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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

"Sammel- und Transitzentrum" in Tripolis als Vorläufer einer "regionalen Ausschiffungsplattform"

(insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

09.05.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/910205.04.2019

„Sammel- und Transitzentrum“ in Tripolis als Vorläufer einer „regionalen Ausschiffungsplattform“

der Abgeordneten Andrej Hunko, Michel Brandt, Heike Hänsel, Christine Buchholz, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Thomas Nord, Dr. Petra Sitte, Helin Evrim Sommer, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In 2018 wurden im Rahmen des EU-Treuhandfonds für Afrika (EUTF) vier neue Programme in Libyen im Umfang von insgesamt 156 Mio. Euro genehmigt (Ratsdokument 7296/19). Zu den geförderten Projekten gehört das im Dezember 2018 eröffnete „Sammel- und Transitzentrum“ („Gathering and Departure Facility“) der Flüchtlingsorganisation der Vereinten Nationen (UNHCR) in Tripolis. Es soll als „Drehscheibe für die rasche Evakuierung von Flüchtlingen und Asylsuchenden“ dienen. In dem zitierten Ratsdokument spricht die Kommission in diesem Zusammenhang von einer „Übergangslösung für unbegleitete Minderjährige und andere schutzbedürftige Gruppen“.

Das „Sammel- und Transitzentrum“ in Tripolis könnte außerdem ein Pilotprojekt für die Unterbringung von Geflüchteten in Libyen werden. Die Kommission schätzt, dass derzeit 6 200 Migrantinnen und Migranten in Lagern festgehalten werden, die von der Regierung der nationalen Einheit kontrolliert werden. Die EU will die Bedingungen in bestehenden Auffanglagern verbessern und „Druck ausüben“, damit das UNHCR und andere Hilfsorganisation „ungehinderten und regelmäßigen Zugang“ erhalten. Das libysche Inhaftierungssystem soll abgeschafft werden. Viele Tausend Geflüchtete befinden sich jedoch in Anstalten von libyschen Milizen und werden dort misshandelt, gefoltert und getötet („Refugees in Libya ,tortured‘ for breaking out of detention centre“, www.aljazeera.com vom 2. März 2019).

Die gemeinsame Taskforce der Afrikanischen Union, der EU und der Vereinten Nationen wird von der Kommission aufgefordert, auf die Abschaffung des derzeitigen Systems dieser Lager „hinzuarbeiten“ (Ratsdokument 7296/19). Ein neues System soll die „systematische und interoperable Registrierung“ aller dort ausgeschifften und inhaftierten Migranten sicherstellen. EUTF-Mittel sollen bei der „Rückverfolgbarkeit ausgeschiffter Personen“ eingesetzt werden, entsprechende Projekte zur Verbesserung der Verfahren und Bedingungen „in dieser ersten entscheidenden Phase sowie bei der anschließenden Überstellung in Auffanglager“ liefen der Kommission zufolge bereits.

Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller könnte es sich bei dem „Sammel- und Transitzentrum“ um einen Vorläufer eines „regionalen Ausschiffungszentrums“ bzw. einer „regionalen Ausschiffungsplattform“ („Regional Disembarkation Platforms“) handeln, deren Einrichtung der Europäische Rat gefordert hatte (Bundestagsdrucksache 19/5307). Das UNHCR sowie die Internationale Organisation für Migration (IOM) haben hierfür ein Konzept vorgelegt. Demnach könnten in einer „Ausschiffungsplattform“ auch Geflüchtete untergebracht werden, die von staatlichen oder privaten Schiffen im Mittelmeer gerettet werden.

Bislang hat sich jedoch keine nordafrikanische Regierung zur Einrichtung von „Ausschiffungszentren“ bzw. „Ausschiffungsplattformen“ bereit erklärt (Bundestagsdrucksache 19/7864, Antwort zu Frage 17). Selbst Verhandlungen darüber werden abgelehnt. Aus diesem Grund gab es bislang auch keine formalen Gespräche der Kommission mit Drittstaaten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Welche Programme wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des EU-Treuhandfonds für Afrika (EUTF) in 2018 in Libyen genehmigt, und wer führt diese durch?

