Förderung von Breitbandinfrastrukturprojekten in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Hessen und Nordrhein-Westfalen
der Abgeordneten Uwe Schulz, Sebastian Münzenmaier, Joana Cotar, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Nach dem Grundgesetz ist der Breitbandausbau Aufgabe der Telekommunikationsanbieter. Die staatliche Förderung greift nur dort, wo die privaten Telekommunikationsunternehmen keine ausreichende Versorgung in den nächsten Jahren sicherstellen werden. Im Vorfeld jeder Fördermaßnahme muss deshalb durch eine Marktabfrage festgestellt werden, dass in absehbarer Zeit kein privater Ausbau stattfinden wird. Im Rahmen dieser Abfrage erklären die Telekommunikationsunternehmen, ob sie in dem jeweiligen Gebiet innerhalb der nächsten drei Jahre einen Ausbau der Netzinfrastruktur durchführen werden. Die Marktabfrage soll den Markt vor staatlichen Eingriffen schützen. Die Unternehmen müssten also aus eigenem Interesse teilnehmen. Dennoch kommt es zum Teil zu Kollisionen zwischen einem geförderten Projekt und dem privaten Ausbau, weil sich Unternehmen nicht daran beteiligt haben (www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/DG/ relaunch-des-breitbandfoerderprogramms.html?nn=12830).
Oft verlieren dann die Förderprojekte ihre wirtschaftliche Grundlage und drohen eingestellt zu werden. Der Bund hat deshalb mit mehreren Telekommunikationsunternehmen ein Abkommen geschlossen, in dem sich diese verpflichten, sich an die Verfahren zur Markterkundung zu halten. Im Rahmen der Umstellung des aktuellen Förderprogramms auf das Gigabit-Ziel (Relaunch) ist nun darüber hinaus klargestellt, dass auch bei der nachträglichen privatwirtschaftlichen Erschließung eines Fördergebietes das Förderprojekt finanziell gesichert werden kann (www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/DG/relaunch-des-breitbandfoerder programms.html?nn=12830).
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD haben sich die Regierungsfraktionen das Ziel gesetzt, bis Ende 2025 Deutschland mit einem funktionierenden Gigabit-Netz zu versorgen (www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/DG/ relaunch-des-breitbandfoerderprogramms.html?nn=12830 und Zeilen 1626/1627 Koalitionsvertrag).
Im Zuge des Breitbandförderprogramm des Bundes soll die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland die Erreichung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten ermöglichen (www. bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/Digitales/aufruf-sonderprogramm.pdf?__blob =publicationFile). Im Rahmen dieses Förderprogramms werden auch Breitbandinfrastrukturprojekte in Rheinland-Pfalz und Hessen unterstützt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie viele Breitbandinfrastrukturprojekte im Land Rheinland-Pfalz werden derzeit durch das Förderprogramm des Bundes unterstützt (bitte jeweils Antragsteller, Art des Projektes, Höhe der Förderzusage und bereits ausgezahlte Summe auflisten)?
Wie viele Breitbandinfrastrukturprojekte im Land Hessen werden derzeit durch das Förderprogramm des Bundes unterstützt (bitte jeweils Antragsteller, Art des Projektes, Höhe der Förderzusage und bereits ausgezahlte Summe auflisten)?
Wie viele Breitbandinfrastrukturprojekte im Land Nordrhein-Westfalen werden derzeit durch das Förderprogramm des Bundes unterstützt (bitte jeweils Antragsteller, Art des Projektes, Höhe der Förderzusage und bereits ausgezahlte Summe auflisten)?
In wie vielen Fällen wurde einem Antrag auf Bundesförderung in den Ländern Rheinland-Pfalz, Hessen und Nordrhein-Westfalen nicht stattgegeben (bitte differenziert nach Antragsteller, Art des Projekts und Höhe der beantragten Fördersumme auflisten)?
Falls Anträge abgelehnt wurden, mit welcher Begründung wurden diese Anträge durch den Bund abgelehnt (bitte ausführliche Begründung der Ablehnung nennen)?
Wie viele Haushalte können nach Einschätzung der Bundesregierung durch die Umsetzung der geförderten Projekte mit Breitbandanschlüssen bis 2020 in den erfragten Ländern versorgt werden (bitte differenziert nach Kommunen auflisten)?
Bei wie vielen Breitbandinfrastrukturprojekten werden nach Kenntnis der Bundesregierung Glasfaserkabel verlegt (bitte die Projekte nach Ländern und Kommunen auflisten)?
Gibt es vor dem Hintergrund der Versteigerung der 5G-Frequenzen seitens der Bundesregierung Initiativen bzw. Überlegungen, ein eigenes Förderprogramm für den Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur zu konzipieren bzw. den Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur in das Förderprogramm aufzunehmen?
Wenn nein, warum nicht?
Mit welchen Unternehmen hat die Bundesregierung ein Abkommen geschlossen, in dem sich diese Unternehmen verpflichten, sich an die Verfahren zur Markterkundung zu halten?
Wie viele Marktabfragen haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Vorfeld der Fördermaßnahmen stattgefunden (bitte die Marktabfragen nach Region auflisten)?
Welche konkreten Erkenntnisse konnte die Bundesregierung durch die durchzuführenden Marktabfragen im Zusammenhang mit den Fördermaßnahmen gewinnen?
Welche Telekommunikationsunternehmen haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung an den Marktabfragen bzw. Markterkundungen nicht beteiligt?
Welche konkreten Fördergebiete und Förderprojekte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem Relaunch der Gigabit-Ziele nachträglich privatwirtschaftlich erschlossen bzw. finanziert?