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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Deutsch-Chinesischer Cyberkonsultationsmechanismus

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

14.05.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/952317.04.2019

Deutsch-Chinesischer Cyberkonsultationsmechanismus

der Abgeordneten Margarete Bause, Agnieszka Brugger, Jürgen Trittin, Dr. Konstantin von Notz, Tabea Rößner, Kai Gehring, Katharina Dröge, Omid Nouripour, Dr. Tobias Lindner, Dieter Janecek, Dr. Franziska Brantner, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Ottmar von Holtz, Luise Amtsberg, Anja Hajduk, Sven-Christian Kindler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Anlässlich der vierten deutsch-chinesischen Regierungskonsultationen am 13. Juli 2016 haben sich Deutschland und die Volksrepublik China auf die Schaffung eines Cyberkonsultationsmechanismus verständigt. Dieses Dialogformat fand erstmalig am 17. Mai 2018 in Peking statt und soll laut Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) jährlich wiederholt werden.

Formuliertes Ziel künftiger Konsultationen ist es, sich auf Regierungsebene bilateral über aktuelle legislative Entwicklungen im Bereich der IT-Gesetzgebung und entsprechende Auswirkungen auf Unternehmen und Institutionen auszutauschen. Infolge des ersten Mechanismus wurde auch die Einrichtung einer Kontaktstelle für den anlassbezogenen schnellen Austausch von Informationen zur Cybersicherheitslage, zu Entwicklungen im Bereich der IT-Kriminalität, Sabotage und zur Bekämpfung von terroristischen Aktivitäten vereinbart.

Die Bundesregierung muss nach Ansicht der Fragesteller diesen Dialog nutzen, um den Herausforderungen des digitalen Zeitalters menschen- und bürgerrechtsorientiert sowie rechtsstaatlich zu begegnen. Für mehr Sicherheit und Freiheit im digitalen Raum braucht es nach Ansicht der Fragesteller einen glaubwürdigen Einsatz für internationale Regeln und gegen eine Militarisierung des Netzes. Internationale Regelungen, die es Staaten erlauben, unter dem Deckmantel der IT-Sicherheit Zensur zu betreiben und Menschen zu verfolgen, muss die Bundesregierung entschieden zurückweisen.

Eine neue Aktualität und erhöhte öffentliche Aufmerksamkeit der zu verhandelnden Themen hat sich auch durch die sehr intensive öffentliche Debatte um die Rolle chinesischer Firmen wie Huawei beim 5G-Ausbau in Deutschland und eine durch die Bundesregierung in diesem Kontext in Aussicht gestellte Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sowie ein durch die Bundesregierung immer wieder debattiertes, sogenanntes „No-Spy-Abkommen“ mit der Volksrepublik China ergeben. Ziel dieses No-Spy-Abkommens ist es, die chinesische Seite zu verpflichten, der deutschen Seite Garantien bezüglich der Nichtanwendung rechtlicher Vorgaben zu geben, die chinesische Anbieter zu einer weitreichenden Kooperation mit dem chinesischen Staat verpflichten (vgl. www.golem.de/news/tkg-aenderung-regierung-plant-angeblich-knebelgesetz-fuer-huawei-1902-139360.html; www.wiwo.de/politik/deutschland/sicherheitskreise-merkel-will-anti-spionageabkommen-mit-china/24046378.html).

Wie bezüglich der genauen Ausgestaltung des deutsch-chinesischen Cyberkonsultationsmechanismus besteht auch bezüglich dieser durch die Bundesregierung angekündigten Vorhaben derzeit nach Ansicht der Fragesteller noch eine erhebliche Unklarheit, was den aktuellen Verhandlungsstand sowohl innerhalb der Bundesregierung als auch mit den chinesischen Partnern sowie was die genaue Ausgestaltung der jeweiligen Regelungen angeht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Cyberkonsultationsmechanismus

Fragen41

1

Wer hat am vergangenen deutsch-chinesischen Cyberkonsultationsmechanismus teilgenommen (bitte Personen inkl. Funktion bzw. Zuständigkeit bzw. Referatszugehörigkeit für beide Seiten auflisten)? Falls keine detaillierten Informationen über die chinesischen Teilnehmenden vorliegen, welche Sicherheitsbehörden und andere staatliche Stellen waren von chinesischer Seite aus beteiligt?

