[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 20. Mai 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/10406
19. Wahlperiode 22.05.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Brigitte Freihold,
Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/9426 –
Gedenken der Bundesregierung an 80 Jahre Beginn Zweiter Weltkrieg in Europa
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Überfall auf Polen 1939 war der Beginn eines Krieges, der von Nazi-
Deutschland im Osten immer auch unter rassistischer Maßgabe geführt wurde.
Die systematische Ermordung von Teilen der polnischen Bevölkerung,
insbesondere von Jüdinnen und Juden als größte Minderheit, und die Aufstellung von
Einsatzgruppen zur Durchführung dieser Verbrechen waren der Auftakt für
einen Vernichtungsfeldzug, der sich weiter fortsetzte. Die Ideologie vom
„Untermenschen“ nahm im Krieg gegen Polen erstmals umfassende praktische und
mörderische Züge an und setzte sich von hier im ganzen von Deutschland
besetzten Ost- und Südosteuropa fort. Die Errichtung des Generalgouvernements
und die „Germanisierungspolitik“ der Nazis entsprachen der rassistisch
grundierten Gesamtplanung des Krieges im Osten.
Nach der Besetzung Dänemarks und Norwegens begann am 10. Mai 1940 mit
der deutschen Westoffensive die Eroberung der Benelux-Staaten und
Frankreichs.
Der am 22. Juni 1941 erfolgte Überfall auf die Sowjetunion war der von Hitler
und dem NS-Regime immer gewollte Weltanschauungskrieg, mit dem die
weltanschaulichen, „rassenpolitischen“ und Herrschaftsziele der Nazis umgesetzt
werden sollten. Mit der ideologischen Figur des „jüdischen Bolschewismus“
definierten die Nazis einen Feind, gegen den alle Beschränkungen des
Völkerrechts und zivilisatorischen Standards fallen sollten. Der Krieg gegen die
Sowjetunion wurde als Vernichtungskrieg geplant und geführt, was die
systematische Tötung definierter und vorab festgelegter Gruppen – Jüdinnen und Juden,
Partisanen, die politischen Kommissare der Roten Armee – und die vorsätzliche
„Ausmerzung“ großer Gruppen der Zivilbevölkerung beinhaltete. Im
„Kommissarbefehl“ sowie im „Kriegsgerichtsbarkeitserlass“ und weiteren Planungen
wurden die völkerrechtswidrigen Grundlagen des Vernichtungskrieges
dokumentiert (
www.dhm.de/lemo/kapitel/der-zweite-weltkrieg/kriegsverlauf/ueberfall-
auf-die-sowjetunion-1941.html). Der systematische Vernichtungsfeldzug gegen
die Sowjetunion, in dessen Folge mehr als 26 Millionen Menschen starben, hatte
in absoluten Zahlen die meisten Opfer aller von Deutschland überfallenen
Länder zu verzeichnen, zwei Drittel davon waren Zivilisten. Einige russische
Experten gehen aber von noch höheren Opferzahlen aus (
http://de.euronews.com/
2015/05/04/wie-der-zweiteweltkrieg-russland-gepragt-hat/). Mit 6 Millionen
getöteter Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern (20 Prozent der Einwohnerinnen
und Einwohner) hatte Polen den höchsten prozentualen Bevölkerungsverlust zu
beklagen.
Der Vernichtungskrieg der Deutschen hat eine unvorstellbare Spur
menschlichen Leids hinterlassen und auch nachkommende Generationen der Opfer
traumatisiert. Neben der planmäßigen Ermordung europäischer Jüdinnen und Juden
und den Sinti und Roma war es vor allem der Vernichtungskrieg im Osten, der
das Zerstörungspotenzial des NS-Regimes zeigte und Millionen Menschen zu
Opfern seiner rassistischen Politik machte. Geltende und anerkannte
Zivilisationsstandards und Abkommen, wie z. B. die Haager Landkriegsordnung, wurden
von den Nazis bewusst außer Kraft gesetzt. Das Massaker von Wola, Orte wie
Ciepielów und Przemyśl (Polen), Oradour in Frankreich, Lidice (Tschechien),
Distomo (Griechenland), Marzabotto (Italien) und Babi Yar (Sowjetunion/
Ukraine) und Leningrad (Sowjetunion/Russland) stehen als Chiffre für die
Verbrechen der Wehrmacht, der SS und der Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und
des Sicherheitsdienstes (SD).