2

Welche weiteren EUTF-Programme sind für 2019 geplant?

3

Was ist der Bundesregierung über die Zielsetzung und die Kapazitäten des im Dezember 2018 eröffneten „Sammel- und Transitzentrums“ („Gathering and Departure Facility“) der Flüchtlingsorganisation der Vereinten Nationen (UNHCR) in Tripolis bekannt (Ratsdokument 7296/19)?

a) Woher stammen die dort untergebrachten Flüchtlinge und Asylsuchende, und wohin sollen diese verbracht werden?

b) Wie lange müssen die Flüchtlinge und Asylsuchenden in dem „Sammel- und Transitzentrum“ verweilen?

c) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, das „Sammel- und Transitzentrum“ zu einer „Übergangslösung“ für „schutzbedürftige Gruppen“ zu entwickeln, und wer ist damit gemeint?

4

Inwiefern könnte das „Sammel- und Transitzentrum“ aus Sicht der Bundesregierung auch als Auffanglager von Geflüchteten dienen, die von der libyschen „Küstenwache“ oder von Handelsschiffen in der libyschen Seenotrettungszone aufgebracht wurden (vgl. zum Begriff der libyschen „Küstenwache“ Bundestagsdrucksache 18/8659, Antwort auf die Schriftliche Frage 13)?

5

Welche Planungen sind der Bundesregierung zum Ausbau des „Sammel- und Transitzentrums“ bzw. zur Ausweitung von dessen Zweck bekannt?

6

Haben sich inzwischen Regierungen zur Aufnahme von Gesprächen über die Einrichtung von „Ausschiffungszentren“ („Ausschiffungsplattformen“) bzw. ähnlichen Einrichtungen bereit erklärt (Bundestagsdrucksache 19/7864, Antwort zu Frage 17)?

7

Ist der Bundesregierung bekannt, dass sich die Afrikanische Union abermals konsequent gegen die Einrichtung von „Ausschiffungszentren“ bzw. „Ausschiffungsplattformen“ in Nordafrika ausgesprochen hat und ihre Mitgliedstaaten von dieser Haltung überzeugen will („African Union seeks to kill EU plan to process migrants in Africa“, www.theguardian.com vom 24. Februar 2019)?

8

Inwiefern halt die Bundesregierung die Einrichtung von „Ausschiffungszentren“ bzw. „Ausschiffungsplattformen“ in Nordafrika weiterhin für realistisch bzw. verabschiedet sich endgültig von diesem Vorhaben?

9

Wie will die EU nach Kenntnis der Bundesregierung „Druck ausüben“, damit das UNHCR und andere Hilfsorganisation „ungehinderten und regelmäßigen Zugang“ zu bestehenden Haftanstalten, die von der Einheitsregierung in Tripolis kontrolliert werden, erhalten (Ratsdokument 7296/19), und inwiefern waren diese Anstrengungen bislang erfolgreich oder erfolglos?

10

Inwiefern war die gemeinsame Taskforce der Afrikanischen Union, der EU und der Vereinten Nationen nach Kenntnis der Bundesregierung damit erfolgreich, auf die Abschaffung dieser Lager „hinzuarbeiten“ (Ratsdokument 7296/19)?

11

Inwiefern ist auch die Bundesregierung wie die Europäische Union der Ansicht, dass die geschlossenen Lager für Geflüchtete in Libyen, in denen diese nach Medienberichten schwer misshandelt, gefoltert und getötet werden, dringend geschlossen werden müssen („Refugees in Libya ,tortured‘ for breaking out of detention centre“, www.aljazeera.com vom 2. März 2019; vgl. auch http://gleft.de/2IH), und wie soll dies umgesetzt werden?

a) Wer betreibt nach Kenntnis der Bundesregierung das Flüchtlingsgefängnis Triq al Sikka?

b) Wer muss aus Sicht der Bundesregierung für die medizinische Behandlung der Geflüchteten in libyschen Lagern und Gefängnissen aufkommen, nachdem diese von Wärtern misshandelt oder gefoltert wurden, und inwiefern hält sie die Durchsetzung dieser Behandlung und Kostenübernahme überhaupt für machbar?

