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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Pläne der Bundesregierung zur Reform der Umsatzsteuer

Zielgenauigkeit und Transparenz von Subventionen durch Umsatzsteuerbefreiungen und -ermäßigungen, Abgrenzungsprobleme, Vergleich mit direkten Subventionen, Mitnahmeeffekte und bürokratischer Aufwand, angekündigte Kommission zur Überprüfung der ermäßigten Sätze, Auswirkungen einer vollständigen Abschaffung, geplante Eingriffe im Bereich der Daseinsvorsorge, Verstetigung der Kommunalfinanzen

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

26.03.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/95905. 03. 2010

Pläne der Bundesregierung zur Reform der Umsatzsteuer

der Abgeordneten Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Lisa Paus, Dr. Gerhard Schick, Birgitt Bender, Alexander Bonde, Katrin Göring-Eckardt, Priska Hinz (Herborn), Sven Kindler, Maria Klein-Schmeink, Stephan Kühn, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP plant die Bundesregierung in der 17. Legislaturperiode umfassende Änderungen bei der Umsatzsteuer. Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz wurde bereits als erste Maßnahme der Mehrwertsteuersatz für Übernachtungen von 19 auf 7 Prozent ermäßigt. Weitere Maßnahmen wie eine Ausweitung der Ist-Besteuerung und eine Überarbeitung des Katalogs der ermäßigten Umsatzsteuersätze sollen folgen. Außerdem soll eine Wettbewerbsgleichheit kommunaler und privater Anbieter im Bereich der Daseinsvorsorge hergestellt werden, ohne jedoch die Aufgaben der Daseinsvorsorge über die bestehenden Regelungen hinaus steuerlich zu belasten. Beide Ziele könnten nur durch eine Senkung der Umsatzsteuerpflicht für private Entsorgungsunternehmen realisiert werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die Zielgenauigkeit und Transparenz von Subventionen über Befreiungen und Steuersatzermäßigungen im Umsatzsteuergesetz?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung das Problem der Abgrenzung in einzelnen Teilen der Umsatzsteuerermäßigungen und -befreiungen zum Normalsteuersatz, und liegen der Bundesregierung belastbare Zahlen über Verwaltungsvorgänge und Streitfälle in diesem Bereich vor?

3

Welche Vor- oder Nachteile bietet eine Befreiung oder Steuersatzermäßigung im Umsatzsteuergesetz gegenüber direkten Subventionen?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die Subventionierung einzelner Branchen über Ermäßigungen im Umsatzsteuergesetz in Bezug auf Mitnahmeeffekte und bürokratischem Aufwand?

5

Wie sollten steuerliche Subventionen nach Meinung der Bundesregierung ausgestaltet werden, damit sie möglichst zielgenau und effizient wirken?

6

Wann soll die im Koalitionsvertrag angekündigte Kommission zur Überprüfung der ermäßigten Umsatzsteuersätze eingesetzt werden, und nach welcher Aufgabenstellung und welchen Kriterien soll die Kommission den Katalog der Ermäßigungen und Befreiungen überprüfen?

7

Wann soll die Arbeit der Kommission abgeschlossen sein?

8

Rechnet die Bundesregierung mit Mehr- oder Mindereinnahmen nach der Überarbeitung des Katalogs der Ermäßigungen und Befreiungen im Umsatzsteuergesetz?

9

Welche Kriterien sollte nach Meinung der Bundesregierung eine Ermäßigung bzw. Befreiung im Umsatzsteuergesetz erfüllen, damit diese Maßnahme gerechtfertigt ist?

10

Plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen im Bereich der Umsatzsteuerermäßigung oder -befreiung, bevor die geplante Kommission ihren Abschlussbericht vorlegt, und wenn ja, welche Maßnahmen wären das konkret?

11

Wird bei der Überprüfung des Katalogs der Ermäßigungen und Befreiungen im Umsatzsteuergesetz auch die gerade erst eingeführte Umsatzsteuerermäßigung für Übernachtungen hinterfragt, und plant die Bundesregierung hier Korrekturen, falls die Kommission zum Schluss käme, dass dieser Ermäßigungstatbestand nicht den Anforderungen der Bundesregierung entspricht?