„Mehr als anderthalb Jahre lang sah es so aus, als seien die Deutschen
unbesiegbar. Die Wehrmacht überrannte 1939 Polen, 1940 eroberte sie Dänemark und
Norwegen und binnen weniger Wochen Frankreich, 1941 besetzte sie
Jugoslawien und Griechenland. Zum Verhängnis wurde den Deutschen erst der Angriff
auf die Sowjetunion, den das Großdeutsche Reich am 22. Juni 1941 ohne Not
und ohne Kriegserklärung eröffnete. Erst jetzt begann Hitlers Stern zu sinken.
Erst in der Roten Armee traf die Wehrmacht auf einen am Ende überlegenen
Gegner. Erst in der Unendlichkeit des sowjetischen Kriegsschauplatzes kam
es zur militärischen Wende“ (
www.zeit.de/zeit-geschichte/2011/02/
Kriegsverlauf).
Vor dem Hintergrund der Debatte über die Tradition der Bundeswehr, was sie
ausmacht, ob und wie Soldatinnen und Soldaten auch der Wehrmacht eine Rolle
spielen dürfen und „der Geschichtsklitterung“ bezogen auf die Rolle der
Wehrmacht im Rahmen des Vernichtungskrieges insbesondere gegen die
Sowjetunion (
www.zeit.de/politik/deutschland/2017-09/rede-alexander-gauland-
kritikvolker-beck) sowie „rechtsextremer Umtriebe in der Bundeswehr“ (www.
handelsblatt.com/politik/deutschland/bundeswehr-auf-der-suche-nach-helden/
20662704.html)gilt es, des 80. Jahrestages des Beginns des Zweiten Weltkrieges
in Europa durch den Überfall auf Polen mit ihren vielen Opfern zu erinnern.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Zweite Weltkrieg ist elementarer Bestandteil der deutschen
Erinnerungskultur. 80 Jahre nach Kriegsbeginn, 30 Jahre nach den friedlichen Revolutionen in
Mitteleuropa und 15 Jahre nach dem EU-Beitritt Polens ist es der
Bundesregierung ein Anliegen, sich mit dem Nachbarn Polen noch stärker um eine
gemeinsame Erinnerungskultur zu bemühen und die Aufarbeitung der deutschen
Schreckensherrschaft in Polen zu vertiefen.
Zur Eröffnung der zweitägigen deutsch-polnischen Konferenz „Ein Jahrhundert
deutsche Polenpolitik: Tradition – Zivilisationsbruch – Verständigung –
Partnerschaft“ stellte Bundesminister Maas am 15. November 2018 fest: „Die
unfassbaren Verbrechen, die Deutsche in den folgenden sechs Jahren nach dem brutalen
Überfall auf Polen an und in Polen verübt haben, sie beschämen uns bis heute.
Wir haben uns zum Ziel gesetzt gemeinsam eine angemessene Erinnerungskultur
zu schaffen.“
Im Sinne dieses gemeinsamen Erinnerns erklärten Bundesminister Heiko Maas
und der polnische Außenminister Jacek Czaputowicz am Rande der deutsch-
polnischen Regierungskonsultationen am 2. November 2018: „Angesichts des
tragischen Erbes des Zweiten Weltkriegs, der durch den Einmarsch Deutschlands in
Polen am 1. September 1939 ausgelöst wurde, ist der deutsch-polnische
Aussöhnungsprozess von wesentlicher Bedeutung für die weitere Vertiefung unserer
bilateralen Beziehungen. In Vorbereitung des 80. Jahrestags des Ausbruchs des
Zweiten Weltkriegs am 1. September 2019 und im Hinblick auf die Stärkung
unserer Beziehungen und die Förderung der Verständigung im Geiste der
Aussöhnung erkennen wir die fortdauernde Notwendigkeit an, ein Bewusstsein für die
Geschichte der deutsch-polnischen Beziehungen, unter besonderer
Berücksichtigung der tragischen Erfahrungen aus dem Zweiten Weltkrieg, zu schaffen. Wir
begrüßen entsprechende Initiativen, der polnischen Opfer der deutschen
Besatzung Polens zwischen 1939 und 1945 zu gedenken.“
In diesem Sinne unterstützt die Bundesregierung eine zivilgesellschaftliche
Initiative zur Errichtung eines Polen-Denkmals in der Mitte Berlins zum Gedenken
an die polnischen Opfer der deutschen Besatzung 1939 bis 1945.
Teil der von den Regierungen Deutschlands und Polens angestrebten
gemeinsamen Erinnerungskultur sind im Jahr 2019 die zentralen Gedenkveranstaltungen
in Polen an historischen Orten deutscher Schreckensherrschaft. Der polnische
Staatspräsident Andrzej Duda hat den Bundespräsidenten Dr. Frank-Walter
Steinmeier zur Teilnahme an den zentralen Gedenkveranstaltungen am 1.