2

Was war der genaue Gegenstand der Verhandlungen beim letzten Cyberkonsultationsmechanismus zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China?

3

Hat die Bundesregierung im Zuge vergangener Konsultationsmechanismen die menschenrechtlichen und bürgerrechtlichen Folgen und Implikationen folgender Themen angesprochen, und falls ja, mit welchem Ziel, und welchem jeweiligen Ergebnis:

a) Entwicklung der IT-Gesetzgebung;

b) Privacy by Design; Security by Design;

c) digitale Infrastruktur;

d) Export von digitaler Infrastruktur in Drittstaaten;

e) Anonymisierungsdienste wie etwa Tor zum Schutz von Nichtregierungsorganisationen und Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern;

f) lizenzfreier VPN-Einsatz zum Schutz von Nichtregierungsorganisationen und Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern;

g) Social-Scoring-Systeme; Export von Social-Scoring-Systemen;

h) ethische Aspekte von KI-Anwendungen;

i) Militarisierung des Netzes?

4

Hat die Bundesregierung darüber hinaus menschenrechtliche Folgen und Implikationen weiterer Themen, die Bestandteil des Cyberkonsultationsmechanismus waren, thematisiert (bitte auflisten, welche weiteren Themen angesprochen wurden und welche konkreten Ergebnisse es jeweils hierzu gab)?

5

Wurden beim vergangenen Cyberkonsultationsmechanismus gemeinsame Aktionen gegen Dritte thematisiert? Wenn ja, welche?

6

Gab es vor, während oder nach dem deutsch-chinesischen Cyberkonsultationsmechanismus vom 17. Mai 2018 gemeinsam durchgeführte Aktionen gegen Dritte, und wenn ja, aus welchen Gründen, und gegen wen (bitte inklusive der Art der Aktion und der erfolgten Zusammenarbeit – z. B. Informationsaustausch, technische Bereitstellung o. Ä. – möglichst konkret auflisten)?

7

Gab es im Rahmen des deutsch-chinesischen Cyberkonsultationsmechanismus vom 17. Mai 2018 einen Austausch über kritische Infrastrukturen beispielsweise hinsichtlich eines verbesserten Schutzes oder von (gemeinsamen) Frühwarnsystemen? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

8

Welche schriftlichen Dokumente sind während und nach Abschluss des ersten Cyberkonsultationsmechanismus entstanden (z. B. gemeinsame Erklärung; Memorandum of Understanding; Pressemitteilungen; Protokolle; Berichte zur internen Nutzung in den Ministerien; Sachstände, Korrespondenzen zwischen und innerhalb der Ministerien; Drahtberichte; Berichte der deutschen Botschaft Peking; Non-Paper etc.)?

9

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus dem Cyberkonsultationsmechanismus vom 17. Mai 2018 gezogen? Ist insbesondere die Organisation und der Ablauf der Konsultation evaluiert worden? Falls ja, welche Veränderungen ergeben sich daraus für weitere Cyberkonsultationsmechanismen?

10

Inwiefern plant die Bundesregierung im Rahmen des Cyberkonsultationsmechanismus mit China eine gemeinsame Verständigung – beispielsweise in Form eines Code of Conduct – über das Vorgehen im Rahmen nachrichtendienstlicher, militärischer oder sonstiger Aufklärung?

11

Wann und wo soll der zweite deutsch-chinesische Cyberkonsultationsmechanismus stattfinden?

12

Wer wird am zweiten deutsch-chinesischen Cyberkonsultationsmechanismus teilnehmen (bitte Personen inkl. Funktion bzw. Zuständigkeit bzw. Referatszugehörigkeit auflisten)?

13

Welche Themen plant die Bundesregierung beim bevorstehenden, zweiten deutsch-chinesischen Cyberkonsultationsmechanismus schwerpunktmäßig anzusprechen, und aus welchen Gründen misst sie diesen eine besondere Bedeutung bei?

