacht Konrad als Endlager für stark-, schwach- und mittelradioaktive Abfälle für geeignet halten? Welche Rolle spielt dies für das weitere Vorgehen der Bundesregierung bei der Endlagersuche?

11

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den eher negativen Einschätzungen zur Qualität des Deckgebirges in Gorleben, angesichts der von Experten geforderten doppelten Schutzbarriere im Sicherheitskonzept der Endlagerung?

Berlin, den 6. Juni 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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