Gedenken der Bundesregierung an 80 Jahre Beginn Zweiter Weltkrieg in Europa
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Brigitte Freihold, Heike Hänsel, Christine Buchholz, Dr. André Hahn, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Dr. Gesine Lötzsch, Fabio De Masi, Pascal Meiser, Zaklin Nastic, Petra Pau, Dr. Petra Sitte, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der Überfall auf Polen 1939 war der Beginn eines Krieges, der von Nazi-Deutschland im Osten immer auch unter rassistischer Maßgabe geführt wurde. Die systematische Ermordung von Teilen der polnischen Bevölkerung, insbesondere von Jüdinnen und Juden als größte Minderheit, und die Aufstellung von Einsatzgruppen zur Durchführung dieser Verbrechen waren der Auftakt für einen Vernichtungsfeldzug, der sich weiter fortsetzte. Die Ideologie vom „Untermenschen“ nahm im Krieg gegen Polen erstmals umfassende praktische und mörderische Züge an und setzte sich von hier im ganzen von Deutschland besetzten Ost- und Südosteuropa fort. Die Errichtung des Generalgouvernements und die „Germanisierungspolitik“ der Nazis entsprachen der rassistisch grundierten Gesamtplanung des Krieges im Osten.
Nach der Besetzung Dänemarks und Norwegens begann am 10. Mai 1940 mit der deutschen Westoffensive die Eroberung der Benelux-Staaten und Frankreichs. Der am 22. Juni 1941 erfolgte Überfall auf die Sowjetunion war der von Hitler und dem NS-Regime immer gewollte Weltanschauungskrieg, mit dem die weltanschaulichen, „rassenpolitischen“ und Herrschaftsziele der Nazis umgesetzt werden sollten. Mit der ideologischen Figur des „jüdischen Bolschewismus“ definierten die Nazis einen Feind, gegen den alle Beschränkungen des Völkerrechts und zivilisatorischen Standards fallen sollten. Der Krieg gegen die Sowjetunion wurde als Vernichtungskrieg geplant und geführt, was die systematische Tötung definierter und vorab festgelegter Gruppen – Jüdinnen und Juden, Partisanen, die politischen Kommissare der Roten Armee – und die vorsätzliche „Ausmerzung“ großer Gruppen der Zivilbevölkerung beinhaltete. Im „Kommissarbefehl“ sowie im „Kriegsgerichtsbarkeitserlass“ und weiteren Planungen wurden die völkerrechtswidrigen Grundlagen des Vernichtungskrieges dokumentiert (www.dhm.de/lemo/kapitel/der-zweite-weltkrieg/kriegsverlauf/ueberfall-auf-die-sowjetunion-1941.html). Der systematische Vernichtungsfeldzug gegen die Sowjetunion, in dessen Folge mehr als 26 Millionen Menschen starben, hatte in absoluten Zahlen die meisten Opfer aller von Deutschland überfallenen Länder zu verzeichnen, zwei Drittel davon waren Zivilisten. Einige russische Experten gehen aber von noch höheren Opferzahlen aus (http://de.euronews.com/2015/05/04/wie-der-zweite-weltkrieg-russland-gepragt-hat/). Mit 6 Millionen getöteter Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern (20 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner) hatte Polen den höchsten prozentualen Bevölkerungsverlust zu beklagen.
Der Vernichtungskrieg der Deutschen hat eine unvorstellbare Spur menschlichen Leids hinterlassen und auch nachkommende Generationen der Opfer traumatisiert. Neben der planmäßigen Ermordung europäischer Jüdinnen und Juden und den Sinti und Roma war es vor allem der Vernichtungskrieg im Osten, der das Zerstörungspotenzial des NS-Regimes zeigte und Millionen Menschen zu Opfern seiner rassistischen Politik machte. Geltende und anerkannte Zivilisationsstandards und Abkommen, wie z. B. die Haager Landkriegsordnung, wurden von den Nazis bewusst außer Kraft gesetzt. Das Massaker von Wola, Orte wie Ciepielów und Przemyśl (Polen), Oradour in Frankreich, Lidice (Tschechien), Distomo (Griechenland), Marzabotto (Italien) und Babi Yar (Sowjetunion/Ukraine) und Leningrad (Sowjetunion/Russland) stehen als Chiffre für die Verbrechen der Wehrmacht, der SS und der Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes (SD).