September 2019 nach Wieluń sowie nach Warschau eingeladen. Der polnische
Außenminister Jacek Czaputowicz hat den Bundesminister des Auswärtigen Heiko
Maas zum 75. Jahrestag des Beginns des Warschauer Aufstands am 1. August
2019 nach Warschau eingeladen. Weitere Einladungen der polnischen Regierung
liegen der Bundesregierung bislang nicht vor.
Ein weiterer Teil der von den Regierungen Deutschlands und Polens
angestrebten gemeinsamen Erinnerungskultur ist das Programm „Jugend erinnert“, in
dessen Rahmen das deutsch-polnische Schülerbegegnungsprojekt „menschen
gedenken – jugend macht zukunft“ von der Bundesregierung gefördert wird.
1. Worin liegt für die Bundesregierung der Unterschied zwischen ihrer
Erinnerungspolitik bezogen auf das Gedenken an 100 Jahre Erster Weltkrieg, an
dem die Bundesregierung im In- und Ausland Veranstaltungen in Eigenregie
durchführte (Bundestagsdrucksache 18/686, Antwort zu Frage 1f) und ihrer
Erinnerungspolitik bezogen auf den 75. Jahrestag des Überfalls auf die
Sowjetunion (2016), zu dem die Bundesregierung mit Verweis darauf, dass es
nicht im Verständnis der Gedenkstättenkonzeption des Bundes läge, dass die
Bundesregierung die Aufarbeitung von Geschichte sowie entsprechende
Gedenkveranstaltungen nicht in Eigenregie durchführt, sondern deren
Konzeption und Durchführung den fachkundigen (insbesondere
bundesunmittelbaren) Einrichtungen der politischen, historischen und kulturellen Bildung
überlässt, um ein wissenschaftlich fundiertes und gesellschaftlich
verankertes Erinnerungswesen zu fördern, und deshalb weder im Inland noch im
Ausland von der Bundesregierung entsprechende Gedenkveranstaltungen in
Eigenregie ausgerichtet werden (Bundestagsdrucksache 18/8532, Antwort zu
Frage 2)?
Die Stärkung der Gedenk- und Erinnerungskultur ist ein Kernanliegen der
Bundesregierung. Zentrale Gedenkanlässe sind unter anderem die Erinnerung an
100 Jahre Ende des Ersten Weltkriegs und 75 Jahre Ende des Zweiten Weltkriegs.
Ob Gedenkveranstaltungen durch die Bundesregierung oder über institutionelle
und projektbezogene Förderung erinnerungspolitisch engagierter Institutionen
und Organisationen durchgeführt werden, ist für die Bedeutung des jeweiligen
Erinnerungsanlasses nicht maßgeblich.
2. Welche Veranstaltungen zum 80. Jahrestag des Überfalls Deutschlands auf
Polen und damit des Beginns des Zweiten Weltkrieges in Europa führt die
Bundesregierung im Inland in den Jahren 2019 und 2020 in Eigenregie durch
(bitte entsprechend nach Ressort, Veranstaltung, Ort und finanziellen Kosten
einschließlich der Haushaltstitel, aus denen die Kosten gedeckt werden,
auflisten?
a) An welchen Veranstaltungen wird die Bundeskanzlerin teilnehmen?
b) An welchen Veranstaltungen wird die Kulturstaatsministerin teilnehmen?
c) Welche anderen Bundesministerinnen und Bundesminister werden an den
entsprechenden Gedenkveranstaltungen teilnehmen?
d) An welchen Veranstaltungen wird nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bundespräsident teilnehmen?
3. Welche Veranstaltungen zum 80. Jahrestag des Überfalls Deutschlands auf
Polen und damit des Beginns des Zweiten Weltkrieges in Europa führt die
Bundesregierung im Ausland in den Jahren 2019 und 2020 in Eigenregie
durch (bitte entsprechend nach Ressort, Veranstaltung, Ort und finanziellen
Kosten einschließlich der Haushaltstitel, aus denen die Kosten gedeckt
werden, auflisten)?
a) An welchen Veranstaltungen wird die Bundeskanzlerin teilnehmen?
b) An welchen Veranstaltungen wird die Kulturstaatsministerin teilnehmen?
c) Welche anderen Bundesministerinnen und Bundesminister werden an den
entsprechenden Gedenkveranstaltungen teilnehmen?
d) An welchen Veranstaltungen wird nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bundespräsident teilnehmen?
