Entwicklung der Zahl per Haftbefehl gesuchter Neonazis (Frühjahr 2019)
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Anke Domscheit-Berg, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Zahl von Neonazis, die per Haftbefehl gesucht werden, bewegt sich seit Jahren im höheren dreistelligen Bereich. Von November 2012 bis September 2017 stieg die Zahl von 266 auf 501 an. Im März 2018 gab es erstmals seit Beginn der Erfassung einen leichten Rückgang um rund 10 Prozent, der im Wesentlichen mit dem Rückgang bei der Entwicklung der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) korrespondierte (vgl. Bundestagsdrucksache 19/6214).
Im Herbst 2018 waren nach Angaben der Bundesregierung 605 Haftbefehle gegen 467 Neonazis offen, davon 108 wegen eines politisch motivierten Deliktes und 99 wegen eines Gewaltdeliktes.
83 Neonazis werden bereits seit dem Jahr 2016 oder noch früher gesucht. Die Fragestellerinnen und Fragesteller können nicht erkennen, dass die Sicherheitsbehörden der Frage nachgehen, inwiefern diese Personen untergetaucht sind, um sich gezielt der Festnahme zu entziehen. Die Bundesregierung teilte zu diesem Thema lediglich mit, bisher sei keine Person, bei der der Haftbefehl vollstreckt wurde, in einer Sitzung der AG Personenpotenziale im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismus-Abwehrzentrum (GETZ) thematisiert worden (Antwort zu Frage 5b auf Bundestagsdrucksache 19/6214). Es gibt auch keine Erkenntnislage zu den Gründen, aufgrund derer sich Haftbefehle erledigen (Festnahme, Selbststeller, Zahlung einer Geldbuße, Aufhebung wegen Verjährung usw.). Die Fragestellerinnen und Fragesteller sehen hierin ein bedenkliches Desinteresse der Sicherheitsbehörden, das Phänomen des kriminellen Neonazismus umfassend aufzuklären.
Die Fragestellerinnen und Fragesteller bitten darum, die Antwort auf die Kleine Anfrage nach Auswertung der dafür notwendigen Daten zu übermitteln und sind insoweit mit einer allfälligen Verlängerung der Antwortfrist einverstanden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Gegen wie viele Neonazis lagen zum Zeitpunkt der letzten Erfassung (bitte Datum angeben) wie viele nicht vollstreckte Haftbefehle vor?
Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines PMK-Deliktes vor (Mehrfachnennungen bitte angeben)?
Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines Gewaltdeliktes vor, und bei wie vielen Personen handelte es sich um ein Gewaltdelikt aus dem PMK-Bereich (Mehrfachnennungen bitte angeben)?
In welche Kategorien untergliedern sich die Haftbefehle?
Wie viele der gesuchten Personen halten sich nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden mutmaßlich im Ausland auf (falls möglich, bitte angeben, in welchem Land sich wie viele flüchtige Neonazis aufhalten und darstellen, welche Anstrengungen zu ihrer Auslieferung unternommen worden sind)?
Welche Delikte liegen den Haftbefehlen im Einzelnen zugrunde (bitte vollständig auflisten und anmerken, ob das Delikt als PMK und/oder als Gewaltdelikt aufgeführt wird)?
Wie viele Fälle werden nach Priorität I (Terrorismusdelikte), Priorität II (Gewaltdelikte) und Priorität III (sonstige) bewertet (bitte auch jeweils die Zahl der Personen angeben)?
In welchen Jahren sind die aktuellen Haftbefehle jeweils ausgestellt worden (dabei bitte Anzahl der gesuchten Personen nennen und zusätzlich angeben, ob der Haftbefehl wegen eines PMK-Deliktes, eines Gewaltdeliktes bzw. eines PMK-Gewaltdeliktes ausgestellt wurde und ob die jeweilige Person in polizeilichen oder geheimdienstlichen Informationssystemen als gewaltbereit eingestuft ist)?
Wie viele Fälle, bei denen der Haftbefehl seit mehr als einem halben Jahr nicht vollstreckt worden ist, wurden seit 28. September 2018 einer besonderen Betrachtung im GETZ unterzogen?
Mit welcher Priorität (I, II oder III) werden die Personen, die einer besonderen Betrachtung unterzogen wurden, gesucht (bitte aufgliedern)?
Wie lange dauern die Sitzungen der AG Personenpotenziale im Schnitt?
Inwiefern kann die Bundesregierung Angaben zum konkreten Nutzen dieser besonderen Betrachtungen machen? Inwiefern kann sie ihre Annahme, die Thematisierung im GETZ habe zu den Vollstreckungserfolgen beigetragen, substantiieren?
Wie viele Haftbefehle haben sich seit dem Stichtag 28. September 2018 erledigt?
Hat sich die Bundesregierung bzw. das Bundeskriminalamt bemüht, bei den Länderpolizeibehörden die Erledigungsgründe zu erfragen, beispielsweise im Rahmen von Besprechungen im GETZ-R, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen, und wenn nein, warum nicht? Hält es die Bundesregierung für uninteressant, ob die Haftbefehle vollstreckt oder durch Zahlung von Geldbußen erledigt wurden oder etwa wegen Verjährung aufgehoben wurden?
In welchem Umfang wurde infolge der Besprechungen im GETZ-R eine PMK-Einschätzung in welcher Hinsicht geändert? Bedeutet die Mitteilung in der Antwort zu Frage 4a auf Bundestagsdrucksache 19/6214, dass die 27 Personen, bei denen die Gründe für eine Speicherung als Rechtsextremisten nicht mehr gegeben waren, bereits nicht mehr in der Gesamtzahl von (damals) 467 enthalten waren (bitte ggf. klarstellen)?
Liegen der Bundesregierung weiterhin keine Erkenntnisse zur Frage vor, inwiefern sich die betroffenen Personen möglicherweise gezielt der Vollstreckung eines Haftbefehls entziehen und welche konkreten Handlungsoptionen bestehen, dies zu verhindern (falls doch, bitte angeben)?
Wurde dieses Thema nunmehr im GETZ-R behandelt? Hat die Bundesregierung eine solche Behandlung angeregt, und wenn nein, warum nicht?
In welchen einschlägigen Datenbanken deutscher Sicherheitsbehörden sind jeweils wie viele der mit offenem Haftbefehl gesuchten Neonazis gespeichert (bitte auch angeben, wie viele mit dem ermittlungsunterstützenden Hinweis (EHW) PMK rechts versehen sind)?
Wie viele jener Neonazis, die wegen eines Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst?
Wie viele jener Neonazis, die wegen eines politisch motivierten Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst?
Wie viele der gesuchten Personen werden mit europäischem bzw. internationalem Haftbefehl gesucht?
Wie viele der gesuchten Personen sind im Schengener Informationssystem ausgeschrieben?
Welche weiteren Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Entwicklung der Zahl mit Haftbefehl gesuchter Neonazis und der Beschäftigung der Sicherheitsbehörden mit der Problematik?