„Mehr als anderthalb Jahre lang sah es so aus, als seien die Deutschen unbesiegbar. Die Wehrmacht überrannte 1939 Polen, 1940 eroberte sie Dänemark und Norwegen und binnen weniger Wochen Frankreich, 1941 besetzte sie Jugoslawien und Griechenland. Zum Verhängnis wurde den Deutschen erst der Angriff auf die Sowjetunion, den das Großdeutsche Reich am 22. Juni 1941 ohne Not und ohne Kriegserklärung eröffnete. Erst jetzt begann Hitlers Stern zu sinken. Erst in der Roten Armee traf die Wehrmacht auf einen am Ende überlegenen Gegner. Erst in der Unendlichkeit des sowjetischen Kriegsschauplatzes kam es zur militärischen Wende“ (www.zeit.de/zeit-geschichte/2011/02/Kriegsverlauf).
Vor dem Hintergrund der Debatte über die Tradition der Bundeswehr, was sie ausmacht, ob und wie Soldatinnen und Soldaten auch der Wehrmacht eine Rolle spielen dürfen und „der Geschichtsklitterung“ bezogen auf die Rolle der Wehrmacht im Rahmen des Vernichtungskrieges insbesondere gegen die Sowjetunion (www.zeit.de/politik/deutschland/2017-09/rede-alexander-gauland-kritik-volkerbeck) sowie „rechtsextremer Umtriebe in der Bundeswehr“ (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/bundeswehr-auf-der-suche-nach-helden/20662704.html) gilt es, des 80. Jahrestages des Beginns des Zweiten Weltkrieges in Europa durch den Überfall auf Polen mit ihren vielen Opfern zu erinnern.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Worin liegt für die Bundesregierung der Unterschied zwischen ihrer Erinnerungspolitik bezogen auf das Gedenken an 100 Jahre Erster Weltkrieg, an dem die Bundesregierung im In- und Ausland Veranstaltungen in Eigenregie durchführte (Bundestagsdrucksache 18/686, Antwort zu Frage 1f) und ihrer Erinnerungspolitik bezogen auf den 75. Jahrestag des Überfalls auf die Sowjetunion (2016), zu dem die Bundesregierung mit Verweis darauf, dass es nicht im Verständnis der Gedenkstättenkonzeption des Bundes läge, dass die Bundesregierung die Aufarbeitung von Geschichte sowie entsprechende Gedenkveranstaltungen nicht in Eigenregie durchführt, sondern deren Konzeption und Durchführung den fachkundigen (insbesondere bundesunmittelbaren) Einrichtungen der politischen, historischen und kulturellen Bildung überlässt, um ein wissenschaftlich fundiertes und gesellschaftlich verankertes Erinnerungswesen zu fördern, und deshalb weder im Inland noch im Ausland von der Bundesregierung entsprechende Gedenkveranstaltungen in Eigenregie ausgerichtet werden (Bundestagsdrucksache 18/8532, Antwort zu Frage 2)?
Welche Veranstaltungen zum 80. Jahrestag des Überfalls Deutschlands auf Polen und damit des Beginns des Zweiten Weltkrieges in Europa führt die Bundesregierung im Inland in den Jahren 2019 und 2020 in Eigenregie durch (bitte entsprechend nach Ressort, Veranstaltung, Ort und finanziellen Kosten einschließlich der Haushaltstitel, aus denen die Kosten gedeckt werden, auflisten)?
a) An welchen Veranstaltungen wird die Bundeskanzlerin teilnehmen?
b) An welchen Veranstaltungen wird die Kulturstaatsministerin teilnehmen?
c) Welche anderen Bundesministerinnen und Bundesminister werden an den entsprechenden Gedenkveranstaltungen teilnehmen?
d) An welchen Veranstaltungen wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Bundespräsident teilnehmen?