12

Was ist der Bundesregierung über ein System bekannt, das die „systematische und interoperable Registrierung“ aller in Libyen ausgeschifften und inhaftierten Migranten sicherstellen soll (Ratsdokument 7296/19), und inwiefern ist dieses bereits funktionsfähig?

13

Was ist der Bundesregierung über ein Pilotprojekt von zur „Erhebung strafverfolgungsrelevanter statistischer Daten zur Migrantenschleusung“ bekannt, das von Eurostat durchgeführt wird und laut Kommission „von großem Nutzen für die Analyse von Tendenzen und die Reaktion auf diese“ ist (Ratsdokument 7296/19)?

a) Welche eigenen Projekte zur statistischen bzw. nicht personenbezogenen Analyse von Migrationstrends führt die Bundesregierung durch?

b) Auf welche Informationen könnte eine „Smartphone-basierte Analyse von Migrationstrends“ (www.sifo.de/files/Projektumriss_Smart Identifikation.pdf) nach gegenwärtigem Stand zugreifen, um damit „Schleuserrouten“ zu identifizieren?

14

Was ist der Bundesregierung über Anstrengungen der Taskforce der Afrikanischen Union, der EU und der Vereinten Nationen bekannt, die die libyschen Behörden „weiterhin mit Nachdruck auffordern“, die Rückführungen nach Niger zu erleichtern und hierfür Maßnahmen der libyschen Behörden verlangt (Ratsdokument 7296/19)?

15

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wohin die fast 2 500 Menschen „dank des Nothilfe-Transitmechanismus des UNHCR“ aus Libyen nach Niger evakuiert wurden (Ratsdokument 7296/19) und wo sich diese derzeit befinden?

16

Welche Projekte in Libyen sind nach Kenntnis der Bundesregierung von dem Fehlbetrag der Nordafrika-Komponente des EUTF betroffen und müssen möglicherweise abgebrochen werden?

17

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche EUTF-Programme in Ägypten durchgeführt bzw. ratifiziert werden sollen, und welchen Umfang haben diese?

18

Was ist der Bundesregierung über eine „neue operative Partnerschaft mit Senegal unter Leitung von Frankreich“ bekannt, die im Rahmen des EUTF eingerichtet wurde (Ratsdokument 7296/19), welchen Zweck verfolgt diese, und wer nimmt daran teil?

19

Was ist der Bundesregierung über die Arbeit der gemeinsamen Ermittlungsgruppen der nigrischen, französischen und spanischen Behörden bekannt, die zu mehr als 200 Strafverfahren geführt haben soll (Ratsdokument 7296/19)?

a) Wo sind die Ermittlungsgruppen angesiedelt, und wo werden die Strafverfahren geführt?

b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wohin die laut Kommission in der nigrischen Wüste geretteten „über 13 000 Migranten“ gebracht wurden und wo sich diese derzeit befinden?

c) Wer hat diese Menschen nach Kenntnis der Bundesregierung in der Wüste aufgegriffen, und auf welche Weise hat die EU dabei geholfen?

20

Auf welche Weise soll das Modell dieser Ermittlungsgruppen nach Kenntnis der Bundesregierung auf die südliche Grenze Libyens und die Grenzen zwischen Niger und Algerien sowie Niger und Nigeria ausgeweitet werden?

21

Wer soll nach derzeitigem Stand an diesen neuen Ermittlungsgruppen teilnehmen, und inwiefern erwägt die Bundesregierung eine Teilnahme?

Berlin, den 19. März 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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