14

Plant die Bundesregierung weiterhin (vgl. Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/1802), menschenrechtliche und bürgerrechtliche Themen beim bevorstehenden, zweiten deutsch-chinesischen Cyberkonsultationsmechanismus zur Sprache zu bringen, und falls ja, welche, und in welcher konkreten Form?

15

Plant die Bundesregierung, beispielsweise im Rahmen des nächsten Konsultationsmechanismus, sich auch mit chinesischen Menschenrechtsaktivistinnen und Menschenrechtsaktivisten, Journalistinnen und Journalisten und/ oder Bloggerinnen und Bloggern auszutauschen?

16

In welchen weiteren Formaten tauscht sich die Bundesregierung mit China über aktuelle Entwicklungen der IT-Gesetzgebung und deren Auswirkungen auf Unternehmen, Institutionen und die Zivilgesellschaft aus, und wie wird für den Informations- und Wissenstransfer zwischen diesen Formaten Sorge getragen?

17

Gibt es derzeit oder gab es in der Vergangenheit einen vergleichbaren Mechanismus mit anderen Staaten?

a) Wenn ja, mit welchen Staaten wurden entsprechende Mechanismen durchgeführt (bitte nach Staaten getrennt auflisten), wie oft wurden diese durchgeführt, wann wurden diese erstmalig durchgeführt und in welchem Zeitraum wurden bzw. werden diese wiederholt bzw. weshalb wurde sich gegen eine Wiederholung entschieden?

b) Wenn nein, ist eine Ausweitung dieses Mechanismus auf andere Staaten geplant? Falls ja, auf welche Staaten soll dieser Mechanismus ausgeweitet werden? Gibt es bereits konkrete Planungen? Was ist beispielsweise mit Staaten, die durchaus ähnliche gesetzliche Mitwirkungsverpflichtungen von Unternehmen und Staatsbürgern haben (vgl. beispielsweise: www.zeit.de/digital/datenschutz/2013-10/hintergrundnsa-skandal/komplettansicht), Sicherheitsbehörden und Geheimdiensten bei der Kompromittierung von informationstechnischen Systemen aktiv zu helfen? Falls nein, warum nicht?

18

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, im Rahmen der verstärkten Konsolidierung der europäischen Positionierung gegenüber China, Überlegungen, einen ähnlichen Cyberkonsultationsmechanismus auf europäischer Ebene zu etablieren?

19

Kontaktstelle Wann wurde die Kontaktstelle für den anlassbezogenen, schnellen Austausch von Informationen zur Cybersicherheitslage in den Bereichen IT-Kriminalität, Sabotage und Bekämpfung von strafrechtlichen Aktivitäten online auf deutscher sowie auf chinesischer Seite eingerichtet, und wann haben diese ihre Arbeit aufgenommen (vgl. Pressemitteilung des BMI vom 18. Mai 2018)?

20

Mit welchen Personal- und Finanzmitteln ist die deutsche Kontaktstelle ausgestattet?

a) Besitzt die Bundesregierung Kenntnis darüber, mit welchen Personal- und Finanzmitteln die chinesische Kontaktstelle ausgestattet ist? Falls ja, mit welchen Personal- und Finanzmitteln ist die chinesische Kontaktstelle ausgestattet?

b) Welche Personen und Organisationseinheiten sind auf deutscher Seite in die Kontaktstelle eingebunden (Staatssekretäre, Parlamentarische Staatssekretäre, Sonderbeauftragte, Abteilungen, Unterabteilungen, Referate, deutsche Botschaft etc.; bitte möglichst konkret auflisten)?

21

Welche Befugnisse hat die deutsche Kontaktstelle und auf welcher Ebene ist sie angesiedelt?

a) Besitzt die Bundesregierung Kenntnis darüber, auf welcher Ebene die chinesische Kontaktstelle angesiedelt ist und welche Befugnisse diese besitzt? Falls ja, auf welcher Ebene ist die chinesische Kontaktstelle angesiedelt, und welche Befugnisse besitzt diese?