Welche Veranstaltungen zum 80. Jahrestag des Überfalls Deutschlands auf Polen und damit des Beginns des Zweiten Weltkrieges in Europa führt die Bundesregierung im Ausland in den Jahren 2019 und 2020 in Eigenregie durch (bitte entsprechend nach Ressort, Veranstaltung, Ort und finanziellen Kosten einschließlich der Haushaltstitel, aus denen die Kosten gedeckt werden, auflisten)?
a) An welchen Veranstaltungen wird die Bundeskanzlerin teilnehmen?
b) An welchen Veranstaltungen wird die Kulturstaatsministerin teilnehmen?
c) Welche anderen Bundesministerinnen und Bundesminister werden an den entsprechenden Gedenkveranstaltungen teilnehmen?
d) An welchen Veranstaltungen wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Bundespräsident teilnehmen?
Ist eine Teilnahme von Vertretern der Bundesregierung an Veranstaltungen anlässlich der Bombardierung der polnischen Stadt Wieluń oder des Angriffs auf die Westerplatte, mit denen der Überfall auf Polen begann, geplant?
Inwieweit wird es nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Gedenkens anlässlich des 80. Jahrestages des Überfalls Deutschlands auf Polen und damit des Beginns des Zweiten Weltkrieges in Europa in den Jahren 2019 und 2020 spezielle Veranstaltungen zu diesem Thema in Liegenschaften der und durch die Bundeswehr geben (bitte mit Kurzangabe des Themas, ggf. des Veranstalters, der Art der Veranstaltung, Ort und Zeitpunkt, Art der Unterstützung sowie der bereitgestellten finanziellen Mittel aufführen)?
Was unternimmt die Bundesregierung, um das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland betreffend der Geschichte der deutschen Besatzung in Polen sowie deren Nachwirkungen bis in die Gegenwart in der kulturellen und politischen Bildung sowie historischen Vermittlung zu stärken (vgl. die Ergebnisse der Umfrage des „Deutsch-Polnischen Barometers“, des Institut für Öffentliche Angelegenheiten – ISP –, der Konrad-Adenauer-Stiftung in Polen und der Körber Stiftung, www.kas.de/wf/doc/kas_52649-1522-1-30.pdf?180530151831.)?
a) Welche Bemühungen unternimmt die Bundesregierung, damit die Aufklärung und historische Wissensvermittlung über die deutschen Verbrechen während der Besatzung der Republik Polen in die schulischen Curricula aufgenommen werden?
b) Welche Bemühungen unternimmt die Bundesregierung, damit eine öffentliche Einrichtung, namentlich ein deutsch-polnisches Museum, wie es von dem Experten für deutsch-polnische Beziehungen, Prof. Dr. Stephan Lehnstaedt (Touro College Berline) vorgeschlagen wurde (vgl. „Die Nachbarn verstehen lernen“, DER TAGESSPIEGEL vom 2. August 2018), zur Vermittlung des Bewusstseins über die jahrzehntelangen Beziehungen und den kulturellen, wirtschaftlichen und kulturellen Austausch mit unserem polnischen Nachbarland ermöglicht wird?
Welche Organisationen (Nichtregierungsorganisationen, staatliche Institutionen, Museen etc.) fördert die Bundesregierung bezüglich welcher Veranstaltungen mit finanziellen Mitteln speziell für das Gedenken an den 80. Jahrestag des Überfalls Deutschlands auf Polen und damit des Beginns des Zweiten Weltkrieges in Europa in den Jahren 2019 und 2020 (bitte entsprechend nach Datum, Organisation, Förderintention bzw. Projekt und finanziellen Mitteln auflisten)?
Inwiefern ist das Bundesministerium der Verteidigung in die Erinnerungsarbeit zum Gedenken an den 80. Jahrestag des Überfalls Deutschlands auf Polen und damit des Beginns des Zweiten Weltkrieges in Europa eingebunden?
Welche Publikationen planen Dienststellen des Bundesverteidigungsministeriums speziell anlässlich des 80. Jahrestages des Überfalls Deutschlands auf Polen und damit des Beginns des Zweiten Weltkrieges in Europa?