Die Fragen 2 bis 3d werden zusammengefasst beantwortet.
Die Bundesregierung plant keine solchen Veranstaltungen. Auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
4. Ist eine Teilnahme von Vertretern der Bundesregierung an Veranstaltungen
anlässlich der Bombardierung der polnischen Stadt Wieluń oder des Angriffs
auf die Westerplatte, mit denen der Überfall auf Polen begann, geplant?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
5. Inwieweit wird es nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des
Gedenkens anlässlich des 80. Jahrestages des Überfalls Deutschlands auf Polen
und damit des Beginns des Zweiten Weltkrieges in Europa in den Jahren
2019 und 2020 spezielle Veranstaltungen zu diesem Thema in
Liegenschaften der und durch die Bundeswehr geben (bitte mit Kurzangabe des Themas,
ggf. des Veranstalters, der Art der Veranstaltung, Ort und Zeitpunkt, Art der
Unterstützung sowie der bereitgestellten finanziellen Mittel aufführen)?
Das Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr
(ZMSBw) plant in Potsdam für den Herbst 2019 eine öffentliche
Buchpräsentation für die Publikation von Michael Epkenhans und John Zimmermann „Die
Wehrmacht – Krieg und Verbrechen“.
Die Bundeswehr unterstützt das Gedenken an die Opfer von Krieg und
Gewaltherrschaft im Rahmen der Politischen Bildung und der Arbeit des Volksbundes
Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. Die Entscheidung über Ort, Art und Umfang
einer Teilnahme oder Unterstützung der Bundeswehr obliegt den jeweiligen
Dienststellenleiterinnen und Dienststellenleitern vor Ort und wird nicht zentral
erfasst.
6. Was unternimmt die Bundesregierung, um das Bewusstsein der Bürgerinnen
und Bürger in Deutschland betreffend der Geschichte der deutschen
Besatzung in Polen sowie deren Nachwirkungen bis in die Gegenwart in der
kulturellen und politischen Bildung sowie historischen Vermittlung zu stärken
(vgl. die Ergebnisse der Umfrage des „Deutsch-Polnischen Barometers“, des
Institut für Öffentliche Angelegenheiten – ISP –, der Konrad-Adenauer-
Stiftung in Polen und der Körber Stiftung,
www.kas.de/wf/doc/kas_52649-
1522-1-30.pdf?180530151831.)?
Gemeinsam mit der polnischen Regierung hat die Bundesregierung 1991 das
Deutsch-Polnische Jugendwerk gegründet. Gegenseitiges Kennenlernen und
Verstehen der jungen Generationen soll Verständigung und Versöhnung fördern als
Fundament für gute Beziehungen. Dementsprechend steht auch die deutsch-
polnische Geschichte, insbesondere der Zweite Weltkrieg, thematisch oft im
Mittelpunkt deutsch-polnischer Jugendbegegnungen. Die gemeinsame
Auseinandersetzung mit der Vergangenheit ist eine notwendige Grundlage für die Gestaltung
einer gemeinsamen Gegenwart und Zukunft. Spezielle Programme zur Förderung
deutsch-polnischer und trilateraler Gedenkstättenprojekte sind Teil der Arbeit des
Jugendwerks, die von der Bundesregierung hoch geschätzt und gefördert wird
(derzeit mit 7 Mio. Euro jährlich).
Für die Bundesregierung setzt das Auswärtige Amt im Schuljahr 2019/20 im
Rahmen des Programms „Jugend erinnert“ das Pilotprojekt „menschen gedenken –
jugend macht zukunft“ um. Jungen Menschen in Deutschland soll anhand von
Einzelschicksalen von Opfern des nationalsozialistischen Terrorregimes das
Leiden der Bevölkerung durch die Kriegsverbrechen nahegebracht werden.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert die
Aufarbeitung des Nationalsozialismus und die historisch-politische Bildung in
diesem Bereich umfassend. Insbesondere fördert sie institutionell die großen KZ-
Gedenkstätten, die Stiftung Topographie des Terrors mit dem
Dokumentationszentrum NS-Zwangsarbeit, die Stiftung Gedenkstätte Deutscher Widerstand, die
Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas, die Gedenk- und
Bildungsstätte Haus der Wannseekonferenz und das Deutsch-Russische Museum Berlin
Karlshorst. Im Ausstellungs- und Veranstaltungsprogramm all dieser
Einrichtungen wird die deutsche Besatzung in Polen umfassend dargestellt und erörtert.