12

In welchen Bereichen hält die Bundesregierung eine Ausweitung der Ist-Besteuerung bei der Umsatzsteuer für sinnvoll, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in diesen Bereichen?

13

Wären diese Maßnahmen ohne Änderungen des EU-Rechts möglich?

14

Welche Mehr- oder Mindereinnahmen für die öffentlichen Haushalte hätte die, immer wieder als Forderung auftauchende (z. B. Stiftung Marktwirtschaft), Abschaffung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes zur Folge (bitte jeweils Mehr-/Mindereinnahmen angeben für einen allgemeinen einheitlichen Umsatzsteuersatz von 19 Prozent, 18 Prozent, 17 Prozent und 16 Prozent)?

15

In welchen Bereichen der Daseinsvorsorge plant die Bundesregierung Eingriffe, um eine steuerliche Gleichstellung zwischen kommunalen und privaten Anbietern im Bereich der Umsatzbesteuerung zu schaffen?

16

Wie will die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag angekündigte vermeintliche Wettbewerbsgleichheit im Bereich der Umsatzsteuer zwischen kommunalen und privaten Anbietern herstellen?

17

Gibt es Pläne der Bundesregierung, die Umsatzsteuerbefreiung für bestimmte Bereiche der Daseinsvorsorge aufzuheben, und wenn ja, welche Bereiche sind das?

18

Wie sind diese Pläne mit der Vereinbarung, dass die Aufgaben der Daseinsvorsorge nicht über die bestehenden Regelungen hinaus steuerlich belastet werden sollen, in Einklang zu bringen?

19

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass sich in den entsprechenden kommunalen Daseinsvorsorgebereichen nicht die Ausgaben für die Bürgerinnen und Bürger erhöhen?

20

Plant die Bundesregierung eine Senkung der Umsatzsteuer für private Unternehmen zwecks der Realisierung des vereinbarten Ziels, die Aufgaben der Daseinsvorsorge nicht über die bestehenden Regelungen hinaus steuerlich zu belasten, und wenn ja, mit welchen Einnahmeausfällen rechnet die Bundesregierung?

21

Welche Position vertritt die Bundesregierung zu Forderungen, die Kommunalfinanzen durch einen höheren Anteil am Umsatzsteueraufkommen zu verstetigen?

22

Um wie viele Punkte müsste die Umsatzsteuer erhöht werden, um Ausfälle bei der Abschaffung der Gewerbesteuer von bis zu 40 Mrd. Euro zu kompensieren?

23

Sind andere Steuerkompensationen zum Ausgleich der Gewerbesteuerausfälle etwa bei der Einkommensteuer geplant, wenn ja, in welcher Höhe?

24

Bei welchen weiteren Gütern und Dienstleistungen hält die Bundesregierung eine Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens (§ 13b Absatz 2 des Umsatzsteuergesetzes) für sinnvoll, und plant sie hierzu eine Initiative?

25

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, ob das Reverse-Charge-Verfahren ein erfolgreiches Verfahren gegen den Umsatzsteuerbetrug darstellt, und wenn ja, auf welche Daten und Studien stützen sich diese Erkenntnisse?

26

Wie bewertet die Bundesregierung den bürokratischen Aufwand des Reverse-Charge-Verfahrens für Unternehmen?

27

Sieht die Bundesregierung in einem Übergang zum Ursprungslandprinzip bei der Umsatzbesteuerung ein wirksames Mittel gegen innergemeinschaftlichen Umsatzsteuerbetrug, und plant sie hierzu eine europäische Initiative?

28

Welche fiskalischen Mehreinnahmen für die Bundesrepublik Deutschland hätte eine Rückkehr zum Ursprungslandprinzip bei der Umsatzbesteuerung in der EU zur Folge?

Berlin, den 5. März 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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