Videoüberwachung von Wahllokalen
der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Dr. Dagmar Enkelmann, Petra Pau, Jens Petermann, Raju Sharma, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Bei vielen Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland werden Wahllokale in Räumen, wie z. B. Bankfilialen, eingerichtet, die während ihrer alltäglichen Nutzung videoüberwacht sind.
Es gibt zahlreiche Berichte darüber, dass dies geschieht, ohne dass die dort installierten Kameras verhängt oder anderweitig offensichtlich außer Betrieb gesetzt werden. So berichtete u. a. die „Frankenpost“ am 8. Oktober 2008 über eine entsprechende Wahlanfechtung der bayerischen Bezirks- und Landtagswahl vom 28. September 2008 im Münchberger Stimmbezirk 3 aufgrund einer vermuteten Videoüberwachung der Wahlkabine.
Die Stimmabgabe findet in solchen Fällen in einer Situation statt, in der für Wählerinnen und Wähler aber auch einen unbefangenen Beobachter ein Ausspähen des Wählers technisch möglich erscheint. Manchmal aufgestellte Hinweisschilder können dem Eindruck, das Wahllokal werde videoüberwacht, nur begrenzt entgegenwirken.
Von Wählerinnen und Wählern wird erwartet, diese Situation im Vertrauen auf die Kompetenz, Sorgfalt und Integrität aller in die Organisation der Wahl involvierten Personen einschließlich der normalerweise für die Geschäftsräume Verantwortlichen zu akzeptieren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Praxis, Wahllokale in videoüberwachten Räumen einzurichten, und hält sie die Durchführung von Wahlen in Wahllokalen, in denen Videokameras angebracht sind, mit Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG), § 33 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes (BWahlG) und § 50 Absatz 1 der Bundeswahlordnung (BWO) für vereinbar?
In wie vielen Fällen wurden Wahllokale in Räumen eingerichtet, die während ihrer normalen Nutzung videoüberwacht werden (bitte nach Wahl, Bundesland, Stadt und Wahlbezirk aufschlüsseln)?
Wie viele Fälle von Wahlanfechtungen aufgrund einer vermuteten Videoüberwachung des Wahlvorganges bzw. des Wahlraumes sind der Bundesregierung bekannt (bitte nach Wahl, Bundesland, Stadt und Wahlbezirk aufschlüsseln)?
Wie wurden jeweils die Vorwürfe geprüft, wer hat über die möglicherweise erstellten Aufzeichnungen verfügt, wer hat deren Löschung überwacht, und wann und in welcher Form wurden die Betroffenen gegebenenfalls über diese Vorgänge informiert?
Welche Regelungen gibt es, mit denen die unbeobachtete Durchführung von Wahlen in öffentlichen und nichtöffentlichen (privaten) Räumlichkeiten gemäß Artikel 38 Absatz 1 GG, § 33 Absatz 1 BWahlG und § 50 Absatz 1 BWO sichergestellt werden soll, und wer überprüft die Einhaltung der Regelungen?
Wie stellt die Bundesregierung zukünftig sicher, dass a) ein Ausspähen des Wählers technisch unmöglich wird, b) die Tatsache, dass es technisch unmöglich ist, für den Wähler offenkundig und nachprüfbar ist?