Umsetzung der Resolution 1685 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 30. September 2009
der Abgeordneten Jens Petermann, Jan Korte, Harald Koch, Ralph Lenkert, Wolfgang Neskovic, Petra Pau, Raju Sharma, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Parlamentarische Versammlung des Europarates stellt fest, dass die Unabhängigkeit der Justiz in Recht und Praxis die Hauptlinie der Verteidigung gegen politisch motivierten Missbrauch darstellt. Die Unabhängigkeit der Gerichte und der einzelnen Richter und Richterinnen wird in allen Mitgliedstaaten des Europarates anerkannt. Dies sollte auch in der Verfassung zum Ausdruck kommen. Die wirkliche Unabhängigkeit von Richtern und Richterinnen erfordert jedoch eine Vielzahl von rechtlichen und praktischen Schutzmaßnahmen. Dazu gehören zunächst die einzig und allein auf Qualifikation, Integrität, Kompetenz und Effizienz beruhende Einstellung und Beförderung von Richtern und Richterinnen. Daneben sollte ein wirksamer Schutz gegen unlautere Disziplinarmaßnahmen bestehen. Die Bezüge und Zulagen sollten es dem Richter und der Richterin sowie dessen bzw. deren Familie ermöglichen, in Bezug auf die Bereitstellung von Wohnraum und anderer sozialer Bedürfnisse nicht von der Exekutive abhängig zu sein. Darüber hinaus verdient die Unabhängigkeit der Richter und Richterinnen gegenüber Gerichtspräsidenten und Gerichtspräsidentinnen sowie gegenüber Richtern und Richterinnen der obersten Gerichte besonderen Schutz. Die am Gerichtsverfahren beteiligten Parteien müssen sicher sein können, dass auch Staatsanwälte und Staatsanwältinnen ihre Aufgaben frei von Einmischungen aus dem politischen Raum wahrnehmen können.
Damit die praktischen Garantien der Unabhängigkeit der Justiz wirksam werden, spielt ein Justizrat eine wichtige Rolle für die Überwachung der Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit. Deshalb müssen die Räte der Gerichte einen entscheidenden Einfluss auf die Einstellung und Beförderung von Richtern und Richterinnen sowie Staatsanwälten und Staatsanwältinnen haben.
Die Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz und der Waffengleichheit zwischen Anklage und Verteidigung sind insbesondere durch die Bereitstellung ausreichender Ressourcen der Gerichte, einschließlich der Prozesskostenhilfe, welche in den letzten Jahrzehnten in Deutschland keine angemessene Erhöhung erfahren hat, und durch die Stärkung der gerichtlichen Selbstverwaltung zu erreichen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wie stellt sich die Bundesregierung die Umsetzung der Aufforderung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vor, zur Sicherung der Unabhängigkeit der Justiz in der Zukunft ein System der gerichtlichen Selbstverwaltung unter Berücksichtigung der föderalen Struktur der deutschen Justiz einzurichten – und zwar nach dem Vorbild der bestehenden Justizräte in der überwiegenden Mehrheit der europäischen Staaten?
Wann wird damit begonnen, der Aufforderung nach einer schrittweisen Erhöhung der Bezüge der Richter und Richterinnen, der Staatsanwälte und Staatsanwältinnen sowie der Anhebung der zur Verfügung stehenden Mittel für die Prozesskostenhilfe, nachzukommen?
Durch welche Initiativen beabsichtigt die Bundesregierung den Ministern der Justiz die Möglichkeit zur Einflussnahme auf die Strafverfolgung durch Anweisungen im Einzelfall zu nehmen?
In welchem Umfang wird die Bundesregierung die Aufsicht durch die Richter und Richterinnen in Recht und Praxis über die Ausübung erweiterter Befugnisse der Staatsanwaltschaft, insbesondere im Kampf gegen den Terrorismus stärken?
Auf welche Art und Weise beabsichtigt die Bundesregierung mit den zu erwartenden Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Verstößen gegen die Unabhängigkeit von Richtern und Richterinnen sowie politisch motivierten Missbrauch der Strafjustiz umzugehen?