Insbesondere die Stiftung Topographie des Terrors setzt zu dieser Thematik in ihrem
Programm einen deutlichen Schwerpunkt.
a) Welche Bemühungen unternimmt die Bundesregierung, damit die
Aufklärung und historische Wissensvermittlung über die deutschen
Verbrechen während der Besatzung der Republik Polen in die schulischen
Curricula aufgenommen werden?
Die Zuständigkeit für die schulischen Curricula liegt bei den Ländern.
b) Welche Bemühungen unternimmt die Bundesregierung, damit eine
öffentliche Einrichtung, namentlich ein deutsch-polnisches Museum, wie es
von dem Experten für deutsch-polnische Beziehungen, Prof. Dr. Stephan
Lehnstaedt (Touro College Berline) vorgeschlagen wurde (vgl. „Die
Nachbarn verstehen lernen“, DER TAGESSPIEGEL vom 2. August 2018),
zur Vermittlung des Bewusstseins über die jahrzehntelangen
Beziehungen und den kulturellen, wirtschaftlichen und kulturellen Austausch mit
unserem polnischen Nachbarland ermöglicht wird?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
7. Welche Organisationen (Nichtregierungsorganisationen, staatliche
Institutionen, Museen etc.) fördert die Bundesregierung bezüglich welcher
Veranstaltungen mit finanziellen Mitteln speziell für das Gedenken an den 80.
Jahrestag des Überfalls Deutschlands auf Polen und damit des Beginns des
Zweiten Weltkrieges in Europa in den Jahren 2019 und 2020 (bitte
entsprechend nach Datum, Organisation, Förderintention bzw. Projekt und
finanziellen Mitteln auflisten)?
Mit der umfangreichen institutionellen Förderung im Bereich der Aufarbeitung
des Nationalsozialismus stellt die BKM den Einrichtungen auch Etats für
Veranstaltungen zur Verfügung. Es fällt in die autonome Gestaltung der Einrichtungen,
aus Anlass von Jahrestagen – hier dem 80. Jahrestag des Überfalls Deutschlands
auf Polen – spezifische Veranstaltungen zu realisieren.
Die BKM fördert außerdem kontinuierlich das von Deutschland, Polen, Ungarn,
der Slowakei und Rumänien getragene Europäische Netzwerk (EN) Erinnerung
und Solidarität mit Sitz in Warschau, das der transnationalen Aufarbeitung der
Geschichte des 20. Jahrhunderts im Geist der Versöhnung gewidmet ist. Die
Geschichte des Zweiten Weltkrieges bildet in der Arbeit des EN und seiner
Partnereinrichtungen einen wesentlichen Aspekt. Das EN führt laufend Bildungs-,
Kultur- und Wissenschaftsprojekte durch. Projekte im laufenden Jahr mit besonderer
Ausrichtung auf den Kriegsbeginn sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
23.08.2019
(jährlich),
überregional;
„Remember. August 23”
– Europäischer Tag des
Gedenkens an die Opfer
von Stalinismus und
Nationalsozialismus
Veranstalter
Europäisches Netzwerk;
Volumen: ca. 5.000 €
(jährlich)
Die an die allgemeine
Öffentlichkeit gerichtete Veranstaltung ruft
insbesondere den am 23.
August 1939 unterzeichneten
deutschsowjetischen Nichtangriffspakt in
Erinnerung.
30.09. -
07.10.2019,
Bremen
Interdisziplinäres
Bildungsprojekt: „Sound in
the Silence – Denkort
Bunker Valentin“
Veranstalter
Europäisches Netzwerk,
Bundesinstitut für Kultur
und Geschichte der
Deutschen im östlichen
Europa, Kulturzentrum
MOTTE, Hamburg;
Volumen ca. 25.000 €
Bildungsprojekt für Schülerinnen
und Schüler aus Deutschland, Polen
und der Slowakei. Sie befassen sich
mit der Geschichte der Ruine der
NS-U-Boot-Werft und setzen sich
mit den Schicksalen dort
eingesetzter polnischer und anderer
Zwangsarbeiter auseinander.
14.10.2019,
Berlin
Vortrag und
Podiumsdiskussion: „1919–1939–
1989. Europäische
Wendepunkte im Rückblick
auf ein Jahrhundert“;
Veranstalter
Bundesinstitut für Kultur und
Geschichte der
Deutschen, Europäisches
Netzwerk, Katholische
Akademie, Berlin.
Volumen: ca. 6.000 €
Die an die allgemeine
Öffentlichkeit gerichtete Veranstaltung ist
u. a. dem 80. Jahrestag des
Überfalls Deutschlands auf Polen
gewidmet, bezieht aber auch weitere ‚
europäische Schicksalsjahre‘ des 20.
