Stand der Umsetzung der Verbesserung des Verbraucherschutzes bei Finanzdienstleistungen
der Abgeordneten Caren Lay, Karin Binder, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Barbara Höll, Harald Koch, Alexander Süßmair, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Axel Troost, Sahra Wagenknecht und der Fraktion der DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 3. Juli 2009 hat der Deutsche Bundestag den Antrag „Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen erweitern und durchsetzen“ (Bundestagsdrucksache 16/13612) der Fraktionen der CDU/CSU und SPD angenommen. Der Antrag ist mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP angenommen worden.
Mit dem Antrag hat der Bundestag unter anderem beschlossen, die Debatte über einen Finanz-TÜV aufzugreifen, um die Sicherheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu erhöhen. Auch sollen der Verbraucherzentrale Bundesverband personell und finanziell gestärkt und die unabhängige Finanzberatung von Verbraucherzentralen massiv ausgebaut werden.
Im Antrag wird gefordert, alle genannten Maßnahmen umgehend einzuleiten.
Außer einem bisher lediglich freiwilligen Produktinformationsblatt, das laut Antragsannahme vom 3. Juli 2009 verpflichtend eingeführt werden soll, ist der Öffentlichkeit bisher wenig bis nichts über den Stand der Umsetzung der Maßnahmen bekannt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie ist der Stand der Debatte um einen Finanz-TÜV, und wie muss dieser nach Ansicht der Bundesregierung ausgestaltet sein, um die Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher wirksam zu erhöhen?
Welche konkreten Gesetzesvorhaben sind in welcher Zeitleiste geplant?
Wie weit ist die Umsetzung der am 3. Juli 2009 beschlossenen Maßnahme, alle Finanzprodukte und alle Vermittler einer produktspezifischen Regulierung zu unterstellen und die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen?
Welche weiteren Schritte plant die Bundesregierung in welchem Zeitablauf, und welche Positionen vertritt sie im Einzelnen auf europäischer Ebene?
Wie ist der Stand der Ressortabstimmung zwischen dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und den anderen Bundesministerien, um für alle Finanzvermittler Mindeststandards an Qualifikation, Registrierungspflicht, bedarfs- und produktorientierter Beratung einschließlich Dokumentation und Berufshaftplicht festzulegen?
Welche Zwischenergebnisse liegen vor, und wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?
Warum ist das Produktinformationsblatt für Finanzprodukte, zu dessen Einführung alle Finanzdienstleistungsunternehmen laut Bundestagsbeschluss vom 3. Juli 2009 verpflichtet sind, noch immer freiwillig, und plant die Bundesregierung eine Korrektur?
Was ist seit dem 3. Juli 2009 konkret Neues geschehen, um die produkt- und anbieterunabhängige Verbraucherberatung zu stärken, die Verbraucherinnen und Verbraucher aufgrund von Marktbeobachtungen zu informieren und über die verschiedenen Produktformen aufzuklären?
Welche einzelnen Schritte hat die Bundesregierung seit dem Bundestagsbeschluss vom 3. Juli 2009 unternommen, um den Verbraucherzentrale Bundesverband personell und finanziell zu stärken, damit er in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen der Länder Hinweise und Erfahrungen der Verbraucherinnen und Verbraucher systematisch erfasst und auswertet und Fehlentwicklungen aufdeckt?
Welche Gespräche hat die Bundesregierung seit dem 3. Juli 2009 mit der Finanzwirtschaft und den Verbraucherverbänden geführt, um über eine freiwillige Zertifizierung von Produkten und Vertriebswegen für mehr Transparenz und Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher zu sorgen?
Was sind die Ergebnisse dieser Gespräche, und welche Akteure der Finanzwirtschaft sind diesem Ansinnen bislang gefolgt?
Auf welchem neuen Stand ist die Bundesregierung seit dem 3. Juli 2009 in der Erarbeitung von Regelungen, damit Entgeltsysteme für Beschäftigte, Bonusregelungen oder andere interne Regelungen von Finanzdienstleistungsunternehmen keine Anreize für Falschberatung geben, und wann ist mit der Umsetzung dieser Regelungen zu rechnen?
Wie weit ist die am 3. Juli 2009 beschlossene Prüfung mit den Bundesländern, ob eine nach vier Jahren auslaufende und degressive Anschubfinanzierung zu einem dauerhaften Ausbau der Finanzberatungsangebote der Verbraucherzentralen beitragen kann?
Welche Gespräche wurden hierzu mit welchen Bundesländern geführt, welche Zwischenergebnisse liegen vor, bzw. mit welchen Maßnahmen und in welchem Zeitablauf wird die Bundesregierung einen massiven Ausbau des Finanzberatungsangebots in den Verbraucherzentralen der Länder unterstützen?
Welche Maßnahmen der Verbraucherinformation und welche Aufklärungskampagne will die Bundesregierung wann umsetzen, um Verbraucherinnen und Verbraucher auf die Notwendigkeit einer unabhängigen Finanzberatung hinzuweisen?
Wie sind der Arbeitsstand und die weitere Arbeitsplanung des Forums, das die Bundesregierung mit den Ländern, Verbänden und Organisationen initiieren wollte, um Konzepte und Maßnahmen zur Verbesserung von ökonomischer Bildung und Finanzkompetenz zu erarbeiten?
Wie bewertet die Bundesregierung insgesamt die Umsetzung des am 3. Juli 2009 beschlossenen Antrags?
Welche darin beschlossenen Forderungen werden von der neuen Bundesregierung nicht mehr geteilt, und welche über den Antrag hinausgehenden Maßnahmen sind bis wann geplant?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass über ein Jahr nach dem Zusammenbruch der Lehman Bank endlich wirkungsvolle Maßnahmen zur Verbesserung des finanziellen Verbraucherschutzes geschaffen werden müssen, und wenn ja, wann ist damit zu rechnen?
Welche unterschiedlichen Auffassungen zur Verbesserung des finanziellen Verbraucherschutzes bestehen zwischen den einzelnen Ressorts?