22

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Kontaktstelle für den anlassbezogenen, schnellen Austausch von Informationen zur Cybersicherheitslage in den Bereichen IT-Kriminalität, Sabotage und Bekämpfung von strafrechtlichen Aktivitäten im IT-Raum eingeschaltet wird?

23

Ist eine Zusammenarbeit der Kontaktstelle mit anderen bestehenden Einrichtungen mit ähnlichem Themenspektrum wie beispielsweise dem Cyberabwehrzentrum (CAZ) geplant, und, sollte dies der Fall sein, wie sind die genauen Modalitäten der Zusammenarbeit ausgestaltet?

24

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die bestehenden Strukturen und Mechanismen ausreichen, um neue hybride Bedrohungslagen zu erkennen, oder bedarf es nach Ansicht der Bundesregierung, auch und gerade vor dem Hintergrund weitreichender IT-Angriffe, Hacks, Leaks, Doxing-Fälle, intransparenten Beeinflussungen demokratischer Willensbildungsprozesse und gezielten Desinformationskampagnen, neuer Strukturen, um auf diese hybriden Bedrohungslagen angemessen reagieren zu können?

25

Gibt es Möglichkeiten, dass Unternehmen, Institutionen oder zivilgesellschaftliche Akteure (z. B. NGOs), um die Kontaktstelle für den Austausch anzurufen oder Themen aufzusetzen? Wenn ja, welche (bitte sofern unterschiedliche Voraussetzungen für Unternehmen, Institutionen oder zivilgesellschaftliche Akteure vorliegen, getrennt auflisten)?

26

Wie viele Kontaktaufnahmen gab es seit Arbeitsaufnahme bis zur Einreichung dieser Anfrage bei der Kontaktstelle, und auf welche Themen bezogen sich diese Anfragen (bitte nach chinesischen und deutschen Anfragen getrennt auflisten)?

27

Auf welche Weise stellt die Bundesregierung sicher, dass Anfragen zur Cybersicherheitslage, zur IT-Kriminalität, zur Sabotage oder zur Bekämpfung von strafrechtlichen Aktivitäten im IT-Raum nicht dafür missbraucht werden, um Schutzbedürftige (z. B. Journalistinnen und Journalisten, Bloggerinnen und Blogger, Menschenrechtsaktivistinnen und Menschenrechtsaktivisten oder religiöse Minderheiten wie die Uigurinnen und Uiguren) zu verfolgen?

28

Gibt es eine Diskrepanz zwischen Auskunftsersuchen und erteilten Auskünften? Falls ja, wie viele Auskunftsersuchen wurden von chinesischer Seite nicht beantwortet, und aus welchen Gründen geschah dies? Wie viele Auskunftsersuchen wurden von deutscher Seite nicht beantwortet, und aus welchen Gründen geschah dies (bitte so detailliert wie möglich, mindestens aber themenbezogen auflisten)?

29

TKG-Änderung, No-Spy-Abkommen und Europäische Perspektive Wie ist der aktuelle Stand bezüglich der von der Bundesregierung angekündigten Änderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG), um der staatlichen Verantwortung zum Schutz digitaler Infrastrukturen zukünftig gerecht zu werden, und gibt es bereits einen entsprechenden Kriterienkatalog? Falls ja, was genau ist der Regelungsgegenstand? Falls nein, warum nicht?

30

Wer genau ist innerhalb der Bundesregierung derzeit mit der Arbeit an der von der Bundesregierung angekündigten Änderung des Telekommunikationsgesetztes (TKG) beschäftigt (bitte möglichst konkret nach Bundesministerien, Abteilungen etc. auflisten)?

31

Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass die von der Bundesregierung angekündigten Änderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) mit der ebenfalls seit langem in Aussicht gestellten Vorlage eines IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 korrespondieren, und wann ist mit der Vorlage des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 zu rechnen?