Jahrhunderts ein.
18.11.2019,
Warschau
Internationale
Konferenz: „The Beginning
of Nazi Occupation:
Patterns of Continuity and
Changes in Jewish and
Polish Life, 1939-1941“
Veranstalter
Europäisches Netzwerk, The
Warsaw Ghetto
Museum, Polish
Association for Jewish
Studies, Emanuel
Ringelblum Jewish
Historical Institute,
Warsaw, Touro College
Berlin; Volumen: ca.
20.000 €
Die an Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler gerichtete
Konferenz anlässlich des 80. Jahrestags
des Ausbruchs des Zweiten
Weltkriegs befasst sich mit der NS-
Besatzung in Polen. Es soll ein breites
Spektrum an Themen aus
unterschiedlichen Disziplinen diskutiert
werden, um den Beginn der
deutschen Besatzung in Polen, und ihre
Folgen auf das jüdische und
polnische Leben darzulegen.
8. Inwiefern ist das Bundesministerium der Verteidigung in die
Erinnerungsarbeit zum Gedenken an den 80. Jahrestag des Überfalls Deutschlands auf
Polen und damit des Beginns des Zweiten Weltkrieges in Europa eingebunden?
Auf die Antwort zu Frage 5 und die Vorbemerkung der Bundesregierung wird
verwiesen.
9. Welche Publikationen planen Dienststellen des
Bundesverteidigungsministeriums speziell anlässlich des 80. Jahrestages des Überfalls Deutschlands
auf Polen und damit des Beginns des Zweiten Weltkrieges in Europa?
Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.
10. Welche Veranstaltungen werden durch die Bundeszentrale für Politische
Bildung anlässlich des 80. Jahrestages des Überfalls Deutschlands auf Polen
und damit des Beginns des Zweiten Weltkrieges in Europa durchgeführt
(bitte mit Kurzangabe des Themas, ggf. des Veranstalters, der Art der
Veranstaltung, Ort und Zeitpunkt, Art der Unterstützung sowie der
bereitgestellten finanziellen Mittel aufführen)?
Die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) beabsichtigt in diesem Kontext
die Publikation „80 Jahre danach: Der deutsche Überfall und
Menschheitsverbrechen in Polen 1939-1945. Erinnern und Gedenken an die Opfer“ (Hrsg. Dieter
Bingen, Deutsches Polen-Institut/Simon Lengemann; Erscheinungstermin:
September 2019)“ aufzulegen. Der Sammelband ist mit 30 000 Euro budgetiert.
Zeitnah zum Erscheinungstermin ist eine öffentliche Präsentationsveranstaltung
geplant.
11. Welche internationalen Gedenkveranstaltungen sind der Bundesregierung
anlässlich des 80. Jahrestages des Überfalls Deutschlands auf Polen und
damit des Beginns des Zweiten Weltkrieges in Europa bekannt (z. B. Polen,
Russland, Frankreich, Großbritannien, Tschechien)?
Die zentralen internationalen Gedenkveranstaltungen zum Gedenken an diesen
Jahrestag sind die Gedenkfeierlichkeiten in Wieluń und in Warschau am 1.
September 2019. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist darüber hinaus eine
Gedenkveranstaltung am 1. September an der Westerplatte in der Nähe von Danzig
geplant. Weitere Veranstaltungen dieser Art sind der Bundesregierung derzeit
nicht bekannt.
12. Gibt es internationale Gedenkveranstaltungen, zu denen Vertreterinnen und
Vertreter der Bundesregierung eingeladen sind, und wenn ja, welche sind
das, und wer nimmt seitens der Bundesregierung teil?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
13. Wie ist der Stand der Beratungen im Hinblick auf die vom ehemaligen
Bundesaußenminister Sigmar Gabriel angekündigte deutsch-polnische Experten-
Kommission bezüglich möglicher Reparationszahlungen der
Bundesrepublik Deutschland an die Republik Polen (vgl.: Karl Heinz Roth, Die neue
Reparationsdebatte in Polen, Institut for Western Affairs Nr. 27 (II), S. 13)?
Weder von Seiten der deutschen noch der polnischen Regierung wurde eine
solche Kommission angekündigt.
14. Welchen Beitrag zur Beseitigung offener Reparationsforderungen
gegenüber Polen erwägt die Bundesregierung im Hinblick auf den am 7. Februar
2018 geschlossenen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, in
dem eine Stärkung der „Versöhnung zwischen Deutschen und Polen“ und
der „gemeinsame[n] Verantwortung für Europa“ vereinbart wurde?