Welche Veranstaltungen werden durch die Bundeszentrale für Politische Bildung anlässlich des 80. Jahrestages des Überfalls Deutschlands auf Polen und damit des Beginns des Zweiten Weltkrieges in Europa durchgeführt (bitte mit Kurzangabe des Themas, ggf. des Veranstalters, der Art der Veranstaltung, Ort und Zeitpunkt, Art der Unterstützung sowie der bereitgestellten finanziellen Mittel aufführen)?
Welche internationalen Gedenkveranstaltungen sind der Bundesregierung anlässlich des 80. Jahrestages des Überfalls Deutschlands auf Polen und damit des Beginns des Zweiten Weltkrieges in Europa bekannt (z. B. Polen, Russland, Frankreich, Großbritannien, Tschechien)?
Gibt es internationale Gedenkveranstaltungen, zu denen Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung eingeladen sind, und wenn ja, welche sind das, und wer nimmt seitens der Bundesregierung teil?
Wie ist der Stand der Beratungen im Hinblick auf die vom ehemaligen Bundesaußenminister Sigmar Gabriel angekündigte deutsch-polnische Experten-Kommission bezüglich möglicher Reparationszahlungen der Bundesrepublik Deutschland an die Republik Polen (vgl.: Karl Heinz Roth, Die neue Reparationsdebatte in Polen, Institut for Western Affairs Nr. 27 (II), S. 13)?
Welchen Beitrag zur Beseitigung offener Reparationsforderungen gegenüber Polen erwägt die Bundesregierung im Hinblick auf den am 7. Februar 2018 geschlossenen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, in dem eine Stärkung der „Versöhnung zwischen Deutschen und Polen“ und der „gemeinsame[n] Verantwortung für Europa“ vereinbart wurde?
Welche Überlegungen hat die Bundesregierung bislang angestellt, um vor dem Hintergrund des „Abkommens zum Export besonderer Leistungen für berechtigte Personen, die im Hoheitsgebiet der Republik Polen wohnhaft sind“ vom 5. Dezember 2014, ähnliche Regelungen zu schaffen, welche die Auszahlung einer Rente aus dem System der gesetzlichen Rentenversicherung an polnische zivile Arbeitskräfte ermöglichen, auch wenn das Arbeitsverhältnis auf Zwangsarbeit beruhte, diese dennoch der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung der Arbeiter unterlagen (vgl. das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, Rentenleistungen für Fremd- und Ostarbeiter im Zweiten Weltkrieg, WD 6 – 3000 – 083/15)?
Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung über die auf Bundestagsdrucksache 18/13571 aufgeführten Möglichkeiten hinaus, um die in der deutschen Rentenversicherung während der NS-Zeit erworbenen Beitragszeiten in Form einer Rente gegenüber Personen mit Wohnsitz in Polen auszuzahlen, die während der NS-Verfolgung als Polen rassisch oder politisch verfolgt wurden und nachweislich, insbesondere als Opfer der Germanisierung, im sogenannten Deutschen Reich bzw. in einem Gebiet des nationalsozialistischen Einflussbereichs beschäftigt waren?
Welche konkreten rechtlichen oder politischen Erwägungen sprechen nach Ansicht der Bundesregierung dagegen, die einvernehmlich mit der polnischen Seite gefundene rechtliche Lösung bei dem deutsch-polnischen „Abkommen zum Export besonderer Leistungen für berechtigte Personen, die im Hoheitsgebiet der Republik Polen wohnhaft sind“ vom 5. Dezember 2014 auch auf jene Personen anzuwenden, welche als Opfer der Germanisierung, im sogenannten Deutschen Reich bzw. in einem Gebiet des nationalsozialistischen Einflussbereichs beschäftigt waren?
Wie ist der Stand der Umsetzung des deutsch-polnischen Vertrages über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit, insbesondere auf den Zugang der sogenannten Polonia in der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich des polnischen Muttersprachunterrichtes (Artikel 21 Absatz 2) sowie bei der Berücksichtigung der polnischen Geschichte und Kultur im Unterricht (Artikel 21 Absatz 2)?