32

Wie ist der derzeitige Stand bezüglich der Verhandlungen eines sogenannten No-Spy-Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China? Gab es bereits Vorgespräche oder Verhandlungen zu einem solchen Abkommen (falls ja, bitte mit Datum und Inhalt der Gespräche bzw. Verhandlungen auflisten)? Gibt es Überlegungen, solche Verhandlungen erneut aufzunehmen oder bereits bestehende Verhandlungen fortzuführen (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 1 der Abgeordneten Margarete Bause auf Bundestagsdrucksache 19/7138)?

33

Was soll der genaue Gegenstand eines solchen No-Spy-Abkommens nach dem Willen der Bundesregierung sein?

34

Für wie groß hält die Bundesregierung, auch vor dem Hintergrund von Bemühungen des Abschlusses vergleichbarer Abkommen mit anderen Staaten in der Vergangenheit (vgl.: www.sueddeutsche.de/politik/no-spy-abkommen-geschichte-eines-taeuschungsmanoevers-1.2494417; vgl.: www.washingtonpost.com/world/national-security/the-us-and-china-agree-not-to-conduct-economic-espionage-in-cyberspace/2015/09/25/1c03f4b8-63a2-11e5-8e9e-dce8a2a2a679_story.html), die Bereitschaft der chinesischen Seite, ein solches Abkommen tatsächlich abzuschließen?

35

Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung wann unternommen, um zum Abschluss eines solchen Abkommens zu kommen, und was waren die Reaktionen der chinesischen Regierung auf die bisherigen Bemühungen?

36

Hätte der Abschluss eines No-Spy-Abkommens mit China Auswirkungen auf die bisherige sicherheitspolitische Bewertung chinesischer Produkte und Dienstleistungen durch die Bundesregierung? Falls ja, welche Veränderungen an chinesischen Produkten und Dienstleistungen erwartet die Bundesregierung?

37

Gibt es derzeit oder gab es in der Vergangenheit Bemühungen zum Abschluss vergleichbarer Abkommen mit anderen Staaten?

a) Wenn ja, welche (bitte nach einzelnen Staaten und Abkommen auflisten)?

b) Wenn nein, warum nicht?

38

Wird die in Kürze in Kraft tretende EU-Verordnung zur „Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union“ nach Auffassung der Bundesregierung zu einer Anpassung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) führen, sodass auch Komponentenausrüster in Bereichen kritischer Infrastruktur in den Anwendungsbereich der Investitionsprüfung fallen,

a) und wie beurteilt die Bundesregierung eine solche Erweiterung der AWV,

b) und wenn nein, wird die Bundesregierung unabhängig von der EU-Verordnung eine solche Erweiterung anstreben?

39

Wird die in Kürze in Kraft tretende EU-Verordnung zur „Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union“ nach Auffassung der Bundesregierung zu einer Anpassung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) führen, sodass auch der Aufbau kritischer Infrastruktur im Rahmen der Investitionsprüfung überprüft werden kann,

a) und wie bewertet die Bundesregierung eine solche Erweiterung der AWV,

b) und wenn nein, wird die Bundesregierung unabhängig von der EU-Verordnung eine solche Erweiterung anstreben?

40

Welche konkreten Aspekte der IT-Sicherheit wurden im Rahmen des EU-China Gipfels am 9. April 2019 diskutiert?

a) Welche Rolle nahm dabei die Frage der Beteiligung chinesischer Firmen an der zu errichtenden 5G-Infrastruktur ein?

b) Welche Rolle spielte dabei die Forderung der USA, die chinesische Firma Huawei von der Errichtung der 5G-Infrastruktur auszuschließen?

41

Welchen Einfluss auf die Sicherheitssituation in Deutschland hätte nach Kenntnis der Bundesregierung die von den USA angekündigte Einschränkung der Geheimdienstkooperation, wenn die Firma Huawei am 5G-Netzausbau beteiligt wird, und wie will die Bundesregierung diese Einschränkung kompensieren? Ist der Bundesregierung bekannt, ob ähnliche Drohungen seitens der USA an andere Regierungen von EU-Mitgliedstaaten gerichtet wurden? Wenn ja, welche? Wenn ja, gibt es einen Austausch zwischen den betroffenen Ländern zu dieser Problematik?

Berlin, den 2. April 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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