Die Frage zwischenstaatlicher Reparationen für Kriegsschäden wurde im
Verhältnis zu Polen nach dem Zweiten Weltkrieg umfassend und abschließend
geregelt. Polen hat im August 1953 verbindlich und mit Wirkung für ganz
Deutschland auf weitere Reparationsleistungen verzichtet. Auf die Antworten der
Bundesregierung zu mehreren Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zu diesem
Thema wird verwiesen (vgl. Bundestagsdrucksache 16/2423 vom 21. August
2006, Bundestagsdrucksache 17/709 vom 11. Februar 2010,
Bundestagsdrucksache 17/2340 vom 29. Juni 2010, Bundestagsdrucksache 18/451 vom 6. Februar
2014, Bundestagsdrucksache 18/3492 vom 9. Dezember 2014 und
Bundestagsdrucksache 16/1634 vom 30. Mai 2016).
15. Welche Überlegungen hat die Bundesregierung bislang angestellt, um vor
dem Hintergrund des „Abkommens zum Export besonderer Leistungen für
berechtigte Personen, die im Hoheitsgebiet der Republik Polen wohnhaft
sind“ vom 5. Dezember 2014, ähnliche Regelungen zu schaffen, welche die
Auszahlung einer Rente aus dem System der gesetzlichen
Rentenversicherung an polnische zivile Arbeitskräfte ermöglichen, auch wenn das
Arbeitsverhältnis auf Zwangsarbeit beruhte, diese dennoch der Versicherungspflicht
in der Rentenversicherung der Arbeiter unterlagen (vgl. das Gutachten der
Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, Rentenleistungen
für Fremd- und Ostarbeiter im Zweiten Weltkrieg, WD 6 – 3000 – 083/15)?
16. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung über die
auf Bundestagsdrucksache 18/13571 aufgeführten Möglichkeiten hinaus, um
die in der deutschen Rentenversicherung während der NS-Zeit erworbenen
Beitragszeiten in Form einer Rente gegenüber Personen mit Wohnsitz in
Polen auszuzahlen, die während der NS-Verfolgung als Polen rassisch oder
politisch verfolgt wurden und nachweislich, insbesondere als Opfer der
Germanisierung, im sogenannten Deutschen Reich bzw. in einem Gebiet des
nationalsozialistischen Einflussbereichs beschäftigt waren?
17. Welche konkreten rechtlichen oder politischen Erwägungen sprechen nach
Ansicht der Bundesregierung dagegen, die einvernehmlich mit der
polnischen Seite gefundene rechtliche Lösung bei dem deutsch-polnischen
„Abkommen zum Export besonderer Leistungen für berechtigte Personen, die im
Hoheitsgebiet der Republik Polen wohnhaft sind“ vom 5. Dezember 2014
auch auf jene Personen anzuwenden, welche als Opfer der Germanisierung,
im sogenannten Deutschen Reich bzw. in einem Gebiet des
nationalsozialistischen Einflussbereichs beschäftigt waren?
Die Fragen 15 bis 17 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Zahlung deutscher Renten an in Polen lebende Personen ist vollumfänglich
geregelt.
Wurden nachweislich Beiträge zur deutschen Rentenversicherung gezahlt,
werden Renten aufgrund dieser Beiträge grundsätzlich ohne Einschränkungen ins
Ausland gezahlt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen, wie zum Beispiel
Mindestversicherungszeit und Mindestalter, erfüllt sind. Das gilt auch für
deutsche Beiträge, die von heute in Polen lebenden Personen entrichtet wurden. Eine
Ausnahme besteht dann, wenn das zwischen Polen und Deutschland im Jahr 1975
geschlossene Sozialversicherungsabkommen einschlägig ist. In diesem
Abkommen haben Polen und Deutschland vereinbart, dass ausschließlich der Staat, in
dem die betreffende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, eine Rente aus
den in beiden Staaten zurückgelegten Versicherungszeiten zahlt. Das Abkommen
von 1975 gilt heute noch für Personen, die am 31. Dezember 1990 im jeweiligen
Staat ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten und ihn seitdem dort ununterbrochen
haben. Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13571 vom
13. September 2017 wird insoweit verwiesen.
Haben die in den Fragen angesprochenen zivilen polnischen Arbeitskräfte oder
verfolgten Personen während des Zweiten Weltkrieges nachweislich deutsche
Beiträge entrichtet, so handelt es sich dabei um reguläre deutsche Beitragszeiten,
über deren Anerkennung der deutsche Rentenversicherungsträger zu entscheiden
hatte. Hatten die betreffenden Personen am 31. Dezember 1990 und seitdem
ununterbrochen ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Polen, so hat die Deutsche
Rentenversicherung im Falle eines Rentenantrages bzw. auf Anforderung des
polnischen Versicherungsträgers die deutschen Beitragszeiten an diesen übermittelt.
Der polnische Versicherungsträger hat daraufhin die deutschen Beitragszeiten bei
der Berechnung berücksichtigt und auch aus diesen Zeiten eine Rente gezahlt.
Die betreffenden, in Polen wohnhaften Personen erhalten somit aus während des
Zweiten Weltkrieges gezahlten deutschen Beiträgen eine Rentenzahlung. Hatten
die betreffenden Personen am 31. Dezember 1990 und seitdem ununterbrochen
ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, zahlt dagegen die Deutsche
Rentenversicherung aus diesen und aus den polnischen Versicherungszeiten eine
Rente. Damit sind sämtliche in beiden Staaten zurückgelegte Beitragszeiten
abgegolten. Eine zusätzliche Rentenzahlung aus Polen nach Deutschland aus den
polnischen Zeiten oder aus Deutschland nach Polen aus den deutschen Zeiten
würde gegen das deutsch-polnische Abkommen von 1975 verstoßen und dazu
führen, dass Zeiten doppelt abgegolten würden. Der Abschluss eines Abkommens
mit Polen, welches einseitig eine zusätzliche Zahlung aus deutschen
Beitragszeiten nach Polen ermöglichen würde, wird deshalb von der Bundesregierung nicht
befürwortet.
Die Sachverhalte, die im „Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Republik Polen zum Export besonderer Leistungen für berechtigte
Personen, die im Hoheitsgebiet der Republik Polen wohnhaft sind“ vom 5.
Dezember 2014 geregelt sind, sind mit den hier angesprochenen Sachverhalten nicht
vergleichbar. Vorliegend handelt es sich um in Polen wohnhafte Personen, die
offenbar während des Zweiten Weltkrieges Beiträge zur deutschen
Rentenversicherung gezahlt haben, sodass reguläre Beitragszeiten entstanden waren. Wie
bereits ausgeführt, wurden bzw. werden diese gemäß dem deutsch-polnischen
Abkommen von 1975 durch den polnischen Versicherungsträger mit abgegolten. Die
in dem Abkommen vom 5. Dezember 2014 genannten Leistungen basieren
dagegen auf Zeiten, die erst aufgrund eines im Jahr 2002 beschlossenen deutschen
Gesetzes, dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in
einem Ghetto (ZRBG), als deutsche Beitragszeiten anerkannt werden konnten.
Beiträge wurden während dieser Ghetto-Beitragszeiten überwiegend nicht
tatsächlich gezahlt, sondern gelten als gezahlt. Deutschland und Polen haben daher
mit dem Abkommen vom 5. Dezember 2014 beschlossen, dass Deutschland die
„besonderen Leistungen“ aus den Ghetto-Beitragszeiten, die nachträglich unter
das Abkommen von 1975 gefallen sind und somit im Falle eines seit 1990
ununterbrochen in Polen bestehenden Wohnsitzes allein von Polen abgegolten werden
müssten, ungeachtet dessen nach Polen exportieren kann.
18. Wie ist der Stand der Umsetzung des deutsch-polnischen Vertrages über gute
Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit, insbesondere auf den
Zugang der sogenannten Polonia in der Bundesrepublik Deutschland
hinsichtlich des polnischen Muttersprachunterrichtes (Artikel 21 Absatz 2)
sowie bei der Berücksichtigung der polnischen Geschichte und Kultur im
Unterricht (Artikel 21 Absatz 2)?
Der deutsch-polnische Ausschuss für Bildungszusammenarbeit unter dem Dach
der deutsch-polnischen Regierungskommission für regionale und grenznahe
Zusammenarbeit hat unter Beteiligung polnischer Organisationen in Deutschland
das Strategiepapier „Förderung der Herkunftssprache Polnisch“ erarbeitet. Es
sieht unter anderem vor, dass die Länder herkunftssprachlichen Polnisch-
Unterricht in den Schulen anbieten. Das Strategiepapier wurde von der
Kultusministerkonferenz am 20. Juni 2013 beschlossen. Am 8. Dezember 2016 und am 1. Juni
2017 wurde beschlossen, dass die Länder ihre Anstrengungen für ein
nachfragegerechtes Angebot an Polnisch-Unterricht fortsetzen werden. Die Ausgestaltung
des Unterrichts, auch zu Fragen der Berücksichtigung der polnischen Geschichte
und Kultur, liegt in der Zuständigkeit der Länder.
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